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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von bundy am 28.03.2020 um 20:18:02

Titel: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 28.03.2020 um 20:18:02
Hallo liebes Forum,
ich bin 54 Jahre und deutscher , lebe und arbeite aber seit knapp 29 Jahren in Frankreich.
Seit ca. 2 Jahren bin ich mit einer Philippinin zusammen, leider nur im Urlaub auf den Philippinen und ein mal in Thailand.
Da wir unsere Beziehung verfestigen wollten hatte ich für 90 Tage ein Schengenvisum bei dem französischen Konsulat in Manila beantragt. dieser wurde abgelehnt. Anfang des Jahres haben wir dann nochmal den Anlauf bei der deutschen Botschaft für 4 Wochen genommen. Die Bearbeitung wurde wegen der CoronaKrise eingestellt. Zum Glück hatte ich sie noch im Februar besuchen können. Jetzt ist sie schwanger. Nun habe ich gelesen, dass es die möglichkeit gibt ein Visum zur Familienzusammenführung zu bekommen, auch vor der Geburt.
Dieses Visum ist jedoch national und nicht Europäisch. gibt es für uns trotzdem die möglichkeit dieses zu bekommen, oder müsste ich nach Deutschland zurück?
Viele Grüße aus dem Hausarrest
bundy

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 29.03.2020 um 10:54:46

bundy schrieb am 28.03.2020 um 20:18:02:
Nun habe ich gelesen, dass es die möglichkeit gibt ein Visum zur Familienzusammenführung zu bekommen, auch vor der Geburt.


In normalen Fällen schon...aber im Moment hat die Visasstelle der DAV Manila baw geschlossen. Dazu ist überall in den Philippinen Lock Down, inklusive militärischen Checkpoints. Weiterhin gibt es momentan keine Flüge von den Philippinen (außer Rückführungen) und der RP lässt ihre Bürger nicht ausreisen.
Um eine VA zu bekommen, die man für ein FZV zum ungeborenen Kind nach Deutschland, braucht wäre weiterhin eine UP notwendig, denn die Phill Papiere gelten als unsicher. Im Moment kann solche eine UP nicht durchgeführt werden, Lock Downs

Also momentan unmöglich


Zitat:
Dieses Visum ist jedoch national und nicht Europäisch. gibt es für uns trotzdem die möglichkeit dieses zu bekommen, oder müsste ich nach Deutschland zurück?


Dazu müsstest du dafür nach Deutschland ziehen!

Da du in Frankreich lebst, wäre eher die Eireise als Freizügiger EU Familienangehöriger des Kindes möglich...hierzu muss das Kind m. M. nach allerdings erst geboren sein. Einen Nachzug während der Schwangerschaft geht nicht, wenn ihr nicht verheiratet seid!

Also heiraten oder warten bis das Kind da ist...alles andere wird in der momentanen Zeit vermutlich eh nicht möglich sein.

Aber zu den EU Regeln gibt es sicher noch "bessere" Antworten

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 29.03.2020 um 11:47:05
Danke für die informationen deerhunter (bin übrigens ausgesprochener Robert de Niro Fan).
Die schwangerschaft ist noch am Anfang, bis zum 7. Monat darf man fliegen. Ich hoffe dass sich bis dahin die Lage zumindest teilweise entspannt hat. Vielleicht kann ich mich in der zwischenzeit schon mal an eine andere Behörde als die DBM wenden? Ich habe jetzt Zeit und kann vorbereiten, kann gut sein das nachher alles sehr schnell gehen muss.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von erne am 29.03.2020 um 15:37:37
Es gibt folgende Möglichkeiten:

a) FZF nach Deutschland zum ungeborenen Kind.
Voraussetzung: du lebst in Deutschland
... ist nicht der Fall, kannst du vergessen oder umziehen

b)
FZF nach Frankreich ... kann dazu nichts sagen, das wäre nationales französisches Gesetz

c)
in Frankreich bist du freizügigkeitsberechtigt.
Damit dann auch deine Frau (Kind sowieso, da deutsch)
Wenn ihr verheiratet seid, kann sie mit einem "einfachen Einreisevisum" einreisen, der Aufenthalt wäre und bliebe legal.
Voraussetzung: ihr müsst bereits verheiratet sein.

Für alles wird, wie schon oben angedeutet, eine Urkundenüberprüfung deiner Frau notwendig sein. Kannst du as meiner Sicht in den nächsten Monaten vergessen.


Alles in Allem:
ich sehe keine Chance, gis die Krise in Eurapa und den Phils vorbei ist.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von T.P.2013 am 29.03.2020 um 19:58:23
In Frankreich gibt es, soweit ich nachvollziehen kann, den "Pacs" (Pacte civil de solidarité), die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Und da sie in Frankreich nicht nur für homo-, sondern auch heterosexuelle Paare gültig ist, könntest Du diese mit Deiner Frau eingehen.
Dazu bedarf es lediglich einer gemeinsamen Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Dame diese (Zustimmungs-)Erklärung vielleicht auch vor dem entsprechend ermächtigten Konsularbeamten der FRA-Botschaft in Manila abgeben könnte.

Dann wäre Deine Frau auch ohne formelle Heirat abgeleitet freizügigkeitsberechtigt in Frankreich.

Vielleicht ein gangbarer Weg, solltest Du mal vor Ort in Frankreich checken (dortige Migrationsverbände oder Anwälte für französisches Eherecht).

Gruß

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 30.03.2020 um 12:07:33
Danke TP,
werde erstmal abwarten müssen, da die Behörden die Visabearbeitung niedergelegt haben, und es eh keine Flüge gibt.
Und wenn dann die normalität wieder einkehrt, wird es eine Welle an Visumsanträgen geben(neue und liegengebliebene).
Ich sehe schwarz, und bei meiner komplizierten Situation wird ohne Rechtsanwalt eh nichts laufen. :-[


Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von T.P.2013 am 30.03.2020 um 14:52:15
Deine Situation ist alles andere als kompliziert.
Eine Notwendigkeit, einen Anwalt zu beauftragen, sehe ich da auch erst einmal nicht.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 30.03.2020 um 16:19:28
Vergiß nicht abzuklären, wie es bei den verschiedenen angedachten Möglichkeiten mit der Krankversicherung für sie und das Kind aussieht. Ggf. auch wer die Kosten der Geburt trägt, wenn sie in F oder D entbindet. 

