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Nachweis für Unterkunft für Visaantrag (Gelesen: 8.502 mal)
SimonB
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Antwort #60 - 12.01.2023 um 10:23:37
 
walkon schrieb am 11.01.2023 um 11:30:51:
Dass heisst, das brauche ich gar nicht zu schreiben:-)

Alles, was sich durch Nachweise im Anhang belegen lässt, brauchst du nicht nochmal extra erklären. Das finden die Prüfer doch dann.
Dazu genügt, siehe Anlage.
Ob es wichtig ist, zu schreiben, dass du die Personen am Flughafen abholst, kannst du selbst entscheiden.
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Antwort #61 - 13.01.2023 um 16:16:57
 
Letzte Frage hätte ich noch zu dem Thema.

Würdet ihr den jetztigen Mitvetrag mit einreichen, auch wenn er den eigentlichen Anforderung der AV/ABH nicht genügt.

Oder reicht hier die Meldebescheinigung?
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Petersburger
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Antwort #62 - 13.01.2023 um 16:39:21
 
Weder, noch.

Aber das interessiert Dich ja doch nicht wirklich, sonst kämen nicht immer wieder Fragen derselben Art.
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SimonB
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Antwort #63 - 13.01.2023 um 18:55:35
 
Ich würde weder den jetzigen Mietvertrag noch die Meldebescheinigung für deinen jetzigen Wohnsitz mitschicken, wenn nicht danach gefragt wird.
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Antwort #64 - 13.01.2023 um 21:24:54
 
Petersburger schrieb am 13.01.2023 um 16:39:21:
Weder, noch.

Aber das interessiert Dich ja doch nicht wirklich, sonst kämen nicht immer wieder Fragen derselben Art.


Verstehe ehrlich gesagt nicht den Kommentar.

Bisher ging es darum, wie ich diese Anforderung erfüllen kann.

Das werde ich nur dadurch können, in dem ich halt dies in dem Einladungsschreiben erwähne und dementsprechend formuliere, dass ich derzeit halt nicht die Anforderungen erfülle, aber zum Einreisedatum der Familie eine entsprechende Wohnung angemietet werden kann. Dazu habe ich ja auch entsprechende Tips durch das Forum (für die ich sehr dankbar bin) erhalten.

Trotzdem fordert das allgemeine Merkblatt zum visa Einladungsschreiben Ihres Gastgebers mit der Meldebescheinigung und dem Mietvertrag Ihres Wohnsitzes. Ich muss halt das allgemeine Merkblatt beachten und dazu noch 2 andere (Kindernachzug und Mutter zum deutschen Kind). Ist halt nicht alles so eindeutig Griesgrämig

Daher die Frage...
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Antwort #65 - 13.01.2023 um 21:57:10
 
Habe den Text also nun nach euren Tips eingekürzt und zumindest verspreche ich so gut wie nichts mehr..ist das nun so besser?


Mark Mustermann
xxxxxchaussee xxx
xxxxx Hamburg
Deutschland
Tel. +xxxxxxxxxxx

                                                     Hamburg,08.01.2023


Einladung zu permanenten Aufenthalt in Hamburg im Rahmen der Antragsstellung zum VISA


Hiermit bestätige ich, Herr xxxxxx, Passnummer xxxxxx, dass ich hiermit meine Ehefrau

Frau Katrin Mustermann, wohnhaft in
Xxxxxx (komplette Auslandsaddresse)

Geburtsdatum: xxxxx
Reisepassnummer: xxxxxx

und meine Stiefkinder

Nils Müller wohnhaft in
Xxxxxx (komplette Auslandsaddresse)

Geburtsdatum: xxxxx
Reisepassnummer: xxxxxx

sowie

Lars Müller wohnhaft in
Xxxxxx (komplette Auslandsaddresse)

Geburtsdatum: xxxxx
Reisepassnummer: xxxxxx

zum permanenten Aufenthalt nach Hamburg (Einreise ist für den 28.06.2023 geplant) einlade.

Begleitet werden Sie von meiner eigenen Tochter

Katja Mustemann (deutsche Staatsbürgerin)
Xxxxxx (komplette Auslandsaddresse)

Geburtsdatum: xxxxx
Reisepassnummer: xxxxxx

Ab dem Einreisezeitpunkt werden die vorgenannten Familienangehörigen mit mir in einer zum 01.06.2023 reservierten und dann anzumietenden größeren Wohnung gemeinsam leben, da meine derzeitige Wohnung in der xxxxchaussee xxx, xxxxx Hamburg für die 5-köpfige Familie zu klein sein wird.

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Antwort #66 - 14.01.2023 um 11:46:29
 
walkon schrieb am 13.01.2023 um 21:57:10:
Ab dem Einreisezeitpunkt werden die vorgenannten Familienangehörigen mit mir in einer zum 01.06.2023 reservierten und dann anzumietenden größeren Wohnung gemeinsam leben, da meine derzeitige Wohnung in der xxxxchaussee xxx, xxxxx Hamburg für die 5-köpfige Familie zu klein sein wird.

