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Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland (Gelesen: 30.793 mal)
wielandtchrs
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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28.01.2021 um 21:32:36
 
Hallo,
folgende Ausgangslage
Ich deutscher, wohnhaft in Deutschland.
Meine Freundin (verlobt) ist schwanger und hat die philippinische Staatsbürgerschaft.

Ich möchte bei der Geburt dabei sein und diese soll auch in Deutschland stattfinden.

Nun weiß ich, dass es durch Familiennachzug (nationales Visum) möglich ist. Durch das Urteil aus dem Jahr 2006 wurde dieser Fall schon geklärt.
Auch weiß ich, dass sie dann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen würde.

Nun zu meinen Fragen :
Welche Möglichkeiten habe ich, sie zu versichern, damit sie auch vorsorglich und zur Geburt in einem Krankenhaus behandelt wird?

Kann man auch mit dem nationalen Visa in Deutschland nach der Einreise (vor der Geburt) in Deutschland oder Dänemark? heiraten und sie dann in die Familiekasse durch mich versichern lassen?

Da fast alle reiseversicherung oder incoming Versicherungen, Schwangerschaften ausschließen bzw. mit einer Wartezeit belegen, muss es doch alleine aus sozialen und ethischen Gründen eine andere Lösung geben, als das ich nicht kalkulierte Kosten für die Geburt in Kauf nehmen muss?
Oder ist das nur den reichen der reichen vorbehalten?

Vielen Dank für die Hilfe


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engelchen+
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.01.2021 um 08:00:00
 
wielandtchrs schrieb am 28.01.2021 um 21:32:36:
Kann man auch mit dem nationalen Visa in Deutschland nach der Einreise (vor der Geburt) in Deutschland oder Dänemark? heiraten und sie dann in die Familiekasse durch mich versichern lassen?


Heiraten in Dänemark kannst Du jetzt vergessen. (Corona Einreisesperre)

Heiraten in Deutschland sollst Du sofort anstoßen, aber die Bearbeitungszeit ist wegen der Urkundenprüfen ziemlich lang.

Wo wohnt die Frau jetzt? Wie ist sie krankenversichert?

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erne
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Antwort #2 - 29.01.2021 um 09:07:03
 
wielandtchrs schrieb am 28.01.2021 um 21:32:36:
aus sozialen und ethischen Gründen eine andere Lösung geben, als das ich nicht kalkulierte Kosten für die Geburt in Kauf nehmen muss?


nein, m.W. gibt es niemand anders.
entweder eine Krankenversihherung trägt die Kosten oder die Eltern. Wer sonst?
Sind die Eltern nicht zahlungsfähig, können sie natürlich nicht gleich zahlen ... aber die Verpflichtung bleibt erstmal.

Nicht kalkulierbare Kosten habt Ihr schon mit der Zeugung in Kauf genommen, für mind. 18 Jahre


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Saxonicus
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Antwort #3 - 29.01.2021 um 09:58:25
 
Deine Überschrift ist irreführend:
Zitat:
Schwangere Freundin aus EU Land...

Die Philippinen gehören doch nicht zur EU.
In welchen EU-Land ist Deine philippinsche Freundin denn derzeit aufhältig?
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deerhunter
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Antwort #4 - 29.01.2021 um 10:07:06
 
Zitat:
Schwangere Freundin aus EU Land für Geburt nach Deutschland

In welchem EU Land lebt deine Freundin denn momentan? Hat sie dort keine KV des EU Landes? Oder lebt sie auf den Philippinen?

wielandtchrs schrieb am 28.01.2021 um 21:32:36:
Nun weiß ich, dass es durch Familiennachzug (nationales Visum) möglich ist.


Du must dazu eine Vaterschaftsanerkennung machen, dazu müssen Papiere von euch beiden besorgt werden und i.d.R. gibt es eine UP, da die Philippinen "unsichere Urkunden" haben. Dauer 6 Monate + x...also schnell loslegen

wielandtchrs schrieb am 28.01.2021 um 21:32:36:
Da fast alle reiseversicherung oder incoming Versicherungen, Schwangerschaften ausschließen bzw. mit einer Wartezeit belegen, muss es doch alleine aus sozialen und ethischen Gründen eine andere Lösung geben, als das ich nicht kalkulierte Kosten für die Geburt in Kauf nehmen muss?


