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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschließung in Deutschland
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Beitrag begonnen von Anita11 am 20.10.2017 um 17:30:33

Titel: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 20.10.2017 um 17:30:33
Hallo zusammen.

Ich hoffe, hier evtl Hilfe und viel neues Wissen zu erlangen :)

Folgender Sachverhalt:
Mein Verlobter und ich wollen heiraten. Er ist Algerier, ich Deutsche.
Wir waren beim Standesamt und haben einen Laufzettel bekommen, damit wir wissen, welche Unterlagen wir vorlegen müssen.
Nachdem wir alle Unterlagen beglaubigt, übersetzt usw. vorgelegt haben, wurden die Unterlagen ans OLG geschickt bzgl der Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses.
Leider bekamen wir nun eine Ablehnung, dass der Reisepass, der von der algerischen Botschaft ausgestellt wurde, nicht genügen würde und ein biometrischer Pass vorgelegt werden soll.
Diesen biometrischen Pass kann er nur in Algerien beantragen. Auch unser Anwalt hat schon probiert über die algerische Botschaft hier einen biometrischen Pass zu bekommen-geht wohl nicht.
Da er momentan nur geduldet ist, müsste er, wenn er nun ausreist, um den Pass zu beantragen, bei der Deutschen Botschaft ein Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragen.
Nun komme ich langsam zu meiner eigentlichen Frage..
Uns wurde gesagt, dass er das Visum beantragt, um dann hierher zu kommen und den Pass beim OLG vorzulegen um damit dann die Befreiung zu bekommen und im Anschluss heiraten zu können. Ich habe nun aber schon so viel gelesen und frage mich, ob überhaupt das Visum erteilt wird, wenn bis zur Eheschließung in DE noch ein paar Wochen sozusagen ins Land gehen würden. Ist das eine Ermessensentscheidung?
Wäre es also ratsamer, eine beglaubigte Kopie des biometrischen Reisepasses beim OLG einzureichen, um alle Voraussetzungen für die Eheschließung zu erfüllen, um dann sozusagen diesen Rechtsanspruch zur Visumerteilung im Hinblick auf bevorstehende Hochzeit zu haben oder kann man beides parallel laufen lassen/beantragen oder kriegt man das Visum auch, wenn die Geschichte mit dem OLG erst nach Rückkehr hier von ihm geklärt wird?
Wie sicher ist es überhaupt ein Visum zur Heirat in Deutschland zu bekommen?
Ich bin beunruhigt deswegen, weil man so viel negatives liest..Gut, wahrscheinlich schreiben auch die wenigsten, bei denen alles glatt läuft, in ein Forum, aber dennoch..

Ich hoffe ich habe nichts vergessen.

LG Anita

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 20.10.2017 um 19:40:35

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 17:30:33:
Leider bekamen wir nun eine Ablehnung, dass der Reisepass, der von der algerischen Botschaft ausgestellt wurde, nicht genügen würde und ein biometrischer Pass vorgelegt werden soll.


Tatsächlich eine Ablehnung der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis?

Der Ausländer muss nunmal seine Identität nachweisen. Kann er die Identität nicht nachweisen, dann kann auch nicht befreit werden.


Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 17:30:33:
Uns wurde gesagt, dass er das Visum beantragt, um dann hierher zu kommen und den Pass beim OLG vorzulegen um damit dann die Befreiung zu bekommen und im Anschluss heiraten zu können. Ich habe nun aber schon so viel gelesen und frage mich, ob überhaupt das Visum erteilt wird, wenn bis zur Eheschließung in DE noch ein paar Wochen sozusagen ins Land gehen würden. Ist das eine Ermessensentscheidung? 

So wird das nicht klappen. Keiner bekommt ein Visum nur um das Befreiungsverfahren zu durchlaufen. Erst wird die Befreiung fertig gemacht und dann kriegt man ein Eheschließungsvisum.


Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 17:30:33:
Wäre es also ratsamer, eine beglaubigte Kopie des biometrischen Reisepasses beim OLG einzureichen, um alle Voraussetzungen für die Eheschließung zu erfüllen,

Beglaubigte Kopie eines biometrischen Reisepasses?


Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 17:30:33:
Wie sicher ist es überhaupt ein Visum zur Heirat in Deutschland zu bekommen?

Wenn die Befreiung vorliegt und die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, er keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt (Terrorist, Krimineller etc.), dann ist das Visum sicher wie das Amen der Kirche.

Ist es das Standesamt Düsseldorf und somit das OLG Düsseldorf?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 20.10.2017 um 20:08:10
Wir haben keine Ablehnung bekommen, sondern es kann der Befreiung momentan noch nicht entsprochen werden. So heißt es.

Wenn das nicht richtig ist, dass er das Visum bekommt und im Anschluss das Gericht entscheidet habe ich vom Anwalt und der AHB eine falsche Auskunft bekommen. Die sagten nämlich beide, dass es möglich wäre, dies dann zu durchlaufen, wenn er wieder hier ist.

Ich habe gelesen, dass man bei der Deutschen Botschaft in Algerien den biometrischen Reisepass beglaubigen lassen kann. Wie sonst soll ich diesen beim OLG einreichen, wenn er nicht hier ist, damit der Befreiung entsprochen wird?!

Nein, wir sind nördlicher...

Danke erstmal für deine Antwort!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 20.10.2017 um 20:19:51
Er ist geduldeter Algerier. Wenn er zurückkehrt dann ist der deutsche Staat froh, dass er ihn nicht mehr mit Asylbewerberleistungen versorgen muss. Wieso sollte der deutsche Staat ihn dann wieder ohne entsprechenden Rechtstatus zurück lassen um ihm dann wieder in den Duldungs"status" fallen zu lassen?


Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:08:10:
Ich habe gelesen, dass man bei der Deutschen Botschaft in Algerien den biometrischen Reisepass beglaubigen lassen kann. Wie sonst soll ich diesen beim OLG einreichen, wenn er nicht hier ist, damit der Befreiung entsprochen wird?! 


Wahrscheinlich wird das entweder auf der Beitrittserklärung vermerkt oder  im Rahmen der Amtshilfe an das OLG geschickt. Es läuft also per Post, genauso wie es alle anderen Ausländer machen müssten, wenn sie in Deutschland heiraten wollten. Solange die Befreiung nicht durch ist, kriegt er auch kein Visum.



Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 20.10.2017 um 20:24:21
Er hat hier keinerlei Leistungen bezogen.
Die AHB hat uns zugesagt, dass er eine Zustimmung für das Visumverfahren bekommt, damit dieses dadurch evtl. beschleunigt werden kann.

