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Nachweis für Unterkunft für Visaantrag (Gelesen: 8.488 mal)
deerhunter
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Antwort #30 - 29.12.2022 um 08:18:55
 
walkon schrieb am 28.12.2022 um 18:33:48:
Darzustellen zum Zeitpunkt keine ausreichende Unterkunft zu haben, sollte natürlich ja nicht da drin stehen... 

Ist doch aber so....je nach wohnsituation in deiner Gegend solltest du dich auch schon rechtzeitig kümmern. Denn auch die ABH kennt die Wohnsituation dort
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Antwort #31 - 29.12.2022 um 10:42:23
 
walkon schrieb am 28.12.2022 um 18:33:48:
Im ersten Post habe ich ja nicht wirklich viel geschrieben und bezüglich der Wortwahl muss man denke ich ja dann doch wohl ein wenig vorsichtig sein. Darzustellen zum Zeitpunkt keine ausreichende Unterkunft zu haben, sollte natürlich ja nicht da drin stehen...

Die Wahrheit ist immer eine gute Wahl. Besonders dann, wenn sie offensichtlich ist.

Natürlich habe ich nicht gemeint, Du solltest den Startbeitrag kopieren und einfügen. Eine passende inhaltliche Wiedergabe jedoch ist genau das, was ich an Deiner Stelle täte.
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Antwort #32 - 02.01.2023 um 17:13:36
 
Schweift nun vom Thema ab.

Aber wie sieht denn eine Visaerteilung denn dann aus.

Nachdem an die Unterlagen bei der Auslandsvertretung der Antrag gestellt wurde, dann gehen die Unterlagen zur deutschen ABH, diese gibt ihre Stellungnahme ab und das Visa kann durch die Auslandsverterung erteilt werden!?

Und wie bekommt man das Visa? Die Auslandsvertretung hält mit dem Antag die Reisepässe ein und wenn alles bewillig wurde, gibt es den stempel in den Reisepass und die Dokumente werden zugestellt.

Ich frage deshalb da die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) nicht in derselben statt ist sondern nun der Honorarkonsul. Bei ihm können aber keine Visa beantragt werden sondern Frau plus 2 Kinder muss dafür eine längere Reise auf sich nehmen. Für mich stellt sich nun die Frage ob sie dies machen müssen für den Antrag und dann nochmal für den Erhalt bzw. Zuteilung des Visa?
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Antwort #33 - 03.01.2023 um 02:34:19
 
Wenn der Honorarkonsul keine Visaanträge annimmt und keine Pässe visiert, dann muss man wohl oder übel zwei Mal zur Botschaft fahren. Einmal zur Antragsabgabe und einmal zur anbringen des Visums.

Bei D-Visa werden Pässe idR nicht einbehalten, da die Verfahren paar Monate dauern können.
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Antwort #34 - 03.01.2023 um 12:25:39
 
Die Reise zur Antragsabgabe ist zwingend erforderlich, allein schon wegen der Fingerabdrücke.

Ob eine zweite Reise zur persönlichen Abholung zwingend erforderlich ist, müsst ihr bei der AV erfragen. Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Dritter den Pass zum Anbringen des Etiketts einreicht und dann auch entgegennimmt.

Was dazu erforderlich ist, sagt Euch die AV. Und wie der Dritte dann den Pass zu Euch bringt, ist Euch überlassen.
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Antwort #35 - 05.01.2023 um 03:05:51
 
Antwort der Auslandsvertretung:

Visaanträge können tatsächlich nur an der Botschaft  gestellt werden. Beim Stellen des Antrages könne Sie aber angeben, dass die Passabholung beim Honorarkonsul erfolgen soll. In diesem Fall müssen Sie einen geringen Geldbetrag  für das Versenden des Passes leisten und dann werden die Pässe ans Konsulat gesendet. Sie werden dann auch vom Konsulat  benachrichtigt, sobald die Pässe abholbereit sind.

Im Normalfall bleiben die Pässe während des gesamten Prozesses in der Botschaft. Der Antragsteller kann den Pass aber auch mitnehmen. Allerdings kann in diesem Fall die Abholung des Visums ausschließlich in der Botschaft  stattfinden und der Antragsteller muss in diesem Fall persönlich das Visum abholen.

