Die für die Standesämter bestimmte Post der deutschen Auslandsvertetungen wird über das Auswärtige Amt direkt an die Standesämter versandt. Damit hat die
ABH gar nichts zu tun.
Ich gehe davon aus, dass das Standesamt die Urkundenüberprüfung veranlasst hat, ehe die Anmeldung der Eheschließung aufgenommen werden kann. Sie ist dann auch Adressat des Gebührenbescheides der Botschaft und begleicht diese Rechnung i. d. R. aus der von Dir vorab hinterlegten Sicherheitsleistung.
Mein Oberlandesgericht verlangt diese Dokumentenprüfung, ohne das geht nichts. Dafür werden die Originaldokumente mit dem Prüfvermerk der Deutschen Vertretung benötigt.
Wenn die Anmeldung und die Unterlagen vollständig sind, geht das Ganze an das zuständige Oberlandesgericht zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.
Die Dauer des Befreiungsverfahrens richtet sich nach der Auslastung der zuständigen Stelle beim Oberlandesgericht und danach, ob die vorgelegten Dokumente vollständig sind oder noch etwas nachgefordert wird. Ich kenne Zeiträume zwischen zwei und mehreren Wochen.
Wenn die Befreiung erteilt wurde, bekommst Du eine Gebührenrechnung des Oberlandesgerichts, wenn die Gebühr überwiesen ist, stellt das Standesamt dir i. d. R. eine Bescheinigung aus, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfülltsind und
mit dieser Bescheinigung kann Deine Verlobte dann das Visum für die Eheschließung in Deutschland bei der zuständigen deutschen Vertretung in Indien beantragen (Botschaft Kalkutta?)
Wenn Ihr den Anmeldeprozess letztes Jahr im September begonnen habt, seid ihr noch gut "in der Zeit"..