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Aufenthaltstitel (Gelesen: 11.519 mal)
Themen Beschreibung: Trennung
Glücklichwerden
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #15 - 26.07.2020 um 11:22:37
 
Führ ihr Kind, ich denke nicht. Nur Familienkrankenversichert ist ihr Kind bei mir
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #16 - 26.07.2020 um 11:39:20
 
Falls sie einen Aufenthaltstitel aus anderem Grund bekommt,
und sich von Dir scheiden lässt...


... könnte sie ihren neuen Freund heiraten. Dann hast Du weniger oder keine Unterhaltspflicht mehr, falls es Dir darum geht.
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Glücklichwerden
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 26.07.2020 um 12:33:36
 
sagen wir so sie soll damit nicht durchkommen
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #18 - 26.07.2020 um 13:36:16
 
Es liegt nicht groß in Deinem Einflußbereich, ob sie "damit durchkommt". Das Einzige, was Du tun kannst, ist, der ABH die Trennung zu melden. Alles andere geht Dich nichts mehr an, was ihr Aufenthaltsrecht betrifft.

Wenn Du keine VE für ihr Kind abgegeben hast hast Du in dieser Richtung schon mal kein Problem (finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Kind). Nur falls Du arbeitest und sie nicht (oder weniger verdient), dann kann sie Trennungsunterhalt von Dir verlangen. Geh rechtzeitig vor Ablauf des Trennungsjahres zum Anwalt und reiche die Scheidung ein, damit die Ehe nicht länger dauert als nötig (incl. Zahlung Trennungsunterhalt).   
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 26.07.2020 um 18:08:43
 
Glücklichwerden schrieb am 25.07.2020 um 19:22:15:
Was würdet Ihr tun, Steine in den weg legen oder sie noch lassen 


Abhaken, "Mund abwischen". Keine Steine in den Weg legen und ruhig kooperativ sein, aber eigene Interessen durchaus offensiv vertreten (Trennungsunterhalt, etc.).
Ist für die seelische Ausgeglichenheit aller Beteiligten das Beste, Rache und "Sie soll damit nicht durchkommen" bringt niemandem etwas, auch Dir am Ende nicht in einem Rosenkrieg.
Ansonsten, wie schon geraten, der ABH die Trennung ruhig mitteilen und danach sich selbst neu sortieren. Auf jeden Fall einen klaren Trennstrich ziehen.

Ende der Lebensberatung Zwinkernd
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Muenchner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 30.07.2020 um 09:57:16
 
Glücklichwerden schrieb am 25.07.2020 um 20:50:31:
Rächen naja ich liebe sie ja immer noch aber sie sollte schon nicht auf meine kosten mit einem anderen ein neues Leben anfangen.


Wieso auf Deine Kosten? inwiefern belastet Dich das finanziell?

Zitat:
Aber ja klar natürlich sollte sie büßen für das was sie getan hat


Sie war und ist nicht Dein Eigentum oder Dir in irgendeiner Form verpflichtet. Klar ist das ganze blöd gelaufen, aber Gefühle können sich ändern.

Zitat:
Sehr interessant daher war sie so sehr an einer Ausbildung interessiert. Die aber erst im März nächsten Jahres beginnen würde


Ich würde mal davon ausgehen, dass Sie die Ausbildung deswegen macht um etwas zum Familieneinkommen beizutragen und finanziell unabhängiger zu sein. Ich vermute mal sie stand in Ihrer Heimat auch finanziell auf eigenen Beinen.

Man kann aber natürlich auch vom schlechtesten ausgehen, da ist jeder halt anders gestrickt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #21 - 30.07.2020 um 11:37:57
 
Moderation:

Könntet Ihr Euch ab jetzt wieder auf rechtliche Fragen und Antworten auf rechtliche Fragen konzentrieren?

Wer was verdient hat, können und wollen wir in diesem Forum nicht klären.

