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Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland (Gelesen: 27.473 mal)
deerhunter
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Antwort #45 - 04.07.2021 um 18:17:56
 
wielandtchrs schrieb am 03.07.2021 um 21:21:26:
UP - bei Familiennachzug zu deutschen Kindern nicht notwendig ( 6 Fälle bisher kennengelernt in den letzten 3 Monaten) 


Ich kenne bestimmt 100 Fälle von Vaterschaftsanerkennung + Visum in Manila und davon 99 nur mit UP!


wielandtchrs schrieb am 03.07.2021 um 21:21:26:
Krankenversicherung muss nicht vorgezeigt werden, da Passport inkl. Visa durch VFS verschickt wird. 


Irgendwie willst du uns hier verschaukeln, oder? VFS macht nur Schengenvisa, Familienzusammenführung mach die DV Manila selbst...auch gestern und heute!

https://visa.vfsglobal.com/one-pager/germany/Philippines/english/

https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/nationale-visa/1691004

https://manila.diplo.de/ph-de/service/ueberpruefung-philippinischer-urkunden/189
1042

https://manila.diplo.de/blob/1792014/d3e414646fe41780a0e8bacd035d46bb/mb-fz-d-da
ta.pdf


PS: Ich betreue gerade genau so einen Fall und da mit UP und Visum natürlich bei der DV Manila und nicht VFS

Habt ihr ein Schengenvisum beanragt?

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lottchen
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Antwort #46 - 05.07.2021 um 09:41:43
 
deerhunter schrieb am 04.07.2021 um 18:17:56:
Ich kenne bestimmt 100 Fälle von Vaterschaftsanerkennung + Visum in Manila und davon 99 nur mit UP!


Was ich auch logisch finde. Nur weil ein deutscher Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht heißt das doch noch lange nicht das das Kind auch deutsch ist. Die Mutter könnte anderweitig verheiratet sein (in den meisten Ländern bedeutet das doch auch, dass der Ehemann erst einmal der rechtliche Vater des Kindes ist)....
Bei meinem Ex-Mann wurde auch keine UP gemacht, obwohl er aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen kommt. Auch nicht unbedingt der Normalfall. Wir wissen hier alle, dass jeder Fall anders liegt und etwas, was in 99 Fällen so und so läuft im 100sten eben anders laufen kann. Freu Dich doch @wielandtchrs, dass es in Deinem Fall so wunderbar schnell und unkompliziert gelaufen ist. Und es ist auch gut, dass Du Rückmeldung gegeben hast, so dass andere Ratsuchende lesen können, dass es auch so funktionieren kann. Sich jetzt aber hinzustellen und zu behaupten: Alle Ratschläge hier waren nicht korrekt, es läuft prinzipiell ganz anders - das ist regelrecht falsch!
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Antwort #47 - 05.07.2021 um 17:21:11
 
lottchen schrieb am 05.07.2021 um 09:41:43:
Was ich auch logisch finde. Nur weil ein deutscher Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht heißt das doch noch lange nicht das das Kind auch deutsch ist. ...


Doch, genau das heißt es, solange die Vaterschaftsanerkennung nicht ausgesetzt ist (ist sie hier offensichtlich nicht) oder angefochten wird.
Deine Logik ist nicht der Maßstab, der angelegt wird, sondern das BGB ab §1592 ff und §4 StAG. Auch wenn ich ungern auf Wikipedia hinweise, aber der Artikel dort kann zum Verständnis ebenso beitragen.
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« Zuletzt geändert: 05.07.2021 um 17:36:21 von T.P.2013 »  

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Antwort #48 - 05.07.2021 um 18:22:57
 
T.P.2013 schrieb am 05.07.2021 um 17:21:11:
lottchen schrieb am Heute um 09:41:43:
Was ich auch logisch finde. Nur weil ein deutscher Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht heißt das doch noch lange nicht das das Kind auch deutsch ist. ...


