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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von Bollywood-Tlänzerin am 24.07.2017 um 20:54:36

Titel: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 24.07.2017 um 20:54:36
Hallo ich bin neu hier, ich habe eine Frage zur Familienzusammenführung, ich habe vor 2 Wochen bei der Ausländerbehörde angerufen wegen den Antrag ob er schon eingegangen ist, mir wurde gesagt, sie haben noch verschiedene Akten bei den Behörden aus Deutschland angefordert. Letzte Woche habe ich bei dem Bundesverwaltungsamt in Köln angerufen, sie haben mir gesagt das der Antrag seit 22.05.2017 bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, ist das normal, das in den 2 Monaten nix passiert. Ich hoffe es kann mir jemand helfen und das mir beantworten.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von T.P.2013 am 24.07.2017 um 21:36:38
Hallo,

in den 2 Monaten ist ja nicht "nix passiert".
Denn "verschiedene Akten bei den Behörden aus Deutschland angefordert" bedeutet, dass die erforderlichen Anfragen an die verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden erfolgten und offensichtlich die ABH auf deren Antworten noch wartet.

Daher:


Zitat:
ist das normal[?]


Ja.

Gruß

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 25.07.2017 um 07:08:01
Vielen Dank für die schnelle Antwort

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 25.07.2017 um 11:44:11
Das Verfahren ist je nach Herkunftsland des Antragstellers unterschiedlich. Es gibt einige Länder, bei denen die Ausländerbehörde noch einige Informationen braucht. Bei anderen Ländern ist es nicht nötig.

Da Du nicht schreibst, aus welchem Land der Antragsteller kommt, ist nur eine allgemeine Antwort möglich.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 25.07.2017 um 17:14:55
Mein Mann kommt aus Pakistan wir hatten​ am 24.04.2017 ein Termin bei der Botschaft in Islamabad, ich durfte nicht einmal in die Botschaft, mein Mann hat für uns beide Termin vereinbart

Danke für die schnelle Antwort

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 25.07.2017 um 17:41:38

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 25.07.2017 um 17:14:55:
ich durfte nicht einmal in die Botschaft

In die Botschaft darfst Du (als Deutsche, wenn Du ein Anliegen hast) sicherlich. Nur nicht in die Visumsabteilung, da haben nur die Visumsantragsteller Zutritt, das ist in den meisten Auslandsvertretungen so geregelt.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 25.07.2017 um 17:47:44

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 25.07.2017 um 17:14:55:
Mein Mann kommt aus Pakistan wir hatten​ am 24.04.2017 ein Termin bei der Botschaft in Islamabad, ich durfte nicht einmal in die Botschaft, mein Mann hat für uns beide Termin vereinbart


Pakistan gehört zu den Ländern, bei denen regelmäßig eine Sciherheitsüberprüfung bei Visumanträgen (zur Einwanderung) gemacht wird. Das bedeutet, dass verschiedene Sicherheitsbehörden abgefragt werden, ob gegen die antragstellende Person etwas vorliegt. Das betrifft nicht so sehr Strafverfahren oder Vorstrafen, sondern Erkenntnisse über Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen.

Die Ausländerbehörde verschickt die Anfragen und muss dann eine gewisse Zeit auf die Antworten warten.

Sicherheitsbestimmungen in Botschaften (wer hat Zutritt, wer nicht) sind davon unabhängig. Höhere Stufen der Sicherheit gelten aber oft in den gleichen Ländern. Um Diskussionen zu vermeiden, wird dann meistens angeordnet, dass die Antragstellerinnen oder Antragsteller reindürfen, aber sie dürfen niemanden mitbringen.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 25.07.2017 um 21:03:45
Vielen Dank erstmal für die Antwort, dieses warten ob diesen Brief mir wurde von der Ausländerbehörde gesagt, ich bekomme einen Brief von ihnen wenn sie von mir fehlende Unterlagen, oder ich bekomme einen Brief von ihnen mit einen bestimmten Termin.
Das wird bestimmt um dieses Interview gehen, mein Mann worde schon bei der Botschaft befragt, aber ich nicht.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 25.07.2017 um 21:56:35

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 25.07.2017 um 21:03:45:
ich bekomme einen Brief von ihnen wenn sie von mir fehlende Unterlagen, oder ich bekomme einen Brief von ihnen mit einen bestimmten Termin. 