Kannst du mir bitte das mit der Beitrittserklärung genauer erklären? Sowie das mit der Amtshilfe? Damit ich weiß, wo man sich wann an welche Stelle wenden muss. Ich wäre dir sehr dankbar!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 20.10.2017 um 20:28:54

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:24:21:
Er hat hier keinerlei Leistungen bezogen.

Noch nie Leistungen bezogen? Also kein abgelehnter Asylbewerber? Ist er in Deutschland geboren? Wie kommts?


Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:24:21:
Kannst du mir bitte das mit der Beitrittserklärung genauer erklären?

Ist quasi eine Vollmacht für den deutschen Verlobten die Eheschließungsangelegenheiten zu regeln.

Amtshilfe wäre, wenn das OLG der Botschaft mitteilt, dass man ihr bitte die Passbeglaubigung direkt zuschicken soll.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 20.10.2017 um 20:34:44
Er hat nie einen Antrag auf Asyl gestellt und somit auch nie irgendwelche Leistungen bezogen.

Bzgl. der Befreiung nochmal. Das beudetet, dass das OLG tätig werden müsste und im Rahmen der Amtshilfe die Botschaft anschreibt? Weil nach dem Schreiben was uns vorliegt, sollen wir den biometrischen Pass vorlegen..
Schreibe ich dann sobald er den biometrischen Pass dort beantragt hat, dem OLG, dass sie da bitte nachfragen sollen? Und vor allem wo? Bei der deutschen Botschaft? Bei der wäre er dann ja noch gar nicht gewesen, wenn der den Visumantrag erst später stellen soll.
Es tut mir leid, dass ich so doof frage, aber ich bin echt durcheinander und mich macht die Situation traurig.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 20.10.2017 um 20:36:22
Die AHB sagte uns auch, wir sollen ein Schreiben vom Standesamt mitnehmen für das Visumverfahren, in dem stehen soll, dass dann ca beispielsweise 5 Wochen nach Rückkehr die Ehe vollzogen wird.
Ist das auch Quatsch?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 20.10.2017 um 20:38:16
Er ist geduldeter Algerier. Wenn er zurückkehrt dann ist der deutsche Staat froh, dass er ihn nicht mehr mit Asylbewerberleistungen versorgen muss. Wieso sollte der deutsche Staat ihn dann wieder ohne entsprechenden Rechtstatus zurück lassen um ihm dann wieder in den Duldungs"status" fallen zu lassen?


Davon ab, dass er keine Leistungen bezogen hat, lassen Sie ihn auch nicht zurück, wenn ich eine VE beantrage? Also ohne die vorherige Klärung beim OLG

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 20.10.2017 um 20:43:36

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:34:44:
Er hat nie einen Antrag auf Asyl gestellt und somit auch nie irgendwelche Leistungen bezogen.

Wie und mit welchen Visum ist er nach Deutschland gekommen ?


Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 17:30:33:
Da er momentan nur geduldet ist,

...und wieso hat er dann eine Duldung ?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 20.10.2017 um 20:45:51
Er war illegal hier. Es wurde eine Duldung beantragt, um einen gültigen Pass zu beantragen. Dieser liegt nun vor, nur leider halt nicht biometrisch.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 20.10.2017 um 20:50:59
Das OLG wird wahrscheinlich garnix machen. Eher läuft das auf die erste Variante hinaus, wie es eben bei den tausenden Heiratswilligen Ausländern pro Jahr auch gemacht wird. Er würde einen Termin bei der Botschaft vereinbaren um die Beitrittserklärung zu unterschreiben. Dort würde er unter Vorlage seines Reisepasses seine Identität nachweisen. Ggf. wird noch der Reisepass kopiert und beglaubigt.

Er würde dann den Reisepass und die Beitrittserklärung dir schicken. Dann würdest du damit zum Standesamt gehen und die würden das weiterreichen an die vom OLG. Dann würde erst eine Befreiung erfolgen. Dann würde das Standesamt mit dir eine Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG gegeben und mit dir einen Termin geben.

Dann würdest du diese Bescheinigung mit der Terminbescheinigung und einer Verpflichtungserklärung deinerseits deinem Verlobten per Post nach Algerien schicken. Damit würde er einen neuen Termin bekommen und könnte dann das Visum beantragen. Dann dauert es 2-12 Wochen. Wenn die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung gibt, dann auch kürzer.


Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:36:22:
Die AHB sagte uns auch, wir sollen ein Schreiben vom Standesamt mitnehmen für das Visumverfahren, in dem stehen soll, dass dann ca beispielsweise 5 Wochen nach Rückkehr die Ehe vollzogen wird.

Wie soll das Standesamt einen Termin vereinbaren, wenn keine zwingend benötigte Befreiung vorliegt?


Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:34:44:
Er hat nie einen Antrag auf Asyl gestellt und somit auch nie irgendwelche Leistungen bezogen.

Auch sonstige geduldete Ausländer können Leistungen beziehen.


Weil ich finde es merkwürdig, dass man unbedingt einen biometrischen Pass braucht. Wer sagt denn bitteschön, dass man einen biometrischen Pass braucht??? ICAO?

Die Hälfte der Welt verwendet keine biometrischen Reisepässe. Auch ein deutscher Not-Reisepass ist nicht biometrisch und wird in der Welt anerkannt.

Leg doch mal Butter bei die Fische. Was ist mit deinem Verlobten? Gibt es einen Grund warum das Gericht deinem Verlobten nicht glauben will?


Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:45:51:
Er war illegal hier.


Etwa so?
https://www.youtube.com/watch?v=hYOWIdPHXts

::)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 20.10.2017 um 21:02:00
Er würde dann den Reisepass und die Beitrittserklärung dir schicken.

Meinst du wirklich den Reisepass oder den kopierten, beglaubigten Reisepass?

Auch sonstige geduldete Ausländer können Leistungen beziehen.

Hat er aber nicht.

Der vorgelegte Reisepass kann unter Bezug auf die Allgemeinverfügung über die Anerkennung eines ausländischen Passes oder Passersatzes für dieses Verfahren nicht anerkannt werden, schreiben sie..


Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 20.10.2017 um 21:03:42
Der Link ist so doof, dass man schon fast wieder drüber lachen muss.

