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Familienzusammenführung (Gelesen: 22.326 mal)
Themen Beschreibung: Philippinische Freundin schwanger
reinhard
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Antwort #15 - 01.04.2020 um 12:30:41
 
Der Haken dran: Die Mutter muss der vorgeburtlichen Anerkennung zustimmen.

Das macht sie bei der Deutschen Botschaft.

Natürlich soll sie dann ein Visum zur Geburt in Deutschland bekommen, das Sozialamt müsste bezahlen. Nur: Die Botschaft ist zur Zeit geschlossen, also wird es sich verzögern.
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Antwort #16 - 01.04.2020 um 13:06:20
 
Alacrity schrieb am 01.04.2020 um 02:53:35:
Du kannst vorgeburtlich die Vaterschaft anerkennen und wenn die ledige Mutter der Anerkennung zustimmt, wird das Kind deutsch


Dafür wird aber i.d.R. eine UP gemacht...dauert 6 Monate, ab dem tag des Antrags + der Zeit bis die Botschaft wieder öffnet...könnte eng werden, wenn ich so rechne

Zitat:
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nach deutschem Recht auch schon vor Geburt des Kindes möglich. In diesen Fällen bitten wir anstatt der Punkte 1. und 2. folgende Unterlagen einzureichen: Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung mit voraussichtlichem Geburtstermin.


Philippinische Urkunden müssen von der Philippine Statistics Authority (PSA), vormals NSO auf sogenanntem SECPA (Sicherheitspapier) ausgestellt sein.


Englischsprachige Urkunden bedürfen keiner Übersetzung. Urkunden in anderen Sprachen müssen zusätzlich mit einer Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden.


Zur Vorbereitung der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung schicken Sie uns bitte die oben genannten Unterlagen zunächst per Scan und den ausgefüllten Fragebogen zur Vaterschaftsanerkennung an folgende E-Mail-Adresse (mit dem Betreff „Vaterschaftsanerkennung“): rk-1@mani.diplo.de


Die Deutsche Botschaft weist darauf hin, dass ggf. eine ausführliche Urkundenüberprüfung vorgenommen wird. Hierdurch entstehen neben einer längeren Bearbeitungszeit zusätzliche Kosten.


https://manila.diplo.de/ph-de/service/familienangelegenheiten/1690990#content_0
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Antwort #17 - 03.04.2020 um 11:11:12
 
Ups, hatte nicht gecheckt das es schon Seite 2 gibt, bin halt neu.
Danke für die Informationen.
reinhard schrieb am 01.04.2020 um 12:30:41:
Natürlich soll sie dann ein Visum zur Geburt in Deutschland bekommen, das Sozialamt müsste bezahlen.

Was müsste das Sozialamt zahlen?
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reinhard
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Antwort #18 - 03.04.2020 um 14:41:05
 
bundy schrieb am 03.04.2020 um 11:11:12:
Was müsste das Sozialamt zahlen?


Die Theorie ist ja jetzt: Du bleibst wo Du bist, sie beantragt den Nachzug zum deutschen Kind und kommt mit Kind zusammen nach Deutschland.

Dann zahlt das Sozialamt Unterbringung und Verpflegung. Sobald sie eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige eines Deutschen bekommt, ist das Jobcenter zuständig.

Sozialamt, weil außerhalb der Corona-Zeiten ein Visum vor der Geburt gegeben wird. Dann ist der Grund für die Aufenthaltserlaubnis (Kind) aber noch nicht da. Diese Zwischenzeit (Unterbringung, Essen, medizinische Versorgung bis nach der Geburt) ist dann Sache des Sozialamtes, weil das Jobcenter auf den Aufenthaltstitel wartet. Und der wartet auf das Kind.
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Antwort #19 - 03.04.2020 um 14:52:11
 
reinhard schrieb am 03.04.2020 um 14:41:05:
Sozialamt, weil außerhalb der Corona-Zeiten ein Visum vor der Geburt gegeben wird. Dann ist der Grund für die Aufenthaltserlaubnis (Kind) aber noch nicht da. Diese Zwischenzeit (Unterbringung, Essen, medizinische Versorgung bis nach der Geburt) ist dann Sache des Sozialamtes, weil das Jobcenter auf den Aufenthaltstitel wartet. Und der wartet auf das Kind.