Es ist durchaus auch möglich, dass sie keine Unterlagen mehr von Dir benötigen, auch keine Fragen mehr haben und Du deshalb gar  keinen Termin mehr bekommst.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 26.07.2017 um 07:34:42
Aber wie erfahre ich, das die Ausländerbehörde entschieden hat, ich weiß mein Mann wird, erfahren von der Botschaft, aber wenn die Botschaft negativ entschiedet und ich bin nicht befragt, ich habe solche Angst, gestern rief wieder ein "Vertrauensanwalt" bei meinem Mann an er wollte von uns Fotos, mein Mann hat ihn Fotos und Videos von uns ihn geschickt. Das war ein 2 "Vertrauensanwalt" er war sehr freundlich. Aber zu meinem Mann kam vor 2 Monaten ein Vertrauensanwalt nach Hause der war sehr unfreundlich er fragte meine Schwiegermutter warum​ hat ihr Sohn eine weiße Frau geheiratet, er hat alles abfotografiert (WhatsApp Nachrichten, Einzelverbindungsnachweise) er hat von uns Fotos genommen, ich habe nichts dagegen weil er das machen muss, wir haben nichts zu verbergen. Ich fande die Frage an die Mutter nur diskriminierend.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Nonjo am 26.07.2017 um 07:39:17
wenn der Prozess im Standard-Verfahren durchgeht und keine Rückfragen an Dich nötig sind dann bekommt der Antragsteller von der Botschaft einen Anruf oder ein Schreiben mit der Info, das der Pass bzw. das Visum abgeholt werden kann.
Du erhälst dann keine separate Information, höchstens von Deinem Partner.

Du solltest aber alle 2-3 Wochen konsequent bei der zuständigen ABH nach dem Status fragen um Zeitverlust zu vermeiden. Das gleiche gilt für Deinen Partner, in dem er sich regelmäßig bei der Botschaft über den Stand informiert.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Jojo2015 am 26.07.2017 um 08:00:30
Ehrlich gesagt, halte ich von so super Tips wie andauernde Nachfragen an die ABH oder die Borschaft zu stellen mal so gar nichts.

Wenn jeder andauernd fragt "wie lange dauert es noch", sind die Mitarbeiter nur noch mit der Beantwortung von Sachstandsanfragen beschäftigt.

Die Frage, ob sich das auf die Bearbeitungsdauer wohl positiv auswirkt, kann sich gerne jeder selbst beantworten!  ::)

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2017 um 08:47:35

Eins schrieb am 26.07.2017 um 07:39:17:
Du solltest aber alle 2-3 Wochen konsequent bei der zuständigen ABH nach dem Status fragen um Zeitverlust zu vermeiden. Das gleiche gilt für Deinen Partner, in dem er sich regelmäßig bei der Botschaft über den Stand informiert. 

Die Familienzusammenführungen bzw. die dafür notwendigen Visumserteilungen würden höchstwahrscheinlich wesentlich schneller erfolgen, wenn die Sachbearbeiter bei ABH und in den Konsulaten nicht ständig mit Nachfragen über den Stand der Dinge behelligt würden.

Wenn da alle paar Minuten die Telefone klingeln und die Mitarbeiter aus ihrer Arbeit gerissen werden, sollten sich die Antragsteller nicht zu wundern, wenn Antrag nicht umgehend und zeitnah bearbeitet werden kann.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Nonjo am 26.07.2017 um 09:41:30
wenn man nicht mit dem Stand der Technik mitgehen kann oder möchte muss man eben damit leben, das Kunden ihr Recht auf Information ausüben und entsprechende Status-Abfragen ausführen. Aus meiner Sicht auch zurecht, ansonsten wären viele nicht am persönlichen Ziel oder einer zeitnahen Bearbeitung der Verfahren.

Die Lösung wäre einfach, ein Onlineportal aufzusetzen auf welcher anhand von Nachname, Geburtsdatum und Antrags-ID eine Abfrage zum Sachstand online möglich wäre. Um die Sicherheit zu erhöhen könnte bei Antragsabgabe noch ein x-stelliger PIN oder das Antragsdatum definiert werden. IT-technisch gesehen kein großes Ding, Datenschutz ist auch gewährleistet basierend auf entsprechenden Eingabeparametern.
Alle Daten wären ohnehin bereits vorhanden in diversenen Systemen, die Einrichtung und Schnittstellenkonfiguration ist übersichtlich teuer und es muss nix neues erfunden werden.

Als Folge wären die ach so ausgelasteten MA (dazu sage ich mal lieber nichts) befreit von den telefonischen oder den Email Anfragen und könnten - wie ihr so schön behauptet - ungestört Anträge bearbeiten.

Das scheitert aber an der Qualifikation der MA sowie der Bereitschaft, moderne Techniken und Verfahren einzusetzen im Workflow bzw. auch am Willen, etwas zu verändern. So bleibt es dabei, das die Kunden entsprechend Anfragen stellen um zu wissen, wie der Stand der Dinge ist und entsprechend forcieren zu können.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2017 um 09:46:59

Eins schrieb am 26.07.2017 um 09:41:30:
Das scheitert aber an der Qualifikation der MA.... 

....und die qualifizierten Mitarbeiter warten alle nur sehnlichst darauf, von den Behörden einen Job angeboten zu bekommen.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von okatomy am 26.07.2017 um 09:48:11
Als ob der MA das irgendwie zu verantworten hätte oder an seiner Qualifikation liegen würe dass die Behörde kein Online-System zur Sachstandsnachfrage betreibt.

