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Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für das Studium (Drittstaat) (Gelesen: 2.543 mal)
Themen Beschreibung: Sperrkonto und Dauer bis zur Erteilung
AmyTheCat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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18.01.2019 um 10:49:33
 
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und habe einige Fragen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke. Ein Bekannter aus Bangladesh studiert in einem internationalen Studiengang. Gestern hatte er einen Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Er ist davon ausgegangen 2 Jahre zu bekommen (das Studium geht 2 Jahre), hat aber nur 1 Jahr bekommen, worüber er sehr verärgert ist und sich ungerecht behandelt fühlt.

Ich habe dann etwas recherchiert und herausgefunden dass es sicher an seinem Sperrkonto liegt, wo er „nur“ die 8700€ für ein Jahr eingezahlt hat. Angeblich soll der Bearbeiter gesagt haben dass nicht mehr genug Geld drauf ist. Mein Bekannter ist seit September in Dtl. und hat schon Geld ausgezahlt bekommen von seinem Sperrkonto, er hatte den Nachweis von September mit und es wurde nach einem aktuellen verlangt. Allerdings konnte ja der Termin jetzt erst stattfinden (weil seitens der Ausländerbehörde nicht eher möglich). Momentan sind um die 6000€ auf dem Sperrkonto. Dafür bekommt er nicht 2 Jahre, es müssten jetzt 8700€ drauf sein damit er die 2 Jahre genehmigt bekommt. So soll ihm das zumindest der Sachbearbeiter gesagt haben.

Ich denke dass es hier zu Schwierigkeiten in der Kommunikation gekommen ist. Mein Bekannter spricht kein Deutsch und ich weiß nicht wie gut der Sachbearbeiter Englisch spricht. Ich habe mehrmals versucht zu erklären, dass er pro Jahr die 8700€ nachweisen muss für eine Genehmigung von 2 Jahren. Also insgesamt ca. 17000€. Er will das nicht hören und wird dann sehr unfreundlich mir gegenüber, obwohl ich ihm auch nur helfen will.

Nun hat er, da alle in seinem Studiengang aus Drittstaaten kommen, das Gefühl ungerecht behandelt zu werden, da einige von ihnen 2 Jahre bekommen haben, angeblich mit den gleichen „Voraussetzungen“. Hinzu kommt dass er jetzt 4 Wochen auf die Erteilung warten muss während andere sie gleich bekommen haben.

Er denkt dass er schlechter behandelt wir weil er aus einem „armen“ Drittstaat kommt. Er hat mir von einigen Fällen erzählt, wo es mal 1 Jahr und mal 2 Jahre gab. Außerdem sollen sie einer Indonesierin „irrelevante“ Fragen gestellt haben, welche genau wollte er mit nicht sagen. Und eben dass manche gleich eine Ausstellung bekommen haben und andere, wie er, warten müssen. Er glaubt dass dahinter ein System steckt, dass die Migration nach Deutschland verhindern soll.

Ich möchte ihm gerne erklären woher die Unterschiede kommen. Er will mir nicht glauben, dass die anderen vielleicht andere Nachweise über ihr Geld haben etc. Gibt es denn tatsächlich willkürliche Unterschiede bei der Erteilung? Werden bestimmte Nationalitäten bevorzugt behandelt? Ich kenne mich auf diesem Gebiet nicht aus und will ihn gerne beruhigen.

Er hatte wohl auch Probleme mit dem Post-Ident Verfahren, weil die seinen Pass nicht angenommen haben oder nicht scannen könnten. Er denkt dass das mit Absicht ist um es ihm so schwer wie möglich zu machen und zu verhindern dass er länger hier bleibt.

Ich bin wirklich mit meinem Latein am Ende. Ich wollte ihn unterstützen und er ist nur aufgebracht und fühlt sich immer ungerecht behandelt. Mich würde schon interessieren ob es zurecht ist oder nicht. Da ich bisher keine Erfahrung mit der Arbeitsweise der Ausländerbehörde habe, kann ich auch nur das sagen was ich an Gesetzen und anderen Infos im Internet finde.