Ich danke dir aber für deine detaillierte Zusammenfasssung über den Ablauf!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 20.10.2017 um 21:09:32
Noch eins, was mir spontan einfällt.
Wenn ich beim OLG alles einreiche, kann man dann den Termin für das Visumverfahren schon machen, weil die Wartezeit 3 Monate beträgt und man hat ja nur 6 Monate Zeit um zu heiraten nach Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses. Das heißt mit Postlauf, dann erst Terminvergabe u Visumverfahren könnte das ja sonst fast schon wieder sehr knapp werden?!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von nixwissen am 20.10.2017 um 21:59:23
Moin,

Aras hat Dich nun schon mehrere Male gefragt, wie er überhaupt nach D gekommen ist.
Kein Asyl, keine staatlichen Leistungen bezogen aber Duldung?
Du schreibst nur "war illegal".
Daß er mit der Duldung sofort ausreisepflichtig ist, ist Euch klar?
Warum hat er die Duldung? Aus welchem Grund? Pass hat er ja wohl. Warum kann er sich hier noch aufhalten?
Wenn Du immer nur die Hälfte erzählst und man Dir alles aus der Nase ziehen muss, kann Euch hier nicht wirklich geholfen werden.

Gruß,
Norbert


Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 20.10.2017 um 23:24:19

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 21:02:00:
Meinst du wirklich den Reisepass oder den kopierten, beglaubigten Reisepass?

Wenn, dann beglaubigte Kopie. Weiß aber garnicht ob das geht, da eine beglaubigte Kopie die gleiche Rechtskraft entfalten würde wie das Original. Würde da eher dazu neigen, vom OLG ein Schreiben mitgeben zu lassen wo genau drin steht was gefordert wird, damit die von der Botschaft das auch genau so anfertigen.


Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 21:02:00:
Der vorgelegte Reisepass kann unter Bezug auf die Allgemeinverfügung über die Anerkennung eines ausländischen Passes oder Passersatzes für dieses Verfahren nicht anerkannt werden, schreiben sie..


Also offen gesagt:
Wenn du nicht mit seiner Geschichte herausrückst, dann kann man auch nicht schauen ob das nicht irgendwie von Seiten des OLG krumm ist. § 1309 II BGB ist die gesetzliche Grundlage für das Befreiungsverfahren. Da steht nix von Reisepässen etc.. Es steht nichtmal die Identitätsfeststellung drin. Aber die Identitätsfeststellung ergibt sich aus der Gesetzessystematik.

Wenn also die Identitätsfeststellung normiert ist, aber nicht die Vorlage eines Reisepasses, dann liegt es im Ermessen des OLG Präsidenten die Identität festzustellen. Er kann hierzu auch solche nicht-biometrischen Reisepässe heranziehen.

Wenn du jetzt erklärt hättest, dass er schon seit Jahren in Deutschland lebt und mit einem biometrischen Reisepass eingereist ist, aber durch Verlust oder Gültigkeitsablauf diesen nicht mehr hat, dann würde ich sagen, dass durch den Auszug aus der Ausländerakte dann ja herauskommen würde, dass die Person schon immer mit dieser Identität herumläuft und darum keine ernsthaften Zweifel aufkommen können.

Da du aber nicht auf die Geschichte deines Verlobten eingehst, gehe ich eher von schwereren Problemen aus. Also irgendwas wie aus einem anderen EU-Staat eingereist, mehrere Alias-Namen verwendet, falsche Einreiseroute angegeben und sonstige gefälschte Unterlagen eingereicht, wodurch dein Verlobter 0 Glaubwürdigkeit besitzt. Da sagt sich der deutsche Staat wahrscheinlich, dass es besser ist, dass dein Verlobter ausreist und in Algerien mit seiner richtigen Identität herausrücken muss damit er wieder einreisen kann.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 21.10.2017 um 09:35:04

nixwissen schrieb am 20.10.2017 um 21:59:23:
Kein Asyl, keine staatlichen Leistungen bezogen aber Duldung?
Du schreibst nur "war illegal".
Daß er mit der Duldung sofort ausreisepflichtig ist, ist Euch klar?
Warum hat er die Duldung? Aus welchem Grund? Pass hat er ja wohl. Warum kann er sich hier noch aufhalten?



Die Duldung hat er bekommen, um eine gültigen Reisepass zu beantragen. Er lebt bei mir und bezieht daher keinerlei Leistungen. Ich weiß aber auch nicht, ob ihm sonst überhaupt welche zuständen. Darum geht es jetzt aber auch nicht.



Aras schrieb am 20.10.2017 um 23:24:19:
Wenn du jetzt erklärt hättest, dass er schon seit Jahren in Deutschland lebt und mit einem biometrischen Reisepass eingereist ist, aber durch Verlust oder Gültigkeitsablauf diesen nicht mehr hat, dann würde ich sagen, dass durch den Auszug aus der Ausländerakte dann ja herauskommen würde, dass die Person schon immer mit dieser Identität herumläuft und darum keine ernsthaften Zweifel aufkommen können.

Da du aber nicht auf die Geschichte deines Verlobten eingehst, gehe ich eher von schwereren Problemen aus. Also irgendwas wie aus einem anderen EU-Staat eingereist, mehrere Alias-Namen verwendet, falsche Einreiseroute angegeben und sonstige gefälschte Unterlagen eingereicht, wodurch dein Verlobter 0 Glaubwürdigkeit besitzt. Da sagt sich der deutsche Staat wahrscheinlich, dass es besser ist, dass dein Verlobter ausreist und in Algerien mit seiner richtigen Identität herausrücken muss damit er wieder einreisen kann. 



Er hat kurz nach der Einreise einen falschen Namen angegeben, aber nicht um irgendwelche Leistungen zu erschleichen, sondern aus reiner Angst. Wie doof das war, braucht nicht kommentiert werden. Als er nun eine Duldung beantragt hat, um nicht weiter illegal hier zu sein und einen vernünftigen Weg zu gehen, sprich Ausreise, wieder Einreise zur Heirat, hat er seine wirkliche Identität angegeben.
Vor der Ausstellung des Reisepasses der Botschaft, hat die natürlich seine Daten im Heimatland prüfen lassen. Laut der Botschaft kann er mit diesem Dokument ausreisen aber auch heiraten. Ich kenne auch einige, bei denen es geklappt hat. Ich denke, dass hier aber diese Alias-Identität das Problem macht, warum der nicht biometrische Pass nicht anerkannt wird. Zwar soll er bzgl. des falschen Namens eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dennoch genügt anscheinend der jetzige Pass nicht. Er hat zwar auch einen Personalausweis mit Fingerabdruck und Bild, über den man ja prüfen lassen könnte, dass er er ist, aber ich weiß nicht, ob das geht oder Sinn macht.
Wenn er erst ausreisen muss, dann ist das eben so. Die Hochzeit war geplant...ich hatte nicht damit gerechnet, dass es solche Probleme geben würde..ich bin echt sehr traurig!
Es tut mir leid, wenn ich so rumgedruckst habe, mir ist das alles nur schrecklich peinlich.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von nixwissen am 21.10.2017 um 10:44:18

Anita11 schrieb am 21.10.2017 um 09:35:04:
Es tut mir leid, wenn ich so rumgedruckst habe, mir ist das alles nur schrecklich peinlich. 