Vergleichbare Systeme die ich kenne geben übrigends abgesehen von "Auftrag angenommen" "Auftrag in Bearbeitung" "Auftrag abgeschlossen" keine weiteren Informationen, also auch nicht unbedingt sehr hilfreich.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Jojo2015 am 26.07.2017 um 09:55:00
"Als Folge wären die ach so ausgelasteten MA (dazu sage ich mal lieber nichts..."

Ich glaube, das ist auch besser >:(

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 26.07.2017 um 10:34:46

Eins schrieb am 26.07.2017 um 09:41:30:
Als Folge wären die ach so ausgelasteten MA (dazu sage ich mal lieber nichts) befreit von den telefonischen oder den Email Anfragen und könnten - wie ihr so schön behauptet - ungestört Anträge bearbeiten.


Das glaubst Du doch selber nicht!? Wenn ein Antragsteller im System liest dass nach 2 / 3 / 4 Wochen (je nach persönlichem Ungeduldigkeitsfaktor) nicht mal begonnen wurde seinen Antrag zu bearbeiten oder nicht die nächste Stufe errreicht wurde oder was auch immer der Antragsteller erwartet hat, wie weit sein Antrag zu diesem Zeitpunkt sein muss - was wird er dann tun? Richtig, er wird anrufen. Versuchen einen Bearbeiter / Zuständigen ans Telefon zu bekommen und ihn fragen, warum das nicht schneller geht. Oder was er tun kann, damit es schneller geht.....Dann wären wir soweit wie vorher. So ein eingeführtes System würde nur den Bruchteil aller möglichen Fragen "beantworten". Es wäre garantiert nicht DIE Problemlösung.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 26.07.2017 um 11:21:36
Aber was kann ich machen, wenn die mich nicht befragen und die ABH gibt ihre Stellungnahme an die Botschaft und mein Mann bekommt eine Ablehnung. Ich habe doch das Recht als deutsche das mein Mann hier her kommt. Oder?

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von okatomy am 26.07.2017 um 11:34:43
Natürlich, sofern du eine schutzwürdige Ehe führst.

Ablehnung kann es eigentlich nur geben bei Scheineheverdacht oder wenn dein Mann eine falsche Identität hat oder Bigamist ist. Straftäter/Terroristen jetzt mal nicht mitgezählt.

Mache dir nicht so viele Gedanken. Das klappt schon.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 26.07.2017 um 11:38:01

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 26.07.2017 um 11:21:36:
Ich habe doch das Recht als deutsche das mein Mann hier her kommt. Oder? 

Allerdings nur dann, wenn es sich um eine schützenswerte Ehe handelt. Wenn die AV zu einem anderen Ergebnis kommt und die FZF ablehnt, müsst Ihr remonstrieren bzw. dagegen klagen.

Gibt es denn eine Veranlassung, dass Ihr mit einer Ablehnung rechnen müsstet ?

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 26.07.2017 um 12:41:48
Nein es gibt kein Anlass für eine Ablehnung, ich habe nur Angst, weil ich schon viel darüber gelesen habe.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von erne am 27.07.2017 um 21:33:44

Eins schrieb am 26.07.2017 um 09:41:30:
das Kunden ihr Recht auf Information ausüben und entsprechende Status-Abfragen ausführen.


sicher ...
und die Kunden müssen dann damit leben, dass die Bearbeitung aller Anträge, auch die des eigenen, länger dauert.
Toll !!!!!  (für den Kunden)


Eins schrieb am 26.07.2017 um 09:41:30:
Als Folge wären die ach so ausgelasteten MA (dazu sage ich mal lieber nichts) befreit von den telefonischen oder den Email Anfragen und könnten - wie ihr so schön behauptet - ungestört Anträge bearbeiten.

jaja, und die Daten kommen von selbst in die Datenbank, die man dann online abfragen kann ...


Bollywood-Tlänzerin schrieb am 26.07.2017 um 11:21:36:
Aber was kann ich machen, wenn die mich nicht befragen 

nichts .
"die" müssen dich auch nicht befragen, wenn sie eine Zustimmung geben.


Bollywood-Tlänzerin schrieb am 26.07.2017 um 11:21:36:
und mein Mann bekommt eine Ablehnung. 

dann wurdest du aber auch vorher angehört und hast was falsches gesagt.

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 26.07.2017 um 12:41:48:
ich habe nur Angst

und das ohne Grund
... deine Sache



Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 27.07.2017 um 21:37:08

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 26.07.2017 um 12:41:48:
Nein es gibt kein Anlass für eine Ablehnung, ich habe nur Angst, weil ich schon viel darüber gelesen habe.


Immer daran denken: Erst beantragen 100 Leute ein Visum.

Dann entscheidet die Botschaft positiv, normalerweise.

