Petersburger schrieb am 07.07.2021 um 08:13:33:Das Unterstrichene steht einer absoluten Aussage "Vaterschaftsanerkennung einschl. Zustimmung der Mutter liegen vor = Vaterschaft unzweifelhaft" solange entgegen, wie die Identität der Mutter und damit auch ihr Familienstand nicht zweifelsfrei feststehen.
Nein. Steht dem nicht entgegen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist wirksam.
Es sei denn, die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (weil die Mutter anderweitig verheiratet ist)
tatsächlich.
Dafür muss aber dieses Bestehen einer Ehe auch belegt werden können und nicht nur prophylaktisch von einer
AV angenommen werden, weil es solche Fälle gibt.
Solange die UP das Bestehen einer Ehe nicht belegt, ist die Vaterschaftsanerkennung wirksam mit der Folge, dass das Kind als deutsch zu betrachten ist.
Völlig unfraglich ist es, dass die
AV aufgrund der Erfahrungswerte eine UP veranlassen kann, um Anhaltspunkte für die Nichtwirksamkeit der Anerkennung zu erlangen.
Bis diese erlangt werden, ist aber die Anerkennung wirksam, das Kind als deutsch zu betrachten.