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Prüfung der Sicherung des Lebensunterhalts (Gelesen: 6.797 mal)
Quader
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i4a rocks!


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Antwort #30 - 18.01.2019 um 11:15:29
 
Bis jetzt wars ne Fiktionsbescheinigung über ein Jahr, weil der Reisepass unsauber gedruckt war, die Schrift war irgendwie innerhalb einer Abweichung und das Ding wurde vom LKA geprüft. Also Verlängerung eigentlich.

Der Mann will die 735 Euro in den letzten 6 Monaten sehen, die waren nie da. Ab jetzt Januar 2019 können wir jeden Monat 735 Euro drauffließen lassen.

In den Monaten Oktober bis Dezember habe ich ja ebenso Barzahlungen gemacht der Mist ist nur nicht nachweislich.... Alles erst ab jetzt.... soll sie jetzt jeden Monat mit nem Kontoauszug hin?
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deerhunter
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Antwort #31 - 18.01.2019 um 11:19:02
 
Quader schrieb am 18.01.2019 um 11:15:29:
Der Mann will die 735 Euro in den letzten 6 Monaten sehen, die waren nie da.


Dann könnte es eben Probleme bei der neuen AE geben! Also damit rechnen
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Quader
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Antwort #32 - 18.01.2019 um 11:42:07
 
Ach wenn alles schief geht dann ziehen wir die Eheschließung in Betracht.... war erst geplant wenn wir beide regelmäßig in Lohn und Brot stehen, sowie Kinder (die sind für uns beide im Moment keine Option) aber wenn nix anderes geht als letzter Ausweg und weil wir uns extrem wichtig sind....

Nach 5 Jahren Beziehung und fast durchgängig auch immer an einer Adresse gewohnt (6 Monate nicht wegen Umzug) wird das jeder verstehen....Aber einfach wegschicken lasse ich sie nicht....ich bin verzweifelt....

Faktisch kann man sie auch gleich einbürgern an ihr hätte die BRD wirklich einen Mehrwert... sie will eigentlich von niemandem Geld weder vom Staat und eigentlich auch nicht von mir...sie wills selbst verdienen.... später solls mal nach Paragraph 18 werden .....
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Aras
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Antwort #33 - 18.01.2019 um 11:56:26
 
@Quader

Ist der weinerliche Unterton absicht?

Unabhängig davon:
Ist deine Freundin nicht einmal in der Lage ein zinsloses Darlehen in der benötigten Höhe vom Sozialreferat des AStA zu beantragen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Quader
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Antwort #34 - 18.01.2019 um 12:08:12
 
Also wenn der Asta sowas denn anbieten würde.... Der weinerliche Unterton ist keine Absicht bei mir greift die blanke Panik um sich....

Und ich finde es gerade absolut Mist das aufeinmal eine Problrmstellung die scheinbar 4 Jahre lang kein Problem war jetzt aufhemacht wird obwohl sich situativ nur die ABH geändert hat.
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lottchen
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Antwort #35 - 18.01.2019 um 12:15:18
 
Quader schrieb am 18.01.2019 um 11:42:07:
Ach wenn alles schief geht dann ziehen wir die Eheschließung in Betracht....


Quader schrieb am 18.01.2019 um 11:15:29:
Bis jetzt wars ne Fiktionsbescheinigung über ein Jahr, weil der Reisepass unsauber gedruckt war, die Schrift war irgendwie innerhalb einer Abweichung und das Ding wurde vom LKA geprüft


Ohne gescheiten Paß wird es wohl auch keine Eheschließung geben.

Warum nicht einfach erst mal einreichen, was da ist an Nachweisen. Die Barzahlungen kann man ja schriftlich bestätigen (ob´s ausreicht wird man sehen) und eben ab jetzt dafür sorgen, dass das Geld auch auf dem Konto eingeht.

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Aras
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Antwort #36 - 18.01.2019 um 12:34:48
 
Also das Sozialreferat des AStA der Uni Düsseldorf kann so eine Summe durchaus bewilligen. Hat deine Freundin gefragt? Oder gehst du einfach nur davon aus, dass weil es nicht auf der Website geschrieben steht und man sich eh nicht zum Gebäude des AStAs verirrt es nicht angeboten wird?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #37 - 18.01.2019 um 13:56:41
 
Laut deerhunters Verwaltungsvorschrift ginge auch das (steht zum Paragraph 16 AufenthG): "Kann der Ausländer die Lebensunterhalts￾sicherung nur für die Dauer von weniger als
einem Jahr nachweisen, hat dies keine Aus￾wirkung auf den Verlängerungszeitraum der
Aufenthaltserlaubnis. In diesen Fällen ist die
Aufenthaltserlaubnis mit der Auflage zu ver￾sehen, vor Ablauf des Zeitraumes, für den die
Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen wur￾de, die weitergehende Lebensunterhaltssiche￾rung nachzuweisen."

Also reicht es auch auf einem Sperkonto ca 4300 für 6 Monate zu deponieren?
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Holzer
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Antwort #38 - 18.01.2019 um 14:31:02
 
Quader schrieb am 18.01.2019 um 11:42:07:
Nach 5 Jahren Beziehung und fast durchgängig auch immer an einer Adresse gewohnt (6 Monate nicht wegen Umzug) wird das jeder verstehen....Aber einfach wegschicken lasse ich sie nicht....ich bin verzweifelt....

