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familienzusammenführung (Gelesen: 18.371 mal)
Bollywood-Tlänzerin
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i4a rocks!


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Antwort #30 - 09.08.2017 um 17:20:24
 
Sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt, die Unterlagen sind bei der Ausländerbehörde an meinem Wohnort, es geht mir darum wo er zuletzt gewohnt hat wir haben nur den Ort angegeben und nicht die zuständige Aufsichtsbehörde, z. B wir haben angegeben Wandlitz (Berlin) sein letzter Wohnort. Wir haben aber nicht die zuständige Aufsichtsbehörde angeben und jetzt habe ich Angst das meine Ausländerbehörde die Unterlagen nicht von der anderen Ausländerbehörde bekommen
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Saxonicus
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Antwort #31 - 09.08.2017 um 17:28:36
 
Innerhalb weniger Sekunden konnte ich die für Wandlitz zuständige Ausländerbehörde ermitteln:
Landkreis Barnim Ausländerbehörde
Anschrift: Heegermühler Straße 75
16225 Eberswalde
Telefon: 03334 214-1406
Fax: 03334 214-2406

....und das kann Eure neue ABH mit Sicherheit auch.

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Bollywood-Tlänzerin
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Antwort #32 - 09.08.2017 um 18:03:44
 
Vielen Dank, das habe ich auch gefunden aber es gibt noch eine in seinen Ausweis steht Landkreis Barnim Eberswalde, ich hoffe , ich fühle mich so schlecht, weil wir nur Wandlitz (Berlin) eingetragen haben, weil die Unterlagen von der Botschaft seit 22.05.2017 eingegangen sind und ich habe heute wieder bei meiner Ausländerbehörde angerufen um zu fragen wie der Bearbeitungsstand ist, mir wurde wieder gesagt das sie auf die Unterlagen von der anderen Ausländerbehörde warten, jetzt denke ich das sie nicht die richtige Ausländerbehörde finden.
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Bollywood-Tlänzerin
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Antwort #33 - 09.08.2017 um 18:05:04
 
Die ander ABH von Landkreis Barnim heißt
Am Markt 1
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Saxonicus
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Antwort #34 - 09.08.2017 um 18:45:00
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 09.08.2017 um 18:03:44:
ich habe heute wieder bei meiner Ausländerbehörde angerufen um zu fragen wie der Bearbeitungsstand ist, mir wurde wieder gesagt das sie auf die Unterlagen von der anderen Ausländerbehörde warten, jetzt denke ich das sie nicht die richtige Ausländerbehörde finden. 

Du kannst doch wohl kaum erwarten, dass die Mitarbeiter der ABH nichts anderes zu tun haben, als jeden Tag die eingehenden Akten zu durchsuchen, ob da eventuell der Antrag des Ehemannes von @Bollywood-Tänzerin dabei ist und dann alles stehen und liegen lassen, um diesen Antrag schnellstens zu bearbeiten. Das geht alles seinen Gang und wenn der Antrag Deines Mannes an der Reihe ist, dann wird er auch bearbeitet. Deine ständige Anruferei ist eher kontraproduktiv, denn wenn man dauernd zum Telefon muss, kommt man nicht zum Arbeiten und alles dauert noch viel länger.
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Antwort #35 - 09.08.2017 um 19:23:26
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 09.08.2017 um 18:05:04:
Die ander ABH von Landkreis Barnim heißt
Am Markt 1

Nein, das ist keine andere ABH, nur ihre neue Adresse, ich hatte da wohl noch die alte. Die sind nur umgezogen.
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Bollywood-Tlänzerin
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Antwort #36 - 04.09.2017 um 17:50:49
 
Hallo, letzte Woche habe ich von der Ausländerbehörde erfahren, das sie die Stellungnahme an die Botschaft abgeben hat, ich  keinen Brief von der Ausländerbehörde bekommen.
Was bedeutet das jetzt, kann mir das jemand erklären.
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Antwort #37 - 04.09.2017 um 17:57:10
 
Die ABH hat positiv oder negativ geantwortet und somit der FZF zugestimmt oder eben eine negative Antwort zur Botschaft zurückgesandt.
Diese führt nun Restarbeiten durch und informiert den Antragsteller übers Ergebnis.

Da keine Rückfragen oder Klärung mit Dir notwendig war sollte es ein recht einfacher Fall sein und es ist eine positive Antwort zu erwarten; bei Klärungsbedarf wärst Du ja sicherlich kontaktiert worden, wenn es nix zu klären gibt um so besser.
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Antwort #38 - 04.09.2017 um 18:37:01
 
Inhalt bzw. Ergebnis erfährst Du auch nicht, sondern der Antragsteller. Er erfährt das Ergebnis von der Behörde, bei der er den Visumantrag gestellt hat.
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Antwort #39 - 08.09.2017 um 09:54:23
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 04.09.2017 um 17:50:49:
Hallo, letzte Woche habe ich von der Ausländerbehörde erfahren, das sie die Stellungnahme an die Botschaft abgeben hat, ich  keinen Brief von der Ausländerbehörde bekommen.


Gibt es bereits Neuigkeiten?
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Bollywood-Tlänzerin
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Antwort #40 - 10.09.2017 um 07:40:41
 
Seit der Stellungnahme von der Ausländerbehörde an die Botschaft (28.08.2017) gibt es leider noch keine Neuigkeiten
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Antwort #41 - 10.09.2017 um 15:24:27
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 10.09.2017 um 07:40:41:
Seit der Stellungnahme von der Ausländerbehörde an die Botschaft (28.08.2017) gibt es leider noch keine Neuigkeiten

Man sollte davon ausgehen können, das Eure Angelegenheit nicht das Einzigste ist, was die dortige Konsularabteilung zu bearbeiten hat. Der Antragsteller wird es als Erster erfahren, wenn über die Visumserteilung entschieden wurde. Da muss man eben warten, bis es soweit ist.
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Antwort #42 - 11.09.2017 um 14:02:40
 
Hallo ich bin es wieder Mal, ich halte es ohne meinen Mann nicht aus, seit dem 28.08.2017 hat die Ausländerbehörde an die Botschaft die Stellungnahme abgeben bis jetzt hat mein Mann nichts bekommen, ich habe zu ihm schau jeden Tag mehrmals in dein E-Mail Fach und morgen fliege ich zu ihn nach Pakistan
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Antwort #43 - 11.09.2017 um 14:17:33
 
Bollywood-Tlänzerin schrieb am 11.09.2017 um 14:02:40:
Hallo ich bin es wieder Mal, ich halte es ohne meinen Mann nicht aus, seit dem 28.08.2017 hat die Ausländerbehörde an die Botschaft die Stellungnahme abgeben bis jetzt hat mein Mann nichts bekommen, ich habe zu ihm schau jeden Tag mehrmals in dein E-Mail Fach und morgen fliege ich zu ihn nach Pakistan


Weißt du ob die Stellungnahme positiv oder negativ war?
Hat dein bereits bei der Botschaft angerufen oder eine Email geschickt?
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Antwort #44 - 11.09.2017 um 15:09:24
 
Wir wissen noch nichts, nein mein Mann hat dort noch nicht angerufen rufen oder Email geschrieben, in der Belehrung stand das man in den 6  monatigen Bearbeitung nicht dauernd nach fragen soll
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