walkon schrieb am 14.01.2023 um 20:39:11:Die Behörden machen sich es da wirklich sehr einfach.
Wieso das?
Sollen sich die Behörden selbst um Belege dafür kümmern, dass da keine Sorgeberechtigten übergangen oder ihrer Rechte beraubt werden?
Das ist aber eine völlig andere Schiene, als wegen einer Meldebescheinigung zur Meldebehörde zu traben, mithin Geld und Zeit aufzuwenden, obwohl a) ein vernünftiger Beleg bereits vorliegt und b) mit minimalem Aufwand von der beteiligten Auslandsbehörde überprüft werden kann, sofern sie es denn für erforderlich hält.
walkon schrieb am 14.01.2023 um 20:39:11:dann weggeschickt zu werden und 2 Monate auf den nächsten Termin zu machen, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind
Es gibt Dinge, da bin auch ich für Wegschicken.
Die Merkblätter, selbst die besten, können zwar nicht jeden Fakt abdecken, aber vergessene oder zu alte Pässe (die offensichtlichsten Beispiele) sind nun mal ein Totschlag-Kriterium.
Geht es aber um Dokumente, die aus einer Nicht-Standard-Situation kommen und für den Normalsterblichen nicht vorhersehbar waren, dann sollte es auch einen Weg geben, eine zweite weite Anreise mit Mann und Maus vermeiden zu können.
Geht das nicht in der
AV allein, hilft ggf. auch der Bürgerservice des AA weiter.
walkon schrieb am 14.01.2023 um 20:39:11:was bringt es uns Anträge zu stellen und diese dann abgelehnt werden.
Es ist ein offenbar weitverbreiteter Irrtum, dass nur perfekt vorbereitete Anträge positiv beschieden werden.
Oder anders herum: Dass kleinste Fehler freudig zur Ablehnung genutzt werden.
Oft und oft müssen und werden Rückfragen oder Nachforderungen gestellt und dann anschließend das Ganze im Sinne des Antragstellers entschieden.