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Familienzusammenführung (Gelesen: 22.688 mal)
Themen Beschreibung: Philippinische Freundin schwanger
bundy
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i4a rocks!


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28.03.2020 um 20:18:02
 
Hallo liebes Forum,
ich bin 54 Jahre und deutscher , lebe und arbeite aber seit knapp 29 Jahren in Frankreich.
Seit ca. 2 Jahren bin ich mit einer Philippinin zusammen, leider nur im Urlaub auf den Philippinen und ein mal in Thailand.
Da wir unsere Beziehung verfestigen wollten hatte ich für 90 Tage ein Schengenvisum bei dem französischen Konsulat in Manila beantragt. dieser wurde abgelehnt. Anfang des Jahres haben wir dann nochmal den Anlauf bei der deutschen Botschaft für 4 Wochen genommen. Die Bearbeitung wurde wegen der CoronaKrise eingestellt. Zum Glück hatte ich sie noch im Februar besuchen können. Jetzt ist sie schwanger. Nun habe ich gelesen, dass es die möglichkeit gibt ein Visum zur Familienzusammenführung zu bekommen, auch vor der Geburt.
Dieses Visum ist jedoch national und nicht Europäisch. gibt es für uns trotzdem die möglichkeit dieses zu bekommen, oder müsste ich nach Deutschland zurück?
Viele Grüße aus dem Hausarrest
bundy
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deerhunter
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Antwort #1 - 29.03.2020 um 10:54:46
 
bundy schrieb am 28.03.2020 um 20:18:02:
Nun habe ich gelesen, dass es die möglichkeit gibt ein Visum zur Familienzusammenführung zu bekommen, auch vor der Geburt.


In normalen Fällen schon...aber im Moment hat die Visasstelle der DAV Manila baw geschlossen. Dazu ist überall in den Philippinen Lock Down, inklusive militärischen Checkpoints. Weiterhin gibt es momentan keine Flüge von den Philippinen (außer Rückführungen) und der RP lässt ihre Bürger nicht ausreisen.
Um eine VA zu bekommen, die man für ein FZV zum ungeborenen Kind nach Deutschland, braucht wäre weiterhin eine UP notwendig, denn die Phill Papiere gelten als unsicher. Im Moment kann solche eine UP nicht durchgeführt werden, Lock Downs

Also momentan unmöglich

Zitat:
Dieses Visum ist jedoch national und nicht Europäisch. gibt es für uns trotzdem die möglichkeit dieses zu bekommen, oder müsste ich nach Deutschland zurück?


Dazu müsstest du dafür nach Deutschland ziehen!

Da du in Frankreich lebst, wäre eher die Eireise als Freizügiger EU Familienangehöriger des Kindes möglich...hierzu muss das Kind m. M. nach allerdings erst geboren sein. Einen Nachzug während der Schwangerschaft geht nicht, wenn ihr nicht verheiratet seid!

Also heiraten oder warten bis das Kind da ist...alles andere wird in der momentanen Zeit vermutlich eh nicht möglich sein.

Aber zu den EU Regeln gibt es sicher noch "bessere" Antworten
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bundy
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Antwort #2 - 29.03.2020 um 11:47:05
 
Danke für die informationen deerhunter (bin übrigens ausgesprochener Robert de Niro Fan).
Die schwangerschaft ist noch am Anfang, bis zum 7. Monat darf man fliegen. Ich hoffe dass sich bis dahin die Lage zumindest teilweise entspannt hat. Vielleicht kann ich mich in der zwischenzeit schon mal an eine andere Behörde als die DBM wenden? Ich habe jetzt Zeit und kann vorbereiten, kann gut sein das nachher alles sehr schnell gehen muss.
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erne
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Antwort #3 - 29.03.2020 um 15:37:37
 
Es gibt folgende Möglichkeiten:

a) FZF nach Deutschland zum ungeborenen Kind.
Voraussetzung: du lebst in Deutschland
... ist nicht der Fall, kannst du vergessen oder umziehen

b)
FZF nach Frankreich ... kann dazu nichts sagen, das wäre nationales französisches Gesetz

c)
in Frankreich bist du freizügigkeitsberechtigt.
Damit dann auch deine Frau (Kind sowieso, da deutsch)
Wenn ihr verheiratet seid, kann sie mit einem "einfachen Einreisevisum" einreisen, der Aufenthalt wäre und bliebe legal.
Voraussetzung: ihr müsst bereits verheiratet sein.

