Hi alle zusammen,
Es gibt eine längere Vorgeschichte, die aber hierfür nicht relevant sein sollte.
Ich (Deutscher) lebe seit einem Jahr mit meiner Frau (Taiwanerin) in Irland. Sie besitzt hier einen IRP mit Stamp 4 basierend auf EU Treaty Rights (also eine EU-Aufenthaltskarte). Wir überlegen uns nächstes Jahr nach Deutschland zu ziehen. Dadurch, dass wir unsere EU-Freizügigkeit nachhaltig genutzt haben, haben wir zwei Optionen für ihren Aufenthalt in Deutschland: Regulärer
AT nach §28 und EU-Aufenthaltskarte als "Rückkehrer".
Die EU-Aufenthaltskarte scheint Aufgrund folgender Vorteile die Bessere Variante zu sein:
+ Kein Visum nötig (Taiwan ist Schengen Visafrei)
+ Geringere Antragsgebühren (28,80 vs 110 €)
+ Längere Gültigkeit (5 vs 3 Jahre) die obendrein rein
deklaratorisch ist
+ Keinerlei Verpflichtungen (IK, Sprachtest)
+ Auslandsaufenthalte >6 Monate ohne Antrag möglich (sofern bei Rückkehr die Ehe noch besteht)
+ Nach 5 Jahren Daueraufenthalt-EU, womit sie eine gewisse eigentständige EU-Freizügigkeit bekommt
Soweit so gut, allerdings hat der reguläre §28
AT nach meiner Recherche immer noch wenige, aber große Vorteile:
+ Beantragung von
NE oder Staatsbürgerschaft schon nach 3 Jahren möglich (Keine Ahnung wie lange sie auf EU-AK dafür verbringen müsste)
+ Subventionierte IK (oder bekommt man diese auch mit EU-AK verbilligt?)
+ Die aus §28
AT resultierende
NE erlischt nicht bei einem Aulandsaufenthalt >6 Monate, anders als der DA-EU (wir begeben uns gern auf lange Fahrradreisen)
Es kann sein, dass ich vieles missverstanden habe, daher hier der Beitrag. Eine Entscheidung müssen wir natürlich selbst treffen, aber wenn jemand mich korrigert bzw. mehr Vor- bzw. Nachteile von den beiden Kärtchen kennt könnte das helfen