JA, ganz einfach. Die Eltern bezahlen das selbst! Bei normaler Geburt ohne Probleme ca. 3.000 €, bei Problemen leicht 5 stellig! Ab der Geburt ist das Kind dann bei dir versichert...die Frau nicht!



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wielandtchrs
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Antwort #5 - 29.01.2021 um 22:13:51
 
Hallo zusammen erstmal vielen Dank für die Antworten.

Leider hat der Titel ein paar Buchstaben verschluckt. Außerhalb der EU war gemeint.

Den Kommentar von erne lasse ich mal soweit unkommentiert.
Niemand hat davon gesprochen, dass es nicht finanzierbar wäre oder ähnliches.

Der Sinn meines Beitrages war es, herauszufinden, ob und wie man in eine Krankenkasse kommt unter diesen Bedingungen.

Zu den anderen Fragen:
Sie arbeitet derzeit in Beirut (Hotel Management) und hat die philippinische Staatsbürgerschaft.

Somit fasse ich zusammen, dass es keine Versicherung gibt (welche Art auch immer), die meine Verlobte versichern kann, wenn sie als nicht verheiratete Frau nach Deutschland kommt?

Alle Incoming Versicherungen, die ich gefunden habe, schließen die Kosten für eine Schwangerschaft aus oder haben eine Wartezeit.

Zu dem Thema Dänemark ist derzeit klar.
Eine Prüfung bzgl. Nationeles Visa wegen Geburt eines deutschen Kindes dauert laut Aussage der behörden 4 bis 8 Wochen und benötigt keine UP, da es sich dort um einen zeitlichen Härtefall handelt.

Vielen Dank für eure Antworten. Jeder Tipp könnte mir helfen.
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wielandtchrs
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Antwort #6 - 29.01.2021 um 22:14:50
 
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Eine klassische Krankenversicherung gibt es in der Form nicht im Libanon.
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Antwort #7 - 30.01.2021 um 00:19:05
 
Hallo,

korrekt ist, dass in der Tat bestenfalls eine private Krankenversicherung oder eine sogenannte freiwillge gesetzliche Krankenversicherung in Frage käme.
Problem dabei: Eine zu finden, die auch einem Versicherungsabschluss angesichts der erwartbaren Kosten zustimmt.

Korrekt ist weiterhin, dass ein Visum zwecks Geburt eines deutschen Kindes in DEutschland (Du bist der rechtliche Vater?) ein Sonderfall ist und als zeitlicher Härtefall in der Regel entsprechend schnell erteilt wird. Auch von der Deutschen Vertretung auf den Philippinen.
Regelungen dazu findest Du in den AVwV zum AufenthG unter 28.1.4 f.

Gruß
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Antwort #8 - 30.01.2021 um 06:18:14
 
T.P.2013 schrieb am 30.01.2021 um 00:19:05:
in der Regel entsprechend schnell erteilt wird. 

, wenn denn die rechtliche Vaterschaft des Deutschen feststeht.

Das kann natürlich erst dann der Fall sein, wenn die Identität feststeht und der Familienstand der Mutter. Ohne geklärte Identität ist auch der Familienstand nicht geklärt, weil sie ja mit anderen Personalien verheiratet sein könnte.
Und falls die Mutter - mit welchen Personalien auch immer - verheiratet ist, gibt es auch keine feststehende Vaterschaft des Deutschen und somit keine deutsche StAng beim Kind.

Daher bin ich weniger optimistisch hinsichtlich einer "schnellen Erteilung" im vorliegenden Fall. Weniger als in den vorigen Beiträgen zum Ausdruck kommt.
Das geben die Aussagen des TS nicht her.
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Antwort #9 - 30.01.2021 um 09:26:20
 
T.P.2013 schrieb am 30.01.2021 um 00:19:05:
Korrekt ist weiterhin, dass ein Visum zwecks Geburt eines deutschen Kindes in DEutschland (Du bist der rechtliche Vater?) ein Sonderfall ist und als zeitlicher Härtefall in der Regel entsprechend schnell erteilt wird. Auch von der Deutschen Vertretung auf den Philippinen.