Moin,

Das ist zwar verständlich  aber eben auch kontraproduktiv. Stell Dir das hier vor, als wenn Du beim Anwalt wärest. Du bist hier anonym und normalerweise wollen alle hier nur helfen, solange es legal bleibt.
Da muss Dir nichts peinlich sein und nur wenn Du alle Informationen rausrückst, kann Dir vernünftig geholfen werden.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 21.10.2017 um 10:46:54

nixwissen schrieb am 21.10.2017 um 10:44:18:
Moin,

Das ist zwar verständlichaber eben auch kontraproduktiv. Stell Dir das hier vor, als wenn Du beim Anwalt wärest. Du bist hier anonym und normalerweise wollen alle hier nur helfen, solange es legal bleibt.
Da muss Dir nichts peinlich sein und nur wenn Du alle Informationen rausrückst, kann Dir vernünftig geholfen werden.



Danke Norbert!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 21.10.2017 um 11:18:09
Naja ich würde nicht dem Forum die Vertrauensstellung eines Rechtanwaltes zubilligen. Aber mehr Informationen können eben helfen um die Lage richtig einzuschätzen.

Der Präsident des OLG, bzw. die von ihm beauftragten Sachbearbeiter, ist (vermutlich in der Rolle als Behörde) an die Allgemeinverfügung des BMI gebunden aber ein biometrischer Reisepass wird vom Gesetzgeber nicht verlangt (s.o.). Der Präsident kann also durchaus die Identität, z.B. durch eidesstattliche Versicherung, anders feststellen. Insofern liegt ggf. eine Ermessensunterschreitung vor.

Aber durch die Verwendung des Aliases kann der OLG Präsident die Glaubwürdigkeit absprechen.

Ich persönlich gehe davon aus, dass das OLG das mit dem Reisepass nur vorschiebt um das tatsächliche Problem zu verschleiern. Es reicht ja schon aus, dass der Standesbeamte beim OLG anruft und nebenbei über den Fall spricht und erklärt, dass er dem Eheschließungswilligen die Glaubwürdigkeit abspricht und alle Urkunden als potentiell gefälscht klassifiziert. Dann werden die vom OLG auch ein Argument raussuchen, dass zwar formal korrekt ist aber eben den wahren Grund verschleiert, um die Befreiung faktisch zu verweigern. Eine Aktennotiz zum informellen Telefonat würdest du nicht mal bei Akteneinsicht finden.*

Ich würde an eurer Stelle nochmal mit den hier aufgeworfenen Fragen und Informationen eurem Anwalt "Kriegsrat" halten aber davon ausgehen, dass das OLG am längeren Hebel sitzt.



* Ich erzähl da nix vom Pferd. Ich war bei einem solchen Telefongespräch persönlich anwesend. Im Gegenzug dazu wurde einem Bekannten von mir, der auch unverschuldete Probleme mit den Papieren hatte, nach dem "Bauchgefühl" des Standesbeamten die Glaubwürdigkeit bescheinigt. Des Einen Glück ist des anderen Pech.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 21.10.2017 um 11:29:49

Aras schrieb am 21.10.2017 um 11:18:09:
Der Präsident des OLG, bzw. die von ihm beauftragten Sachbearbeiter, ist (vermutlich in der Rolle als Behörde) an die Allgemeinverfügung des BMI gebunden aber ein biometrischer Reisepass wird vom Gesetzgeber nicht verlangt (s.o.). Der Präsident kann also durchaus die Identität, z.B. durch eidesstattliche Versicherung, anders feststellen. Insofern liegt ggf. eine Ermessensunterschreitung vor.



Magst du mir dann nochmal ganz genau sagen, wo ich finde, dass ein biometrischer Pass nicht verlangt wird? In §1309 steht ja nichts drin..


Aras schrieb am 21.10.2017 um 11:18:09:
Ich persönlich gehe davon aus, dass das OLG das mit dem Reisepass nur vorschiebt um das tatsächliche Problem zu verschleiern. Es reicht ja schon aus, dass der Standesbeamte beim OLG anruft und nebenbei über den Fall spricht und erklärt, dass er dem Eheschließungswilligen die Glaubwürdigkeit abspricht und alle Urkunden als potentiell gefälscht klassifiziert. Dann werden die vom OLG auch ein Argument raussuchen, dass zwar formal korrekt ist aber eben den wahren Grund verschleiert, um die Befreiung faktisch zu verweigern. Eine Aktennotiz zum informellen Telefonat würdest du nicht mal bei Akteneinsicht finden.*



Glaube ich dir, dann hätte unsere Standesbeamtin uns aber ganz schön an der Nase herumgeführt. Ihr tut das alles sehr leid, und sagt, dass sie leider nichts machen kann, so lange das Gericht nicht zustimmt. Was ja auch richtig ist, aber von ihr kam bisher gar kein Zweifel...Ich weiß, würde sie vielleicht einem auch so nicht ins Gesicht sagen.

Meinst du mit dem Personalausweis aus dem Heimatland incl Fingerabdruck kann man evtl etwas erreichen, um die Identität zu beweisen und die Zweifel aus dem Weg zu räumen?

Ich werde gleich Montag erneut unseren Anwalt anrufen und bis dahin weiter lesen, damit ich auch entsprechend argumentieren kann.

Danke dir vorerst!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von nixwissen am 21.10.2017 um 11:31:21

Aras schrieb am 21.10.2017 um 11:18:09:
Naja ich würde nicht dem Forum die Vertrauensstellung eines Rechtanwaltes zubilligen. Aber mehr Informationen können eben helfen um die Lage richtig einzuschätzen.


