walkon schrieb am 20.12.2022 um 16:21:28:Der Wohnraum ist nur für die Stiefkinder relevant, da beim Nachzug zu Deutschen (Ehegatten und eigene Kinder) keine Voraussetzungen an der Wohnraumgröße gesetzlich vorgegeben sind.
Falsche Aussage:
Beim Familiennachzug zu Deutschen ist ausreichender Wohnraum einfach kein Entscheidungskriterium. FNZ zu Deutschen ist speziell geregelt in § 28
AufenthG und erfolgt nach den allgemeinen Regeln für FNZ aus § 27
AufenthG.
Erst in § 29
AufenthG, nämlich in Abs. 1 Nr. 2 wird ausreichender Wohnraum verlangt. Dieser § regelt aber nur Allgemeines zum FNZ zu Ausländern.
walkon schrieb am 20.12.2022 um 16:21:28:Heisst also theoretisch müsste ich einen wohnraum von 24m2 vorweisen müssen?
Falsch. Zuzug von Ausländern kann nicht so erfolgen, dass die deutschen Familienmitglieder "hinausgedrängt" werden. Der Wohnraum muss schon für alle reichen.
walkon schrieb am 20.12.2022 um 16:21:28:Frage nach dem Zeitpunkt der Vorlage dees Mietvertrags wird nach wie vor nicht beantwortet...
Das täte ich vermutlich auch nicht, ohne den Einzelfall zu kennen. Sprich: ohne die Unterlagen auf dem Tisch zu haben.
Warum soll man sich a) ohne Not festlegen und hat anschließend den Ärger oder b) jemanden um die Häuser jagen, wenn es am Ende bei Ansicht aller Unterlagen gar nicht gebraucht wird.
Und ein entschiedenes "Vielleicht" wirst Du nicht akzeptieren.