mgb schrieb am 12.02.2023 um 10:17:23:Was wirkt schwerer? Gesetz/Verordnung oder Dienstanweisung?
Lesefähigkeit.
Wenn in einem Text nur von Kurzaufenthalten die Rede ist und keinerlei von beiden Seiten unterschriebene Definition steht, was bei Verkettungen dann kein Kurzaufenthalt mehr ist, dann steht es beiden Seiten frei, solche Verkettungen entsprechend dem jeweils national Üblichen zu betrachten und festzulegen.
Oder gibt es jemanden, der ab summarisch mehr als 300 Tagen im Jahr noch bereit ist,
das Ganze als Kurzaufenthalt zu bezeichnen?
Ich ergänze meine erste Zeile noch:
Vorurteilslose Lesefähigkeit.
Also nicht Lesen mit dem Wunsch, dort irgendetwas herauszulesen, was niemand der Autoren gemeint haben kann, jedes Wort, jede Wendung auf seine Auslegungsmöglichkeiten hinsichtlich einer bestimmten Ansicht noch und noch zu verdrehen.
Im Übrigen frage ich mich seit langem, was die Diskussion um Auslegung von Sichtvermerksabkommen und Ähnlichem mit der Frage nach Reisemöglichkeiten mit
FB 81 (3) zu tun hat.
Nichts.
Gar nichts.
Denn eine solche
FB bekommt niemand, der zu Kurzaufenthalten einreist, sondern nur ein nach § 41
AufenthV begünstigter Antragsteller auf eine
AE, also einen
AT zum Daueraufenthalt.
Der Rest sind die üblichen Praxis-Probleme, wenn jemand Einchecken will und die
FB 81 (3) nicht versteckt, damit "Standard"-Reaktionen bei der Fluggesellschaft auslöst, die nun wieder den Zusammenhang "41er und 81(3)-FB" nicht auf dem Schirm haben (können).
Ich hoffe inständig, dass einer der Moderatoren sich endlich erbarmt und hier ein Schloss dranhängt, damit das Theater nicht weitergeht.