Natürlich ersetzt das Forum keinen Anwalt aber wie man hier gelegentlich lesen kann, ergänzt es diesen nicht selten. Vor allem ist aber der Ablauf sehr ähnlich. Geholfen werden kann nur, wenn alle relevanten Fakten bekannt sind. Vor allem wird man hier auch nicht wegen unangenehmen Sachverhalten angepöbelt sondern es wird sachlich sondiert, wie man Probleme lösen kann. Egal, wie man persönlich darüber denken könnte.
Das ist für ein Forum allerdings ungewöhnlich.
Ich halte das Klima und die Fachkompetenz hier für so vorbildlich, daß info4alien eigentlich als gemeinnützig anerkannt werden müsste.
Wenn es hier mal Streit oder Anfeindungen gibt, ist das im Vergleich zu anderen Foren doch absolut Pipifax.

...Ich muss gleich nochmal ein paar € spenden...

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 21.10.2017 um 12:03:44

Anita11 schrieb am 21.10.2017 um 11:29:49:
Magst du mir dann nochmal ganz genau sagen, wo ich finde, dass ein biometrischer Pass nicht verlangt wird? In §1309 steht ja nichts drin..


Dies ist wie eine Forderung dass ich dir ein Gesetz vorlege, dass das Tragen von weißen Schuhen an einem Samstag erlaubt. Geht nicht.

Anders wird ein Schuh draus. Die Eheschließungsfreiheit folgt aus dem Schutz der Ehe und Familie aus Artikel 6 Abs. 1 GG. In die Grundrechte darf aber nur durch oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden, Artikel 19 Abs. 1 bzw.  1 Abs. 3 GG. Genau das gleiche sagt auch Artikel 12 der EMRK.

Die Behörde(hier:der OLG Präsident) müsste also erklären warum die Allgemeinverfügung des BMI, das ja kein Gesetz ist, für die Behörde bindend und genau für das Verfahren gem. § 1309 II BGB, das ein Gesetz ist, notwendig ist. Also die müssten die die gesetzliche Grundlage vorlegen. Bspw. Durchführungsgesetz oder eine gesetzl. Ermächtigungsgrundlage für die Allgemeinverfügung, dass auch ausdrücklich den biometrischen Reisepass als Voraussetzung für die  Befreiung vorsieht.



Anita11 schrieb am 21.10.2017 um 11:29:49:
Meinst du mit dem Personalausweis aus dem Heimatland incl Fingerabdruck kann man evtl etwas erreichen, um die Identität zu beweisen und die Zweifel aus dem Weg zu räumen?


Möglich. Wer weiß. Es geht um den Nachweis der Identität. Egal wie.

Aber ich sag dir gleich, dass das OLG am längeren Hebel sitzt. Wenn du den Justizverwaltungsakt bekämpfen willst, dann geht das zum Senat (3 Richter?) des betreffenden OLGs. Und auch wenn die Richter unabhängig sind etc, glaubst du doch nicht wirklich, dass diese gegen ihren "Chef" entscheiden werden? Da müsste schon grobe Rechtswidrigkeit vorliegen damit die Richter keine Möglichkeit mehr haben um die Entscheidung zu vermeiden.


Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 21.10.2017 um 12:21:25
Ok, also meinst du man könnte es nochmal versuchen, mit der eidesstattlichen Versicherung u evtl. dem Pass von dort die Identität zu beweisen plus entsprechende Hinweise, wie von dir erläutert und wenn das auch nichts bringt, dann den anderen Weg wählen und ausreisen um Visum zu beantragen?
Können Sie einem dann auch noch Steine im den Weg legen, wenn wir den biometrischen Pass dann haben?!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 21.10.2017 um 12:31:05
Wenn er weitere Urkunden vorlegt, die seine Identität nachweisen, dann könnte der OLG Präsident das auch beurteilen, aber eine weitere eidesstattliche Versicherung wird nicht ausreichen. Ich meine ihr habt auch welche bei Antragstellung abgegeben. Also was sinnvoll wäre, wären ältere Reisepässe, Identitätskarten etc..

Man kann keine Garantie geben dass dann keine Steine in den Weg gelegt werden. Aber es erscheint relativ unwahrscheinlich. Aber nicht vergessen, dass er für das Heiratsvisum eine VE benötigt. Wenn du nicht genug verdienst, dann kann die VE verweigert werden. Es wäre also gut, ggf. von der ABH die schriftliche Zusicherung einzuholen, dass die VE für das Heiratsvisum nicht notwendig ist oder sonstwie.

Aber schlussendlich hast du einen Anwalt, der dich entsprechend beraten muss und euren Fall besser kennt als wir hier im Forum.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 21.10.2017 um 12:38:20
Es wurde ja eine eidesstattliche Versicherung noch nicht abgegeben. Bisher kam nur das Schreiben zurück bzgl des Passes. Durch Nachfrage haben wir erfahren, dass er auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss.
Wir werden das nächste Woche alles nochmal in die Wege leiten sowie mit dem Anwalt sprechen und dann es nochmal probieren ob so die Identität anerkannt wird oder nicht..
Bzgl der VE..Alles was ich bisher gelesen habe dazu, reicht mein Verdienst aus. Aber ich werde auch in das Thema nochmal tiefer einsteigen.
Danke!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 21.10.2017 um 15:38:44

Anita11 schrieb am 21.10.2017 um 12:38:20:
Es wurde ja eine eidesstattliche Versicherung noch nicht abgegeben.


Ich gehe davon aus, dass ihr bei Antragstellung jeweils eidesstattliche Versicherung über euren Familienstand abgegeben habt. Schau dir bspw. den Laufzettel vom OLG Köln zu Algerien an:
http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/zw_laender_a/algerien.pdf
Diese  eidesstattliche Versicherungen umfassen natürlich auch eure Identitäten. Wenn also bspw. Hans Meiser hiermit an Eides statt erklärt, dass er ledig ist, dann erklärt er auch gleichzeitig, dass er die Identität Hans Meiser hat.

Ohne diese eidesstattliche Versicherung hätte die Standesbeamtin den Antrag nicht ans OLG weitergeleitet.

Es geht jetzt aber um die eidesstattliche Versicherung, dass die andere ggü. deutschen Behörden angegebene Identität eine Fälschung ist. Auch mal beim Anwalt fragen, wie es sich mit "nemo tenetur se ipsum accusare"-Grundsatz hier verhält.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 21.10.2017 um 16:54:46
Den Laufzettel kenne ich, trotzdem danke!
Die eidesstattliche Versicherung über den Familienstand hat er bei Antragstellung abgegeben. Das ist richtig.


