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Visum zur Eheschließung in Deutschland (Gelesen: 8.268 mal)
Anita11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.10.2017 um 17:30:33
 
Hallo zusammen.

Ich hoffe, hier evtl Hilfe und viel neues Wissen zu erlangen Smiley

Folgender Sachverhalt:
Mein Verlobter und ich wollen heiraten. Er ist Algerier, ich Deutsche.
Wir waren beim Standesamt und haben einen Laufzettel bekommen, damit wir wissen, welche Unterlagen wir vorlegen müssen.
Nachdem wir alle Unterlagen beglaubigt, übersetzt usw. vorgelegt haben, wurden die Unterlagen ans OLG geschickt bzgl der Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses.
Leider bekamen wir nun eine Ablehnung, dass der Reisepass, der von der algerischen Botschaft ausgestellt wurde, nicht genügen würde und ein biometrischer Pass vorgelegt werden soll.
Diesen biometrischen Pass kann er nur in Algerien beantragen. Auch unser Anwalt hat schon probiert über die algerische Botschaft hier einen biometrischen Pass zu bekommen-geht wohl nicht.
Da er momentan nur geduldet ist, müsste er, wenn er nun ausreist, um den Pass zu beantragen, bei der Deutschen Botschaft ein Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragen.
Nun komme ich langsam zu meiner eigentlichen Frage..
Uns wurde gesagt, dass er das Visum beantragt, um dann hierher zu kommen und den Pass beim OLG vorzulegen um damit dann die Befreiung zu bekommen und im Anschluss heiraten zu können. Ich habe nun aber schon so viel gelesen und frage mich, ob überhaupt das Visum erteilt wird, wenn bis zur Eheschließung in DE noch ein paar Wochen sozusagen ins Land gehen würden. Ist das eine Ermessensentscheidung?
Wäre es also ratsamer, eine beglaubigte Kopie des biometrischen Reisepasses beim OLG einzureichen, um alle Voraussetzungen für die Eheschließung zu erfüllen, um dann sozusagen diesen Rechtsanspruch zur Visumerteilung im Hinblick auf bevorstehende Hochzeit zu haben oder kann man beides parallel laufen lassen/beantragen oder kriegt man das Visum auch, wenn die Geschichte mit dem OLG erst nach Rückkehr hier von ihm geklärt wird?
Wie sicher ist es überhaupt ein Visum zur Heirat in Deutschland zu bekommen?
Ich bin beunruhigt deswegen, weil man so viel negatives liest..Gut, wahrscheinlich schreiben auch die wenigsten, bei denen alles glatt läuft, in ein Forum, aber dennoch..

Ich hoffe ich habe nichts vergessen.

LG Anita
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Antwort #1 - 20.10.2017 um 19:40:35
 
Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 17:30:33:
Leider bekamen wir nun eine Ablehnung, dass der Reisepass, der von der algerischen Botschaft ausgestellt wurde, nicht genügen würde und ein biometrischer Pass vorgelegt werden soll.


Tatsächlich eine Ablehnung der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis?

Der Ausländer muss nunmal seine Identität nachweisen. Kann er die Identität nicht nachweisen, dann kann auch nicht befreit werden.

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 17:30:33:
Uns wurde gesagt, dass er das Visum beantragt, um dann hierher zu kommen und den Pass beim OLG vorzulegen um damit dann die Befreiung zu bekommen und im Anschluss heiraten zu können. Ich habe nun aber schon so viel gelesen und frage mich, ob überhaupt das Visum erteilt wird, wenn bis zur Eheschließung in DE noch ein paar Wochen sozusagen ins Land gehen würden. Ist das eine Ermessensentscheidung? 

So wird das nicht klappen. Keiner bekommt ein Visum nur um das Befreiungsverfahren zu durchlaufen. Erst wird die Befreiung fertig gemacht und dann kriegt man ein Eheschließungsvisum.

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 17:30:33:
Wäre es also ratsamer, eine beglaubigte Kopie des biometrischen Reisepasses beim OLG einzureichen, um alle Voraussetzungen für die Eheschließung zu erfüllen,

Beglaubigte Kopie eines biometrischen Reisepasses?

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 17:30:33:
Wie sicher ist es überhaupt ein Visum zur Heirat in Deutschland zu bekommen?

Wenn die Befreiung vorliegt und die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, er keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt (Terrorist, Krimineller etc.), dann ist das Visum sicher wie das Amen der Kirche.

Ist es das Standesamt Düsseldorf und somit das OLG Düsseldorf?
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Antwort #2 - 20.10.2017 um 20:08:10
 
Wir haben keine Ablehnung bekommen, sondern es kann der Befreiung momentan noch nicht entsprochen werden. So heißt es.