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 31.03.2020 um 12:49:19

lottchen schrieb am 30.03.2020 um 16:19:28:
Vergiß nicht abzuklären, wie es bei den verschiedenen angedachten Möglichkeiten mit der Krankversicherung für sie und das Kind aussieht. Ggf. auch wer die Kosten der Geburt trägt, wenn sie in F oder D entbindet. 


Danke für den hinweis Lottchen, die Kosten für die Entbindung müsste ich wohl selbst übernehmen.

T.P.2013 schrieb am 30.03.2020 um 14:52:15:
Deine Situation ist alles andere als kompliziert.


Ich habe 2004 meine Ex hier in Frankreich geheiratet, das war schon kompliziert.
Beglaubigte Übersetzungen, eidesstattliche Erklärung vom Konsulat beglaubigt.
Keine Deutsche Behörde wollte mir eine Geburtsurkunde ausstellen....etc.
Ich weiss wovon ich rede

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 31.03.2020 um 12:55:17

bundy schrieb am 31.03.2020 um 12:49:19:
Ich habe 2004 meine Ex hier in Frankreich geheiratet, das war schon kompliziert.
Beglaubigte Übersetzungen, eidesstattliche Erklärung vom Konsulat beglaubigt.


Und diese Erfordernis ändert die Einschaltung eines Anwaltes inwieweit? Dass die französischen oder deutschen Behörden darauf verzichten? Doch eher nicht, oder? Was soll der Anwalt erreichen, was Du nicht selber erreichen kannst? Ob Du sie heiratest oder nicht, vor oder nach der Geburt des Kindes, ob Du über die EU-Freizügigkeit gehst oder über nationales Aufenthaltsrecht - da kann ein guter Anwalt vielleicht Ratschläge geben, aber entscheiden musst Du das schon selber. 

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 31.03.2020 um 15:35:00
Ich gehe davon aus, dass ein Anwalt für Migrationsrecht sich auskennt und mir damit viel Zeit und Arbeit spart. Durch seine Kenntnisse ist er den Behörden nicht so ausgeliefert und kann sie besser unter Druck setzen ihre Arbeit zu leisten.
Die deutschen Behörden meinten damals, dass mir dass französische Einwohnermeldeamt die Geburtsurkunde ausstellen muss ;D
Es gibt hier nicht mal eine Meldepflicht geschweige denn ein Einwohnermeldeamt.
Die Eidesstattliche erklärung hätte ich mir bestimmt sparen können. Das kann ja wohl nicht der normale Prozess sein.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 31.03.2020 um 19:21:58

bundy schrieb am 31.03.2020 um 15:35:00:
Durch seine Kenntnisse ist er den Behörden nicht so ausgeliefert und kann sie besser unter Druck setzen ihre Arbeit zu leisten.

Was veranlasst Dich anzunehmen, dass die Behörden es darauf anlegen,
Euch die Eheschließung oder den Nachzug Deiner Freundin/Ehefrau zu
erschweren oder gar zu verunmöglichen, dass Du unbedingt einen Anwalt  engagieren willst?

Tausende andere bi-national Verheiratete haben das auch
ohne anwaltliches Zutun hinbekommen. So kann ich mich
nicht erinnern, dass uns irgendwelche Schwierigkeiten bei
der Eheschließung oder beim Nachzug meiner Ehefrau seitens
der Behörden bereitet wurden.

Eigentlich ist uns von den Behörden immer Hilfe und
Verständnis entgegen gebracht worden. Auf den Gedanken
einen Anwalt dafür in Anspruch zu nehmen sind wir überhaupt  
nicht gekommen.

Selbstverständlich ist es dafür erforderlich die gesetzlichen
Regeln akkurat zu erfüllen und einzuhalten. Wenn man das
tut,  alle Auflagen erfüllt und auch den Verfahrensablauf
ordnungsgemäß absolviert, gibt es auch keinerlei Probleme
mit den Behörden.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 31.03.2020 um 23:06:18
Die schlechten Erfahrungen habe ich ja bereits beschrieben.

Natürlich gibt es auch kompetente engagierte Sachbearbeiter die sich als Dienstleister verstehen, ich an meiner Stelle kann aber nicht behaupten, dass das der Regelfall ist.

Erst zwischen Weihnachten und Neujahr musste ich für eine VE mit meiner Mutter zum Ortsamt, nachdem sie von einer sehr unfreundlichen Mitarbeiterin zuvor abgewimmelt wurde.
Die Vorgesetzte hat sich dann sogar noch entschuldigt.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Alacrity am 01.04.2020 um 02:53:35

erne schrieb am 29.03.2020 um 15:37:37:
Es gibt folgende Möglichkeiten:

a) FZF nach Deutschland zum ungeborenen Kind.
Voraussetzung: du lebst in Deutschland
... ist nicht der Fall, kannst du vergessen oder umziehen
ist falsch

Du musst gar nicht nach Deutschland ziehen, weil die FZF zu dem Kind erfolgt und nicht zu dir.

Du kannst vorgeburtlich die Vaterschaft anerkennen und wenn die ledige Mutter der Anerkennung zustimmt, wird das Kind deutsch. Es ist für das von der werdenden Mutter beantragte Visum dann völlig egal, ob du in Deutschland, Frankreich oder sonstwo lebst, du bist nämlich an dem Verfahren nicht mehr beteiligt.

Deine Freundin bekommt ein Visum für die Einreise zur Geburt. Damit kann sie dich auch in Frankreich besuchen. Falls ihr dann heiratet kann sie auch gleich in Frankreich bleiben.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 01.04.2020 um 12:26:18
Hat einen Augenblick gedauert, bis ich das verstanden habe.
Dann wäre die Sache ja tatsächlich einfach.
Danke für die Info.  :)

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 01.04.2020 um 12:30:41
Der Haken dran: Die Mutter muss der vorgeburtlichen Anerkennung zustimmen.

Das macht sie bei der Deutschen Botschaft.