Aras schrieb am 21.10.2017 um 15:38:44:
Es geht jetzt aber um die eidesstattliche Versicherung, dass die andere ggü. deutschen Behörden angegebene Identität eine Fälschung ist. Auch mal beim Anwalt fragen, wie es sich mit "nemo tenetur se ipsum accusare"-Grundsatz hier verhält. 



Ich habe den Grundsatz gegoogelt, aber da jetzt auf das Recht pochen, dass er sich nicht selbst belasten muss, ist nicht produktiv oder? Ich meine, er will ja das aus der Welt schaffen, damit sie ihm glauben und nicht mehr an seiner Identität zweifeln..


Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 21.10.2017 um 17:00:11
Darum soll der Anwalt auch euch dazu beraten, bevor ihr irgendwelche Erklärungen abgibt die eine strafrechtliche Komponente haben.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 21.10.2017 um 17:06:28
Der Anwalt meinte ja, dass er das machen soll, wenn er wieder hier ist mit dem Visum oder im schlimmsten Fall bei der deutschen Botschaft in Algerien..

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 21.10.2017 um 17:09:08
Tja wenn es unproblematisch ist. Gibts noch Fragen?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 21.10.2017 um 17:14:45
Naja, es ist Quatsch zu sagen, er soll das machen, wenn er hier ist, wenn um das Visum zu bekommen, erst die Befreiung vorliegen muss.
Vielleicht müssen wir uns nochmal nach einem anderen Anwalt umschauen..
Momentan hab ich keine Fragen mehr.
Morgen fasse ich nochmal alles für Montag zusammen. Wenn dann noch welche auftreten, melde ich mich erneut. DANKE :)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von grisu1000 am 21.10.2017 um 22:04:28

Anita11 schrieb am 21.10.2017 um 09:35:04:
Die Duldung hat er bekommen, um eine gültigen Reisepass zu beantragen. Er lebt bei mir und bezieht daher keinerlei Leistungen. Ich weiß aber auch nicht, ob ihm sonst überhaupt welche zuständen. Darum geht es jetzt aber auch nicht.


Was gar nicht geht. Ein biometrischer algerischer Reisepass wird nur bei vorhandensein eines gültigen deutschen AT ausgestellt. So stehts auf der Seite des algerischen Konsulates in deutsch, sicher dann auch in der Landessprache. Er hat also die ABH angelogen, um eine Duldung zu erhalten. Man kann schon erwarten, das sich ein Staatsangehöriger vor Besuch bei der ABH über die Möglichkeiten eines Passerhalts informiert.

Normale algerische Reisepässe sind nicht mehr als Reisedokumente gültig. Damit ist er defakto ohne Pass. Und ohne Pass, damit gesicherte Identität kann er in Deutschland nicht heiraten.


Aras schrieb am 20.10.2017 um 20:50:59:
Weil ich finde es merkwürdig, dass man unbedingt einen biometrischen Pass braucht. Wer sagt denn bitteschön, dass man einen biometrischen Pass braucht??? ICAO?

Der algerische Staat das Verinabarungen mit ICAO folgt. Demnach sind nur noch biometrische Reisepässe als Reisedokumente gültig.

Er ist ja zudem mit falscher Identität eingereist, deshalb wird nun eben das OLG eine gesicherte Identität haben wollen. Und zwar vom algerischen Staat, irgenwelche Versicherungen wird man nicht mehr glauben. Der Verlobte hat ja bereits nachgewiesen das er lügt wenn es zu seinem eigenen Nutzen ist.


Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 21.10.2017 um 22:50:01
Das mit der Duldung hat ein Anwalt geklärt. Er braucht ja schließlich einen Pass um auszureisen ins Heimatland. Und bei der algerischen Botschaft haben Sie ihm erst den Antrag für einen biometrischen Pass gegeben- nach der Prüfung aber dann den Notfallpass ausgestellt da sie den biometrischen so nicht ausstellen. Ich weiß jetzt nicht wo er da gelogen haben soll, aber ok..


Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 22.10.2017 um 00:58:32

grisu1000 schrieb am 21.10.2017 um 22:04:28:
Der algerische Staat das Verinabarungen mit ICAO folgt. Demnach sind nur noch biometrische Reisepässe als Reisedokumente gültig.

ICAO kann nur Empfehlungen herausgeben aber nichts vereinbaren.  Wenn nur noch biometrische Reisepässe nur als Reisedokumente gültig wären, dann gäbe es auch keine deutschen Notreisepässe.   

Aber ich sehe es auch wie du:
Durch die Verwendung von des Alias hat er quasi seine Glaubwürdigkeit zerstört. Trotzdem ändert es nichts daran, dass er andere zuverlässige algerische Urkunden vorlegen sollte.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von grisu1000 am 22.10.2017 um 01:33:42

Aras schrieb am 22.10.2017 um 00:58:32:
ICAO kann nur Empfehlungen herausgeben aber nichts vereinbaren.Wenn nur noch biometrische Reisepässe nur als Reisedokumente gültig wären, dann gäbe es auch keine deutschen Notreisepässe. 


Na ja, das geht von Empfehlungen bishin zu völkerrechtliche Verträge. Spielt aber hier keine Rolle. Algerien selbst sagt, dass nur noch biometrische Reisepässe als Reisedokumente gültig sind. Scheinbar gab es auch eine Frist zum Umtausch alter Reisepässe.

Narürlich kann man X-Dolumente vorlegen, aber das Grundproblem ist immer noch die Feststellung der Identität. Selbst bei einer Eheschließung in Deutschland bleibt das Problem. Ohne gültigen Reisepass gibt es keine AE. Ohne AE gibt es keinen Reisepass vom algerischen Konsulat.

Eine Rückkehr nach Algereien und Wiedereinreise mit gültigen Visum mit Durchlaufen des Verfahrens wird also sowieso nötig sen.  Dann kann man das gleich jetzt machen.

Es ist hier so ein Fall, wo selbstversursachte Problem nun zu einem Problem deutscher Behörden gemacht werden soll.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von erne am 22.10.2017 um 10:18:18

grisu1000 schrieb am 22.10.2017 um 01:33:42:
völkerrechtliche Verträge.


mit einer Organisation?


grisu1000 schrieb am 22.10.2017 um 01:33:42:
Algerien selbst sagt, dass nur noch biometrische Reisepässe als Reisedokumente gültig sind.

DAS ist der Grund, warum die nicht biometrischen RP nicht gültig sind .... nicht eine Mitlgiedschaft bei ICAO

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 23.10.2017 um 04:13:06
Abgesehen davon, dass Algerien über die Gültigkeit seiner Pässe entscheidet - für DEU legt das BMI fest, welche Pässe anerkannt sind, und welche nicht.