Wenn das nicht richtig ist, dass er das Visum bekommt und im Anschluss das Gericht entscheidet habe ich vom Anwalt und der AHB eine falsche Auskunft bekommen. Die sagten nämlich beide, dass es möglich wäre, dies dann zu durchlaufen, wenn er wieder hier ist.

Ich habe gelesen, dass man bei der Deutschen Botschaft in Algerien den biometrischen Reisepass beglaubigen lassen kann. Wie sonst soll ich diesen beim OLG einreichen, wenn er nicht hier ist, damit der Befreiung entsprochen wird?!

Nein, wir sind nördlicher...

Danke erstmal für deine Antwort!
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Antwort #3 - 20.10.2017 um 20:19:51
 
Er ist geduldeter Algerier. Wenn er zurückkehrt dann ist der deutsche Staat froh, dass er ihn nicht mehr mit Asylbewerberleistungen versorgen muss. Wieso sollte der deutsche Staat ihn dann wieder ohne entsprechenden Rechtstatus zurück lassen um ihm dann wieder in den Duldungs"status" fallen zu lassen?

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:08:10:
Ich habe gelesen, dass man bei der Deutschen Botschaft in Algerien den biometrischen Reisepass beglaubigen lassen kann. Wie sonst soll ich diesen beim OLG einreichen, wenn er nicht hier ist, damit der Befreiung entsprochen wird?! 


Wahrscheinlich wird das entweder auf der Beitrittserklärung vermerkt oder  im Rahmen der Amtshilfe an das OLG geschickt. Es läuft also per Post, genauso wie es alle anderen Ausländer machen müssten, wenn sie in Deutschland heiraten wollten. Solange die Befreiung nicht durch ist, kriegt er auch kein Visum.


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Antwort #4 - 20.10.2017 um 20:24:21
 
Er hat hier keinerlei Leistungen bezogen.
Die AHB hat uns zugesagt, dass er eine Zustimmung für das Visumverfahren bekommt, damit dieses dadurch evtl. beschleunigt werden kann.

Kannst du mir bitte das mit der Beitrittserklärung genauer erklären? Sowie das mit der Amtshilfe? Damit ich weiß, wo man sich wann an welche Stelle wenden muss. Ich wäre dir sehr dankbar!
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Antwort #5 - 20.10.2017 um 20:28:54
 
Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:24:21:
Er hat hier keinerlei Leistungen bezogen.

Noch nie Leistungen bezogen? Also kein abgelehnter Asylbewerber? Ist er in Deutschland geboren? Wie kommts?

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:24:21:
Kannst du mir bitte das mit der Beitrittserklärung genauer erklären?

Ist quasi eine Vollmacht für den deutschen Verlobten die Eheschließungsangelegenheiten zu regeln.

Amtshilfe wäre, wenn das OLG der Botschaft mitteilt, dass man ihr bitte die Passbeglaubigung direkt zuschicken soll.
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Antwort #6 - 20.10.2017 um 20:34:44
 
Er hat nie einen Antrag auf Asyl gestellt und somit auch nie irgendwelche Leistungen bezogen.

Bzgl. der Befreiung nochmal. Das beudetet, dass das OLG tätig werden müsste und im Rahmen der Amtshilfe die Botschaft anschreibt? Weil nach dem Schreiben was uns vorliegt, sollen wir den biometrischen Pass vorlegen..
Schreibe ich dann sobald er den biometrischen Pass dort beantragt hat, dem OLG, dass sie da bitte nachfragen sollen? Und vor allem wo? Bei der deutschen Botschaft? Bei der wäre er dann ja noch gar nicht gewesen, wenn der den Visumantrag erst später stellen soll.
Es tut mir leid, dass ich so doof frage, aber ich bin echt durcheinander und mich macht die Situation traurig.
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Antwort #7 - 20.10.2017 um 20:36:22
 
Die AHB sagte uns auch, wir sollen ein Schreiben vom Standesamt mitnehmen für das Visumverfahren, in dem stehen soll, dass dann ca beispielsweise 5 Wochen nach Rückkehr die Ehe vollzogen wird.
Ist das auch Quatsch?
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Antwort #8 - 20.10.2017 um 20:38:16
 
Er ist geduldeter Algerier. Wenn er zurückkehrt dann ist der deutsche Staat froh, dass er ihn nicht mehr mit Asylbewerberleistungen versorgen muss. Wieso sollte der deutsche Staat ihn dann wieder ohne entsprechenden Rechtstatus zurück lassen um ihm dann wieder in den Duldungs"status" fallen zu lassen?


