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familienzusammenführung (Gelesen: 18.650 mal)
okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 26.07.2017 um 09:48:11
 
Als ob der MA das irgendwie zu verantworten hätte oder an seiner Qualifikation liegen würe dass die Behörde kein Online-System zur Sachstandsnachfrage betreibt.

Vergleichbare Systeme die ich kenne geben übrigends abgesehen von "Auftrag angenommen" "Auftrag in Bearbeitung" "Auftrag abgeschlossen" keine weiteren Informationen, also auch nicht unbedingt sehr hilfreich.
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Jojo2015I
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Antwort #16 - 26.07.2017 um 09:55:00
 
"Als Folge wären die ach so ausgelasteten MA (dazu sage ich mal lieber nichts..."

Ich glaube, das ist auch besser Ärgerlich
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lottchen
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Antwort #17 - 26.07.2017 um 10:34:46
 
Eins schrieb am 26.07.2017 um 09:41:30:
Als Folge wären die ach so ausgelasteten MA (dazu sage ich mal lieber nichts) befreit von den telefonischen oder den Email Anfragen und könnten - wie ihr so schön behauptet - ungestört Anträge bearbeiten.


Das glaubst Du doch selber nicht!? Wenn ein Antragsteller im System liest dass nach 2 / 3 / 4 Wochen (je nach persönlichem Ungeduldigkeitsfaktor) nicht mal begonnen wurde seinen Antrag zu bearbeiten oder nicht die nächste Stufe errreicht wurde oder was auch immer der Antragsteller erwartet hat, wie weit sein Antrag zu diesem Zeitpunkt sein muss - was wird er dann tun? Richtig, er wird anrufen. Versuchen einen Bearbeiter / Zuständigen ans Telefon zu bekommen und ihn fragen, warum das nicht schneller geht. Oder was er tun kann, damit es schneller geht.....Dann wären wir soweit wie vorher. So ein eingeführtes System würde nur den Bruchteil aller möglichen Fragen "beantworten". Es wäre garantiert nicht DIE Problemlösung.
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Bollywood-Tlänzerin
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Antwort #18 - 26.07.2017 um 11:21:36
 
Aber was kann ich machen, wenn die mich nicht befragen und die ABH gibt ihre Stellungnahme an die Botschaft und mein Mann bekommt eine Ablehnung. Ich habe doch das Recht als deutsche das mein Mann hier her kommt. Oder?
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 26.07.2017 um 11:34:43
 
Natürlich, sofern du eine schutzwürdige Ehe führst.

Ablehnung kann es eigentlich nur geben bei Scheineheverdacht oder wenn dein Mann eine falsche Identität hat oder Bigamist ist. Straftäter/Terroristen jetzt mal nicht mitgezählt.

Mache dir nicht so viele Gedanken. Das klappt schon.
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Saxonicus
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Antwort #20 - 26.07.2017 um 11:38:01
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 26.07.2017 um 11:21:36:
Ich habe doch das Recht als deutsche das mein Mann hier her kommt. Oder? 

Allerdings nur dann, wenn es sich um eine schützenswerte Ehe handelt. Wenn die AV zu einem anderen Ergebnis kommt und die FZF ablehnt, müsst Ihr remonstrieren bzw. dagegen klagen.

Gibt es denn eine Veranlassung, dass Ihr mit einer Ablehnung rechnen müsstet ?
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Bollywood-Tlänzerin
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Antwort #21 - 26.07.2017 um 12:41:48
 
Nein es gibt kein Anlass für eine Ablehnung, ich habe nur Angst, weil ich schon viel darüber gelesen habe.
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erne
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Antwort #22 - 27.07.2017 um 21:33:44
 
Eins schrieb am 26.07.2017 um 09:41:30:
das Kunden ihr Recht auf Information ausüben und entsprechende Status-Abfragen ausführen.


sicher ...
und die Kunden müssen dann damit leben, dass die Bearbeitung aller Anträge, auch die des eigenen, länger dauert.
Toll !!!!!  (für den Kunden)

Eins schrieb am 26.07.2017 um 09:41:30:
Als Folge wären die ach so ausgelasteten MA (dazu sage ich mal lieber nichts) befreit von den telefonischen oder den Email Anfragen und könnten - wie ihr so schön behauptet - ungestört Anträge bearbeiten.

jaja, und die Daten kommen von selbst in die Datenbank, die man dann online abfragen kann ...

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 26.07.2017 um 11:21:36:
Aber was kann ich machen, wenn die mich nicht befragen 

nichts .
"die" müssen dich auch nicht befragen, wenn sie eine Zustimmung geben.

