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Pass abgelaufen im Ausland, NE gültig? (Gelesen: 5.637 mal)
Andreayatu
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07.09.2020 um 17:55:46
 
Hallo liebes Team,

ich habe folgendes Problem:

Mein Mann (gebürtiger Ghanaer, durch Familienzusammenführung seit 4 Jahren in Deutschland lebend) hätte am 15.6. nach Deutschland zurückfliegen müssen. Durch das lockdown und den gesperrten internationalen Flughafen wurden allerdings alle Flüge gecancelt.

Da sein Pass am 31.8.2020 ablief und die NE bis zu seiner Abreise noch nicht ankam, reiste er im April notgedrungen mit einer Fiktionsbescheiniung aus, da die 3 Monate für seine Rückkehr ausgereicht hätten.

In der Zwischenzeit hat einen neuen Pass, den alten, der am 31.8. ablief und eine NE, die an den alten Pass gekoppelt ist.

Die Ausländerbehörde sagt, sie können nichts machen, die deutsche Botschaft in Accra  auf eine Bestätigung (?) von der Visaabteilung in Heidelberg wartet, - die aber bis Donnerstag nicht besetzt ist,  - dass alles seine Richtigkeit hat.
Auch den neuen Pass und das neue Flugticket von KLM hat die Botschaft in Accra  behalten, die könnte er zusammen mit einem Visum abholen, bevor er zurückfliegt nach Deutschland.

Die Ausländeramt sagt auf telefonische Nachfrage, dass sie damit nichts zu tun haben, er könnte auch mit der NE (gültig bis 31.8.20) nach Deutschland zurück.

Erschwerend hinzu kommt, dass ich die NE, die an den Pass gekoppelt am 31.8. ablief hier in D habe, da coronabedingt erst Wochen nach Abreise ankam.

Was können wir jetzt machen? Die NE zu zusenden war ja wg. dem gesperrten internationalen Flughafen nicht möglich.

KLM hat meinem Mann einen Rückflug für Freitag angeboten.

Sollte er diesen Flug verpassen, müssen wir einen neuen buchen, die Kosten wären aber nur schwer zu tragen, da er durch die Coronakrise beide Jobs verloren hat.

Vielen Dank für hilfreiche Ratschläge und liebe Grüße

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Antwort #1 - 07.09.2020 um 19:49:20
 
Hallo,

ich blicke jetzt nicht ganz durch.

-Er sitzt in Ghana.
-Er hat einen gültigen Nationalpass.
-Er hat keinerlei AT in Händen.

-Die zeitlich abgelaufene Karte der NE ist in Deutschland.

-Die AV hat seinen Pass, das Flugticket und stellt im Moment kein Visum zur Rückkehr für ihn aus.
-Die ABH hat noch keine Zustimmung für ein Visum erteilt, könnte dies frühestens am Donnerstag erledigen.
-Der Flug ist am Freitag.

Ist das korrekt?

Falls ja, wird er ein Problem haben, von der Fluggesellschaft transportiert zu werden.
Er sollte seinen Flug stornieren und eine Umbuchungsoption ziehen, falls möglich.

Gruß
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erne
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Antwort #2 - 07.09.2020 um 21:35:08
 
Andreayatu schrieb am 07.09.2020 um 17:55:46:
In der Zwischenzeit hat einen neuen Pass, den alten, der am 31.8. ablief und eine NE, die an den alten Pass gekoppelt ist.



das alles hat er in seinen Händen?

die NE ist NICHT an den PAss gekoppelt und ist zeitlich unbegrenzt gültig; nur die Karte bzw. das Klebeetikett ist zeitlich befristet und an den Pass gekoippelt. Mit dem alten Pass und der daran gekoppelten KArte bzw. dem Klebeeitikett hat er den Nachweis, dass er einen AT für D hat, ... mit disem und dem neuen Pass sollte er ohne Problem einreisen können.

Ob ihn die Fluggesellschaft aber eichecken lässt, ist eine andere Frage.
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Andreayatu
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Antwort #3 - 08.09.2020 um 07:31:15
 
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich habe die NE einem Bekannten mitgegeben, der in einem der Flugzeuge nach Accra saß. Er wollte meinem Mann die NE,- die wie schon gesagt nach seiner Abreise in unserem Briefkasten lag- am Flughafen übereben.

Da durch das lockdown nichts zugestellt werden konnte, war dies die schnellste Lösung, um meinem Mann die NE aus Deutschland zu kommen zu lassen.

Eine durchaus gängige Methode im Freundeskreis. Leider hat er am Flughafen festgestellt, dass er den Briefumschlag mit der NE für meinen Mann verlegt/verloren hat.

Also nochmal kurzgefasst:
Alter und neuer Pass vorhanden, NE verloren (habe noch Kopien), Flug (wäre) am Freitag Abend zurück nach Deutschland.

Wir sind mehr als jemals zuvor auf kompetente Ratschläge angewiesen: was ist die richtige und schnellste Vorgehensweise um an ein Dokument, welches seinen legalen Aufenthalt in Deutschland bezeugt und mit dem mein Mann wieder nach D einreisen kann zu bekommen?

Vielen Dank für  Eure Hilfe und herzliche Grüße
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Antwort #4 - 08.09.2020 um 08:14:00
 
Andreayatu schrieb am 08.09.2020 um 07:31:15:
Leider hat er am Flughafen festgestellt, dass er den Briefumschlag mit der NE für meinen Mann verlegt/verloren hat. 


Oder er gibt sie einem anderen Landsmann...damit der nach Deutschland kann. Hört man immer wieder!

