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Termin bei einer Ausländerbehörde machen? (Gelesen: 4.012 mal)
Josef K.
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i4a rocks!


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06.10.2017 um 16:44:11
 
Es ist eine etwas komische Situation. Klar, die Ausländerbehörden sind unterbesetzt, und deswegen dauert alles etwas länger. Aber die für uns Zuständige gibt gar keine Termine mehr heraus. Die laut denen einzige Möglichkeit ist es, früh morgens gegen 6:00 Uhr eine Nummer zu ziehen, und dann mit einer sehr langen Wartezeit zu rechnen.

Dazu hätten wir aber höchstens am Wochenende Zeit. Und bringt ja auch keinem etwas, denn die Zeit unser Anliegen zu klären müssen sie ja eh aufbringen. Nur mit Termin wären das für uns 0,5h, ohne wohl um die 6 Stunden.

Gibt es da Ausweichmöglichkeiten? Kann man Termine einfordern? Oder zu einem anderen Standort gehen, der Termine macht?
Anträge schriftlich stellen?

Wer kann es sich denn leisten, 6 Stunden Arbeitszeit einer schlechten Organisation zu opfern?
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okatomy
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Antwort #1 - 06.10.2017 um 17:48:29
 
Andere ABH arbeiten ausschliesslich mit Terminen und nicht mit anstehen, da gibt es dann Beschwerden dass man den nächsten Termin erst in 3 Monaten bekommt. Also auch nicht unbedingt Bessser.

Es gibt auch keinen Anspruch auf Termine.

Du kannst Anträge selbstverständkich schriftlich stellen. Dann wird die ABH sich schon melden wenn sie was von dir braucht.

Zu einer anderen ABH kannst du nicht gehen da die Zuständigkeit regional von deinem Wohnort abhängig ist.
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frog
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Antwort #2 - 07.10.2017 um 12:15:02
 
Gleiche Situation auch bei meiner Frau. ABH sagt: kein Termin vor Februar mehr frei. Antrag auf AE haben wir per Post (Einschreiben) gestellt, dann gehen wir nochmal kurz vor Ablauf des Visums hin (Nummer ziehen und warten) um Fiktionsbescheinigung zu bekommen.
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Aras
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Antwort #3 - 07.10.2017 um 12:20:51
 
Ich würde keine Fiktionsbescheinigung holen. Dann könnte man nämlich auch gleich für einen Antrag zum Publikumsverkehr hingehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #4 - 07.10.2017 um 12:42:49
 
Josef K. schrieb am 06.10.2017 um 16:44:11:
Anträge schriftlich stellen?

Natürlich! Stellt den Antrag schriftlich.
Die ABH muß dann schriftlich bescheiden. Evtl. fordert sie vor Bescheidung weitere Unterlagen und Nachweise an.

Gehts um die NE deiner Frau?
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Antwort #5 - 07.10.2017 um 13:14:25
 
Aras schrieb am 07.10.2017 um 12:20:51:
Dann könnte man nämlich auch gleich für einen Antrag zum Publikumsverkehr hingehen. 


Klingt unlogisch, wurde aber so gesagt. Wahrscheinlich geht es nur darum wegen Antragsabgabe keine Platz zu belegen/verschwenden. Ist uns auch ganz Recht so. Ist ja nicht selten hier zu lesen, dass bei der persönlichen Antragsstellung gleich Druck ausgeübt wird nur ein Jahr zu beantragen...

Aras schrieb am 07.10.2017 um 12:20:51:
Ich würde keine Fiktionsbescheinigung holen. 


Soweit mir bekannt, ist das nicht nötig da die Fiktionswirkung mit der rechtzeitigen Antragstellung ( = innerhalb der Gültigkeit des Visums) beginnt. Die Bescheinigung ist optional. Aber nein, die Bescheinigung "muss" erstellt und abgeholt werden, das wäre "ihre Pflicht".  Schockiert/Erstaunt
KaGe schrieb am 07.10.2017 um 12:42:49:
Natürlich! Stellt den Antrag schriftlich.


