Hallo lieben Forengemeinde,
ich sehe gerade die gemeinsame Welt, welche ich die letzten fünf Jahre mit meiner Lebensgefährtin aufgebaut habe, zusammenbrechen.
Zum Sachverhalt: Meine Lebensgefährtin ist im Herbst 2014 zum Studium in einem Bachelorstudiengang nach Deutschland gekommen. Ihr wurde der Aufenthalt unter Anerkennung einer
VE, abgegeben durch die Lebensgefährtin meines Vaters, genehmigt. Dieser Vorgang wiederholte sich die letzen vier Jahre problemlos.
Nun kommt das Problem: Sie ist für ein Masterstudium in eine andere Stadt nach Bayern gegangen. Die
ABH gibt sich mit der reinen
VE nicht zufrieden, sie will auch Kontoauszüge der letzten sechs Monate wie der Lebensunterhalt bestritten wurde.
ABER sie hatte solange sie hier war nie die geforderten monatlichen Summen wirklich zur Verfügung immer weniger. Wir wirtschaften zusamnen und somit ists unproblematisch gewesen.
Zu meiner Frage, darf die
ABH bei einer vorliegenden
VE Kontoauszüge fordern? Besteht nun die von mir befürchtete Möglichkeit der Ausreisepflicht? Kann man die
VE notfalls durch ein Sperrkonto ersetzen, finanziert durch die Verwandtschaft?
Beste Grüße