Was habt ihr für Erfahrungen? Gibt es unterschiedliche Behandlung? Oder hängt es vom Sachbearbeiter ab? Oder von der Nationalität?
Und wie kann ich ihm das erklären?
Danke im Voraus. Und Entschuldigung für den langen Text.
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reinhard
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Antwort #1 - 18.01.2019 um 11:05:05
 
Es ist so, wie Du sagst: Sperrkonto für ein Jahr = Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.

Er muss das Konto nächstes Jahr noch so haben oder rechtzeitig wieder auffüllen, dann klappt es mit der Verlängerung.

Andere Fälle sind dafür komplett egal, weil wir die nicht kennen. Bei anderen kann ja auch eine VE vorliegen, die auf fünf Jahre begrenzt ist.
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namaskaram
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Antwort #2 - 18.01.2019 um 11:14:04
 
AmyTheCat schrieb am 18.01.2019 um 10:49:33:
Er hatte wohl auch Probleme mit dem Post-Ident Verfahren, weil die seinen Pass nicht angenommen haben oder nicht scannen könnten. Er denkt dass das mit Absicht ist um es ihm so schwer wie möglich zu machen und zu verhindern dass er länger hier bleibt.


Das liegt wohl eher daran, was sein Pass an Daten hergibt und welche benötigt werden. Mit dem indischen Pass meines Mannes haben wir dasselbe Problem und das PostIdent Verfahren funktioniert für ihn leider auch nicht.
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AmyTheCat
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Antwort #3 - 18.01.2019 um 11:46:40
 
Danke für eure Antworten.

Ich will es ihm einfach nur erklären, dass es nicht ungerecht ist. Er soll sich hier ja willkommen fühlen. Und augenscheinlich hat die Behörde genau nach Gesetz gehandelt in seinem Fall. Natürlich sollten ihm da die anderen egal sein, aber er sieht dahinter eine Verschwörung gegen ihn... Wie kann ich es ihm nur erklären, dass er es versteht.

Das mit dem Post-Ident habe ich mir schon gedacht, dass es irgendwas mit dem Ausweis zu tun hat, dass da vielleicht nicht alle benötigten Infos drauf sind o.ä.

Er muss jetzt ab 01. Februar nach Italien für sein Studium aber hat erst Mitte Februar dann die Aufenthaltserlaubnis, geht das überhaupt (also kann er problemlos dort einreisen)? Und wenn er in Italien ist, kann dann eine andere Person die Erlaubnis abholen?
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reinhard
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Antwort #4 - 18.01.2019 um 12:09:30
 
Mit Pass und Aufenthaltserlaubnis darf er nach Italien. Die neue Aufenthaltserlaubnis muss er selbst abholen, ohne die darf er sich in Italien ja auch nicht aufhalten.

Das "Reinlassen" ist voraussichtlich kein Problem, weil niemand Zeit hat, das zu kontrollieren.

Wir können hier immer versuchen, die gesetzlichen Regelungen zu erklären. Die Bewertung, ob er diskriminiert wird, ist aus der Ferne nicht möglich.
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Antwort #5 - 18.01.2019 um 13:16:33
 
namaskaram schrieb am 18.01.2019 um 11:14:04:
Das liegt wohl eher daran, was sein Pass an Daten hergibt... 

Eventuell ist sein Pass auch nicht mehr so lange gültig. Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht mit längerer Gültigkeit erteilt werden als der Pass.
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Antwort #6 - 18.01.2019 um 14:07:25
 
namaskaram schrieb am 18.01.2019 um 11:14:04:
Das liegt wohl eher daran, was sein Pass an Daten hergibt und welche benötigt werden. Mit dem indischen Pass meines Mannes haben wir dasselbe Problem und das PostIdent Verfahren funktioniert für ihn leider auch nicht.