Doch, genau das heißt es, 


T.P. , das ist nicht fair.
Die Aussage lautet lottchen schrieb am 05.07.2021 um 09:41:43:
heißt das doch noch lange nicht das das Kind auch deutsch ist. Die Mutter könnte anderweitig verheiratet sein



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Antwort #49 - 06.07.2021 um 09:14:05
 
lottchen schrieb am 05.07.2021 um 09:41:43:
Nur weil ein deutscher Vater eine Vaterschaftsanerkennung macht heißt das doch noch lange nicht das das Kind auch deutsch ist. Die Mutter könnte anderweitig verheiratet sein (in den meisten Ländern bedeutet das doch auch, dass der Ehemann erst einmal der rechtliche Vater des Kindes ist)....


So ist es. In den Philippinen gibt es ja keine Scheidung, es wird aber oft jung geheiratet (streng katholisch) und sich dann recht schnell wieder getrennt. Laut Philippines Family Code sind Kinder ehelich, wenn in der Ehe oder 300 Tage nach "Annulment" (was sich nur reiche Filipinos leisten können) geboren werden.
Was macht also die "Gemeine" Filipina, wenn sie dann doch den Ausländer heiraten will? Man lässt sich neu registrieren mit leicht verändertem namen und Geburtsdatum, was dort sehr einfach geht. Nun ist man "ledig"...was bei der UP dann aber auffliegt!

Deshalb macht die AV Manila auch in 99% eine UP
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Antwort #50 - 06.07.2021 um 21:47:01
 
Ich will es gar nicht in die Länge ziehen.

FAZIT

Dann gehöre ich wohl zu den 1 Prozent. GebUrkunde war late registered, Antragsverfahren bis zum Erhalt des Visums dauer 2 Wochen, Lieferung erfolgte über externe Firma, nochwas?
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Antwort #51 - 07.07.2021 um 02:25:15
 
erne schrieb am 05.07.2021 um 18:22:57:
T.P. , das ist nicht fair.



Fair?
Meine Antwort ist zutreffend, das finde ich wichtiger.
Dazu habe ich die rechtlichen Grundlagen angerissen und Lesestoff benannt.
Das finde ich für ein Fachforum viel angemessener.

An den rechtlichen Grundlagen ändert es dann auch nichts, wenn man diese umgehen könnte und andererseits z.B. eine AV versucht, möglichem Missbrauch zu entgegnen.

Aber auch ggü. der AV, egal welcher, ist die beurkundete Vaterschaftsanerkennung, sobald wirksam abgegeben, erst einmal gültig und das betreffende Kind damit "automatisch deutsch".
Und zwar so lange, solange diese Erklärung nicht angefochten wird.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #52 - 07.07.2021 um 08:13:33
 
Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1594 Anerkennung der Vaterschaft

(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
(3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

Das Unterstrichene steht einer absoluten Aussage "Vaterschaftsanerkennung einschl. Zustimmung der Mutter liegen vor = Vaterschaft unzweifelhaft" solange entgegen, wie die Identität der Mutter und damit auch ihr Familienstand nicht zweifelsfrei feststehen.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #53 - 07.07.2021 um 10:09:58
 
wielandtchrs schrieb am 06.07.2021 um 21:47:01:
Dann gehöre ich wohl zu den 1 Prozent. GebUrkunde war late registered,


Das funktioniert so nicht, speziell bei "Late registered" vergibt die DAV Manila normalerweise nie ein Visum ohne UP! Weil sie genau diese Probleme kennt!

Irgend etwas verschweigst du oder gibst nicht richtig wieder! Aber was soll es...nicht mein Problem
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Antwort #54 - 07.07.2021 um 12:48:43
 
wielandtchrs schrieb am 06.07.2021 um 21:47:01:
FAZIT

Dann gehöre ich wohl zu den 1 Prozent. GebUrkunde war late registered, Antragsverfahren bis zum Erhalt des Visums dauer 2 Wochen, Lieferung erfolgte über externe Firma, nochwas?