Natürlich soll sie dann ein Visum zur Geburt in Deutschland bekommen, das Sozialamt müsste bezahlen. Nur: Die Botschaft ist zur Zeit geschlossen, also wird es sich verzögern.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 01.04.2020 um 13:06:20

Alacrity schrieb am 01.04.2020 um 02:53:35:
Du kannst vorgeburtlich die Vaterschaft anerkennen und wenn die ledige Mutter der Anerkennung zustimmt, wird das Kind deutsch


Dafür wird aber i.d.R. eine UP gemacht...dauert 6 Monate, ab dem tag des Antrags + der Zeit bis die Botschaft wieder öffnet...könnte eng werden, wenn ich so rechne


Zitat:
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nach deutschem Recht auch schon vor Geburt des Kindes möglich. In diesen Fällen bitten wir anstatt der Punkte 1. und 2. folgende Unterlagen einzureichen: Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung mit voraussichtlichem Geburtstermin.


Philippinische Urkunden müssen von der Philippine Statistics Authority (PSA), vormals NSO auf sogenanntem SECPA (Sicherheitspapier) ausgestellt sein.


Englischsprachige Urkunden bedürfen keiner Übersetzung. Urkunden in anderen Sprachen müssen zusätzlich mit einer Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden.


Zur Vorbereitung der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung schicken Sie uns bitte die oben genannten Unterlagen zunächst per Scan und den ausgefüllten Fragebogen zur Vaterschaftsanerkennung an folgende E-Mail-Adresse (mit dem Betreff „Vaterschaftsanerkennung“): rk-1@mani.diplo.de


Die Deutsche Botschaft weist darauf hin, dass ggf. eine ausführliche Urkundenüberprüfung vorgenommen wird. Hierdurch entstehen neben einer längeren Bearbeitungszeit zusätzliche Kosten.


https://manila.diplo.de/ph-de/service/familienangelegenheiten/1690990#content_0

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 03.04.2020 um 11:11:12
Ups, hatte nicht gecheckt das es schon Seite 2 gibt, bin halt neu.
Danke für die Informationen.

reinhard schrieb am 01.04.2020 um 12:30:41:
Natürlich soll sie dann ein Visum zur Geburt in Deutschland bekommen, das Sozialamt müsste bezahlen.

Was müsste das Sozialamt zahlen?

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 03.04.2020 um 14:41:05

bundy schrieb am 03.04.2020 um 11:11:12:
Was müsste das Sozialamt zahlen?


Die Theorie ist ja jetzt: Du bleibst wo Du bist, sie beantragt den Nachzug zum deutschen Kind und kommt mit Kind zusammen nach Deutschland.

Dann zahlt das Sozialamt Unterbringung und Verpflegung. Sobald sie eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige eines Deutschen bekommt, ist das Jobcenter zuständig.

Sozialamt, weil außerhalb der Corona-Zeiten ein Visum vor der Geburt gegeben wird. Dann ist der Grund für die Aufenthaltserlaubnis (Kind) aber noch nicht da. Diese Zwischenzeit (Unterbringung, Essen, medizinische Versorgung bis nach der Geburt) ist dann Sache des Sozialamtes, weil das Jobcenter auf den Aufenthaltstitel wartet. Und der wartet auf das Kind.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 03.04.2020 um 14:52:11

reinhard schrieb am 03.04.2020 um 14:41:05:
Sozialamt, weil außerhalb der Corona-Zeiten ein Visum vor der Geburt gegeben wird. Dann ist der Grund für die Aufenthaltserlaubnis (Kind) aber noch nicht da. Diese Zwischenzeit (Unterbringung, Essen, medizinische Versorgung bis nach der Geburt) ist dann Sache des Sozialamtes, weil das Jobcenter auf den Aufenthaltstitel wartet. Und der wartet auf das Kind.


Und das Sozialamt holt sich das Geld beim Vater wieder...denn der wurde durch die Vaterschaftsannahme ja bekannt und damit Unterhaltspflichtig gegenüber Kind & Mutter
***kommereziellenlinkentfernt.de*** >:(

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 04.04.2020 um 11:58:34
Ich stehe finanziell ganz gut da, deshalb kein Problem.
Das wichtigste ist für mich, dass sie nach Europa kommen kann und das Kind zu guten Bedingungen zur Welt kommt.
Danke nochmal für eure Informationen, dadurch kann ich ja vielleicht doch die Anwaltskosten sparen. ;)

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 04.04.2020 um 17:10:30
Das Problem steht und fällllt mit der momentanen Krise...wann macht die DAV wieder auf, wann sind die Lockdowns dort vorbei...wie lange dauert die UP!

Ich würde mich auf eine Geburt dort zumindest vorbereiten

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 06.04.2020 um 12:33:48
Ja, werden wir wohl müssen.
Bin gespannt wie lange der Spuk noch dauert.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 27.04.2020 um 13:11:44
Noch etwas bei der mich eure Meinung interressieren würde:
befor meine Freundin schwanger wurde hatten wir ein Schengenvisa für einen 3 wöchigen Besuch ab dem 21. April eingereicht. Die DBM hat auf grund von Corona am 16.03. die bearbeitung von Visa eingestellt. Jetzt kam diese Mail :


Diese E-Mail bezieht sich auf Ihren deutschen Visumantrag, der beim VFS Visa Application Center eingereicht wurde.

Aufgrund der derzeitigen erweiterten Quarantäne der Gemeinschaft kann die Visastelle Ihren Visumantrag derzeit nicht bearbeiten. Darüber hinaus wurden für Ausländer, die bis zum 15. Mai 2020 in die EU reisen, Reisebeschränkungen eingeführt.
[/color][/color][/color][/color]
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: https://manila.diplo.de/ph-en/service/visa

Es ist jedoch leider nicht möglich, innerhalb dieses Zeitraums Visa für Reisedaten auszustellen. Es ist auch nicht möglich, Visa mit einem neuen Reisedatum zu verlängern oder neu auszustellen.

Betroffene Antragsteller werden gebeten, der Botschaft am oder vor dem 30. April 2020 ein unterschriebenes Rücknahmeschreiben per E-Mail zu senden, um den Antrag formell zu annullieren. Sollten wir das Rückzugsschreiben bis dahin nicht erhalten, müsste der Visumantrag abgelehnt werden.

