Moin,
in der Antwort von "Maennlich" steht leider einiges Unzutreffendes drin, bzw. nicht ausreichend Differenziertes.
"dass die Ehe schon vor 9 Monaten gescheitert ist (Liebhaber, Fremdgehen) und seither getrennt in der gleichen Wohnung gelebt wurde""Getrennt in der gleichen Wohnung" bedeutet aber auch, dass z.B. getrennt gewirtschaftet wurde, keine gemeinsamen Mahlzeiten, jeder wäscht und bügelt die eigene Wäsche, kein ehelicher Beischlaf, etc.
Das muss belegt oder gemeinsam erklärt werden.
Wenn sie nicht mitspielt und ein solches "getrennt leben in gleicher Wohnung" zu recht oder unrecht abstreitet, wird sich kein Familienrichter darauf einlassen.
Sollte man dran denken.
"Sie reiste auf Grund eines erfüllten Paragrafen ein. Ist der nicht mehr erfüllt ( die Ehe ), so ist auch der Aufenthalt nicht mehr erfüllt. Eine Umwandlung von Paragraf 4711 auf 0815 ist meiner Erfahrung nach nur äußerst selten anwendbar. Eigentlich gar nicht. Wenn sie geschieden und den Neuen heiratet, muss sie ausreisen und erneut mit Visum hier einreisen."
Das ist so nicht zwangsläufig richtig.
Falls Ihre
AE nicht widerrufen wird, bleibt sie gültig für den Aufenthalt, unbeachtlich dessen, dass die Ehe noch besteht oder nicht.
Wenn sie während der Gültigkeit dieser
AE z.B. erneut heiratet, muss sie auch nicht ausreisen und mit einem neuen Nationalen Visum wieder einreisen.
Gruß