99 Antragsteller bekommen ihr Visum. Was machen die? Sich freuen, Eis essen, Wohnung einrichten... Niemand schreibt irgendwas.

1 Antragsteller bekommt eine Ablehnung. Der schreibt Beschwerden, Facebook-Beiträge, Fragen in 10 Foren, Leserbriefe an Zeitungen.

Und Du liest alles und denkst, alle Anträge werden abgelehnt.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von grisu1000 am 28.07.2017 um 06:08:11

erne schrieb am 27.07.2017 um 21:33:44:
jaja, und die Daten kommen von selbst in die Datenbank, die man dann online abfragen kann ...


Ja in modernen Bearbeitungssystemen ist das so. Da wird der Antrag nämlch schon direkt elektronisch in die Datenbank eingelesen, vom Antragsteller bei seiner elektronischen Antrag oder das PDF wird eingelesen oder man verwendet OCR. Und wenn der Antragsteller seinen Termin bekommt hat der Entscheider bereits die Daten gelesen und und kann auch gezielt Fragen stellen.

Ist halt nicht Deutschland sondern andere Länder.  Ich mach aber den Behördenmitarbeitern keinen Vorwurf, es ist wie es ist, solange die Behördenleitung mit Papier arbeiten will.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Tippi am 28.07.2017 um 14:44:55
Geht es euch besser, wenn ihr auf Behördenmitarbeitern rumhackt?

Geht es schneller, einfacher ........?????

Lasst doch einfach endlich diese Abwertungen, hier arbeiten Behörden-
mitarbeiter intensiv mit und dass es in jeder Branche solche und auch
solche gibt, ist nix Neues.

Also sachlich bleiben, bitte.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 04.08.2017 um 18:22:07
Hallo, ich wollte wissen wie lange die Bearbeitung zur Familienzusammenführung (Botschaft Islamabad) dauert, Unterlagen liegen schon seit über 2 Monate bei der Ausländerbehörde (Akten werden noch angefordert von Deutschland), ich habe das Gefühl da passiert gar nichts. Ich warte jeden Tag auf einen Brief von der Ausländerbehörde. Ich habe hier gelesen, das einige nach 3 Wochen von der Ausländerbehörde angeschrieben wurden sind, wenn die Unterlagen von der Botschaft bei der Ausländerbehörde eingegangen sind. Kann mir jemand weiterhelfen?

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 04.08.2017 um 18:34:31
Grundsätzlich stimmt das, einige wurden nach 3 Wochen angeschrieben. Andere erst nach zwei Monaten.

Du solltest erstmal abwarten, bis die Schulferien zu Ende sind. Dann kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zurück in die Behörde, die selbst Kinder haben und was mit denen machen wollten. Und dann kannst Du anfangen, die Wochen zu zählen.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 09.08.2017 um 16:35:25
Halla, ich habe eine Frage, wir haben damals den Antrag auf Familienzusammenführung ausgefüllt und wir haben damals nur den Ort wo er sich aufgehalten hat geschrieben und nicht die zuständige Ausländerbehörde nun habe ich Angst das meine Ausländerbehörde nicht die Akten bekommen, ich bin momentan mit den Nerven am Ende. Ich hoffe und bitte um eine schnelle Antwort.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von lottchen am 09.08.2017 um 16:56:58
Steht in seinem Antrag Dein Name und Deine vollständige Adresse drinnen? Hat er den Antrag komplett ausgefüllt, dann steht drinnen, zu wem er die FZF beantragt. Dann ist doch alles ok. Welche Ausländerbehörde zuständig ist finden unsere Behörden anhand Deines Wohnortes schon selber raus.
Also was genau hat er NICHT angegeben?
 
PS: Hast Du schon mal beim Bundesverwaltungsamt in Köln nachgefragt, wo sich die Unterlagen gerade befinden? Dazu brauchst Du die Vorgangsnummer, die Dein Mann haben müsste.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 09.08.2017 um 17:20:24
Sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt, die Unterlagen sind bei der Ausländerbehörde an meinem Wohnort, es geht mir darum wo er zuletzt gewohnt hat wir haben nur den Ort angegeben und nicht die zuständige Aufsichtsbehörde, z. B wir haben angegeben Wandlitz (Berlin) sein letzter Wohnort. Wir haben aber nicht die zuständige Aufsichtsbehörde angeben und jetzt habe ich Angst das meine Ausländerbehörde die Unterlagen nicht von der anderen Ausländerbehörde bekommen

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 09.08.2017 um 17:28:36
Innerhalb weniger Sekunden konnte ich die für Wandlitz zuständige Ausländerbehörde ermitteln:
Landkreis Barnim Ausländerbehörde
Anschrift: Heegermühler Straße 75
16225 Eberswalde
Telefon: 03334 214-1406
Fax: 03334 214-2406

....und das kann Eure neue ABH mit Sicherheit auch.


Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 09.08.2017 um 18:03:44
Vielen Dank, das habe ich auch gefunden aber es gibt noch eine in seinen Ausweis steht Landkreis Barnim Eberswalde, ich hoffe , ich fühle mich so schlecht, weil wir nur Wandlitz (Berlin) eingetragen haben, weil die Unterlagen von der Botschaft seit 22.05.2017 eingegangen sind und ich habe heute wieder bei meiner Ausländerbehörde angerufen um zu fragen wie der Bearbeitungsstand ist, mir wurde wieder gesagt das sie auf die Unterlagen von der anderen Ausländerbehörde warten, jetzt denke ich das sie nicht die richtige Ausländerbehörde finden.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 09.08.2017 um 18:05:04
Die ander ABH von Landkreis Barnim heißt
Am Markt 1

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 09.08.2017 um 18:45:00

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 09.08.2017 um 18:03:44:
ich habe heute wieder bei meiner Ausländerbehörde angerufen um zu fragen wie der Bearbeitungsstand ist, mir wurde wieder gesagt das sie auf die Unterlagen von der anderen Ausländerbehörde warten, jetzt denke ich das sie nicht die richtige Ausländerbehörde finden. 

Du kannst doch wohl kaum erwarten, dass die Mitarbeiter der ABH nichts anderes zu tun haben, als jeden Tag die eingehenden Akten zu durchsuchen, ob da eventuell der Antrag des Ehemannes von @Bollywood-Tänzerin dabei ist und dann alles stehen und liegen lassen, um diesen Antrag schnellstens zu bearbeiten. Das geht alles seinen Gang und wenn der Antrag Deines Mannes an der Reihe ist, dann wird er auch bearbeitet. Deine ständige Anruferei ist eher kontraproduktiv, denn wenn man dauernd zum Telefon muss, kommt man nicht zum Arbeiten und alles dauert noch viel länger.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 09.08.2017 um 19:23:26

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 09.08.2017 um 18:05:04:
Die ander ABH von Landkreis Barnim heißt
Am Markt 1

Nein, das ist keine andere ABH, nur ihre neue Adresse, ich hatte da wohl noch die alte. Die sind nur umgezogen.

Titel: Familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 04.09.2017 um 17:50:49
Hallo, letzte Woche habe ich von der Ausländerbehörde erfahren, das sie die Stellungnahme an die Botschaft abgeben hat, ich  keinen Brief von der Ausländerbehörde bekommen.
Was bedeutet das jetzt, kann mir das jemand erklären.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Nonjo am 04.09.2017 um 17:57:10
Die ABH hat positiv oder negativ geantwortet und somit der FZF zugestimmt oder eben eine negative Antwort zur Botschaft zurückgesandt.
Diese führt nun Restarbeiten durch und informiert den Antragsteller übers Ergebnis.

Da keine Rückfragen oder Klärung mit Dir notwendig war sollte es ein recht einfacher Fall sein und es ist eine positive Antwort zu erwarten; bei Klärungsbedarf wärst Du ja sicherlich kontaktiert worden, wenn es nix zu klären gibt um so besser.

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 04.09.2017 um 18:37:01
Inhalt bzw. Ergebnis erfährst Du auch nicht, sondern der Antragsteller. Er erfährt das Ergebnis von der Behörde, bei der er den Visumantrag gestellt hat.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Hoceima am 08.09.2017 um 09:54:23

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 04.09.2017 um 17:50:49:
Hallo, letzte Woche habe ich von der Ausländerbehörde erfahren, das sie die Stellungnahme an die Botschaft abgeben hat, ich  keinen Brief von der Ausländerbehörde bekommen.


Gibt es bereits Neuigkeiten?

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 10.09.2017 um 07:40:41
Seit der Stellungnahme von der Ausländerbehörde an die Botschaft (28.08.2017) gibt es leider noch keine Neuigkeiten

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 10.09.2017 um 15:24:27

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 10.09.2017 um 07:40:41:
Seit der Stellungnahme von der Ausländerbehörde an die Botschaft (28.08.2017) gibt es leider noch keine Neuigkeiten

Man sollte davon ausgehen können, das Eure Angelegenheit nicht das Einzigste ist, was die dortige Konsularabteilung zu bearbeiten hat. Der Antragsteller wird es als Erster erfahren, wenn über die Visumserteilung entschieden wurde. Da muss man eben warten, bis es soweit ist.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 11.09.2017 um 14:02:40
Hallo ich bin es wieder Mal, ich halte es ohne meinen Mann nicht aus, seit dem 28.08.2017 hat die Ausländerbehörde an die Botschaft die Stellungnahme abgeben bis jetzt hat mein Mann nichts bekommen, ich habe zu ihm schau jeden Tag mehrmals in dein E-Mail Fach und morgen fliege ich zu ihn nach Pakistan

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Hoceima am 11.09.2017 um 14:17:33

Bollywood-Tlänzerin schrieb am 11.09.2017 um 14:02:40:
Hallo ich bin es wieder Mal, ich halte es ohne meinen Mann nicht aus, seit dem 28.08.2017 hat die Ausländerbehörde an die Botschaft die Stellungnahme abgeben bis jetzt hat mein Mann nichts bekommen, ich habe zu ihm schau jeden Tag mehrmals in dein E-Mail Fach und morgen fliege ich zu ihn nach Pakistan


Weißt du ob die Stellungnahme positiv oder negativ war?
Hat dein bereits bei der Botschaft angerufen oder eine Email geschickt?

