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Nachweis für Unterkunft für Visaantrag (Gelesen: 8.499 mal)
walkon
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i4a rocks!


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11.12.2022 um 22:19:40
 
Hallo,

ich hätte folgende Frage.

Sobald meine Tochter die deutschen Papiere erhalten hat, würde ich für meine im Ausland lebebende Frau sowie meine beiden Stiefkinder, gerne die Visas wegen Familienzusammenführung bei der ausländischen Botschaft beantragen. Denn für meine Tochter brauche ich ja sowas nicht mehr.

Im Visaantrag ist die Angabe zur zukünftigen Unterkunft einzutragen. Dabei wird nach Anzahl der Zimmer etc. gefragt.

Meine Frage daher:

Ich möchte die Familie nun also nach Hamburg holen und ähnlich wie in Berlin ist Wohnungssuche in Hamburg eine Katastrophe. Meine Wohnung ist ehrlich gesagt zu klein, für 5 Pesonen und daher müsste ich ihn Hamburg eine neue Wohnung anmieten. Ist es denn tatsächlich so, dass ich beim Visaantrag dann auch einen Mietervertrag vorlegen muss? Weil ich verstanden habe, dass eine Visaentscheidung doch einige Zeit dauern kann und eigentlich macht es ja keinen Sinn jetzt bereits eine viel größere wohnung anzumieten, eine Wohnung zu bezahlen die ich vielleiht noch viele Monate so nicht gebrauche  und einen Vertrag zu schliessen nur um den Behörnden etwas präsentieren zu können? Es sei denn man findet schon diese große Wohnung überhaupt.

Habt ihr hier Erfahrungen?

Vielen Dank im Voraus.

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Petersburger
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Antwort #1 - 12.12.2022 um 05:41:17
 
Der Antrag ist ein Formular "für alle Fälle", nicht jede Frage ist in jedem Fall sinnvoll.

So ist z.B. die beabsichtigte Erwerbstätigkeit für Fälle von Familienzusammenführung absolut irrelevant.

Entsprechend kann niemand verlangen, dass alle Angaben im Antrag die "endgültigen" sind, die dann auch bei der Entscheidung und bei der Übersiedlung unverändert gültig sein müssen.

In Deinem Fall schreibst Du halt einfach Deine Adresse als die der Referenzperson in die Anträge, auch wenn Du nicht die Referenzperson bist!

Für den Antrag Deiner Frau ist das die deutsche Tochter, falls es an Voraussetzungen "zu Dir" fehlt (ich meine A1 - habe jetzt nicht Deine vorigen Posts geprüft), für die Stiefkinder ist es die Mutter!

Und dann schreibst Du das, was Du im obigen Beitrag schriebst, auf Dein Einladungsschreiben, das Du ohnehin jedem Antrag beifügst.
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lottchen
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Antwort #2 - 12.12.2022 um 09:28:17
 
walkon schrieb am 11.12.2022 um 22:19:40:
Meine Wohnung ist ehrlich gesagt zu klein

Wie groß ist die Wohnung?
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deerhunter
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Antwort #3 - 12.12.2022 um 10:12:19
 
walkon schrieb am 11.12.2022 um 22:19:40:
Ist es denn tatsächlich so, dass ich beim Visaantrag dann auch einen Mietervertrag vorlegen muss?


In der regel muss man schon eine Wohnmöglichkeit nachweisen, da hier der Nachzug von 3 Kindern und Frau erfolgen soll in eine "vermutete" Singlewohnung!
Dazu erfolgt der Nachzug der 2 Stiefkinder ja zu einem Ausländer (deiner Frau) und da ist ein Wohnraumnachweis meist erforderlich!

Wenn es denn speziell in Hamburd sehr schwer ist, sollte man sich dann schon lange vor der tatsächlichen Einreise um eine entsprechende Wohnung kümmern....denn dem Visum spricht ja i.d.R. nichts dagegen
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Petersburger
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Antwort #4 - 12.12.2022 um 13:34:13
 
lottchen schrieb am 12.12.2022 um 09:28:17:
Wie groß ist die Wohnung?

Wir dürfen vermuten: Dem TS zu klein für fünf Personen.


deerhunter schrieb am 12.12.2022 um 10:12:19:
In der regel muss man schon eine Wohnmöglichkeit nachweisen, 

Das ist richtig und - so darf man vermuten - dem TS durchaus bewusst.

Wenn ich ihn richtig verstanden habe, ging es um die Frage: Muss die endgültige Wohnung mit allen konkreten Angaben bereits beim Visumantrag feststehen und entsprechend bekannt sein?

Das muss es nicht.