Dann muss halt meine Frau zumindest den pass mitnehmen, denn zumindest soll sie mich dem Baby ja trotzdem auch besuchen können.
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Antwort #36 - 05.01.2023 um 02:55:24
 
Die deutsche Auslandsvertretung fordert
-Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitsverhältnis
- letzten 3 Gehaltsbescheinigungen

Die letzte Aufzählung ist ja selbsterklärend aber was hat in der BH escheinigung des Arbeitgebers alles drin zu stehen? gibt es hier Vorlagen?
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Aras
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Antwort #37 - 05.01.2023 um 03:54:58
 
Die wollen nen aktuelles Schreiben, worin bestätigt wird, dass du in einem unbefristetem und ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst. Gibt ja Leute die haben vor 20 Jahren einen Arbeitsvertrag unterschrieben und seitdem haben die den Arbeitgeber nicht gewechselt. Man kann ja nicht am Arbeitsvertrag erkennen ob jemand weiterhin beschäftigt ist oder nur einen alten Vertrag vorlegt. Zudem können die Gehaltsabrechnungen das monatliche Einkommen verzerren, wenn man Lohn statt Gehalt bekommt und darum je nach geleisteter Arbeit bezahlt wird und nur durch Überstunden genug Einkommen hat.

Die Personalabteilung deines Arbeitgeber sollte also nur nen Dreizeiler auf dem offiziellen Briefpapier anfertigen. Es ist interessiert die nicht, welchen Beruf du tatsächlich ausübst, oder wie lange du schon in der Firma bist, oder ob du nen guter oder schlechter Angestellter/Arbeiter bist. Die wollen nur wissen ob deine Arbeitsstelle gesichert ist.

Die wollen also sowas wie:
Zitat:
Hiermit wird bestätigt, dass Herr Walkon, wohnhaft in der Sonnenallee 1 in 12345 Berlin, bei uns, der Berliner Bolzenfabrik AG in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis steht. Er steht nicht in der Probezeit. Sein Bruttogehalt beträgt derzeit 100.000 € pro Jahr.


Oder:

Zitat:
Hiermit wird bestätigt, dass Herr Walkon, wohnhaft in der Sonnenallee 1 in 12345 Berlin, bei uns, der Berliner Bolzenfabrik AG in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht. Es ist bis zum 31.12.2023 befristet. Sein Bruttogehalt beträgt derzeit 100.000 € pro Jahr.


Oder:

Zitat:
Hiermit wird bestätigt, dass Herr Walkon, wohnhaft in der Sonnenallee 1 in 12345 Berlin, bei uns, der Berliner Bolzenfabrik AG in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis steht. Er steht nicht in der Probezeit Sein Bruttolohn beträgt derzeit 30 € pro Stunde. Herr Walkon arbeitet in Vollzeit 40 Stunden die Woche. Somit hat er ein durchschnittliches monatliches Einkommen von ca. 4800 € brutto.



Oder:

Zitat:
Hiermit wird bestätigt, dass Herr Walkon, wohnhaft in der Sonnenallee 1 in 12345 Berlin, bei uns, der Berliner Bolzenfabrik AG in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis steht. Er steht nicht in der Probezeit. Sein Bruttolohn beträgt derzeit 40 € pro Stunde. Herr Walkon arbeitet in Teilzeit 25 Stunden die Woche. Somit hat er ein durchschnittliches monatliches Einkommen von ca. 4000 € brutto.

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Antwort #38 - 05.01.2023 um 13:13:53
 
Auch die Angabe zum Bruttogehalt?

Frage deshalb weil dies doch eine sehr vertrauliche Information ist.
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Antwort #39 - 05.01.2023 um 14:01:14
 
walkon schrieb am 05.01.2023 um 13:13:53:
Auch die Angabe zum Bruttogehalt?

Frage deshalb weil dies doch eine sehr vertrauliche Information ist.


Natürlich, wie sollen sie sonst die Sicherung des LU beurteilen können...der Bruttolohn sollte doch auf deinem Lohnzettel stehen, oder?
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Antwort #40 - 08.01.2023 um 04:56:15
 
Da hätte ich in dem Zusammenhang eine weitere Frage.

Die Auslandsvertretung forderte Aus dem Antrag muss hervorgehen, wo Ihre Familienangehörigen unterkommen sollen, wenn sie in Deutschland ankommen. Hierzu kann also etwa auch ein Erklärungsschreiben, Einladungsschreiben Dritter, Hotelbuchung o.ä. vorgelegt werden


Ich habe gesehen, dass bei der Stadt Hamburg Kostenpflichtig (29 Euro) Termine zu Verpflichtungserklärungen abgegeben werden.

Da steht z.B. als Vermerk "Die Verpflichtungserklärung wird auf einem bundeseinheitlichen und fälschungsgesicherten Formular beglaubigt." Beglaubigt? von wem?

Ist dass das selbe was oben von der AV gefordert wird oder ist  das wieder was ganz anderes?
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Antwort #41 - 08.01.2023 um 09:46:19
 
walkon schrieb am 08.01.2023 um 04:56:15:
Da steht z.B. als Vermerk "Die Verpflichtungserklärung wird auf einem bundeseinheitlichen und fälschungsgesicherten Formular beglaubigt." Beglaubigt? von wem?