Sorry, aber das ist falsch...da ich sehr viel mit der DAV Manila zu tun habe kann ich sicher sagen, dass es bei der VA zu 99% eine UP gibt, weil die Identität und die "Ledigkeit" anders nicht festgestellt werden kann.
Habe gerade wieder solch einen Fall...den Rest hat @Petersburger schon erklärt

Hier kann es allerdings anders sein, wenn die DAV in Beirut involviert ist und nicht Manila
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Antwort #10 - 30.01.2021 um 14:47:17
 
deerhunter schrieb am 30.01.2021 um 09:26:20:
Hier kann es allerdings anders sein, wenn die DAV in Beirut involviert ist und nicht Manila

Eher nicht. Nicht im Sinne von schneller.

Die zweifellos erforderlichen Rückfragen der Kollegen in Beirut bei denen in Manila werden die Abläufe nicht zeitlich verkürzen.
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Antwort #11 - 30.01.2021 um 14:57:07
 
Wir schweifen ein wenig von der Kernfrage ab.

Macht euch keine Gedanken zu der UK bzw. der Beglaubigung. Das ist alles soweit erledigt.

Mir geht es im Kern um die Versicherungsthematik. Wie ist sie denn allgemein versichert? Unabhängig von der Schwangerschaft?

Reicht dort eine Incoming Versicherung?
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Antwort #12 - 30.01.2021 um 16:43:47
 
Ich persönlich bezweifle, dass eine Regelung, die die Geburt eines deutschen Kindes in Deutschland ermöglichen soll, grundsätzlich bei Ländern mit unsicherem Urkundenwesen faktisch außer Kraft gesetzt wird, indem man eine UP über die dort genannten zeitlichen Grenzen hinaus durchführt.
Wenn ich richtig informiert bin, hat das AA das auch schon feststellen müssen.

Was die Incoming-Versicherung angeht,
ich sehe es so:
Diese wird für einen Aufenthalt ausgestellt, der von Anfang an begrenzt sein soll.
Deine Verlobte soll für einen permanenten Aufenthalt einreisen.
Insofern, man sollte die Versicherungsbedingungen genau lesen, wird sie rechtlich in aller Regel wohl nicht leistungspflichtig sein. Wobei ich nicht ausschließen will, dass während der zeitlichen Gültigkeit des Visums (i.d.R. 90 Tage) möglicherweise bei bestimmten Anbietern keine genaue Prüfung der Anspruchsberechtigung stattfindet oder dieser Zeitraum in den Bedingungen, quasi als eine Art "Reiseversicherung", trotz Begründung eines dauerhaften Aufenthalts mit umfasst wird.

Deine Verlobte ist grundsätzlich mit Einreise und Begründung des Daueraufenthalts in Deutschland gesetzlich versicherungspflichtig. Dieser Pflicht wird ausschließlich durch eine Vollversicherung (PKV, GKV, ausländische Vollversicherung) Genüge getan.
Sie wird sich privat oder gesetzlich versichern müssen.

Just my 2 Cents.

Gruß
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Antwort #13 - 30.01.2021 um 17:17:26
 
wielandtchrs schrieb am 30.01.2021 um 14:57:07:
Mir geht es im Kern um die Versicherungsthematik. Wie ist sie denn allgemein versichert?


Überhaupt nicht, wenn du keine Versicherung abschließt!

wielandtchrs schrieb am 30.01.2021 um 14:57:07:
Reicht dort eine Incoming Versicherung? 


Nein, weil die mir bekannten Incoming nur bis zur Wohnsitznahme versichern...also wie mein Vorredner schon sagt muss hier eine PKV / Gesetzliche abgeschlossen werden,was recht teuer wird! Auch aufpassen, dass beim Abschluss die Geburt nicht ausgeklammert ist...wird aber das risiko vergrößern / verteuern
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Antwort #14 - 30.01.2021 um 19:30:25
 
Sie reist mit FZF-Visum ein und meldet sich an. Dann kann sie sich in einer PKV versichern (Vollversicherung, keine Incommingversicherung).

Die PKV muss sie aufnehmen wegen § 193 Abs. 3 VVG. Sie kann in den Basistarif nach § 152 VAG dann ist auch ohne jede Wartezeit und für die Schwangerschaft abgesichert.

Eventuell muss sie Druck machen, falls die PKV zunächst nicht mitmachen will Smiley

Später kommt sie aus der PKV wieder raus durch Auslösen der Versicherungspflicht in der GKV (z. B. nichtselbstständige Tätigkeit unterhalb Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder sie bleibt, wechselt aber in einen günstigeren/besseren Tarif.

Berate Dich da gerne, wenn Du mir eine pm schickst.

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