Und eine Verbindung zwischen Post, ABH etc ähnelt wohl eh mehr einer Verschwörungstheorie.
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erne
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Antwort #7 - 18.01.2019 um 14:54:19
 
AmyTheCat schrieb am 18.01.2019 um 11:46:40:
Wie kann ich es ihm nur erklären, dass er es versteht.

solchen Menschen, wie du ihn beschreibst: gar nicht.
Ich würde es sein lassen, denn wenn er dann vllt. am Ende diesen Vorfall verstanden hat -- es wird wieder was kommen, bei dem er sich ungerecht behandelt fühlt und es an denen auslassen, die greifbar sind: auch an Dir.

AmyTheCat schrieb am 18.01.2019 um 10:49:33:
Und eben dass manche gleich eine Ausstellung bekommen haben 

der AT wird üblicherweise als checkkarte ausgestellt, nicht mehr als Klebeeticket. So wie dein PA .... dieser muss erst zentral aufwändig hergestellt werden und an die ABH verschickt werden
... diesen eAT kann *NIEMAND* gleich ausgestellt bekommen. Vor 10 Jahren war das anders, da wurde gleich ein Etikett gedruckt und in den Pass eingeklebt, das ist vorbei.
... aber ich denke, er wird das nicht verstehen.
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Antwort #8 - 18.01.2019 um 15:32:34
 
Ich stimme erne zu. Ich frage mich auch warum Du Dich berufen fühlst ihm zu erklären, dass er nicht benachteiligt wird!? Wenn dieses Land hier so schlimm ist und er so schlecht behandelt wird sollte er doch vielleicht dieses Land verlassen und in einem anderen Land studieren. Es sollte mich allerdings wundern, wenn dort alles problemlos zu seiner Zufriedenheit ablaufen würde. Bürokratie und Gesetze gibt es überall und die müssen eingehalten werden. Und überall arbeiten auch Menschen und die machen auch Fehler (wobei nicht gesagt ist, dass hier ein Fehler vorliegt).

Wenn er verärgert ist wegen seiner nur-1-Jahr-AE soll er doch rechtlich dagegen vorgehen. Es bleibt ihm unbenommen wenn er sich im Recht wähnt. Dazu sollte er sich aber sicher sein, dass er auch im Recht ist.   

In der letzten Zeit höre ich von vielen Fällen, wo Ausländer den Deutschen bzw. dem deutschen Staat pauschal Rassismus (das Wort ist gut für alles) vorwerfen wenn etwas nicht wie gewünscht läuft. Der krasseste Fall war, als 2 Asylbewerber schwarz gefahren sind, dann den Schaffner in der S-Bahn angegriffen haben als der sie kontrollieren und die Personalien aufnehmen wollte. Und die beiden sich dann gewundert haben als andere Fahrgäste dem Schaffner zu Hilfe geeilt sind. Das hätten diese nur gemacht weil sie rassistisch sind (das haben die beiden vor Gericht tatsächlich so ausgesagt)...Da fehlen mir einfach die Worte.
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Antwort #9 - 18.01.2019 um 16:17:55
 
reinhard schrieb am 18.01.2019 um 12:09:30:
Mit Pass und Aufenthaltserlaubnis darf er nach Italien. Die neue Aufenthaltserlaubnis muss er selbst abholen, ohne die darf er sich in Italien ja auch nicht aufhalten.

Das "Reinlassen" ist voraussichtlich kein Problem, weil niemand Zeit hat, das zu kontrollieren.

Wir können hier immer versuchen, die gesetzlichen Regelungen zu erklären. Die Bewertung, ob er diskriminiert wird, ist aus der Ferne nicht möglich.


Okay, dann muss er sich was einfallen lassen und für den Tag nochmal hier her zurückkommen. Seine Lurse starten ab 06.02. und bis dahin wird es sicher nichts. Ich hoffe dass er dann dort keine Probleme bekommt. Gibt es irgendwie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, also noch nicht dieses elektronische Ding sondern einfach einen Zettel mit Stempel, der als Ersatz dient bis die richtige ausgestellt ist?