Bitte beachten Sie auch, dass eine Rückerstattung der Visagebühren nicht möglich ist.

Ihre Pässe und alle relevanten Dokumente werden Ihnen zurückgegeben, sobald die Botschaft ihre Arbeit aufnimmt. Ein neuer Visumantrag kann gestellt werden, sobald der VFS ebenfalls wieder geöffnet wird.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

In meinen Augen eine Frechheit.
Bitte um eure meinung , und wie ich mich verhalten soll!

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 27.04.2020 um 13:33:40

bundy schrieb am 27.04.2020 um 13:11:44:
In meinen Augen eine Frechheit.

Was betrachtest Du als "Frechheit", dass man eine Regelung über das weitere Verfahren getroffen und auch den Antragstellern mitgeteilt hat - oder was?

Konsulate und Botschaften anderer Staaten machen sich diese Mühe nicht.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 27.04.2020 um 13:52:06
Das die Gebühren einbehalten werden obwohl die bearbeitung eingestellt wurde.
Und das bei keiner Annulierung meiner seits das Visa automatisch nachträglich abgelehnt wird.
Die Botschaft macht es sich schon sehr einfach.

Flüge werden Rückerstattet oder aufgeschoben, die Krankenversicherung wurde sofort ohne Probleme erstattet.

Nur die DBM macht nichts und behält einfach das Geld, und erwartet von mir auch noch eine Einverständnisserklärung.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Reyhan am 27.04.2020 um 15:13:51
Die Krankenversicherung und der Flug wurden nicht genutzt, also logisch Geld oder Gutschein zurück

Hast Du den Antrag bei Abgabe wieder zurück gezogen ? Nein, also hat eine Bearbeitung statt gefunden ! Unter anderem daran erkennbar, dass Du resp Antragsteller über die aktuellen Optionen informiert wurde.

Ich bin beim besten Willen nicht unbedingt ein Freund der Botschaften / Konsulate, aber das Vorgehen halte ich für korrekt.

Reyhan


Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 27.04.2020 um 19:21:00
Nach eigenen Angaben(DBM) werden seit dem 16. 03. keine Visa mehr bearbeitet. Die Unterlagen werden zurückversand sobald die Botschaft Ihre Arbeit wieder aufnimmt (wann immer das sein mag).
Am 06.04 habe ich die DBM per Mail angeschrieben mit der Antwort, dass die Visastelle bis auf weiteres geschlossen ist.

Also hat keine Bearbeitung stattgefunden.

Fair wäre gewesen, wenn die Botschaft die Anträge ruhen lässt und nach der Kriese wieder aufnimmt.
So fängt man wieder bei null an. Alle papiere müssen erneut beantragt werden, alle Gebühren neu entrichtet, und natürlich muss man sich  wieder deplazieren weil man erneut persönlich bei den entsprechenden Behörden vorsprechen muss.
Das heisst, ich müsste erneut 700km nach Paris für eine VE reisen, meine Freundin müsste erneut nach Cebu city für Fingerabdrücke und Passbilder und Gebühren etc...

Für mich, und ich nehme an viele andere Betroffene, schwer einzusehen

alles noch mal von vorne, die Pille ist bitter.

Das hätte man anders machen können

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 27.04.2020 um 19:29:22

bundy schrieb am 27.04.2020 um 19:21:00:
Das hätte man anders machen können

Bei so einem so singulären Ereignis wie dieser Corona-Pandemie waren wohl
alle etwas geschockt und überfordert, sodass man sicher keinen Plan hatte,
wie damit umzugehen sei.

Hinterher sind alle schlauer, beim nächsten mal klappt das sicher besser.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 02.05.2020 um 12:15:57
Leider muss ich mich hier nochmal "auskotzen".

Um keine Nachteile zu bekommen hat meine Freundin auf die mail der Botschaft geantwortet und um Anulation des Antrags gebeten (wie von der Botschaft gefordert).
Diese besteht jedoch auf einen signierten Brief per Mail.

Meine freundin sitzt in ihrem kleinen Raum in einem Slum in Lapu-Lapu, sie hat keinen PC keinen Kopierer und keinen Skanner.
Oft hat sie nicht einmal fließend Wasser.
Es ist lock down, sie ist schwanger , sie hat nicht einmal die Möglichkeit zu ihrem Gynäkologen zu kommen.

Anderer seits sieht sich die behörde zur Zeit nicht in der Lage Ihren Reisepass und die anderen Dokumente zurück zu schicken.

Ich muss mich schon sehr zurückhalten um hier nicht zu schreiben was ich von dieser Behörde und deren Mitarbeiter halte.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 02.05.2020 um 12:44:35
Dann schick doch eine Schilderung mit höflicher Bitte um mehr Kundenfreundlichkeit an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes. Vielleicht ist es ja möglich, an den Hinweisen für Botschafts-Mitarbeiter ein paar Punkte zu verändern.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 02.05.2020 um 12:53:40
Hast du eine Adresse?

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von DerRalf am 02.05.2020 um 12:57:18
Wenn sie über ein Smartphone verfügt, ist es auch möglich ein Bild der unterschriebenen Rücknahme zu machen und dies per Mail an die Botschaft zu senden. Dazu wird kein Scanner benötigt.

Die Postdienste auf den Philippinen können aufgrund des Lockdowns kaum arbeiten, sodaß eine Rücksendung des Passes derzeit nicht erfolgen kann. Dafür kann die Botschaft nichts.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von DerRalf am 02.05.2020 um 12:58:32

bundy schrieb am 02.05.2020 um 12:53:40:
Hast du eine Adresse?

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 02.05.2020 um 13:00:41
Ich möchte bald eine Vaterschaftsanerkennug abgeben.
Kann mir zufällig jemand sagen welche Behörde da für mich zuständig ist? Lebe in Frankreich.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 02.05.2020 um 13:02:48
Danke Ralf,
das kann mir noch sehr Nützlich werden

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 02.05.2020 um 13:16:42

DerRalf schrieb am 02.05.2020 um 12:57:18:
Wenn sie über ein Smartphone verfügt, ist es auch möglich ein Bild der unterschriebenen Rücknahme zu machen und dies per Mail an die Botschaft zu senden. Dazu wird kein Scanner benötigt.