Davon ab, dass er keine Leistungen bezogen hat, lassen Sie ihn auch nicht zurück, wenn ich eine VE beantrage? Also ohne die vorherige Klärung beim OLG
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Antwort #9 - 20.10.2017 um 20:43:36
 
Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:34:44:
Er hat nie einen Antrag auf Asyl gestellt und somit auch nie irgendwelche Leistungen bezogen.

Wie und mit welchen Visum ist er nach Deutschland gekommen ?

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 17:30:33:
Da er momentan nur geduldet ist,

...und wieso hat er dann eine Duldung ?
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Antwort #10 - 20.10.2017 um 20:45:51
 
Er war illegal hier. Es wurde eine Duldung beantragt, um einen gültigen Pass zu beantragen. Dieser liegt nun vor, nur leider halt nicht biometrisch.
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Antwort #11 - 20.10.2017 um 20:50:59
 
Das OLG wird wahrscheinlich garnix machen. Eher läuft das auf die erste Variante hinaus, wie es eben bei den tausenden Heiratswilligen Ausländern pro Jahr auch gemacht wird. Er würde einen Termin bei der Botschaft vereinbaren um die Beitrittserklärung zu unterschreiben. Dort würde er unter Vorlage seines Reisepasses seine Identität nachweisen. Ggf. wird noch der Reisepass kopiert und beglaubigt.

Er würde dann den Reisepass und die Beitrittserklärung dir schicken. Dann würdest du damit zum Standesamt gehen und die würden das weiterreichen an die vom OLG. Dann würde erst eine Befreiung erfolgen. Dann würde das Standesamt mit dir eine Bescheinigung gem. § 13 Abs. 4 PStG gegeben und mit dir einen Termin geben.

Dann würdest du diese Bescheinigung mit der Terminbescheinigung und einer Verpflichtungserklärung deinerseits deinem Verlobten per Post nach Algerien schicken. Damit würde er einen neuen Termin bekommen und könnte dann das Visum beantragen. Dann dauert es 2-12 Wochen. Wenn die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung gibt, dann auch kürzer.

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:36:22:
Die AHB sagte uns auch, wir sollen ein Schreiben vom Standesamt mitnehmen für das Visumverfahren, in dem stehen soll, dass dann ca beispielsweise 5 Wochen nach Rückkehr die Ehe vollzogen wird.

Wie soll das Standesamt einen Termin vereinbaren, wenn keine zwingend benötigte Befreiung vorliegt?

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:34:44:
Er hat nie einen Antrag auf Asyl gestellt und somit auch nie irgendwelche Leistungen bezogen.

Auch sonstige geduldete Ausländer können Leistungen beziehen.


Weil ich finde es merkwürdig, dass man unbedingt einen biometrischen Pass braucht. Wer sagt denn bitteschön, dass man einen biometrischen Pass braucht??? ICAO?

Die Hälfte der Welt verwendet keine biometrischen Reisepässe. Auch ein deutscher Not-Reisepass ist nicht biometrisch und wird in der Welt anerkannt.

Leg doch mal Butter bei die Fische. Was ist mit deinem Verlobten? Gibt es einen Grund warum das Gericht deinem Verlobten nicht glauben will?

Anita11 schrieb am 20.10.2017 um 20:45:51:
Er war illegal hier.


Etwa so?
https://www.youtube.com/watch?v=hYOWIdPHXts

Augenrollen
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Antwort #12 - 20.10.2017 um 21:02:00
 
Er würde dann den Reisepass und die Beitrittserklärung dir schicken.

Meinst du wirklich den Reisepass oder den kopierten, beglaubigten Reisepass?

Auch sonstige geduldete Ausländer können Leistungen beziehen.

Hat er aber nicht.

Der vorgelegte Reisepass kann unter Bezug auf die Allgemeinverfügung über die Anerkennung eines ausländischen Passes oder Passersatzes für dieses Verfahren nicht anerkannt werden, schreiben sie..

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Antwort #13 - 20.10.2017 um 21:03:42
 
Der Link ist so doof, dass man schon fast wieder drüber lachen muss.

Ich danke dir aber für deine detaillierte Zusammenfasssung über den Ablauf!
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Antwort #14 - 20.10.2017 um 21:09:32
 
Noch eins, was mir spontan einfällt.
Wenn ich beim OLG alles einreiche, kann man dann den Termin für das Visumverfahren schon machen, weil die Wartezeit 3 Monate beträgt und man hat ja nur 6 Monate Zeit um zu heiraten nach Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses. Das heißt mit Postlauf, dann erst Terminvergabe u Visumverfahren könnte das ja sonst fast schon wieder sehr knapp werden?!
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