Für alles wird, wie schon oben angedeutet, eine Urkundenüberprüfung deiner Frau notwendig sein. Kannst du as meiner Sicht in den nächsten Monaten vergessen.


Alles in Allem:
ich sehe keine Chance, gis die Krise in Eurapa und den Phils vorbei ist.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 29.03.2020 um 19:58:23
 
In Frankreich gibt es, soweit ich nachvollziehen kann, den "Pacs" (Pacte civil de solidarité), die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Und da sie in Frankreich nicht nur für homo-, sondern auch heterosexuelle Paare gültig ist, könntest Du diese mit Deiner Frau eingehen.
Dazu bedarf es lediglich einer gemeinsamen Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Dame diese (Zustimmungs-)Erklärung vielleicht auch vor dem entsprechend ermächtigten Konsularbeamten der FRA-Botschaft in Manila abgeben könnte.

Dann wäre Deine Frau auch ohne formelle Heirat abgeleitet freizügigkeitsberechtigt in Frankreich.

Vielleicht ein gangbarer Weg, solltest Du mal vor Ort in Frankreich checken (dortige Migrationsverbände oder Anwälte für französisches Eherecht).

Gruß
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bundy
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Antwort #5 - 30.03.2020 um 12:07:33
 
Danke TP,
werde erstmal abwarten müssen, da die Behörden die Visabearbeitung niedergelegt haben, und es eh keine Flüge gibt.
Und wenn dann die normalität wieder einkehrt, wird es eine Welle an Visumsanträgen geben(neue und liegengebliebene).
Ich sehe schwarz, und bei meiner komplizierten Situation wird ohne Rechtsanwalt eh nichts laufen. Traurig

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T.P.2013
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Antwort #6 - 30.03.2020 um 14:52:15
 
Deine Situation ist alles andere als kompliziert.
Eine Notwendigkeit, einen Anwalt zu beauftragen, sehe ich da auch erst einmal nicht.
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lottchen
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Antwort #7 - 30.03.2020 um 16:19:28
 
Vergiß nicht abzuklären, wie es bei den verschiedenen angedachten Möglichkeiten mit der Krankversicherung für sie und das Kind aussieht. Ggf. auch wer die Kosten der Geburt trägt, wenn sie in F oder D entbindet.
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bundy
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Antwort #8 - 31.03.2020 um 12:49:19
 
lottchen schrieb am 30.03.2020 um 16:19:28:
Vergiß nicht abzuklären, wie es bei den verschiedenen angedachten Möglichkeiten mit der Krankversicherung für sie und das Kind aussieht. Ggf. auch wer die Kosten der Geburt trägt, wenn sie in F oder D entbindet. 


Danke für den hinweis Lottchen, die Kosten für die Entbindung müsste ich wohl selbst übernehmen.
T.P.2013 schrieb am 30.03.2020 um 14:52:15:
Deine Situation ist alles andere als kompliziert.


Ich habe 2004 meine Ex hier in Frankreich geheiratet, das war schon kompliziert.
Beglaubigte Übersetzungen, eidesstattliche Erklärung vom Konsulat beglaubigt.
Keine Deutsche Behörde wollte mir eine Geburtsurkunde ausstellen....etc.
Ich weiss wovon ich rede
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lottchen
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Antwort #9 - 31.03.2020 um 12:55:17
 
bundy schrieb am 31.03.2020 um 12:49:19:
Ich habe 2004 meine Ex hier in Frankreich geheiratet, das war schon kompliziert.
Beglaubigte Übersetzungen, eidesstattliche Erklärung vom Konsulat beglaubigt.