Es gibt 2 algerische Passarten.
1) e-Pass (maschinenlesbar, "biometrisch")
2) "alter Reisepass", keine maschinenlesbare Zone.

Der 2), vermutlich als "Notpass" in der alg. AV ausgestellt, wird, und das ist wichtig für das OLG, in DEU seit 2015 nicht mehr anerkannt.

Gruß

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 23.10.2017 um 09:50:19
Bin jetzt kein Passexperte, aber bezieht sich die Eigenschaft "biometrisch" nicht darauf, dass der Pass ein biometrisches Passfoto und Fingerabrücke auf  einem RFID-Chip enthält?

Wobei ich mir grade die Frage stellt ob es überhaupt ein echter Pass ist, wovon wir sprechen. Es kann auch gut sein, dass der "Pass" im Gegensatz zum deutschen Notreisepass nur so ein kurzweiliges (wenige Wochen gültig) Reisedokument ist, dass nur die Rückreise nach Algerien erlaubt und sonst nicht als Passdokument geeignet  ist.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 23.10.2017 um 11:46:57

Aras schrieb am 23.10.2017 um 09:50:19:
Wobei ich mir grade die Frage stellt ob es überhaupt ein echter Pass ist, wovon wir sprechen. Es kann auch gut sein, dass der "Pass" im Gegensatz zum deutschen Notreisepass nur so ein kurzweiliges (wenige Wochen gültig) Reisedokument ist, dass nur die Rückreise nach Algerien erlaubt und sonst nicht als Passdokument geeignetist. 



Das Emergency Pass ist 1 Jahr gültig. Laut der algerischen Botschaft kann man damit auch heiraten und dieser Pass kann auch ausgelesen werden. Aber das sieht das OLG halt anders. Wobei ich einen Fall kenne, der vorletzte Woche seine Befreiung erhalten hat und mit genau dem gleichen Pass nun hier heiraten darf..

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 23.10.2017 um 11:56:57

Anita11 schrieb am 23.10.2017 um 11:46:57:
Wobei ich einen Fall kenne, der vorletzte Woche seine Befreiung erhalten hat und mit genau dem gleichen Pass nun hier heiraten darf..

Verstoß gegen Artikel 3 I GG :)?

Ja also du siehst... das mit dem Reisepass scheint vorgeschoben zu sein. Geht mal zum Standesamt und lasst euch mal Akteneinsicht in die Standesamtsakte mit den vom OLG eingelangten Schreiben zeigen. Vielleicht versteckt sich dort ja was, was euch nicht offen gesagt wird.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 23.10.2017 um 12:01:29

Anita11 schrieb am 23.10.2017 um 11:46:57:
Laut der algerischen Botschaft kann man damit auch heiraten und dieser Pass kann auch ausgelesen werden. 

Die algerischen Botschaft verfügt aber nicht über die Kompetenz darüber zu entscheiden, ob dieser Passersatz bei den deutschen Behörden anerkannt wird oder eben nicht. Gerade Algerien und die anderen Maghrebstaaten tun sich doch auch sehr schwer damit, deutsche Ersatzdokumente zu akzeptieren.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 23.10.2017 um 12:09:50

Saxonicus schrieb am 23.10.2017 um 12:01:29:
Die algerischen Botschaft verfügt aber nicht über die Kompetenz darüber zu entscheiden, ob dieser Passersatz bei den deutschen Behörden anerkannt wird oder nicht.


1. ist es ein Pass und kein Passersatz.

2. Hier steht was anderes:
https://books.google.de/books?id=zIOyTHllNg0C&lpg=PA42&ots=80r7uwEvps&dq=Allgemeinverf%C3%BCgung%20%C3%BCber%20die%20Anerkennung%20eines%20ausl%C3%A4ndischen%20Passes%20oder%20Passersatzes&hl=de&pg=PA42#v=onepage&q=Allgemeinverf%C3%BCgung%20%C3%BCber%20die%20Anerkennung%20eines%20ausl%C3%A4ndischen%20Passes%20oder%20Passersatzes&f=false

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 23.10.2017 um 17:12:26

Aras schrieb am 23.10.2017 um 09:50:19:
"biometrisch" nicht darauf, dass der Pass ein biometrisches Passfoto und Fingerabrücke aufeinem RFID-Chip enthält?


Richtig, und dazu korrelierend immer maschinenlesbar. So wie der algerische e-Pass 1). Was ist der Hintergrund Deiner Frage?


Zitat:
Hier steht was anderes:
https://books.google.de/books?id=zIOyTHllNg0C&lpg=PA42&ots=80r7uwEvps&dq=Allgeme...


"was anderes" worauf bezogen?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 23.10.2017 um 17:29:51
Ich dachte jetzt bei maschinenlesbar an auslesen des "maschinenlesbaren Textes".

Also wenn maschinenlesbar im Sinne von "RFID-Chip auslesen" gemeint ist:
Die Eigenschaft der Biometrie ist eigentlich nur interessant für Reisen in die USA. Des Weiteren ist ein deutscher biometrischer Reisepass auch dann weiterhin gültig, wenn der RFID-Chip per EM-Schock zerstört wurde. Zumal die Algerier höchstwahrscheinlich sogar auf ein biometrisches Passfoto für ihren nicht-biometrischen Reisepass bestanden haben.

Insofern finde ich den Einwand des OLG, dass ein biometrischer Reisepass notwendig wäre, mehr als unglaubwürdig.

Wenn es stimmt, dass jemand anderes mit einem gleichen Pass-Typ eine Befreiung erteilt bekommen hat, dann soll man nicht behaupten, dass es im vorliegenden Fall nicht ginge weil der Pass nicht ausreiche weil es eine Allgemeinverfügung vom BMI gäbe. Entweder ist die Verfügung allgemein oder sie ist nicht allgemein und wirkte im Verfahren des anderen Betroffenen nicht aber wirkt im Verfahren der TE.

Das Einzige was man doch erwarten kann, ist, dass die Behörde mit offenen Karten spielt und eben die mangelnde Glaubwürdigkeit offen erklärt und nicht irgendwelche unzutreffenden Einwände einwirft um faktisch eine Ausreise zu erwirken.

Aber damit wir uns nicht falsch verstehen:
Der Staat soll regelwidriges Verhalten sanktionieren. Also wenn es wirklich an der Glaubwürdigkeit bzw. an der zweifelhaften Identität scheitert, dann soll das auch entsprechend - unter Wahrung von prozessualen Grundrechte
- untersucht, festgestellt und sanktioniert werden. Also im Zweifel abgelehnt werden.