+1
Mit Nachweis (Einschreiben).
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Aras
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Antwort #6 - 07.10.2017 um 13:28:46
 
Gibt es die Fiktionsbescheinigung kostenlos? Wenn ja => kein Problem.
Kostet 20 €? Aber ich hab keine Fiktionsbescheinigung beantragt und sie sagen, es wäre Ihre Pflicht.
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Antwort #7 - 07.10.2017 um 13:51:30
 
Aras schrieb am 07.10.2017 um 13:28:46:
und sie sagen, es wäre Ihre Pflicht. 


Das wäre die Pflicht meiner Frau (als Ausländerin) die FB abzuholen und mitzuführen. Naja...ohne Worte.

PS: FB kostet seit September nur noch 13€.
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Aras
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Antwort #8 - 07.10.2017 um 14:01:30
 
Wenn es eine Pflicht ist, dann kann es bei Pflichtverletzung entsprechende Maßnahmen geben. Aber ich finde keine Pflicht diese Fiktionsbescheinigung zu beschaffen.

Außerdem:
Die Ausländerbehörde arbeitet "schlecht" und ich als Betroffener soll dafür zahlen, obwohl ich alles richtig gemacht habe?

Wo leben wir denn?

Das ist genauso wie in Berlin wo die Aufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnisse als Klebeetikett ausgeteilt werden. Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnisse als Klebeetikett müssen aber 30-50 € günstiger sein als die für elektronische Aufenthaltstitel.
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Antwort #9 - 07.10.2017 um 14:18:10
 
okatomy schrieb am 06.10.2017 um 17:48:29:
Du kannst Anträge selbstverständkich schriftlich stellen. Dann wird die ABH sich schon melden wenn sie was von dir braucht.



Super, danke. Klang beim Telefonat mit der AB etwas anders. Aber wenn die einen schriftlichen Antrag entgegennehmen müssen, kriegen sie erstmal den. Dann hätten wir immerhin einmal 6 Stunden warten eingespart.


okatomy schrieb am 06.10.2017 um 17:48:29:
Andere ABH arbeiten ausschliesslich mit Terminen und nicht mit anstehen, da gibt es dann Beschwerden dass man den nächsten Termin erst in 3 Monaten bekommt. Also auch nicht unbedingt Bessser. 


Guter Punkt. Wo kann man eigentlich mithelfen dafür zu sorgen, dass die Leute mal eine vernünftige Personalausstattung bekommen?

Bei der Wirtschaftsförderung bekommt man auf Zuruf einen Wunschtermin, bei den AB entweder gar keinen oder in vier Monaten. Da stimmt doch die Relation nicht. Und der kleine Sachbearbeiter ist dann eh schon total überarbeitet, und bekommt dann noch lauter Kunden, die schon sechs Stunden warten und dementsprechend gelaunt sind.

Aras schrieb am 07.10.2017 um 12:20:51:
Ich würde keine Fiktionsbescheinigung holen


Wer würde das schon? Aber unserer Erfahrung nach meldet man sich "rechtzeitig" drei Monate vorher, und muss dann trotzdem irgendwann eine Fiktionsbescheinigung holen, weil irgendwer irgendwas verbasselt hat.

KaGe schrieb am 07.10.2017 um 12:42:49:
Gehts um die NE deiner Frau? 


Vor drei Jahren hätten wir gleich die Niederlassungserlaubnis kriegen können. Alles hat gepasst. Unbefristeter Job, gutes (naja.. ausreichendes) Einkommen... nur konnte da die AB die Unterlagen nicht finden. Also wurde es eine AE. Dann arbeitslos, jetzt selbstständig (also wohl doch wieder AE), und in drei Jahren dann der nächste NE-Versuch.


Aras schrieb am 07.10.2017 um 14:01:30:
Die Ausländerbehörde arbeitet "schlecht" und ich als Betroffener soll dafür zahlen, obwohl ich alles richtig gemacht habe?


Da müsste sich mal ein Betroffener melden, wer da eigentlich schlecht arbeitet. Die Sachbearbeiter sind ja selber Opfer (zumindest "auch"). Wer entscheidet eigentlich, dass es ok ist Ausländer sechs Stunden auf eine Audienz, und ein halbes Jahr auf ihre Unterlagen warten zu lassen, aber Unternehmer auf Zuruf einen Termin, und drei Tage später das Ergebnis kriegen müssen?