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 26.07.2017 um 11:21:36:
und mein Mann bekommt eine Ablehnung. 

dann wurdest du aber auch vorher angehört und hast was falsches gesagt.
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 26.07.2017 um 12:41:48:
ich habe nur Angst

und das ohne Grund
... deine Sache


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reinhard
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Antwort #23 - 27.07.2017 um 21:37:08
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 26.07.2017 um 12:41:48:
Nein es gibt kein Anlass für eine Ablehnung, ich habe nur Angst, weil ich schon viel darüber gelesen habe.


Immer daran denken: Erst beantragen 100 Leute ein Visum.

Dann entscheidet die Botschaft positiv, normalerweise.

99 Antragsteller bekommen ihr Visum. Was machen die? Sich freuen, Eis essen, Wohnung einrichten... Niemand schreibt irgendwas.

1 Antragsteller bekommt eine Ablehnung. Der schreibt Beschwerden, Facebook-Beiträge, Fragen in 10 Foren, Leserbriefe an Zeitungen.

Und Du liest alles und denkst, alle Anträge werden abgelehnt.
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grisu1000
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Antwort #24 - 28.07.2017 um 06:08:11
 
erne schrieb am 27.07.2017 um 21:33:44:
jaja, und die Daten kommen von selbst in die Datenbank, die man dann online abfragen kann ...


Ja in modernen Bearbeitungssystemen ist das so. Da wird der Antrag nämlch schon direkt elektronisch in die Datenbank eingelesen, vom Antragsteller bei seiner elektronischen Antrag oder das PDF wird eingelesen oder man verwendet OCR. Und wenn der Antragsteller seinen Termin bekommt hat der Entscheider bereits die Daten gelesen und und kann auch gezielt Fragen stellen.

Ist halt nicht Deutschland sondern andere Länder.  Ich mach aber den Behördenmitarbeitern keinen Vorwurf, es ist wie es ist, solange die Behördenleitung mit Papier arbeiten will.
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Tippi
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Antwort #25 - 28.07.2017 um 14:44:55
 
Geht es euch besser, wenn ihr auf Behördenmitarbeitern rumhackt?

Geht es schneller, einfacher ........?????

Lasst doch einfach endlich diese Abwertungen, hier arbeiten Behörden-
mitarbeiter intensiv mit und dass es in jeder Branche solche und auch
solche gibt, ist nix Neues.

Also sachlich bleiben, bitte.
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Bollywood-Tlänzerin
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Antwort #26 - 04.08.2017 um 18:22:07
 
Hallo, ich wollte wissen wie lange die Bearbeitung zur Familienzusammenführung (Botschaft Islamabad) dauert, Unterlagen liegen schon seit über 2 Monate bei der Ausländerbehörde (Akten werden noch angefordert von Deutschland), ich habe das Gefühl da passiert gar nichts. Ich warte jeden Tag auf einen Brief von der Ausländerbehörde. Ich habe hier gelesen, das einige nach 3 Wochen von der Ausländerbehörde angeschrieben wurden sind, wenn die Unterlagen von der Botschaft bei der Ausländerbehörde eingegangen sind. Kann mir jemand weiterhelfen?
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reinhard
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Antwort #27 - 04.08.2017 um 18:34:31
 
Grundsätzlich stimmt das, einige wurden nach 3 Wochen angeschrieben. Andere erst nach zwei Monaten.

Du solltest erstmal abwarten, bis die Schulferien zu Ende sind. Dann kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zurück in die Behörde, die selbst Kinder haben und was mit denen machen wollten. Und dann kannst Du anfangen, die Wochen zu zählen.
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Antwort #28 - 09.08.2017 um 16:35:25
 
Halla, ich habe eine Frage, wir haben damals den Antrag auf Familienzusammenführung ausgefüllt und wir haben damals nur den Ort wo er sich aufgehalten hat geschrieben und nicht die zuständige Ausländerbehörde nun habe ich Angst das meine Ausländerbehörde nicht die Akten bekommen, ich bin momentan mit den Nerven am Ende. Ich hoffe und bitte um eine schnelle Antwort.
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lottchen
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Antwort #29 - 09.08.2017 um 16:56:58
 
Steht in seinem Antrag Dein Name und Deine vollständige Adresse drinnen? Hat er den Antrag komplett ausgefüllt, dann steht drinnen, zu wem er die FZF beantragt. Dann ist doch alles ok. Welche Ausländerbehörde zuständig ist finden unsere Behörden anhand Deines Wohnortes schon selber raus.
Also was genau hat er NICHT angegeben?
 
PS: Hast Du schon mal beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachgefragt, wo sich die Unterlagen gerade befinden? Dazu brauchst Du die Vorgangsnummer, die Dein Mann haben müsste.
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