Aber eben keine falsche Fährte legen. Wir sind doch nicht im Kindergarten. Wir sind erwachsene Menschen.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 23.10.2017 um 17:47:06
Ich gehe mit Deiner Argumentation mit, sofern die Angaben der TE zutreffend sein sollten.
Was das angeht:

Aras schrieb am 23.10.2017 um 17:29:51:
und wirkte im Verfahren des anderen Betroffenen nicht aber wirkt im Verfahren der TE. 

weißt Du es besser, falls zutreffend (Keine Gleichheit im Unrecht...).

Gruß

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 23.10.2017 um 17:50:23
Zumal die Algerier höchstwahrscheinlich sogar auf ein biometrisches Passfoto für ihren nicht-biometrischen Reisepass bestanden haben.

Ja, stimmt, haben sie.



Aras schrieb am 23.10.2017 um 17:29:51:
Wenn es stimmt, dass jemand anderes mit einem gleichen Pass-Typ eine Befreiung erteilt bekommen hat, dann soll man nicht behaupten, dass es im vorliegenden Fall nicht ginge weil der Pass nicht ausreiche weil es eine Allgemeinverfügung vom BMI gäbe. Entweder ist die Verfügung allgemein oder sie ist nicht allgemein und wirkte im Verfahren des anderen Betroffenen nicht aber wirkt im Verfahren der TE. 



Ich habe dies auch beim OLG gesagt, daraufhin hieß es nur, dass alle mal Fehler machen und in dem anderen Fall dann wohl ein Fehler gemacht wurde...
Ich kenne aber auch mehr als nur einen Fall, wo Algerier mit diesem Dokument hier geheiratet haben. Zwar ist es bei den anderen schon länger her, nur diese eine Fall ist brandaktuell, trotzdem glaube ich langsam auch nicht mehr, dass es echt nur um den Pass geht...

Auf einem algerischen Expresspass in biometrischer Form würde stehen: EmergencyPass. Heute wurde mir gesagt, dass auch dieser wohl nicht für das Verfahren genehmigt werden würde.
Langsam fühl ich mich..ich weiß nicht. Erst heißt es biometrisch und dann heißt es, dass es kein Express/Notfallpass sein dürftem, obwohl der auch 10 Jahre gültig wäre und einfach nur mehr Geld kostet, wie in DE auch bei einem Expresspass.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 23.10.2017 um 18:33:48
Hallo,

ein "EmergencyPass" wird nur und ausschließlich zur Rückkehr in das Heimatland ausgestellt.
Damit wirst Du nichts bei deutschen Behörden.

Und es wird Euch nichts nützen, zu argumentieren: "Ja, aber da und bei denen hat es auch geklappt...". Das ist vertane Zeit.

Schon einmal in Erwägung gezogen, nach Algerien auszureisen, dort einen ordnungsgemäßen (anerkannten) Pass zu beantragen und mit der schon fast zugesagten Vorabzustimmung das reguläre Visumverfahren zu beginnen?

Gruß

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Anita11 am 23.10.2017 um 19:27:44

T.P.2013 schrieb am 23.10.2017 um 18:33:48:
Schon einmal in Erwägung gezogen, nach Algerien auszureisen, dort einen ordnungsgemäßen (anerkannten) Pass zu beantragen und mit der schon fast zugesagten Vorabzustimmung das reguläre Visumverfahren zu beginnen?



Ja, natürlich!

Bzgl. EmergencyPass. Auf den Expresspässen, die biometrisch sind, steht auch Emergency in Algerien drauf. Die sind dann, obwohl sie 10 Jahre gültig sind, aber dann für alles anstatt nur zur Ausreise?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 23.10.2017 um 23:55:42
Hallo,

die mögen für den algerischen Rechtsbereich (also innerhalb Algeriens) vielleicht für 10 Jahre gültig und damit regulären Pässen gleichgestellt sein.

In der "Ausführlichen Form" (Nachschlagewerk u.a. der BPOL zur Anerkennungslage ausländischer Reisedokumente) ist lediglich das reguläre Passmuster des algerischen e-Passes (also nicht "Emergency Pass") als anerkannt aufgeführt.

Ich habe heute Morgen um 4 Uhr extra mal nachgeschaut...

Gruß

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von Aras am 24.10.2017 um 01:09:25
@T.P.2013
Du als Bundespolizist hast in den von dir anzuwendenden Rechtsnormen ausdrücklich die Pflicht einen anerkannten und gültigen Pass bzw. Passersatz zu fordern:

§ 1 I 1 PassG

Zitat:
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.[...]


§ 2 V FreizügG/EU

Zitat:
(5) Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, haben das gleiche Recht, wenn sie im Besitz eines anerkannten oder sonst zugelassenen Passes oder Passersatzes sind und sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.


§ 3 AufenthG

(
Zitat:
1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.


Jedoch wendet das OLG den § 1309 II BGB an.


Zitat:
(2) Von dem Erfordernis nach Absatz 1 Satz 1 kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet worden ist, seinen Sitz hat, Befreiung erteilen. Die Befreiung soll nur Staatenlosen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland und Angehörigen solcher Staaten erteilt werden, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse im Sinne des Absatzes 1 ausstellen. In besonderen Fällen darf sie auch Angehörigen anderer Staaten erteilt werden. Die Befreiung gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.


Die Forderung nach einem gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz ist also nicht vom Gesetz vorgegeben. Somit kann das Gericht weitere Beweisquellen für die Identität und die Staatsangehörigkeit heranziehen oder auch einen "nicht anerkannten" Pass anerkennen.

Ich danke Dir aber ausdrücklich für deinen Einsatz, dass du es nachgeschaut hast.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 24.10.2017 um 04:32:53
Das widerspricht sich doch nicht, zumal ich persönlich davon ausgehe, dass sich die jeweiligen OLGs grundsätzlich an gewissen Kriterien orientieren und konkret den Einzelfall betrachten. Der hier geschilderte Einzelfall bietet möglicherweise für das OLG keinen Anlass, von grundsätzlichen Erwägungen (die möglicherweise mit der Anerkennungslage des BMI übereinstimmen) abzuweichen.


Aras schrieb am 24.10.2017 um 01:09:25:
...oder auch einen "nicht anerkannten" Pass anerkennen.


Ja. Kann es. Kann es aber ganz offensichtlich auch lassen.

Gruß

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