Die Idee hatten wir auch, bin mal gespannt ob die das akzeptieren. Wenn nicht sollen sie machen was sie wollen, einen plausiblen Sinn kann ich eh nicht erkennen.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von DerRalf am 02.05.2020 um 13:19:54
Was ist da anders als ein Scan? Und die Botschaft hat eine Vollmacht, die mein Mann mir zur Remonstration gemacht hat, als Bild akzeptiert.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 02.05.2020 um 13:25:11
Ja, sollte eigentlich klappen.
Aber ich habe schon pferde kotzen sehen

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 02.05.2020 um 14:04:07

bundy schrieb am 02.05.2020 um 12:15:57:
Meine freundin sitzt in ihrem kleinen Raum in einem Slum in Lapu-Lapu, sie hat keinen PC keinen Kopierer und keinen Skanner.Oft hat sie nicht einmal fließend Wasser. Es ist lock down, sie ist schwanger , sie hat nicht einmal die Möglichkeit zu ihrem Gynäkologen zu kommen.



bundy schrieb am 04.04.2020 um 11:58:34:
Ich stehe finanziell ganz gut da, deshalb kein Problem.


Dann dürfte es Dir doch nicht schwerfallen, an der prekären Situation etwas zu ändern und ggf. auch eine Klinik auf den Philippinen zu finden, wo sie unter besseren Voraussetzungen entbinden kann, wenn die Visumsangelegenheit nicht rechtzeitig
abgeschlossen werden kann. Kostengünstiger als in Deutschland oder Frankreich wird das auf jeden Fall.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 02.05.2020 um 15:00:41

bundy schrieb am 02.05.2020 um 12:15:57:
Meine freundin sitzt in ihrem kleinen Raum in einem Slum in Lapu-Lapu, sie hat keinen PC keinen Kopierer und keinen Skanner.
Oft hat sie nicht einmal fließend Wasser......

.Ich stehe finanziell ganz gut da, deshalb kein Problem.


Wenn ich den letzten zitierten Satz lese und dann deine vorherigen Sätze passt das irgendwie nicht, oder?
Wenn du finanziell gut darstehst...warum sitzt sie dann in einem Zimmer in den Slums? Warum finanzierst du ihr keine bessere Bleibe mit fließen Wasser, Aircon und nahe an einer guten Klinik, inklusive PC und Drucker? Das sollte einem doch frau und Kind wert sein, wenn man finanziell gut da steht!


Zitat:
Es ist lock down, sie ist schwanger , sie hat nicht einmal die Möglichkeit zu ihrem Gynäkologen zu kommen

Trotz Lockdown gibt es Quarantänepässe, den muss sie sich nur in ihrer zuständigen Barangay holen...als Schwangere bekommt die den ohne Probleme,  selbst wenn sie unter 20 oder über 65 Jahre alt ist (härtere Verfügung). Also einfach bei der Barangay beantragen und dann zur Untersuchung!

mach es dir noch nicht selbst si schwer...suche eine gute Privatklinik dort und bereitet euch auf einen Geburt dort vor...ein Visum und flug wird es in diesem jahr vermutlich nicht mehr geben!

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 03.05.2020 um 08:42:15

Saxonicus schrieb am 02.05.2020 um 14:04:07:
Dann dürfte es Dir doch nicht schwerfallen, an der prekären Situation etwas zu ändern und ggf. auch eine Klinik auf den Philippinen zu finden, wo sie unter besseren Voraussetzungen entbinden kann, wenn die Visumsangelegenheit nicht rechtzeitig
abgeschlossen werden kann. Kostengünstiger als in Deutschland oder Frankreich wird das auf jeden Fall.

Das ist dann auch Plan B.

deerhunter schrieb am 02.05.2020 um 15:00:41:
Wenn ich den letzten zitierten Satz lese und dann deine vorherigen Sätze passt das irgendwie nicht, oder?
Wenn du finanziell gut darstehst...warum sitzt sie dann in einem Zimmer in den Slums? Warum finanzierst du ihr keine bessere Bleibe mit fließen Wasser, Aircon und nahe an einer guten Klinik, inklusive PC und Drucker? Das sollte einem doch frau und Kind wert sein, wenn man finanziell gut da steht!


Wir versuchen gerade etwas besseres zu finden ist aber wegen dem lock down fast unmöglich. Auch ein Umzug scheint fast unmöglich.

deerhunter schrieb am 02.05.2020 um 15:00:41:
Trotz Lockdown gibt es Quarantänepässe, den muss sie sich nur in ihrer zuständigen Barangay holen...als Schwangere bekommt die den ohne Probleme,selbst wenn sie unter 20 oder über 65 Jahre alt ist (härtere Verfügung). Also einfach bei der Barangay beantragen und dann zur Untersuchung!


Sie hat einen quarantänepass, soweit ich weiß fahren aber weder Jeepneys noch Taxis, Scooter dürfen niemanden mitnehmen. Ich habe auch gesagt, das es eine möglichkeit geben muss. Wenns wirklich dringend wird , wird es schon irgendwie gehen.
Mitte May sollen die Maßnahmen gelockert werden, dann sehen wir weiter.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 03.05.2020 um 14:41:43

bundy schrieb am 03.05.2020 um 08:42:15:
soweit ich weiß fahren aber weder Jeepneys noch Taxis


Taxi und Uber fahren, wenn der Fahrgast einen Quarantänepass, bzw. ein dringendes Anliegen (hier Arztbesuch) hat.

Der Rest ist trotzdem merkwürdig, wenn ich mir # 42 anschaue! Aufgrund der massiven Probeme in den Philippinen wird es vorläufig vermutlich keine Ausreisen für Filipinos geben...ein Visum vermutlich auch nicht!

Also greif jetzt an und sucht euch eine gute Klinik für die Geburt

z: B.