So würde ich eher nicht argumentieren. Denn dafür ist ein Studentenvisum nicht gedacht. Ein Visum zum führen einer Beziehung hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen, außer der Hochzeit und danach der AE nach 28


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Quader
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Antwort #39 - 18.01.2019 um 14:53:41
 
@Holzer

Glaub mir da war phasenweise mehr Studium im Kopf bei ihr als Beziehung -essen, schlafen, was für die Uni tun, Nebenjob essen schlafen etc.- strebsam halt.... Ergebnis: BA mit Endnote 1,6 komplett auf Deutsch studiert.

PS: Wir studierten bis Oktober 2018 in der gleichen Stadt, sie zog wegen dem MA Studium 180 km weiter....
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erne
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Antwort #40 - 18.01.2019 um 15:30:57
 
ehrlich gesagt, ich verstehe Eur Problem nicht, denn es ist ja kein Problem (zumindest noch)

die VE kann als Absicherung des LU dienen.

Zitat:
5.1.1.1
...
Der Regelerteilungsgrund ist immer
dann gegeben, wenn feststeht, dass der Aus-
länder seinen vollen, allgemeinen Lebensunter-
halt abdecken kann. Hierzu kann die Ver-
pflichtungserklärung eines Dritten nach § 68
als Nachweis verwendet werden (siehe auch
Nummer 68 und Nummer 2.3.4.2).


Allerdings stört da
Zitat:
2.3.1
...
Liegt eine Verpflichtungserklä-
rung vor, so führt dies allerdings nicht zwin-
gend dazu, dass zugleich auch eine Sicherung
des Lebensunterhalts nach § 5 Absatz 1 Num-
mer 1 gegeben ist.

und dann muss im Zweifelsfall der Einzelfall geprüft werden ... mit Verweis auf den oben zitierten Punkt 5.1.1.1
------ und genau das macht die ABH jetzt

dann führe dir mal auch noch 2.3.4.2 zu GEmüte
Hier wird festgestellt, dass auch frewillige Leistungen von Dritten zu Sicherung des LU beitragen ... Problem dabei: diese freiwilligen Leistungen können die Dritten jederzeit einstellen.
Ich vermute, mit den Kontoauszügen möchte der Sachbearbeiter der ABH einfach nur in die Vergangenheit blicken, ob diese Leistungen regelmässig erbracht wurden, wenn ja: Pluspunkt,
... aber eben halt nur ein Pluspunkt, keine 100%.
Dazu kommt noch die VE. Wenn die VE vom gleichen kommt, der auch schon die freiwilligen Zuwendeungen leistet: weiterer Pluspunkt; wenn es jemand anders ist: kein Pluspunkt.

und dann noch
Zitat:
16.0.8.1
Den Anforderungen genügt insbesondere
–  die Darlegung der Einkommens- und Ver-
mögensverhältnisse der Eltern oder
–  eine Verpflichtung gemäß § 68 oder
–  die Einzahlung einer Sich....


lies doch mal ALLES durch, auch worauf verwiesen wird.
Macht Euch ein Bild, fasst alles zusammen und legt das alles vor.
ALLES, was zu ihren Gunsten spricht, auch das, was Ihr nicht nachweisen könnt, wenn es plausibel ist.
Schriftlich, mit vollständigen Zitaten zur Verwaltungsvorschrift.
Und denkt dran: die ABH weiss nicht alles, was Du weisst.

Einzelne Puzzleteile machen keine Bild, aber viele einzelne Teile zeigen dann ein gutes Bild.
Auch der positive Studeinverlauf ist ein Puzzlestein, der zeigt, dass sie hier wirklich studiert und alles andere ( Beziehung zu Dir) sekundär ist
Hier auch der von Dir gezeigte Mosiakbaustein zu dem Puzzleteil
Quader schrieb am 18.01.2019 um 14:53:41:
sie zog wegen dem MA Studium 180 km weiter...


Ihr beide studiert, solltet also auch in der LAge sein, strukturiert zu denken und das Thema LU plausibel darzustellen.

Erst wenn Ihr das nicht geschafft habt, wird das zum Problem.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #41 - 18.01.2019 um 16:36:46
 
Quader schrieb am 18.01.2019 um 11:15:29:
Der Mann will die 735 Euro in den letzten 6 Monaten sehen, die waren nie da. Ab jetzt Januar 2019 können wir jeden Monat 735 Euro drauffließen lassen. 

Woher kommen denn plötzlich 735 EUR? Der BAFöG-Satz liegt bei 720 EUR. Mehr darf nicht verlangt werden.
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Quader
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Antwort #42 - 18.01.2019 um 16:55:42
 
Perikle wenns nur das wäre.... wir legen jetzt mal schriftlich nieder und überweisen jetzt ab januar immer brav 450€ zusätzlich bis sie einen Nebenjob und halten auch schriftlich fest und schicken jeden Monat einen Kontoauszug.....
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Aras
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Antwort #43 - 18.01.2019 um 17:10:23
 
735 ist  BaföGHöchstsatz. Richtig. Aber ausl. Studenten sind von der Pflegeversicherung befreit. Also kannst du ca. 15-20 € abziehen. Dann kommst du auf die 720 € für ausl. Studenten.
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Antwort #44 - 18.01.2019 um 17:15:53
 
Gerade Pflegeversicherung hat sie 4 Jahre lang gezahlt =))) Also ja 960€ die man umsonst gezahlt hat aber auch nich sie will sich hier was aufbauen
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