Sorry, das ist doch Unsinn. Wenn alle ankommen, hast du die größere Wohnung.
Ein allg. Merkblatt kann unmöglich alle vorkommenden Einzelfälle  und dann noch taggenau berücksichtigen.
Deshalb ist es dir gar nicht möglich, jetzt bereits einen Mietvertrag/Meldebescheinigung für eine ab 1.6. zu mietende Wohnung zu haben. Das muss aber nicht groß erklärt werden.

Die Einreisenden werden nicht im Hotel oder unter der Brücke untergebracht.
Ihr werdet in ehelicher Gemeinschaft und mit den Kindern zusammen leben.

Der Ausdruck: permanenter Aufenthalt
Woher stammt der? Aus dem Merkblatt?

Deine Ehefrau zieht doch im Sinne des FZF zu dir.
Und ihre Kinder ziehen mit ihr mit
Und deine Tochter zieht auch mit.
Alle wollen gemeinsam zusammen in D leben.
Oder?



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Antwort #67 - 14.01.2023 um 18:28:59
 
walkon schrieb am 13.01.2023 um 21:24:54:
Verstehe ehrlich gesagt nicht den Kommentar.

Bisher ging es darum, wie ich diese Anforderung erfüllen kann. 

Du willst das erklärt?

Gut:
In diesem Forum geht es darum, was tatsächlich an rechtlichen Voraussetzungen existiert und zu erfüllen ist.

Du beschäftigst Dich und uns mit Deinen Fragen wieder und wieder mit Dingen, die unnötig sind (Meldebescheinigung z.B., wenn man eine Kopie seines BPA beilegt, auf der die draufsteht), sinnfrei (aktueller Mietvertrag, wenn die Wohnung ohnehin gewechselt wird) oder auch von niemandem gefordert (deutsche Geburtsurkunde).

Und ein Einladungsschreiben, das ich als "Zweizeiler" bezeichnet habe, dann hier im Forum aber bildschirmfüllend daherkommt, kannst Du natürlich auch aufsetzen.

Dafür brauchst Du aber uns hier nicht.
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Antwort #68 - 14.01.2023 um 20:31:12
 
SimonB schrieb am 14.01.2023 um 11:46:29:
Sorry, das ist doch Unsinn. Wenn alle ankommen, hast du die größere Wohnung.


Ich habe den Text nach deinem letzten Vorschlag entsprechend eingekürzt. Mit Unsinn meinst du...da meine derzeitige Wohnung...

Das soll ich weggelassen?

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walkon
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Antwort #69 - 14.01.2023 um 20:39:11
 
Petersburger schrieb am 14.01.2023 um 18:28:59:
Du beschäftigst Dich und uns mit Deinen Fragen wieder und wieder mit Dingen, die unnötig sind (Meldebescheinigung z.B., wenn man eine Kopie seines BPA beilegt, auf der die draufsteht), sinnfrei (aktueller Mietvertrag, wenn die Wohnung ohnehin gewechselt wird) oder auch von niemandem gefordert (deutsche Geburtsurkunde).

Und ein Einladungsschreiben, das ich als "Zweizeiler" bezeichnet habe, dann hier im Forum aber bildschirmfüllend daherkommt, kannst Du natürlich auch aufsetzen.

Dafür brauchst Du aber uns hier nicht.


Sorry, dass du meine Beitrage für unnötig empfindest. Leider ist mein Sachverhalt nicht einfach und es ist halt Fakt, dass meine Frau 3 verschiedene Visa beantragen muss, dazu kommen verschiedene Nationalitäten der Väter meiner Stiefkinder etc.  Für den botschaftstermin zum Visa-antrag braucht meine Frau nun alleine 3 Unterlagen unterschrieben vom Notariat von einem Kindsvater...Natürlich auch wieder übersetzt, apostilliert etc. Die Behörden machen sich es da wirklich sehr einfach.. Und vor Ort erscheint mir das nichts anderes als eine Geldmaschine. Die Antworten der Botschaft kannst du vergessen. Alles sehr Kosten und zeitintensiv.

Die Merkblätter der Auslandsvertretungen sind ehrlich gesagt einfach sxxxx und wenn du manchmal die deutschen Übersetzungen dazu und die Originaltexte siehst, da wundert man sich wer so etwas verfasst. Da bin ich für die Hilfe und Tips hier sehr dankbar.

Leider bekommt man auch nicht die nötige Hilfe der AV und wir/meine Frau hat leider  keine Lust, Termine bei der AV nach einer langen Anreise  (weil sowas ja nur in der botschaft und nicht im Honorarkonsulat vor ort gemacht werden kann) mit 3 Kindern machen zu müssen und dann weggeschickt zu werden und 2 Monate auf den nächsten Termin zu machen, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind und dasselbe gilt für Hamburg. Wir haben fast 6 Monate verloren, weil eine Altscheidung meiner Frau zuerst hier anerkannt werden musste, damit wir nun überhaupt die Visa planen können und das macht wirklich keinen Spass mehr.