1. Mom and Kids Clinic - MEPZ II, Basak Lapulapu City

2. P.S. MATERNITY CLINIC

3. Our Lady Of The Rule Maternity And General Hospital

4.  Babag II Health Center Birthing Center


Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 04.05.2020 um 12:44:43
Sie ist jetzt gerade im 4. Monat, muss man sich da schon bei einer Klinik Anmelden? Ausgesucht hat sie sich schon eine.

Ich werde ein bisschen druck machen damit sie zur Untersuchung geht.

Sie kommt aus sehr ährmlichen Verhältnissen und ist sehr sparsam.
Deswegen hat sie wohl auch noch keine andere Bleibe.
Ich wollte ihr eigendlich keine Vorschriften machen was sie mit dem Geld macht das ich Ihr schicke. Eine bessere Bleibe möchte sie wegen der Schwangerschaft von sich aus.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 04.05.2020 um 13:06:51
Die Clinic ist :
AIREN ESTRERA-TANZA, M.D.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von DerRalf am 04.05.2020 um 13:12:30

deerhunter schrieb am 03.05.2020 um 14:41:43:
Uber fahren

Kleiner Hinweis am Rande: Uber hat seinen Dienst in Südostasien 2018 an den Konkurrenten Grab verkauft. Also in den Philippinen gibt es noch Taxis und Grab.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 04.05.2020 um 13:48:14
@ deerhunter


1. All forms of public transportation in Lapu-Lapu City (.e. vhires, buses, jeepneys, taxis, TNVS (Grab), motorcycle taxis, habal-habals, tricycles, trisikads, and e-trikes) are suspended during the period of enhanced community quarantine.


Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 05.05.2020 um 13:00:36
Die Klinik ist übrigens auch geschlossen.
Wir werden also zumindest bis zum 18. abwarten müssen.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 05.05.2020 um 13:40:45

bundy schrieb am 05.05.2020 um 13:00:36:
Die Klinik ist übrigens auch geschlossen.
Wir werden also zumindest bis zum 18. abwarten müssen.


Dann müsst ihr eine andere suchen...gibt ja etliche! philippinen ist zwar 3. Weltland, aber mit ein wenig Geld kommt man da ganz gut über die runden

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 05.05.2020 um 17:54:37
Wie gesagt, wir werden bis zum 18. warten, dann gibt es vielleicht auch wieder taxis.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 31.08.2020 um 11:16:14
Update:
Da sich die Coronakriese länger als erwartet hinzieht, haben wir uns mit der Geburt in Cebu abgefunden. So wie es aussieht, kann ich bis dahin auch nicht zu Ihr reisen. Seit einem Monat wohnt Sie in einem netten Appartment mit allem Komfort. Da Sie immer noch allein ist und ich nicht kommen kann, haben wir versucht das Ihre Schwester jetzt zu Ihr kommt, doch die Flüge von Mindanao wurden für den gesammten September gecancelt. Wir hoffen jetzt auf eine Fähre.
Ich habe mich für die Rückkehr nach Deutschland entschlossen, und bereite mich für den Umzug zum 31. 12. vor.
Da ich seit knapp 30 Jahren in Frankreich lebe kenne ich mich in Deutschland Kaum aus. Um eine Wohnung oder ein kleines Häuschen zu mieten müsste ich jedoch meine finanzielle Lage kennen. Als Junggeselle hätte ich ca 3000 Euro, die 200 Euro Kindergeld müsste ich für eine Krankenversicherung meiner Freundin verwenden. Dann hätten wir als dreiköpfige Familie genauso viel Geld wie ich als Alleinstehender????
Oder hätte meine Freundin anspruch auf Elterngeld?
Für jegliche Informationen und Tipps wäre ich sehr dankbar.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von flb89 am 31.08.2020 um 16:13:02
Ist vielleicht das falsche Forum dafür ;)
Ich würde aber an eurer Stelle mal darüber nachdenken, ein Haus zu bauen. 3000 Euro + Kindergeld ist ja nicht wenig. Und ihr würdet vom Staat 12.000 Euro Baukindergeld bekommen! 12 Monate lang jeweils 1000 Euro monatlich. Erstmal müsstest du natürlich ein Grundstück finden. Vorher mal eine Häuserausstellung besuchen und schauen was dir/euch gefällt.
Anfangs wird es aus Zeitgründen wahrscheinlich nicht anders gehen als eine Wohnung zu mieten. Aber danach (wenn Frauchen dann auch bei dir ist), solltet ihr darüber mal nachdenken :)

Was das Elterngeld angeht: ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das bekommen würde.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 31.08.2020 um 16:52:12
Sie bekommt das Mindestelterngeld wenn sie hier ist. 300€.
https://www.elterngeld.net/elterngeld-mindestbetrag.html

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 31.08.2020 um 17:18:09

flb89 schrieb am 31.08.2020 um 16:13:02:
Und ihr würdet vom Staat 12.000 Euro Baukindergeld bekommen! 12 Monate lang jeweils 1000 Euro monatlich


12 Jahre lang 1.000 € im Jahr, nicht monatlich!!!

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von flb89 am 31.08.2020 um 19:11:20

deerhunter schrieb am 31.08.2020 um 17:18:09:
12 Jahre lang 1.000 € im Jahr, nicht monatlich!!!


Ah, du hast Recht!

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 01.09.2020 um 10:48:26
Danke Euch für die Infos,
300 Euro ist ja schon mal nicht schlecht.
Das mit dem Hausbau ist genau das was ich vor hatte, dass das finanziel unterstützt wird wusste ich natürlich nicht, um so besser.

Kann mir noch jemand etwas zur Krankenversicherung meiner Freundin sagen?

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von T.P.2013 am 05.09.2020 um 06:52:49
Was möchtest Du denn zur KV wissen?

Dein Kind kann über Dich beitragsfrei mitversichert werden, falls du in einer GKV bist.
Ansonsten muss es privat versichert werden.

Deine Freundin kann sich grundsätzlich freiwillig in der GKV oder privat versichern, bis sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt.

Es wird vor Aufnahme eine privat zu bezahlende Untersuchung bzgl. Gesundheitsstatus verlangt werden.
Für junge, gesunde Frauen und für Kinder sind die Beiträge in der privaten KV nicht übermäßig teuer.
Für einen Überblick kann man Rechner im Web finden.

