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Aufenthaltstitel (Gelesen: 11.515 mal)
Themen Beschreibung: Trennung
Maennlich
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 25.08.2020 um 13:43:34
 
Glücklichwerden schrieb am 24.08.2020 um 18:44:43:
Sie will sich nicht scheiden lassen, hat das irgendeinen Einfluss? Sie sagte vor dem Amt das sie es versuchen will mit mir. Umgemeldet ist sie noch nicht.Ausländeramt weiss bescheid. Kann ich es verhindern das sie da bleibt?



Vor 4 Wochen zog sie zum neuen Mann. Spätestens seit dann ist eure Ehe gescheitert. Warst du schon bei Anwältin wegen Scheidung? Dort würde ich an deiner Stelle angeben, dass die Ehe schon vor 9 Monaten gescheitert ist (Liebhaber, Fremdgehen) und seither getrennt in der gleichen Wohnung gelebt wurde.  Wenn es gut geht bist du ab heute gerechnet in 6 - 9 Monaten rechtskräftig geschieden. Alles was den AT deiner Ex angeht, geht dich nichts (mehr) an. Sie reiste auf Grund eines erfüllten Paragrafen ein. Ist der nicht mehr erfüllt ( die Ehe ), so ist auch der Aufenthalt nicht mehr erfüllt. Eine Umwandlung von Paragraf 4711 auf 0815 ist meiner Erfahrung nach nur äußerst selten anwendbar. Eigentlich gar nicht. Wenn sie geschieden und den Neuen heiratet, muss sie ausreisen und erneut mit Visum hier einreisen. Ich habe das Ganze vor 3 Jahren durchgemacht. Zwar unter anderen Vorzeichen, aber aufenthaltsrechtlich das Gleiche
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 26.08.2020 um 03:09:41
 
Moin,

in der Antwort von "Maennlich" steht leider einiges Unzutreffendes drin, bzw. nicht ausreichend Differenziertes.

"dass die Ehe schon vor 9 Monaten gescheitert ist (Liebhaber, Fremdgehen) und seither getrennt in der gleichen Wohnung gelebt wurde"

"Getrennt in der gleichen Wohnung" bedeutet aber auch, dass z.B. getrennt gewirtschaftet wurde, keine gemeinsamen Mahlzeiten, jeder wäscht und bügelt die eigene Wäsche, kein ehelicher Beischlaf, etc.
Das muss belegt oder gemeinsam erklärt werden.
Wenn sie nicht mitspielt und ein solches "getrennt leben in gleicher Wohnung" zu recht oder unrecht abstreitet, wird sich kein Familienrichter darauf einlassen.
Sollte man dran denken.

"Sie reiste auf Grund eines erfüllten Paragrafen ein. Ist der nicht mehr erfüllt ( die Ehe ), so ist auch der Aufenthalt nicht mehr erfüllt. Eine Umwandlung von Paragraf 4711 auf 0815 ist meiner Erfahrung nach nur äußerst selten anwendbar. Eigentlich gar nicht. Wenn sie geschieden und den Neuen heiratet, muss sie ausreisen und erneut mit Visum hier einreisen."

Das ist so nicht zwangsläufig richtig.
Falls Ihre AE nicht widerrufen wird, bleibt sie gültig für den Aufenthalt, unbeachtlich dessen, dass die Ehe noch besteht oder nicht.
Wenn sie während der Gültigkeit dieser AE z.B. erneut heiratet, muss sie auch nicht ausreisen und mit einem neuen Nationalen Visum wieder einreisen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Glücklichwerden
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i4a rocks!


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Antwort #32 - 28.08.2020 um 20:01:30
 
Also wie gesagt wie will nicht weg. Sie bat mich nichts zu ändern. Ansich ist es mir egal wo sie lebt aber irgendwie hab eich doch da gefühl das ich Rache nehmen muss. Ich kann das Spiel doch nicht mitspielen nur weil ich sie mag
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Glücklichwerden
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i4a rocks!


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Antwort #33 - 28.08.2020 um 20:02:50
 
Augenthalt hat sie noch bis 17.12. geheiratet haben wir 24.11
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lottchen
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Antwort #34 - 28.08.2020 um 20:16:51
 
Du hast die Meinungen hier gelesen. Entscheiden musst Du schon selbst ob Du die Trennung der ABH meldest oder nicht. Vor Ablauf ihrer AE muss sie aber einen Antrag stellen, diese zu verlängern (wenn sie bis dahin keine AE aus anderem Grund beantragen kann). Dann musst Du schriftlich bestätigen dass Eure eheliche Gemeinschaft weiter fortbesteht. Und das würde ich mir an Deiner Stelle sehr genau überlegen, ob ich das tue. Denn das wären schlicht und einfach Falschangaben.
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Glücklichwerden
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #35 - 28.08.2020 um 20:30:55
 
Muss ich da mit zur Ausländerbehörede? Weil faschangeben werde ich nicht machen
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reinhard
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Antwort #36 - 29.08.2020 um 11:19:38
 
Glücklichwerden schrieb am 28.08.2020 um 20:30:55:
Muss ich da mit zur Ausländerbehörede? Weil faschangeben werde ich nicht machen


Wenn ihr getrennt seid, musst Du gar nichts.

Getrennt heißt: Sie kommt alleine zurecht, Du kannst alles ignorieren, was mit ihrem Aufenthaltsrecht zu tun hat.
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Saxonicus
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Antwort #37 - 29.08.2020 um 11:40:58
 
Glücklichwerden schrieb am 28.08.2020 um 20:30:55:
Muss ich da mit zur Ausländerbehörede? Weil Faschangeben werde ich nicht machen

Mit der Trennung hat sich die Angelegenheit für Dich erledigt.

Alles weitere ist nun nur noch eine Sache zwischen der ABH und Deiner Frau.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Glücklichwerden
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Antwort #38 - 30.08.2020 um 20:29:32
 
Wie stehen die Chancen das sie gehen muss? Wenn sie nur ALG 1 hat
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reinhard
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Antwort #39 - 30.08.2020 um 21:22:23
 
Glücklichwerden schrieb am 30.08.2020 um 20:29:32:
Wie stehen die Chancen das sie gehen muss? Wenn sie nur ALG 1 hat


Zwischen 1 Prozent und 99 Prozent.

Sie müsste hier erst einmal schreiben, welche Voraussetzungen sie hat und was sie beantragt hat.
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Glücklichwerden
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Antwort #40 - 30.08.2020 um 21:27:55
 
Sie hat ALG1, eine Wohnung bei ihre m Freund das war es Ab september macht sie schule B2. Beantragt hat sie noch nichts
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reinhard
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Antwort #41 - 30.08.2020 um 22:06:57
 
Glücklichwerden schrieb am 30.08.2020 um 21:27:55:
Sie hat ALG1, eine Wohnung bei ihre m Freund das war es Ab september macht sie schule B2. Beantragt hat sie noch nichts



Wenn sie nichts beantragt hat, kann ich nichts über die Chancen sagen.
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Antwort #42 - 01.09.2020 um 19:16:07
 
Deine Frau scheint dir möglicherweise noch ein Kind eines anderen "unterschieben" zu wollen, um in Deutschland bleiben zu können...Be Careful

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reinhard
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Antwort #43 - 15.11.2020 um 20:50:11
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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