nixwissen schrieb am 20.10.2017 um 21:59:23:Kein Asyl, keine staatlichen Leistungen bezogen aber Duldung?
Du schreibst nur "war illegal".
Daß er mit der Duldung sofort ausreisepflichtig ist, ist Euch klar?
Warum hat er die Duldung? Aus welchem Grund? Pass hat er ja wohl. Warum kann er sich hier noch aufhalten?
Die Duldung hat er bekommen, um eine gültigen Reisepass zu beantragen. Er lebt bei mir und bezieht daher keinerlei Leistungen. Ich weiß aber auch nicht, ob ihm sonst überhaupt welche zuständen. Darum geht es jetzt aber auch nicht.
Aras schrieb am 20.10.2017 um 23:24:19:Wenn du jetzt erklärt hättest, dass er schon seit Jahren in Deutschland lebt und mit einem biometrischen Reisepass eingereist ist, aber durch Verlust oder Gültigkeitsablauf diesen nicht mehr hat, dann würde ich sagen, dass durch den Auszug aus der Ausländerakte dann ja herauskommen würde, dass die Person schon immer mit dieser Identität herumläuft und darum keine ernsthaften Zweifel aufkommen können.
Da du aber nicht auf die Geschichte deines Verlobten eingehst, gehe ich eher von schwereren Problemen aus. Also irgendwas wie aus einem anderen EU-Staat eingereist, mehrere Alias-Namen verwendet, falsche Einreiseroute angegeben und sonstige gefälschte Unterlagen eingereicht, wodurch dein Verlobter 0 Glaubwürdigkeit besitzt. Da sagt sich der deutsche Staat wahrscheinlich, dass es besser ist, dass dein Verlobter ausreist und in Algerien mit seiner richtigen Identität herausrücken muss damit er wieder einreisen kann.
Er hat kurz nach der Einreise einen falschen Namen angegeben, aber nicht um irgendwelche Leistungen zu erschleichen, sondern aus reiner Angst. Wie doof das war, braucht nicht kommentiert werden. Als er nun eine Duldung beantragt hat, um nicht weiter illegal hier zu sein und einen vernünftigen Weg zu gehen, sprich Ausreise, wieder Einreise zur Heirat, hat er seine wirkliche Identität angegeben.
Vor der Ausstellung des Reisepasses der Botschaft, hat die natürlich seine Daten im Heimatland prüfen lassen. Laut der Botschaft kann er mit diesem Dokument ausreisen aber auch heiraten. Ich kenne auch einige, bei denen es geklappt hat. Ich denke, dass hier aber diese Alias-Identität das Problem macht, warum der nicht biometrische Pass nicht anerkannt wird. Zwar soll er bzgl. des falschen Namens eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dennoch genügt anscheinend der jetzige Pass nicht. Er hat zwar auch einen Personalausweis mit Fingerabdruck und Bild, über den man ja prüfen lassen könnte, dass er er ist, aber ich weiß nicht, ob das geht oder Sinn macht.
Wenn er erst ausreisen muss, dann ist das eben so. Die Hochzeit war geplant...ich hatte nicht damit gerechnet, dass es solche Probleme geben würde..ich bin echt sehr traurig!
Es tut mir leid, wenn ich so rumgedruckst habe, mir ist das alles nur schrecklich peinlich.