Wichtig ist der Zahnstatus, das sollte vorher, falls erforderlich, aus Kostengründen noch in ihrem Heimatland preiswert in einen einwandfreien Zustand gebracht werden, denn hier könnte es sonst teuer werden.

Gruß

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Stuttgarter am 05.09.2020 um 16:28:00

T.P.2013 schrieb am 05.09.2020 um 06:52:49:
Dein Kind kann über Dich beitragsfrei mitversichert werden, falls du in einer GKV bist.
Ansonsten muss es privat versichert werden.

Deine Freundin kann sich grundsätzlich freiwillig in der GKV oder privat versichern, bis sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt.

Es wird vor Aufnahme eine privat zu bezahlende Untersuchung bzgl. Gesundheitsstatus verlangt werden.
Für junge, gesunde Frauen und für Kinder sind die Beiträge in der privaten KV nicht übermäßig teuer.
Für einen Überblick kann man Rechner im Web finden.

Wichtig ist der Zahnstatus, das sollte vorher, falls erforderlich, aus Kostengründen noch in ihrem Heimatland preiswert in einen einwandfreien Zustand gebracht werden, denn hier könnte es sonst teuer werden.

Gruß


Sorry, aber da sind einige Denkfehler drin:
1. Die Freundin muss - nicht kann - sich versichern! Es besteht Krankenversicherungspflicht!
2. ob das günstig oder teuer ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab - u.a. der Versicherungsgesellschaft, Vorerkrankungen, ... kann man nicht so pauschal sagen,
3. auch ob es eine Eingangsuntersuchung gibt oder ob der Gesundheitsfragebogen genügt, ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich.

Das nur zum Verständnis des TS!

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von T.P.2013 am 05.09.2020 um 19:04:56

Stuttgarter schrieb am 05.09.2020 um 16:28:00:
Sorry, aber da sind einige Denkfehler drin:
1. Die Freundin muss - nicht kann - sich versichern! Es besteht Krankenversicherungspflicht!


Das ist kein Denkfehler, sondern eine Frage des Ausdrucks / Stils.
Natürlich ist sie versicherungspflichtig und muss sich versichern.
Bei der Art der Versicherung hat sie aber Alternativen und kann sich privat oder kann sich freiwillig gesetzlich versichern.
Ich habe die Versicherungsmöglichkeiten aufgezählt, also Alternativen, um der Versicherungspflicht zu genügen.


Zitat:
2. ob das günstig oder teuer ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab - u.a. der Versicherungsgesellschaft, Vorerkrankungen, ... kann man nicht so pauschal sagen,


Sag bloß. Deshalb schrieb ich "Für junge, gesunde Frauen und für Kinder sind die Beiträge in der privaten KV nicht übermäßig teuer.", übrigens eine Aussage aus eigener Erfahrung mit meiner Frau.
Soll heißen, es verteuert sich NATÜRLICH, wenn man nicht jung und nicht gesund ist.
Das ist also kein Denkfehler auf meiner Seite, sondern wohl eher Deinem Leseverständnis geschuldet.


Zitat:
3. auch ob es eine Eingangsuntersuchung gibt oder ob der Gesundheitsfragebogen genügt, ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich.


Das mag sein.
Bei meiner Frau haben seinerzeit alle angefragten 4 oder 5 Versicherungen eine Eingangsuntersuchung gefordert, wenn auch in unterschiedlicher Intensität. Und eben alle auch eine zahnärztliche Eingangsuntersuchung. Daher mein Ratschlag mit der Sanierung im Heimatland vorab.
Wenn Du andere Erfahrungen hast, dann ist das so.

Das nur zu Deinem Verständnis...

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Alacrity am 07.09.2020 um 17:08:29
Sobald deine Freundin ihre AE zur Personensorge für euer Kind mit einer Gültigkeit von mehr als 12 Monaten erhalten hat, wird sie versicherungspflichtig in der GKV nach § 5 Abs. 11 SGB V. Sie müsste dann ohne Einkommen den vollen Mindestbeitrag für freiwillig versicherte zahlen. Bei 1 % Zusatzbeitrag sind das  aktuell 198 Euro monatlich für die GKV inklusive Pflegeversicherung.
Anders als bei pflichtversicherten Mitgliedern in der GKV muss sie die Beiträge auch bei Elterngeldbezug voll selbst tragen.

Sie kann sich auch privat versichern. Hier hängt der Beitrag ab von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewünschtem Versicherungsumfang. Du kriegst von mir dazu noch eine PN.

Euer Kind kann kostenlos in der GKV mitversichert werden, wenn mindestens einer von euch in der GKV ist.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 08.09.2020 um 19:29:49
Das Baukindergeld dürfte für Dich nicht (mehr) in Frage kommen.
Beantragen kann die Leistung noch, wer bis Ende dieses Jahres eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Die Antragsfrist endet 2023.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 23.09.2020 um 18:47:37
Die Bundesregierung hat die Frist für das Baukindergeld um drei Monate verlängert. Sie gilt jetzt nicht mehr bis Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März. Das bedeutet, dass die Leistung beantragen kann, wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Der Antrag auf Förderung kann noch bis Ende 2023 abgegeben werden. Diese Frist bleibt unverändert.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 12.10.2020 um 13:17:40
Als themenstarter möchte ich den thread wieder aufnehmen.
Ich hatte wegen dem Visa temporär das Handtuch geschmissen, da die Behörden zeitweise garnicht oder nur sehr eingeschränkt gearbeitet haben. Außerdem gibt es besondere Einschränkungen für schwangere auf den Philippinen, die Behördengänge sehr schwierig oder unmöglich machten.
Nach der Geburt möchte ich mit hilfe der Geburtsurkunde und dem CENOMAR meiner Freundin die Vaterschaftsannerkennung abgeben. Das sollte mir als Foreign Parent die möglichkeit geben endlich auf die Philippinen zu reisen. Die deutsche Botschaft in Paris bestreitet die Zuständigkeit hierfür, obwohl das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft Manila auf diese
verweisen. Ich habe diese schon 4 mal angeschrieben. Kann mir bitte jemand sagen wie und wo ich mich am besten beschweren kann?