"Nochwas" war die bisher von Dir nicht beantwortete Frage, ob Ihr ein Schengenvisum (statt eines D-Visums) beantragt habt.
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lottchen
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Antwort #55 - 07.07.2021 um 14:22:42
 
Wenn ich das z.B. lese (Seite 2 dieses Threads)

wielandtchrs schrieb am 31.01.2021 um 20:55:03:
Sie hat bereits die  offizielle NSO und CINOMAR
Und die GU ist bereits declared by the NSO

scheint in diesem Fall die UP schon (zumindest teilweise) erledigt worden zu sein bevor der Visumsantrag gestellt wurde.
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Antwort #56 - 07.07.2021 um 16:15:08
 
Petersburger schrieb am 07.07.2021 um 08:13:33:
Das Unterstrichene steht einer absoluten Aussage "Vaterschaftsanerkennung einschl. Zustimmung der Mutter liegen vor = Vaterschaft unzweifelhaft" solange entgegen, wie die Identität der Mutter und damit auch ihr Familienstand nicht zweifelsfrei feststehen.


Nein. Steht dem nicht entgegen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist wirksam.
Es sei denn, die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (weil die Mutter anderweitig verheiratet ist) tatsächlich.
Dafür muss aber dieses Bestehen einer Ehe auch belegt werden können und nicht nur prophylaktisch von einer AV angenommen werden, weil es solche Fälle gibt.
Solange die UP das Bestehen einer Ehe nicht belegt, ist die Vaterschaftsanerkennung wirksam mit der Folge, dass das Kind als deutsch zu betrachten ist.

Völlig unfraglich ist es, dass die AV aufgrund der Erfahrungswerte eine UP veranlassen kann, um Anhaltspunkte für die Nichtwirksamkeit der Anerkennung zu erlangen.
Bis diese erlangt werden, ist aber die Anerkennung wirksam, das Kind als deutsch zu betrachten.
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Antwort #57 - 07.07.2021 um 17:56:32
 
lottchen schrieb am 07.07.2021 um 14:22:42:
scheint in diesem Fall die UP schon (zumindest teilweise) erledigt worden zu sein bevor der Visumsantrag gestellt wurde



Nein, NSO ist (war) das nationale "Standesamt" der Philippinen...heißt allerdings seit 3 Jahren PSA https://psa.gov.ph/

Das ist eine normale ungeprüfte GU, genau wie das Cenomar nur auf den angegebenen Namen gilt...also keine UP und keine Bestätigung der Identität!
Speziell eine late registered GU wird immer geprüft

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später  nachträglich registriert wurde.
https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/-/2452626?openAccordionId=it
em-2452636-3-panel

reinhard schrieb am 07.07.2021 um 12:48:43:
"Nochwas" war die bisher von Dir nicht beantwortete Frage, ob Ihr ein Schengenvisum (statt eines D-Visums) beantragt habt.


VFS macht nur Schengen und Seaman...Familie macht die DAV Manila. Also kann es nur ein Schengenvisum sein...möglicherweise aufgrund der Covid Regeln für "unverheiratete Paare"

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Antwort #58 - 07.07.2021 um 20:48:03
 
deerhunter schrieb am 07.07.2021 um 17:56:32:
...
VFS macht nur Schengen und Seaman...Familie macht die DAV Manila. Also kann es nur ein Schengenvisum sein...möglicherweise aufgrund der Covid Regeln für "unverheiratete Paare"


Ursprünglich war / ist ja die AV in Beirut die zuständige AV (gewesen). Inwiefern da jetzt Manila lt. TE reinspielt, keine Ahnung. Auf jeden Fall könnte das ein Abweichen vom Standardprozedere und damit das Einbinden eines externen Dienstleisters begründen...
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Antwort #59 - 07.07.2021 um 21:58:50
 
T.P.2013 schrieb am 07.07.2021 um 20:48:03:
Ursprünglich war / ist ja die AV in Beirut die zuständige AV (gewesen). Inwiefern da jetzt Manila lt. TE reinspielt, keine Ahnung. Auf jeden Fall könnte das ein Abweichen vom Standardprozedere und damit das Einbinden eines externen Dienstleisters begründen... 



Der TE bezieht sich aber auf Manila...und da gibt es eine Standardprozedur und auch die DAV Beirut überlässt FZV keinem externen Dienstleister, jedenfalls nach ihrer Website!

Irgend etwas stimmt hier nicht! Ich gehe von einem Schengenvisum aus, was beantragt wurde
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