Ich kann auch nicht beurteilen ob er sich zurecht über die Behandlung beschwert. Meiner Meinung nach haben sie aber dem Gesetz entsprechend gehandelt. Ich weiß eben auch nicht ob es einfach Sachbearbeiter gibt die da mal ein Auge zudrücken oder so...
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Antwort #10 - 18.01.2019 um 16:20:26
 
fab87 schrieb am 18.01.2019 um 14:07:25:
Und eine Verbindung zwischen Post, ABH etc ähnelt wohl eh mehr einer Verschwörungstheorie.


Ja das glaube ich auch. Natürlich war es für ihn doof weil er dadurch die SIM-Karte nicht aktivieren konnte die er brauchte um sein Konto freizuschalten... Aber er hat immer wieder online bestellt anstatt ml ins Geschäft zur Telekom oder so zu gehen, damit die dort seine Daten aufnehmen können, da hätte er auch kein Post Ident gebraucht.
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Antwort #11 - 18.01.2019 um 16:25:00
 
erne schrieb am 18.01.2019 um 14:54:19:
solchen Menschen, wie du ihn beschreibst: gar nicht.
Ich würde es sein lassen, denn wenn er dann vllt. am Ende diesen Vorfall verstanden hat -- es wird wieder was kommen, bei dem er sich ungerecht behandelt fühlt und es an denen auslassen, die greifbar sind: auch an Dir.

der AT wird üblicherweise als checkkarte ausgestellt, nicht mehr als Klebeeticket. So wie dein PA .... dieser muss erst zentral aufwändig hergestellt werden und an die ABH verschickt werden
... diesen eAT kann *NIEMAND* gleich ausgestellt bekommen. Vor 10 Jahren war das anders, da wurde gleich ein Etikett gedruckt und in den Pass eingeklebt, das ist vorbei.
... aber ich denke, er wird das nicht verstehen.


Ja, er tut mir halt einfach auch ein bisschen leid. Ich dachte wenn ich es erkläre, dass er sich da besser fühlt und weniger aufgeregt ist. Wahrscheinlich hat es keinen Zweck und vielleicht ist es auch Zeitverschwendung - andererseits würde ich mich auch freuen wenn mir jemand hilft, wenn ich mal irgendwo im Ausland bin und die Sprache nicht spreche..

Mir ist das jetzt auch klar, dass das wie bei der Erstellung von Ausweisen ist. Aber vielleicht hatten die anderen ja ihre Termine zur Abholung einfach eher als er... Anders kann ich es mir auch nicht erklären. Es sei denn es gibt so eine Art vorläufiges Exemplar.
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Antwort #12 - 18.01.2019 um 16:37:17
 
lottchen schrieb am 18.01.2019 um 15:32:34:
Ich stimme erne zu. Ich frage mich auch warum Du Dich berufen fühlst ihm zu erklären, dass er nicht benachteiligt wird!? Wenn dieses Land hier so schlimm ist und er so schlecht behandelt wird sollte er doch vielleicht dieses Land verlassen und in einem anderen Land studieren. Es sollte mich allerdings wundern, wenn dort alles problemlos zu seiner Zufriedenheit ablaufen würde. Bürokratie und Gesetze gibt es überall und die müssen eingehalten werden. Und überall arbeiten auch Menschen und die machen auch Fehler (wobei nicht gesagt ist, dass hier ein Fehler vorliegt).

Wenn er verärgert ist wegen seiner nur-1-Jahr-AE soll er doch rechtlich dagegen vorgehen. Es bleibt ihm unbenommen wenn er sich im Recht wähnt. Dazu sollte er sich aber sicher sein, dass er auch im Recht ist.   

In der letzten Zeit höre ich von vielen Fällen, wo Ausländer den Deutschen bzw. dem deutschen Staat pauschal Rassismus (das Wort ist gut für alles) vorwerfen wenn etwas nicht wie gewünscht läuft. Der krasseste Fall war, als 2 Asylbewerber schwarz gefahren sind, dann den Schaffner in der S-Bahn angegriffen haben als der sie kontrollieren und die Personalien aufnehmen wollte. Und die beiden sich dann gewundert haben als andere Fahrgäste dem Schaffner zu Hilfe geeilt sind. Das hätten diese nur gemacht weil sie rassistisch sind (das haben die beiden vor Gericht tatsächlich so ausgesagt)...Da fehlen mir einfach die Worte.