Und das Sozialamt holt sich das Geld beim Vater wieder...denn der wurde durch die Vaterschaftsannahme ja bekannt und damit Unterhaltspflichtig gegenüber Kind & Mutter
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« Zuletzt geändert: 04.04.2020 um 11:44:37 von Tippi » 
Grund: Wir dulden immer noch keine kommerziellen Links 
 
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Antwort #20 - 04.04.2020 um 11:58:34
 
Ich stehe finanziell ganz gut da, deshalb kein Problem.
Das wichtigste ist für mich, dass sie nach Europa kommen kann und das Kind zu guten Bedingungen zur Welt kommt.
Danke nochmal für eure Informationen, dadurch kann ich ja vielleicht doch die Anwaltskosten sparen. Zwinkernd
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Antwort #21 - 04.04.2020 um 17:10:30
 
Das Problem steht und fällllt mit der momentanen Krise...wann macht die DAV wieder auf, wann sind die Lockdowns dort vorbei...wie lange dauert die UP!

Ich würde mich auf eine Geburt dort zumindest vorbereiten
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Antwort #22 - 06.04.2020 um 12:33:48
 
Ja, werden wir wohl müssen.
Bin gespannt wie lange der Spuk noch dauert.
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Antwort #23 - 27.04.2020 um 13:11:44
 
Noch etwas bei der mich eure Meinung interressieren würde:
befor meine Freundin schwanger wurde hatten wir ein Schengenvisa für einen 3 wöchigen Besuch ab dem 21. April eingereicht. Die DBM hat auf grund von Corona am 16.03. die bearbeitung von Visa eingestellt. Jetzt kam diese Mail :


Diese E-Mail bezieht sich auf Ihren deutschen Visumantrag, der beim VFS Visa Application Center eingereicht wurde.

Aufgrund der derzeitigen erweiterten Quarantäne der Gemeinschaft kann die Visastelle Ihren Visumantrag derzeit nicht bearbeiten. Darüber hinaus wurden für Ausländer, die bis zum 15. Mai 2020 in die EU reisen, Reisebeschränkungen eingeführt.
[/color][/color][/color][/color]
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: https://manila.diplo.de/ph-en/service/visa

Es ist jedoch leider nicht möglich, innerhalb dieses Zeitraums Visa für Reisedaten auszustellen. Es ist auch nicht möglich, Visa mit einem neuen Reisedatum zu verlängern oder neu auszustellen.

Betroffene Antragsteller werden gebeten, der Botschaft am oder vor dem 30. April 2020 ein unterschriebenes Rücknahmeschreiben per E-Mail zu senden, um den Antrag formell zu annullieren. Sollten wir das Rückzugsschreiben bis dahin nicht erhalten, müsste der Visumantrag abgelehnt werden.

Bitte beachten Sie auch, dass eine Rückerstattung der Visagebühren nicht möglich ist.

Ihre Pässe und alle relevanten Dokumente werden Ihnen zurückgegeben, sobald die Botschaft ihre Arbeit aufnimmt. Ein neuer Visumantrag kann gestellt werden, sobald der VFS ebenfalls wieder geöffnet wird.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version
)

In meinen Augen eine Frechheit.
Bitte um eure meinung , und wie ich mich verhalten soll!
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Antwort #24 - 27.04.2020 um 13:33:40
 
bundy schrieb am 27.04.2020 um 13:11:44:
In meinen Augen eine Frechheit.

Was betrachtest Du als "Frechheit", dass man eine Regelung über das weitere Verfahren getroffen und auch den Antragstellern mitgeteilt hat - oder was?