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 11.09.2017 um 15:09:24
Wir wissen noch nichts, nein mein Mann hat dort noch nicht angerufen rufen oder Email geschrieben, in der Belehrung stand das man in den 6  monatigen Bearbeitung nicht dauernd nach fragen soll

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 11.09.2017 um 15:09:32

Hoceima schrieb am 11.09.2017 um 14:17:33:
Hat dein bereits bei der Botschaft angerufen... 

Die ständige Anruferei bei den entsprechenden Behörden trägt sicher kaum zu einer Beschleunigung des Verfahrens bei, eher zur Verzögerung, denn das hält die Sachbearbeiter von der Arbeit ab.

Bereits nach zwei Wochen ungeduldig zu werden, halte ich ebenfalls für unangemessen (um nicht zu sagen für unverschämt).

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Hoceima am 11.09.2017 um 15:14:57

Saxonicus schrieb am 11.09.2017 um 15:09:32:
Die ständige Anruferei bei den entsprechenden Behörden trägt sicher kaum zu einer Beschleunigung des Verfahrens bei, eher zur Verzögerung, denn das hält die Sachbearbeiter von der Arbeit ab.

Bereits nach zwei Wochen ungeduldig zu werden, halte ich ebenfalls für unangemessen (um nicht zu sagen für unverschäm


Ob unangemessen oder unverschämt, es ist meines Empfindens legitim nachzuhacken wie der aktuelle Stand der Dinge ist. Ob nun per Mail oder ein kurzer Anruf.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Bollywood-Tlänzerin am 11.09.2017 um 15:33:54
Danke für euer komentare, wir Bangen und hoffen auf eine positive Entscheidung, ich will nicht schon an das schlimmste denken, ich und mein Mann haben Angst

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von reinhard am 11.09.2017 um 16:49:01

Hoceima schrieb am 11.09.2017 um 15:14:57:
Ob nun per Mail oder ein kurzer Anruf.


Da es Hunderte von Anträgen sind: Du forderst damit Hunderte von Anrufen. Das würde die Botschaft lahmlegen, und niemand bekommt ein Visum.

Warum willst Du das?

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Saxonicus am 11.09.2017 um 19:32:36

Hoceima schrieb am 11.09.2017 um 15:14:57:
Ob unangemessen oder unverschämt, es ist meines Empfindens legitim 

Dann sollten sich die Anrufer auch darüber klar sein, dass sie durch häufige Nachfragen den Ablauf nicht beschleunigen sonder verlängern. Wollen die das wirklich ?

In der Position des Sachbearbeiters würde ich die Akte der ständigen Anrufer zuunterst in den Aktenstapel legen und die Akten der nicht anrufenden Kunden zuerst bearbeiten.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Obst88 am 12.09.2017 um 15:34:25

Saxonicus schrieb am 11.09.2017 um 19:32:36:
In der Position des Sachbearbeiters würde ich die Akte der ständigen Anrufer zuunterst in den Aktenstapel legen und die Akten der nicht anrufenden Kunden zuerst bearbeiten.


Damit würde dann aber nur das Bild gefördert werden, welches viele Personen von Behördenmitarbeitern haben.

Ich finde es durchaus legitim nachzufragen. Bei jedem Privatunternehmen ist es üblich, dass man über den Bearbeitungsstand eines Vorgangs zeitnah unterrichtet wird. Es muss ja auch gar nicht der Bearbeiter persönlich sein der Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilt, das kann sicher auch eine Hilfskraft übernehmen. Wenn solche Strukturen nicht vorhanden sind muss man sie eben schaffen, warum sollte das anders laufen als in der Privatwirtschaft?

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Budweiser am 12.09.2017 um 16:15:15

Obst88 schrieb am 12.09.2017 um 15:34:25:
Damit würde dann aber nur das Bild gefördert werden, welches viele Personen von Behördenmitarbeitern haben.

Ich finde es durchaus legitim nachzufragen. Bei jedem Privatunternehmen ist es üblich, dass man über den Bearbeitungsstand eines Vorgangs zeitnah unterrichtet wird. Es muss ja auch gar nicht der Bearbeiter persönlich sein der Auskünfte zum Bearbeitungsstand erteilt, das kann sicher auch eine Hilfskraft übernehmen. Wenn solche Strukturen nicht vorhanden sind muss man sie eben schaffen, warum sollte das anders laufen als in der Privatwirtschaft?