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Antwort #10 - 07.10.2017 um 14:38:42
 
Beim Oberbürgermeister kannst du dich wegen der dünnen Personaldecke beschweren. Aber das Problem ist auch, dass sich nach der Flüchtlingskrise viele Sachbearbeiter wegbeworben haben.  Und Zwangsarbeit wurde abgeschafft.

Im Grunde können nur fiskalische Gesichtspunkte eine Stadtverwaltung zum Umdenken bewegen. Bspw. wenn jeder Betroffene zulässige Untätigkeitsklagen einreichen würde, dann müsste die Stadt für jede Untätigkeitsklage bezahlen. Also kann die Stadt es sich selber ausrechnen, und sagen: wenn monatlich 1000 Untätigkeitsklagen eingereicht werden, dann kostet uns das so und soviel. Dafür können wir auch 20 Sachbearbeiter zusätzlich einstellen.
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Antwort #11 - 07.10.2017 um 15:06:36
 
Aras schrieb am 07.10.2017 um 14:01:30:
Das ist genauso wie in Berlin wo die Aufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnisse als Klebeetikett ausgeteilt werden.

Auch in Frankfurt a.M. scheint man inzwischen auf die Erneuerung der eAT-Kärtchen zu verzichten und nutzt wieder die Klebesticker im Pass.
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Antwort #12 - 08.10.2017 um 14:06:46
 
Josef K. schrieb am 07.10.2017 um 14:18:10:
Aber wenn die einen schriftlichen Antrag entgegennehmen müssen, kriegen sie erstmal den. Dann hätten wir immerhin einmal 6 Stunden warten eingespart.

Kleiner Merksatz zum Umgang mit Behörden: Möglichst schriftliche Anträge stellen. Immer. Für jede Behörde.
Kann man entspannt zu Hause formulieren. Behörde hat den Vorgang in Papierform auf dem Schreibtisch, muß fristgemäß bescheiden. So ein Antrag kostet iaR nicht mehr als 70 Cent.

Zur Personaldecke:
Auch wegen der Flüchtlingskrise haben alle damit befassten Mitarbeiter verschiedenster Behörden und Einrichtungen sehr viel mehr zu tun. Das hätten sie übrigens auch, wenn keine MA wegen der Flüchtlinge/oder wegen zuviel Arbeit *selbst geflüchtet* wären in ruhigeres Fahrwasser.

Und das mit den Klebe-Etiketten scheint wieder bundesweit die Alternative zu sein.  Weil eine Bundesdruckerei zu wenig ist??
Was das Fehlen bzw. monatelange Warten auf den ersten eAT für viele bedeutet, mag man gar nicht erst ansprechen.


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Aras
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Antwort #13 - 08.10.2017 um 14:29:07
 
KaGe schrieb am 08.10.2017 um 14:06:46:
Und das mit den Klebe-Etiketten scheint wieder bundesweit die Alternative zu sein.  Weil eine Bundesdruckerei zu wenig ist??
Was das Fehlen bzw. monatelange Warten auf den ersten eAT für viele bedeutet, mag man gar nicht erst ansprechen.


Es liegt doch nicht an der Bundesdruckerei sondern daran, dass das die ABH Berlin eben die Vorgänge schnell abschließen will. Finde ich auch verständlich, also auch in Richtung dgstein und Co. ist das kein Vorwurf.

Möchte aber anmerken, dass das Klebeetikett einen Materialwert von ca. 80 Cent hat. Die elektronische  Aufenthaltserlaunis hat einen Materialwert von ca. 29 €.

Als die eAT zum 01.09.2011 eingeführt wurde, wurden die Gebühren für Aufenthaltserlaubnisse um 50 € erhöht. Damit waren der Materialwert und der zusätzliche Verwaltungsaufwand fiskalisch gedeckt.

Ich weiß ja nicht wie das in Berlin und ggf. Frankfurt jetzt so abläuft, aber wenn die vollen Gebühren abgerechnet werden, die eben auch eine eAT beinhalten, es aber nur ein Klebeetikett gibt, dann würde ich mich schon fragen, ob das Ganze noch Hand und Fuß hat.
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Antwort #14 - 08.10.2017 um 15:18:21
 
Hab das nachgeprüft. Die ABH Berlin berechnet wohl 50 € ab, § 45b AufenthV
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