Konsulate und Botschaften anderer Staaten machen sich diese Mühe nicht.
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Antwort #25 - 27.04.2020 um 13:52:06
 
Das die Gebühren einbehalten werden obwohl die bearbeitung eingestellt wurde.
Und das bei keiner Annulierung meiner seits das Visa automatisch nachträglich abgelehnt wird.
Die Botschaft macht es sich schon sehr einfach.

Flüge werden Rückerstattet oder aufgeschoben, die Krankenversicherung wurde sofort ohne Probleme erstattet.

Nur die DBM macht nichts und behält einfach das Geld, und erwartet von mir auch noch eine Einverständnisserklärung.
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Reyhan
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Antwort #26 - 27.04.2020 um 15:13:51
 
Die Krankenversicherung und der Flug wurden nicht genutzt, also logisch Geld oder Gutschein zurück

Hast Du den Antrag bei Abgabe wieder zurück gezogen ? Nein, also hat eine Bearbeitung statt gefunden ! Unter anderem daran erkennbar, dass Du resp Antragsteller über die aktuellen Optionen informiert wurde.

Ich bin beim besten Willen nicht unbedingt ein Freund der Botschaften / Konsulate, aber das Vorgehen halte ich für korrekt.

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bundy
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Antwort #27 - 27.04.2020 um 19:21:00
 
Nach eigenen Angaben(DBM) werden seit dem 16. 03. keine Visa mehr bearbeitet. Die Unterlagen werden zurückversand sobald die Botschaft Ihre Arbeit wieder aufnimmt (wann immer das sein mag).
Am 06.04 habe ich die DBM per Mail angeschrieben mit der Antwort, dass die Visastelle bis auf weiteres geschlossen ist.

Also hat keine Bearbeitung stattgefunden.

Fair wäre gewesen, wenn die Botschaft die Anträge ruhen lässt und nach der Kriese wieder aufnimmt.
So fängt man wieder bei null an. Alle papiere müssen erneut beantragt werden, alle Gebühren neu entrichtet, und natürlich muss man sich  wieder deplazieren weil man erneut persönlich bei den entsprechenden Behörden vorsprechen muss.
Das heisst, ich müsste erneut 700km nach Paris für eine VE reisen, meine Freundin müsste erneut nach Cebu city für Fingerabdrücke und Passbilder und Gebühren etc...

Für mich, und ich nehme an viele andere Betroffene, schwer einzusehen

alles noch mal von vorne, die Pille ist bitter.

Das hätte man anders machen können
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Antwort #28 - 27.04.2020 um 19:29:22
 
bundy schrieb am 27.04.2020 um 19:21:00:
Das hätte man anders machen können

Bei so einem so singulären Ereignis wie dieser Corona-Pandemie waren wohl
alle etwas geschockt und überfordert, sodass man sicher keinen Plan hatte,
wie damit umzugehen sei.

Hinterher sind alle schlauer, beim nächsten mal klappt das sicher besser.
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bundy
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Antwort #29 - 02.05.2020 um 12:15:57
 
Leider muss ich mich hier nochmal "auskotzen".

Um keine Nachteile zu bekommen hat meine Freundin auf die mail der Botschaft geantwortet und um Anulation des Antrags gebeten (wie von der Botschaft gefordert).
Diese besteht jedoch auf einen signierten Brief per Mail.

Meine freundin sitzt in ihrem kleinen Raum in einem Slum in Lapu-Lapu, sie hat keinen PC keinen Kopierer und keinen Skanner.
Oft hat sie nicht einmal fließend Wasser.
Es ist lock down, sie ist schwanger , sie hat nicht einmal die Möglichkeit zu ihrem Gynäkologen zu kommen.

Anderer seits sieht sich die behörde zur Zeit nicht in der Lage Ihren Reisepass und die anderen Dokumente zurück zu schicken.

Ich muss mich schon sehr zurückhalten um hier nicht zu schreiben was ich von dieser Behörde und deren Mitarbeiter halte.
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