nixwissen schrieb am 22.09.2020 um 23:30:37:Das alles, vor allem die erteilte
NE, hätte bei Einreise anhand der
FB, altem und neuem Pass an der Schengengrenze (Schiphol bei KLM) wohl schnell nachvollzogen werden können, oder?
Schnell? Wie?
Hat irgendein Schengen-Partner Zugriff auf unser
AZR?
Also dann doch über Mails, Faxe oder Telefonate?
In den paar Sekunden der Grenzkontrolle?
Wer möchte mit einem knappen Anschlussflug hinter so einem Ausländer in der Schlange stehen? Oder gar mehreren?
Welche *Dokumente* bei der Einreise vorzulegen sind, kann man im SGK nachlesen - samt Verweis auf die Liste der von den Schengen-Ländern "gemeldeten" zusätzlichen Varianten wie z.B. für Deutschland: abgelaufener
AT UND
FB nach § 81 Abs. 4
Die oft von
BPOL zu hörende Meinung (bei fehlendem
AT schon bei der Ausreise) "Wir sehen ja im
AZR, dass Sie einen
AT haben, reisen Sie ruhig" geht bereits dann in die Hose, wenn der Betreffende nicht mit dem Flugzeug zurückkehrt.
Oder wenn, wie in RUS, beim Check-in Passagiere ohne gültigen
AT gnadenlos zurückgewiesen werden.
Verständlicher Hintergrund: Befördert Aeroflot einen Ausländer ohne gültigen
AT und wird der zurückgewiesen, werden mehrere tausend Dollar Strafe fällig.
Zu zahlen durch den Verantwortlichen am Check-in.