Und diese Erfordernis ändert die Einschaltung eines Anwaltes inwieweit? Dass die französischen oder deutschen Behörden darauf verzichten? Doch eher nicht, oder? Was soll der Anwalt erreichen, was Du nicht selber erreichen kannst? Ob Du sie heiratest oder nicht, vor oder nach der Geburt des Kindes, ob Du über die EU-Freizügigkeit gehst oder über nationales Aufenthaltsrecht - da kann ein guter Anwalt vielleicht Ratschläge geben, aber entscheiden musst Du das schon selber. 
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bundy
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Antwort #10 - 31.03.2020 um 15:35:00
 
Ich gehe davon aus, dass ein Anwalt für Migrationsrecht sich auskennt und mir damit viel Zeit und Arbeit spart. Durch seine Kenntnisse ist er den Behörden nicht so ausgeliefert und kann sie besser unter Druck setzen ihre Arbeit zu leisten.
Die deutschen Behörden meinten damals, dass mir dass französische Einwohnermeldeamt die Geburtsurkunde ausstellen muss Laut lachend
Es gibt hier nicht mal eine Meldepflicht geschweige denn ein Einwohnermeldeamt.
Die Eidesstattliche erklärung hätte ich mir bestimmt sparen können. Das kann ja wohl nicht der normale Prozess sein.
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Saxonicus
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Antwort #11 - 31.03.2020 um 19:21:58
 
bundy schrieb am 31.03.2020 um 15:35:00:
Durch seine Kenntnisse ist er den Behörden nicht so ausgeliefert und kann sie besser unter Druck setzen ihre Arbeit zu leisten.

Was veranlasst Dich anzunehmen, dass die Behörden es darauf anlegen,
Euch die Eheschließung oder den Nachzug Deiner Freundin/Ehefrau zu
erschweren oder gar zu verunmöglichen, dass Du unbedingt einen Anwalt  engagieren willst?

Tausende andere bi-national Verheiratete haben das auch
ohne anwaltliches Zutun hinbekommen. So kann ich mich
nicht erinnern, dass uns irgendwelche Schwierigkeiten bei
der Eheschließung oder beim Nachzug meiner Ehefrau seitens
der Behörden bereitet wurden.

Eigentlich ist uns von den Behörden immer Hilfe und
Verständnis entgegen gebracht worden. Auf den Gedanken
einen Anwalt dafür in Anspruch zu nehmen sind wir überhaupt  
nicht gekommen.

Selbstverständlich ist es dafür erforderlich die gesetzlichen
Regeln akkurat zu erfüllen und einzuhalten. Wenn man das
tut,  alle Auflagen erfüllt und auch den Verfahrensablauf
ordnungsgemäß absolviert, gibt es auch keinerlei Probleme
mit den Behörden.
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« Zuletzt geändert: 31.03.2020 um 19:33:42 von Saxonicus »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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bundy
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Antwort #12 - 31.03.2020 um 23:06:18
 
Die schlechten Erfahrungen habe ich ja bereits beschrieben.

Natürlich gibt es auch kompetente engagierte Sachbearbeiter die sich als Dienstleister verstehen, ich an meiner Stelle kann aber nicht behaupten, dass das der Regelfall ist.

Erst zwischen Weihnachten und Neujahr musste ich für eine VE mit meiner Mutter zum Ortsamt, nachdem sie von einer sehr unfreundlichen Mitarbeiterin zuvor abgewimmelt wurde.
Die Vorgesetzte hat sich dann sogar noch entschuldigt.
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Alacrity
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Antwort #13 - 01.04.2020 um 02:53:35
 
erne schrieb am 29.03.2020 um 15:37:37:
Es gibt folgende Möglichkeiten:

a) FZF nach Deutschland zum ungeborenen Kind.
Voraussetzung: du lebst in Deutschland
... ist nicht der Fall, kannst du vergessen oder umziehen
ist falsch

Du musst gar nicht nach Deutschland ziehen, weil die FZF zu dem Kind erfolgt und nicht zu dir.

Du kannst vorgeburtlich die Vaterschaft anerkennen und wenn die ledige Mutter der Anerkennung zustimmt, wird das Kind deutsch. Es ist für das von der werdenden Mutter beantragte Visum dann völlig egal, ob du in Deutschland, Frankreich oder sonstwo lebst, du bist nämlich an dem Verfahren nicht mehr beteiligt.

Deine Freundin bekommt ein Visum für die Einreise zur Geburt. Damit kann sie dich auch in Frankreich besuchen. Falls ihr dann heiratet kann sie auch gleich in Frankreich bleiben.
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Antwort #14 - 01.04.2020 um 12:26:18
 
Hat einen Augenblick gedauert, bis ich das verstanden habe.
Dann wäre die Sache ja tatsächlich einfach.
Danke für die Info.  Smiley
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