Die Behörden sind in Hamburg nicht die einfachsten und was bringt es uns Anträge zu stellen und diese dann abgelehnt werden. Einen Umzug für 4 personen mit Tickets aus Südamerika macht man leider auch nicht jeden Tag und das muss ich nebenbei auch planen. Denn das kann wohl kaum meine Frau tun.

Das zu meiner Entschuldigung und es ist hier bestimmt nicht meine Absicht, unnötige Fragen zu stellen....
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« Zuletzt geändert: 14.01.2023 um 20:53:22 von walkon »  
 
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Antwort #70 - 14.01.2023 um 21:00:36
 
walkon schrieb am 13.01.2023 um 21:57:10:
zum permanenten Aufenthalt 


Das kommt aus dem Merkblatt. Also einfach einladen und gar nichts sagen...?
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Antwort #71 - 14.01.2023 um 21:20:55
 
walkon schrieb am 14.01.2023 um 20:39:11:
Die Behörden machen sich es da wirklich sehr einfach.

Wieso das?
Sollen sich die Behörden selbst um Belege dafür kümmern, dass da keine Sorgeberechtigten übergangen oder ihrer Rechte beraubt werden?

Das ist aber eine völlig andere Schiene, als wegen einer Meldebescheinigung zur Meldebehörde zu traben, mithin Geld und Zeit aufzuwenden, obwohl a) ein vernünftiger Beleg bereits vorliegt und b) mit minimalem Aufwand von der beteiligten Auslandsbehörde überprüft werden kann, sofern sie es denn für erforderlich hält.

walkon schrieb am 14.01.2023 um 20:39:11:
dann weggeschickt zu werden und 2 Monate auf den nächsten Termin zu machen, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind

Es gibt Dinge, da bin auch ich für Wegschicken.
Die Merkblätter, selbst die besten, können zwar nicht jeden Fakt abdecken, aber vergessene oder zu alte Pässe (die offensichtlichsten Beispiele) sind nun mal ein Totschlag-Kriterium.

Geht es aber um Dokumente, die aus einer Nicht-Standard-Situation kommen und für den Normalsterblichen nicht vorhersehbar waren, dann sollte es auch einen Weg geben, eine zweite weite Anreise mit Mann und Maus vermeiden zu können.
Geht das nicht in der AV allein, hilft ggf. auch der Bürgerservice des AA weiter.

walkon schrieb am 14.01.2023 um 20:39:11:
was bringt es uns Anträge zu stellen und diese dann abgelehnt werden.

Es ist ein offenbar weitverbreiteter Irrtum, dass nur perfekt vorbereitete Anträge positiv beschieden werden.
Oder anders herum: Dass kleinste Fehler freudig zur Ablehnung genutzt werden.

Oft und oft müssen und werden Rückfragen oder Nachforderungen gestellt und dann anschließend das Ganze im Sinne des Antragstellers entschieden.

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Antwort #72 - 15.01.2023 um 15:41:52
 
walkon schrieb am 14.01.2023 um 21:00:36:
Also einfach einladen und gar nichts sagen...?

Wozu willst du sie denn jetzt einladen?
Ich hatte verstanden, dass jetzt alle für immer (und eben nicht nur zu Besuch) zu dir nach D kommen sollen.
Dann ist das eben keine Einladung.
Dann dürfte das eine Familienzusammenführung sein (Ehefrau mit dir) und Nachzug deines und ihrer Kinder usw.

Ich würde meine Ehefrau doch nicht einladen, schon gar nicht zum permanenten Aufenthalt.
Ich würde mit ihr hier in D dauerhaft in ehelicher Gemeinschaft leben wollen. Das Familienleben träfe dann auch auf die Stiefkinder zu.
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reinhard
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Antwort #73 - 15.01.2023 um 15:56:47
 
Unter "Einladung" versteht die Botschaft:

»Ich möchte mit Frau und Kindern in Zukunft in Deutschland als Familie zusammenleben. Datum, Unterschrift«

Es gibt keinen Grund, aus dem Zweizeiler 20 Zeilen zu machen, es schadet aber auch nichts.
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lottchen
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Antwort #74 - 15.01.2023 um 15:59:45
 
Ob man das nun Einladung nennt oder Bestätigung oder noch anders ist doch egal. Die AV und die ABH wollen wissen, ob der Deutsche zum Zeitpunkt des Visumsantrags einverstanden ist, dass Frau und Kinder zu ihm kommen. Ich musste damals auch einen Zweizeiler aufsetzen, den mein Ex-Mann zum Visumsantrag mit einreichen musste (ich habe wirklich nur einen Zweizeiler geschrieben). Hier ist die Situation ein bißchen anders. Deutsches Kind und damit die sorgeberechtigte Mutter könnten auch ohne Zustimmung des Kindsvaters herkommen, aber eben nicht ihre beiden anderen Kinder. Daher ist auch hier diese Bestätigung nötig. Aber wie gesagt, dazu würde auch ein Zweizeiler reichen.
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