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 12.10.2020 um 13:48:47

bundy schrieb am 12.10.2020 um 13:17:40:
Die deutsche Botschaft in Paris bestreitet die Zuständigkeit hierfür, obwohl das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft Manila auf dieseverweisen. 

Ich glaube eher, dass das Jugendamt für die Vaterschaftsanerkennung
zuständig wäre. Ersatzweise auch ein Notar.

Die Vaterschaftsanerkennung kann nur wirksam werden, wenn sie vor einer Urkundsperson in öffentlicher Urkunde festgehalten wird (§ 1597 BGB). Urkundspersonen sind insbesondere die dazu ermächtigten Beschäftigten des Jugendamtes (§ 59 SGB VIII), es können aber auch Urkundsbeamte der Amtsgerichte, Standesbeamte, Notare sowie Konsularbeamte deutscher Auslandsvertretungen beurkunden. Meist erfolgt die Vaterschaftsanerkennung bei den Jugendämtern. Innerhalb eines gerichtlichen Vaterschaftsverfahrens kann die Vaterschaftsanerkennung auch vom Gericht beurkundet werden (§ 180 FamFG).

Wenn die Vaterschaft vor einen Konsularbeamten anerkannt werden soll,
dann wäre meines Erachtens wohl ein Beamter der deutschen Botschaft
in Manila der richtige Ansprechpartner.


Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von juanito am 12.10.2020 um 15:34:22

Saxonicus schrieb am 12.10.2020 um 13:48:47:
Ich glaube eher, dass das Jugendamt für die Vaterschaftsanerkennung
zuständig wäre. Ersatzweise auch ein Notar.

Welches deutsche Jugendamt sollte denn in Frankreich örtlich zuständig sein?


Saxonicus schrieb am 12.10.2020 um 13:48:47:
Wenn die Vaterschaft vor einen Konsularbeamten anerkannt werden soll,
dann wäre meines Erachtens wohl ein Beamter der deutschen Botschaft
in Manila der richtige Ansprechpartner.

Der wäre für die Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung zuständig.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Mokka am 13.10.2020 um 09:25:29
Guten Morgen,

eine Vaterschaftserklärung geht auch vor der Geburt.

Für die Anerkennungserklärung des Vaters:

    Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des Vaters
    Geburtsurkunde des Vaters
    Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel im Mutterpass)

MfG

Mokka


http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/10216332/n0/

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von deerhunter am 13.10.2020 um 09:56:03
Also normalerweise muss macht man die VA (Vater) in Deutschland beim Notar, JA...in Frankreich sollte eigentlich die Botschaft dir helfen können.

Dann stimmt die Mutter der VA auf der DAV Manila zu....dazu gibt es dann die UP, wenn diese noch nicht gemacht wurde. Nach erfolgter UP gibt es den deutchen Pass für das Kind und damit kann das Visum der Mutter beantragt werden

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 13.10.2020 um 13:04:14
Als in Frankreich lebender Deutscher ist in Behördenangelegenheiten immer die deutsche Botschaft in Frankreich zuständig. Dafür gibt es den Konsularservice. Das hat mir das Auswärtige Amt auch bestätigt. Meine E-Mails werden jedoch immer von der gleichen Person beantwortet, und über diese möchte ich mich gerne beschweren. Kann mir jemand sagen wie ich das am besten machen kann? Gibt es eine offizielle Beschwerdestelle?
Es kann doch nicht sein, dass ich extra nach Deutschland reisen muss um eine VA abzugeben. Und das in Corona Zeiten

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 13.10.2020 um 13:15:26
Die offiziuelle Beschwerdestelle ist der "Bürgerservice" des Auswärtigen Amtes.

Du kannst Dich auch immer an den Außenminister wenden. Der wird zwar nicht persönlich antworten, aber sein Büro kann es richtig weiterleiten.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 13.10.2020 um 13:34:19

reinhard schrieb am 13.10.2020 um 13:15:26:
Die offiziuelle Beschwerdestelle ist der "Bürgerservice" des Auswärtigen Amtes.

Guckst Du hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 13.10.2020 um 13:48:19
danke, mal schauenwas die sagen

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von erne am 14.10.2020 um 11:23:09

bundy schrieb am 13.10.2020 um 13:04:14:
Als in Frankreich lebender Deutscher ist in Behördenangelegenheiten immer die deutsche Botschaft in Frankreich zuständig. Dafür gibt es den Konsularservice. Das hat mir das Auswärtige Amt auch bestätigt.


Problem ist, soweit ich mich erinnere, dass nicht jeder beliebige Konsularbeamte die Vaterschaftsanekennung beurkunden darf und nicht in jeder Botschaft/Kosulat ist ein entsprechend befähigter Beamte vorhanden.

Geh über einen Notar.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von bundy am 15.10.2020 um 14:30:55

erne schrieb am 14.10.2020 um 11:23:09:
Problem ist, soweit ich mich erinnere, dass nicht jeder beliebige Konsularbeamte die Vaterschaftsanekennung beurkunden darf und nicht in jeder Botschaft/Kosulat ist ein entsprechend befähigter Beamte vorhanden.

Geh über einen Notar.

Meiner Meinung nach sollte es in der Pariser Botschaft  schon einen Quallifizierten Beamten geben. Ich wohne in Südfrankreich und wollte dafür nicht nach Deutschland reisen. Einen in Deutschland zugelassenen Notar konnte ich hier auch nicht finden. Mal abwarten was bei meiner Beschwerde heraus kommt.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von erne am 16.10.2020 um 11:16:07

bundy schrieb am 15.10.2020 um 14:30:55:
Meiner Meinung nach sollte es in der Pariser Botschaftschon einen Quallifizierten Beamten geben


Deine Meinung bleibt dir unbenommen.
Aber warum sollte es diesen in Paris geben?
Euer Fall ist nicht gerade alltäglich, dass dafür extra ein solcher nach Paris deligiert wird




bundy schrieb am 15.10.2020 um 14:30:55:
Einen in Deutschland zugelassenen Notar konnte ich hier auch nicht finden.


das Gute an Notaren ist: ein Notar ist ein Notar.

Muss es ein in D zugelassener Notar sein? Steht das irgendwo?

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