Man darf erwarten, dass die beteiligte ABH die Wohnungsfrage vor der Zustimmung zum Visumantrag geklärt haben will. Aber dann ist alles im zeitlich überschaubaren Rahmen. Ein Mietvertrag z.B. "ab übernächsten Monatsersten" wird wohl eine Zustimmung ermöglichen und die Einreise kann dann in den meisten Fällen vermutlich auch zeitnah zum neuen Mietvertrag erfolgen, so dass keine hohen Kosten für eine größere Wohnung für einen vorher unbestimmbaren Zeitraum entstehen.
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Antwort #5 - 12.12.2022 um 14:05:00
 
Ich habe die Frage nach der Wohnungsgröße gestellt weil sich manche Antragsteller da mehr Streß machen als nötig. Eine 60m²-Wohnung mit offener Küche und Minibad mag zwar nicht ausreichen, dass man dort tatsächlich zu fünft länger wohnen kann. Ist aber ausreichend für den Visumsantrag wenn der Wohnraum 54m² hat und die Kinder unter 12 Jahre sind. Und selbst 10% Unterschreitung sind allgemein noch abzeptabel.

https://www.familiennachzug-visum.de/sozialleistungen/wohnung 

Jedes Bundesland rechnet da auch noch ein wenig anders (wie im Link aufgeführt Berlin).

Wenn wir von einer Wohnung mit 35m² Gesamtwohnfläche reden kann man dann allerdings rechnen wie man will. Das wird nicht hinhauen.
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walkon
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Antwort #6 - 12.12.2022 um 17:36:37
 
deerhunter schrieb am 12.12.2022 um 10:12:19:
In der regel muss man schon eine Wohnmöglichkeit nachweisen, da hier der Nachzug von 3 Kindern und Frau erfolgen soll in eine "vermutete" Singlewohnung!
Dazu erfolgt der Nachzug der 2 Stiefkinder ja zu einem Ausländer (deiner Frau) und da ist ein Wohnraumnachweis meist erforderlich!

Wenn es denn speziell in Hamburd sehr schwer ist, sollte man sich dann schon lange vor der tatsächlichen Einreise um eine entsprechende Wohnung kümmern....denn dem Visum spricht ja i.d.R. nichts dagegen


Ich werde mit der wohnungssuche nun auch bereits beginnen bzw. habe schon damit begonnen.

Mein Plan sieht halt aus, dass ich diese Woche im Ausland die Papiere für meine Tochter beantrage und da habe ich verstanden, dass es dann 2 Monate bis zum Erhalt dauern kann.

Ich würde jetzt schon gerne hingehen und den Termin zwecks Visabeantragung bei der deutschen Botschaft im Ausland vereinbaren (denn hier sind derzeit auch 2 Monate Vorlaufzeit für einen Termin). Ende Februar würde ich dann gerne den Termin bei der deutschen Botschaft wahrnehmen und dann den Anttrag einreichen, denn so habe ich verstanden dass es bis zu einer Bewilligung 9-10 Wochen dauern kann und dann habe ich verstanden, dass bei Bewilligung nochmal 2 Monate dazukommen und 3 Monate zur weiteren Einreise verbleiben. Wir sprechen dann wohl von einer Einreise vielleicht im Juni und ich müsste nach meinem Verständis  dann bereits einen Mietvertrag vorliegen für eine 5 Personen Wohnung die ich nicht habe und dann auch ab Februr vielleicht schon diese Mitwohnung bezahlen. darum geht es mir.

Die Wohnung jetzt hat gerade mal 35qm und die reicht mir derzeit, aber natürlich nicht für die Familie.
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reinhard
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Antwort #7 - 12.12.2022 um 18:06:25
 
Da Du Deutscher bist, kannst Du kein Visum beantragen oder erhalten. Darum muss sich tatsächlich Deine Frau kümmern.
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Antwort #8 - 12.12.2022 um 20:11:54
 
walkon schrieb am 12.12.2022 um 17:36:37:
Ich würde jetzt schon gerne hingehen und den Termin zwecks Visabeantragung bei der deutschen Botschaft im Ausland vereinbaren (denn hier sind derzeit auch 2 Monate Vorlaufzeit für einen Termin). Ende Februar würde ich dann gerne den Termin bei der deutschen Botschaft wahrnehmen und dann den Anttrag einreichen, denn so habe ich verstanden dass es bis zu einer Bewilligung 9-10 Wochen dauern kann und dann habe ich verstanden, dass bei Bewilligung nochmal 2 Monate dazukommen und 3 Monate zur weiteren Einreise verbleiben. Wir sprechen dann wohl von einer Einreise vielleicht im Juni und ich müsste nach meinem Verständisdann bereits einen Mietvertrag vorliegen für eine 5 Personen Wohnung die ich nicht habe und dann auch ab Februr vielleicht schon diese Mitwohnung bezahlen. darum geht es mir.

Zu dem Visum muss ja die für deinen Wohnort zuständige ABH zustimmen...das wird sie erst, wenn ein Mietvertrag vorliegt! der Termin bei der Botschaft im ausland bleibt dabei unberührt
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walkon
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Antwort #9 - 12.12.2022 um 20:43:56
 
reinhard schrieb am 12.12.2022 um 18:06:25:
Da Du Deutscher bist, kannst Du kein Visum beantragen oder erhalten. Darum muss sich tatsächlich Deine Frau kümmern.