Naja, berufen fühle ich mich jetzt nicht. Ich dachte einfach es hilft ihm wenn er es versteht. Aber er geht davon aus dass irgendwie die Behörden hier alle zusammenarbeiten. Er wollte ja, dass mein Vater (Angestellter bei der Stadt im Bereich Grünanlagen) für ihn das erledigt oder seinen Sachbearbeiter was zukommen lässt oder so - wo ich ihm erklären musste dass das nichts hilft weil mein Vater nichts mit der Ausländerbehörde zu tun hat. Er hat auch die Bildung der Sachbearbeiter angezweifelt weil das auf Englisch „clerk“ heißt und eher mit niedrigem Bildungsstand konnotiert ist. Naja... Ich wollte einfach nur nett sein und helfen. Und jetzt hat es mich auch einfach interessiert, wie das alles abläuft. Ich bin mir einfach durch seine Erzählungen nicht mehr sicher gewesen und wollte ihm nun auch nicht den Vorwurf mache,  dass er sich darauf ausruht dass andere an seiner Situation schuld sind, wenn er vielleicht doch nichts dafür kann. Vor allem wollte ich wissen wie die Unterschiede zustande kommen, die er als ungerecht empfindet um ihn zu beruhigen, denn wenn er sich so sehr darüber aufregt hilft ihm das nun wirklich gar nichts.

Das ist echt krass! Ja, vielleicht hat man gemerkt dass das bei uns hier ein wunder Punkt ist. Aber für diejenigen die tatsächlich Rassismus ausgesetzt sind, ist es einfach Mist, denn so nimmt man es immer weniger ernst.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 18.01.2019 um 17:18:03
 
Vor Jahren konnte ein erfahrener Postmitarbeiter das Postident mit einem ausländischen Pass fertig bringen, ein Unerfahrener nicht. Heute ist nicht mehr so.

Wenn der Pass nicht die Inhalte hat wie der Deutsche, geht nicht mehr. Es ist meistens der Geburtsort im Pass. Viele Länder haben den Geburtsort nicht im Pass stehen, darunter auch einige EU-Länder z.B Spanien.

Heute kann ein erfahrener Aldimitarbeiter die Simkarte schnell freischalten und ein Unerfahrener eben nicht. Eine Eröffnung eines Onlinekontos ist nur am Schalter der betreffenden Bank möglich.
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Antwort #14 - 19.01.2019 um 09:50:04
 
vielfrag schrieb am 18.01.2019 um 17:18:03:
Es ist meistens der Geburtsort im Pass. Viele Länder haben den Geburtsort nicht im Pass stehen, darunter auch einige EU-Länder z.B Spanien.


Die Aussage ist für Spanien und auch kein anderes EU Land und die meisten (Ausnahme etwa unten) Länder überhaupt unzutreffend. Ein Blick in PRADO hätte das in wenigen Sekunden auch gezeigt: https://www.consilium.europa.eu/prado/de/ESP-AO-05001/image-225923.html

EIne europäische, nicht EU, Ausnahme wäre CH wo statt dem Geburtsort der Bürgerort steht. Das alles ist für Postident aber eh uninteressant, weil die hier relevante MRZ bei keinem Pass weltweit den Geburtsort enthält.

Es wird entweder Inkompetenz auf Seiten der Post sein oder die Schriftart/das Farbschema etc des Textes und seines Hintergrundes in der MRZ wird durch das von der Post verwendete Lesegerät nicht so recht erkannt. Die verwendete software ist von der Bundesdruckerei und wird zumindest in ganz grundlegenden Funktionen ähnlich wie die von Behörden verwendete sein, die erwähnte Inkompetenz wirds also wohl sein.
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