(Moderation Ende)
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Glücklichwerden
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #22 - 01.08.2020 um 15:55:07
 
Sie will eine eingene Wohnung mit ihrer Tochter, was ist denn dann mit abschiebung und den ganzen Verträgen?
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deerhunter
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Antwort #23 - 01.08.2020 um 16:09:59
 
Glücklichwerden schrieb am 01.08.2020 um 15:55:07:
Sie will eine eingene Wohnung mit ihrer Tochter, was ist denn dann mit abschiebung und den ganzen Verträgen? 


Hat sie denn eigenes Einkommen für eine Wohnung? Möglicherweise bist du, im Rahmen des Trennungsunterhaltes, zur Zahlung verpflichtet! Das kann dir dein Anwalt sagen...und nach Anzeige bei der ABH könnte sich ja das auslaufen der AE beschleunigen...aber das weiß niemand
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Glücklichwerden
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #24 - 01.08.2020 um 18:26:10
 
Ich muss denke ich normal nichts zahlen, da ich schon für ein anderes Kind aus früherer ehe Unterhaltsplichtig bin und das nicht zu 100% da mein einkommen dafür etwas zu niedrig ist. Sie erhällt momentan Arbeitslosengeld 1 fleissig war sie ja
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reinhard
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Antwort #25 - 02.08.2020 um 12:04:14
 
Glücklichwerden schrieb am 01.08.2020 um 15:55:07:
Sie will eine eingene Wohnung mit ihrer Tochter, was ist denn dann mit abschiebung und den ganzen Verträgen?


Abschiebungen sind sehr selten. Wir haben über eine Million Ausreisen pro Jahr, aber nur 20.000 Abschiebungen.

Das wird im Einzelfall besprochen, was dann mit Verträgen ist. Dazu müsste sie sich auch hier anmelden, wir wissen ja gar nicht, welche Verträge welche Kündigungsfrist haben und ob tatsächlich 2021 oder 2022 eine Abschiebung droht.
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Glücklichwerden
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Antwort #26 - 02.08.2020 um 12:34:49
 
Das heisst dann wohl ich war nur Werkzeug
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Glücklichwerden
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #27 - 24.08.2020 um 18:44:43
 
Sie will sich nicht scheiden lassen, hat das irgendeinen Einfluss? Sie sagte vor dem Amt das sie es versuchen will mit mir. Umgemeldet ist sie noch nicht.Ausländeramt weiss bescheid. Kann ich es verhindern das sie da bleibt?
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Saxonicus
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Antwort #28 - 24.08.2020 um 19:53:12
 
Glücklichwerden schrieb am 25.07.2020 um 20:50:31:
Ihr Tochter ist ja auch da... 

deerhunter schrieb am 26.07.2020 um 11:11:56:
Hast du für das Kind eine VE abgegeben? 

Glücklichwerden schrieb am 26.07.2020 um 11:22:37:
Für ihr Kind, ich denke nicht.

lottchen schrieb am 26.07.2020 um 13:36:16:
Wenn Du keine VE für ihr Kind abgegeben hast hast Du in dieser Richtung schon mal kein Problem (finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Kind).

Das solltest Du aber schon genau wissen, denn wenn Du eine VE für das Kind abgegeben haben solltest, dann bist Du auch verpflichtet zu zahlen bis das Kind wieder ausreist oder sich ein anderer findet der dafür einsteht.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #29 - 25.08.2020 um 08:03:19
 
Glücklichwerden schrieb am 24.08.2020 um 18:44:43:
Sie will sich nicht scheiden lassen, hat das irgendeinen Einfluss?


Nein, wenn du dich scheiden lassen willst reicht das

Glücklichwerden schrieb am 24.08.2020 um 18:44:43:
Sie sagte vor dem Amt das sie es versuchen will mit mir. Umgemeldet ist sie noch nicht


Du musst dem Amt klar sagen, dass du das nicht mehr mchtest und sie abmelden, wenn sie nicht mehr dort wohnt

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