Das ist mir schon klar, dass sie zur deutschen Botschaft hingehen muss. Trotzdem unterstütze ich sie natürlich und wenn es geht begleite ich sie auch.
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Antwort #10 - 12.12.2022 um 20:53:04
 
Petersburger schrieb am 12.12.2022 um 13:34:13:
Wir dürfen vermuten: Dem TS zu klein für fünf Personen.


Das ist richtig und - so darf man vermuten - dem TS durchaus bewusst.

Wenn ich ihn richtig verstanden habe, ging es um die Frage: Muss die endgültige Wohnung mit allen konkreten Angaben bereits beim Visumantrag feststehen und entsprechend bekannt sein?

Das muss es nicht.

Man darf erwarten, dass die beteiligte ABH die Wohnungsfrage vor der Zustimmung zum Visumantrag geklärt haben will. Aber dann ist alles im zeitlich überschaubaren Rahmen. Ein Mietvertrag z.B. "ab übernächsten Monatsersten" wird wohl eine Zustimmung ermöglichen und die Einreise kann dann in den meisten Fällen vermutlich auch zeitnah zum neuen Mietvertrag erfolgen, so dass keine hohen Kosten für eine größere Wohnung für einen vorher unbestimmbaren Zeitraum entstehen.


Das heisst man kann diesbezüglich aber kaum planen. Erst wenn man also weiss wann die Unterlagen der ABH vorliegen, könnten man einen Mietvertrag konkretisieren.

Und die Frage bleibt was man befüllt in Bezug auf die zu erwartende Unterkunft der Familien im Visa. Ich kann ja hier schlecht 2 Zimmer reinschreiben, was ja für die Zukunft kaum reichen würde. Also muss man hier schon von der zukünftig angedachten Wohnung ausgehen, also z.B. 4 Zimmer und wenn das dokument dann der ABH vorliegt, dann kommt halt der Mietvertrag über die 4 Zimmer hinzu. Korrekt?

Einladungsschreiben? Dies kenne ich bislang im dem Zusammenhang, dass ich bei jedem Besuch machen musste, dass ich mich dazu verpflichte sämtliche Kosten für den Aufenthalt etc. zu übernehmen. Hier müsste dann vermerkt, dass zum Zeitpunkt des Antrags die derzeitige  Wohnung besteht, aber zum späteren Zeitpunkt unter der Adresse des neuen beigefügten Mietvertrag gewohnt wird?
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« Zuletzt geändert: 12.12.2022 um 21:04:30 von walkon »  
 
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Antwort #11 - 12.12.2022 um 21:45:05
 
walkon schrieb am 12.12.2022 um 20:53:04:
Und die Frage bleibt was man befüllt in Bezug auf die zu erwartende Unterkunft der Familien im Visa.

Nichts außer Deiner aktuellen Adresse.

walkon schrieb am 12.12.2022 um 20:53:04:
Einladungsschreiben?

Na, Du wirst doch wohl einen Zweizeiler aufsetzen können, aus dem die AV erkennen kann: Der will tatsächlich vier Personen (!) nach Deutschland (!) holen und ist sich bewusst (!), dass er die Kosten für alle vier stemmen muss?

Ohne so ein Schreiben könnte dann wieder mal ein Fall auftauchen, wo die ABH zurückfragt "Wussten Sie, dass die Familie gar nicht in Deutschland leben will, sondern in Frankreich/.../im Heimatland der Ehefrau?"
Oder auch (auch schon gehabt) "Wieso zwei Personen? Der Ehemann weiß nichts von einem Kind!"
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Antwort #12 - 13.12.2022 um 03:35:20
 
Petersburger schrieb am 12.12.2022 um 21:45:05:
Nichts außer Deiner aktuellen Adresse.


Das heisst auf die Frage. "Wie werden sie untergebracht sein? Beantwortet man gar nichts?
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Antwort #13 - 13.12.2022 um 05:37:25
 
Ich weiß nicht, ob das in anderen Dienststellen anders gehandhabt wird, aber bei uns habe ich diese Angabe so selten ausgefüllt gesehen, dass ich mich gar nicht an das letzte Mal erinnere. Und auch an keinen Fall, wo das zu Nachfragen geführt hätte.
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Antwort #14 - 13.12.2022 um 11:07:41
 
walkon schrieb am 12.12.2022 um 20:53:04:
Ich kann ja hier schlecht 2 Zimmer reinschreiben, was ja für die Zukunft kaum reichen würde. 

Wie groß ist denn nun deine Wohnung?
Eine 2-Zi-Wohnung kann 100 qm oder auch 50 qm Wohnfläche haben.

Für Hamburg gilt: mind. 10 qm pro Person.

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WoPflGHAV1P7

Untergebracht wird deine Familie bei dir. An deiner Adresse.



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