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Lebenspartnerschaft aus dem Ausland anerkennen lassen (Gelesen: 1.506 mal)
Azamat
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ua
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14.10.2020 um 20:38:10
 
Hallo,

ich habe eine Frage.

Ich bin nicht-EU-Bürger und meine Freundin ist eine EU-Bürgerin (nicht deutsch).  Wir beide leben schon in Deutschland.

Wenn wir eine eingetragene Lebenspartnerschaft (hetero) z.B. in Dänemark abschließen, kann man sie dann hier in DE anerkennen lassen?

Kann ich dann aufgrund dieser  Lebenspartnerschaft in DE bleiben wenn meine AE fürs Studium  in der Zukunft erloschen wird?

Danke!
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 14.10.2020 um 22:51:14
 
Azamat schrieb am 14.10.2020 um 20:38:10:
Wenn wir eine eingetragene Lebenspartnerschaft (hetero) z.B. in Dänemark abschließen, kann man sie dann hier in DE anerkennen lassen? 


Nein, so etwas gibt es meiner Meinung nach rechtlich nicht in Deutschland für Heteros! Dafür müsst ihr heiraten
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uwe1122
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Warwick Streamer Stage
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.10.2020 um 23:00:43
 
Azamat schrieb am 14.10.2020 um 20:38:10:
Ich bin nicht-EU-Bürger und meine Freundin ist eine EU-Bürgerin (nicht deutsch).  Wir beide leben schon in Deutschland.


Hallo,

mit welchem AT hälst Du dich zur Zeit in Deutschland auf ?

Welche Staatsangehörigkeit hast Du ?

Wie lange lebt Deine Freundin schon in Deutschland ?

Arbeitet Deine Freundin in Deutschland ?

Ist mit Lebenspartnerschaft,verheiratet gemeint ?

Ein paar mehr Infos zum Sachverhalt sind schon angebracht,um Fragen dieser Art zu beantworten.

Gruß

Uwe



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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 15.10.2020 um 08:41:17
 
uwe1122 schrieb am 14.10.2020 um 23:00:43:
Welche Staatsangehörigkeit hast Du ?

UA = Ukraine
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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uwe1122
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Warwick Streamer Stage
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.10.2020 um 11:44:25
 
uwe1122 schrieb am 14.10.2020 um 23:00:43:
Ein paar mehr Infos zum Sachverhalt sind schon angebracht,


Natürlich nur,wenn ihr heiraten wollt,oder Du eingetragene Lebenspartnerschaft,mit Heirat verwechselt hast.

Denn wie deerhunter schon geschrieben hat,ist das unter Heteros auch mMn nicht möglich.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.10.2020 um 12:21:56
 
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1575911131/4#4

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