Andreayatu schrieb am 08.09.2020 um 07:31:15:
Wir sind mehr als jemals zuvor auf kompetente Ratschläge angewiesen: was ist die richtige und schnellste Vorgehensweise um an ein Dokument, welches seinen legalen Aufenthalt in Deutschland bezeugt und mit dem mein Mann wieder nach D einreisen kann zu bekommen?


Das wird vermutlich ein Visum der DAV sein, damit gibt es auch beim Checkin kein Problem am Airport. Den rest haben die Vorredner schon erklärt
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erne
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Antwort #5 - 08.09.2020 um 08:48:14
 
was ist mit der alten NE (Aufkleber oder Karte)?
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Antwort #6 - 08.09.2020 um 09:21:57
 
Und mal nebenbei: Hast Du den Verlust der Karte bei der Polizei gemeldet? Das ist wichtig, damit sie für ungültig erklärt und gesperrt wird und damit kein Schindluder damit getrieben wird.
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Andreayatu
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Antwort #7 - 08.09.2020 um 10:33:29
 
Ich weiß es seit heute morgen Lottchen, nach der Arbeit gehe ich zur Polizei, das ist klar. Der Landsmann ist ein guter Bekannte von meinem Mann, der seit über 30 Jahren in Deutschland lebt. Die gesamte Umhängetasche ist weg mit mehreren kleinen Sendungen von verzweifelten Angehörigen.
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Antwort #8 - 08.09.2020 um 10:36:04
 
erne schrieb am 08.09.2020 um 08:48:14:
was ist mit der alten NE (Aufkleber oder Karte)?

Erne, es gab eine Fiktionsbescheinigung, da die Bundesdruckerei bis zum Abflug die NE nicht erstellt hat. Wir haben über 8 Wochen gewartet
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Antwort #9 - 08.09.2020 um 11:41:12
 
Andreayatu schrieb am 08.09.2020 um 10:33:29:
Ich weiß es seit heute morgen Lottchen, nach der Arbeit gehe ich zur Polizei, das ist klar. Der Landsmann ist ein guter Bekannte von meinem Mann, der seit über 30 Jahren in Deutschland lebt. Die gesamte Umhängetasche ist weg mit mehreren kleinen Sendungen von verzweifelten Angehörigen.
Danke für die Antworten!


Nimm einfach die Online-Wache bei www.polizei.de (dann Dein Bundesland). Dann ist es sofort erledigt.
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Antwort #10 - 08.09.2020 um 11:56:36
 
Ruf bei Deiner zuständigen Polizeidienststelle an und erkläre die Situation. Ich bin mir nicht sicher, ob man den Verlust von Papieren überhaupt online melden kann. Die müssen zur Fahndung ausgeschrieben werden. Da brauchen die auch Unterschriften. Mir sind letztes Jahr in Italien sämtliche Papiere geklaut worden - ich habe das ganze Theater schon hinter mir.
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Antwort #11 - 08.09.2020 um 12:19:27
 
Andreayatu schrieb am 08.09.2020 um 10:36:04:
Erne, es gab eine Fiktionsbescheinigung,


und wozu, wenn er eine NE bereits hat(te)?
Die NE gilt ja unbegrenzt, auch wenn die Karte abgelaufen ist, da braucht es m.E. keine "Fiktion" der Fortgeltung.

Also, was ist mit seiner "alten NE"?
oder hatte er gar keine?

Ausserdem, wenn er doch eine FB hat ... wo ist da dann das Problem für Andreayatu schrieb am 08.09.2020 um 07:31:15:
ein Dokument, welches seinen legalen Aufenthalt in Deutschland bezeugt und mit dem mein Mann wieder nach D einreisen kann zu bekommen?


(das ist die alte NE bzw. eine FB mit entsprechendem §)
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Antwort #12 - 08.09.2020 um 12:28:59
 
Die NE hatte er eben noch nicht in der Hand als er losgeflogen ist. Er ist mit einer Fiktionsbescheinigung geflogen, da die NE-Karte eben noch nicht da war.
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Antwort #13 - 08.09.2020 um 14:42:58
 
lottchen schrieb am 08.09.2020 um 12:28:59:
Die NE hatte er eben noch nicht in der Hand als er losgeflogen ist. Er ist mit einer Fiktionsbescheinigung geflogen, da die NE-Karte eben noch nicht da war.

Genau Lottchen, die Fiktionsbescheinigung wurde als Notlösung ausgestellt, weil die (erste und einzige) NE nicht rechtzeitig kam. Wegen Corona musste mein Mann länger in Ghana bleiben, die Fiktionsbescheinigung, welche für 3 Monate ausgestellt ist, ist abgelaufen und die NE kam bei uns an, als mein Mann schon in Ghana war. Jetzt ist die NE durch mich verloren gegangen.
Sorry, wenn ich mich nicht verständlich genug ausdrücke, es liegen 2 schlaflose Nächte hinter mir:-).
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Antwort #14 - 08.09.2020 um 16:36:39
 
In dieser Konstellation gibt es nur eine sinnvolle Verfahrensweise:

Er lässt sich in der deutschen Vertretung in Accra ein Wiedereinreisevisum erteilen.

Dazu benötigt er in der Regel die Bescheinigung über den angezeigten Verlust / Diebstahl.
Der Vorgang kann beschleunigt werden, indem die erforderliche Zustimmung der zuständigen ABH per Vorabzustimmung eingeholt wird, die entweder vorgelegt oder durch die ABH unmittelbar der Vertretung übersandt wird.
Die ABH musst Du sowieso über den Verlust des AT in Kenntnis setzen.

Den Flug am Freitag könnt Ihr wohl stornieren.

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