Ja Du hast vollkommen Recht, dieser Service sollte angeboten werden.
Und das kostenpflichtig - die Hilfskraft arbeitet nicht umsonst!
Ich denke eine Gebühr von ca. 20 Euro für die Anfrage wäre durchaus angemessen - für jede Anfrage selbstverständlich!
Zahlbar vor Auskunft! :)

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Obst88 am 13.09.2017 um 08:21:15

Budweiser schrieb am 12.09.2017 um 16:15:15:
Ja Du hast vollkommen Recht, dieser Service sollte angeboten werden. Und das kostenpflichtig - die Hilfskraft arbeitet nicht umsonst!
Ich denke eine Gebühr von ca. 20 Euro für die Anfrage wäre durchaus angemessen - für jede Anfrage selbstverständlich! Zahlbar vor Auskunft! :)


Darüber könnte man nachdenken. Aber zu sagen man legt die Akte ganz nach unten nur weil sich jemand nach dem Bearbeitungsstand erkundigt, halte ich für absolut falsch. Wenn er nun täglich 5 mal anruft ok, aber bei einer Nachfrage? Dann sollte dem Antragsteller wenigstens ein voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum genannt werden (damit meine ich nicht zu sagen, dass es irgendwas zwischen 3 und 6 Monaten werden wird).

OT: Was soll deine rassistische Äußerung, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört? In Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Du sprichst damit auch jeder Person dessen Vorfahren vor Generationen eingewandert sind ab, ein Teil Deutschlands zu sein, solange er nicht Konvertiert ist. Sowas gehört nicht in ein Forum bei dem es hauptsächlich um Ausländerrecht geht.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Hoceima am 13.09.2017 um 08:55:12

Budweiser schrieb am 12.09.2017 um 16:15:15:
r vor Auskunft!
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Der Islam gehört nicht zu Deutschland!



So so.. der Islam gehört nicht zu Deutschland.. Welch' schwachsinnige Aussage von einem Clown im wahrsten Sinne des Wortes ;D

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Petersburger am 13.09.2017 um 09:05:17
Völlig OT, aber es widerstrebt mir, das unwidersprochen stehen zu lassen:

Obst88 schrieb am 13.09.2017 um 08:21:15:
rassistische Äußerung


Hoceima schrieb am 13.09.2017 um 08:55:12:
schwachsinnige Aussage von einem Clown

Beide hier zitierten Aussagen sind noch schlimmer als die Äußerung, auf die sie sich beziehen.

In Deutschland herrscht ebenso Meinungs- wie Religionsfreiheit.
Wenn jemand der Meinung ist, dass der Islam nicht im selben Maße wie das Christentum zu Deutschland gehört und diese Meinung genauso plakativ äußert wie das von Politikern formuliert wird, dann ist das ebenso sein gutes Recht wie Gläubige ihre Religion ausüben dürfen.

Eine solche Äußerung als rassistisch oder schwachsinnig zu bezeichnen ist völlig daneben.
Mit Rasse hat es gar nichts zu tun.
"Schwachsinnig" ist eine unmittelbare Frechheit und sie greift den seine Meinung frei Äußernden direkt und persönlich an, weil er seine Meinungsfreiheit nutzt.


Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Obst88 am 13.09.2017 um 09:36:41

Petersburger schrieb am 13.09.2017 um 09:05:17:
Wenn jemand der Meinung ist, dass der Islam nicht im selben Maße wie das Christentum zu Deutschland gehört und diese Meinung genauso plakativ äußert wie das von Politikern formuliert wird, dann ist das ebenso sein gutes Recht wie Gläubige ihre Religion ausüben dürfen.


In einem Forum für Ausländerrecht hat eine Aussage wie "alle die keine Christen sind gehören nicht zu Deutschland" nichts zu suchen. Er schreibt ja nicht, dass der "Islam nicht im selben Maße wie das Christentum zu Deutschland gehört" wie du es schreibst, sondern das der Islam überhaupt nicht zu Deutschland gehört. Damit diffamiert er alle Personen die diese Religion ausüben. Natürlich ist das in dieser Art eine rassistische Äußerung, die auch die Religionsfreiheit untergräbt. Was soll sowas in diesem Forum? Das kann man beim nächsten AFD Stammtisch diskutieren, aber hier gehört es nicht hin.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Petersburger am 13.09.2017 um 10:06:12
1. Religion hat mit Rasse nichts zu tun. Wieso also rassistisch? Völlig falsche Wortwahl!

2. Wenn jemand öffentlich äußert "Der Islam gehört zu Deutschland" - und das hat ja wohl jeder gehört/gelesen - dann ist jemand mit einer anderen Meinung nicht verpflichtet, seine Worte sorgfältiger abzuwägen oder seine Gedanken politkorrekter zu formulieren als der erste.
Wem die eine plakative Äußerung gefällt, der sollte die Gegenmeinung nicht aufgrund ihrer Kürze / Politinkorrektheit oder was auch immer kritisieren.