Diese VE musst Du beim Bürgeramt/der Ausländerbehörde (örtlich unterschiedlich) unter Nachweis Deiner Einkünfte und der vorhandenen Unterbringunsmöglichkeit beantragen. Von denen bekommst Du dann das entsprechende Dolument.
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Antwort #42 - 08.01.2023 um 11:05:58
 
$walkon schrieb am 08.01.2023 um 04:56:15:
Ist dass das selbe was oben von der AV gefordert wird oder istdas wieder was ganz anderes? 

Es ist nicht dasselbe.

Eine VE - das ist in diesem Forum schon oft und oft diskutiert worden - darf in Fällen von Familiennachzug "zum Stiefvater" nicht gefordert werden. Das ist seit 2009 in der AVwV zum AufenthG bundeseinheitlich vorgeschrieben.

Die AV fordert das, was sie geschrieben hat.
Warum sollte sie auch eine VE mit blumigen Worten umschreiben?

Und was man darauf antworten kann ... siehe frühere Antworten im Thema.
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Antwort #43 - 08.01.2023 um 17:04:41
 
Ich habe nun also das durch die AV gewünschte Einladungsschreiben vorbereitet. Wäre ein Einladungsschreiben mit dem Inhalt so in Ordnung?




Mark Mustermann
xxxxxchaussee xxx
xxxxx Hamburg
Deutschland
Tel. +xxxxxxxxxxx

                                                     Hamburg,08.01.2023


Einladung zu permanenten Aufenthalt in Hamburg im Rahmen der Antragsstellung zum VISA


Hiermit bestätige ich, Herr xxxxxx, Passnummer xxxxxx, dass ich hiermit meine Ehefrau

Frau Katrin Mustermann, wohnhaft in
Xxxxxx (komplette Auslandsaddresse)

Geburtsdatum: xxxxx
Reisepassnummer: xxxxxx

und meine Stiefkinder

Nils Müller wohnhaft in
Xxxxxx (komplette Auslandsaddresse)

Geburtsdatum: xxxxx
Reisepassnummer: xxxxxx

sowie

Lars Müller wohnhaft in
Xxxxxx (komplette Auslandsaddresse)

Geburtsdatum: xxxxx
Reisepassnummer: xxxxxx

zum permanenten Aufenthalt nach Hamburg (Einreise ist für den 28.06.2023 geplant) einlade.

Begleitet werden Sie von meiner eigenen Tochter

Katja Mustemann (deutsche Staatsbürgerin)
Xxxxxx (komplette Auslandsaddresse)

Geburtsdatum: xxxxx
Reisepassnummer: xxxxxx


Ab diesem Zeitpunkt werden die vorgenannten Familienangehörigen gemeinsam mit mir unter einen derzeit noch nicht bekannten Aufenthaltsort in Hamburg (Anmietung einer mindestens 90m2 großen Wohnung, mit mindestens 3 Zimmer erfolgt abhängig von Dauer des VISA-Prozess und ausgehend von Einreisetermin am 28.06.2023 nach derzeitiger Planung zum 01.06.2023) leben, da meine derzeitige Wohnung in der xxxxxcaussee xxx, xxxxx Hamburg für die 5-köpfige Familie zu klein sein wird.

Ab dem Einreisezeitraum werden alle vorgenannten Familienangehörigen bei mir wohnen und ich werde für sämtliche Kosten wie Krankenversicherung (Bestätigung meiner Krankenversicherung einer Familienversicherung beginnend mit Einreisedatum liegt den Antragsunterlagen des VISA bei), Unterkunft, Verpflegung, Transport ec. übernehmen. Die Mittel zum Lebensunterhalt können nachweislich bedenkenlos aus meinen monatlichen Gehaltszahlungen (Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitsverhältnis sowie die letzten 3 Gehaltsbescheinigungen liegen dem Antrag ebenfalls bei) gedeckt werden. Die Familie wird von mir am Hamburger Flughafen abgeholt werden.

Für weitere Fragen bin ich unter der Handynummer +xxxxxxxxxxxx erreichbar.



Mit freundlichen Grüßen,



Mark Mustermann
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Namenserklärung sowie Nachbeurkundung der Geburt
Antwort #44 - 08.01.2023 um 04:31:37
 
Hallo,

Ich habe am 13.12. die Namenserklärung sowie Antrag zur Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland in der Auslandsvertretung abgegeben sowie die Ausstellung des Reisepasses für meine Tochter angefordert.

Am letzten Freitag habe ich beim Standesamt Hamburg nachgefragt und dort war bislang nichts eingegangen.

Kann mir jemand erklären wie genau das Verfahren ist? Geht zu erst alles an das Standesamt meines Wohnsitzes oder ist der Reisepass vielleicht bereits in Bearbeitung?

Ich frage deshalb weil nach meinem Verständnis, ich ohne diese Beurkundung meiner Tochter ich auch noch kein VISA für den Nachzug meiner ausländischen Frau zur Tochter beantragen kann.
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