3. Wem eine Meinung(säußerung) nicht gefällt und gleichzeitig für Meinungsfreiheit ist, der stellt sich selbst kein schmückendes Zeugnis aus, wenn er dem anderen häßliche Etiketten verpasst.

Ob die Worte auf dem Etikett nun inhaltlich passend sind oder nicht: Wer Etiketten aufklebt (statt zu argumentieren) ist nicht soooo weit weg vom Verbot anderer Meinungen.

Und das Ganze vor dem Hintergrund einer Signatur, die ich schon lange an den Beiträgen von Budweiser lese ...


Obst88 schrieb am 13.09.2017 um 09:36:41:
In einem Forum für Ausländerrecht hat eine Aussage wie "alle die keine Christen sind gehören nicht zu Deutschland" nichts zu suchen. Er schreibt ja nicht, dass der "Islam nicht im selben Maße wie das Christentum zu Deutschland gehört" wie du es schreibst, sondern das der Islam überhaupt nicht zu Deutschland gehört. Damit diffamiert er alle Personen die diese Religion ausüben. 

Nichts von dem fett markierten hat Budweiser geschrieben.

Ob es Dir nun bewusst ist oder nicht:
Die Technik, eine Aussage erst zu interpretieren und dann auf die Interpretation einzuschlagen ist die einer Diktatur.
Habe ich selbst in der DDR mehr als einmal erlebt.
Diese Technik ist Unterdrückung anderer Meinungen.
Sie gehört auch nicht in dieses Forum - und auch sonst nirgendwo hin.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Obst88 am 13.09.2017 um 10:20:21

Petersburger schrieb am 13.09.2017 um 10:06:12:
1. Religion hat mit Rasse nichts zu tun. Wieso also rassistisch? Völlig falsche Wortwahl!


Das stammt nicht von mir, google ergibt eine Menge zu "Antimuslimischer Rassismus". Laut Wikipedia kommt Rassismus zwar von Rasse, kann sich aber genauso auf Religion beziehen.


Petersburger schrieb am 13.09.2017 um 10:06:12:
2. Wenn jemand öffentlich äußert "Der Islam gehört zu Deutschland" - und das hat ja wohl jeder gehört/gelesen - dann ist jemand mit einer anderen Meinung nicht verpflichtet, seine Worte sorgfältiger abzuwägen oder seine Gedanken politkorrekter zu formulieren als der erste.
Wem die eine plakative Äußerung gefällt, der sollte die Gegenmeinung nicht aufgrund ihrer Kürze / Politinkorrektheit oder was auch immer kritisieren.


Da haben wir wohl eine völlig andere Rechtsauffassung. Jemanden zu diffamieren und ihm zu unterstellen aufgrund seiner Religion kein Teil dieses Landes zu sein, ist etwas völlig anderes als sich dazu zu äußern, dass er mit seiner Religion ein Teil dieses Landes ist. Mit der ersten Aussage zeigt man, dass die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit nicht existiert.


Petersburger schrieb am 13.09.2017 um 10:06:12:
3. Wem eine Meinung(säußerung) nicht gefällt und gleichzeitig für Meinungsfreiheit ist, der stellt sich selbst kein schmückendes Zeugnis aus, wenn er dem anderen häßliche Etiketten verpasst.


Ich bin dafür das Grundgesetz zu achten. Wenn dort steht, dass es eine Religionsfreiheit gibt, dann gehört automatisch jede Religion zu Deutschland.

Das ist jetzt aber völlig OT. Politische Meinungen waren in diesem Forum immer unerwünscht. Dann sollte dieses, gegen das Grundgesetz gerichtete Statement, hier ebenfalls unerwünscht sein. In einem Forum in dem es überwiegend um Ausländerrecht geht, halte ich sie für völlig deplatziert.

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Budweiser am 13.09.2017 um 11:40:20

Obst88 schrieb am 13.09.2017 um 08:21:15:
OT: Was soll deine rassistische Äußerung, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört? In Deutschland herrscht Religionsfreiheit.


Freiheit herrscht nicht!

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von T.P.2013 am 13.09.2017 um 11:43:45

Obst88 schrieb am 13.09.2017 um 10:20:21:
Ich bin dafür das Grundgesetz zu achten. Wenn dort steht, dass es eine Religionsfreiheit gibt, dann gehört automatisch jede Religion zu Deutschland.


Quatsch.
Es bedeutet lediglich, dass der Staat sich neutral zu verhalten habe. Es bedeutet nicht, dass es eine Einheitsmeinung dazu geben muss, welche Religion "zu Deutschland gehört" oder nicht.

Im Übrigen: Das GG regelt das Verhältnis Staat-Bürger, nicht Bürger-Bürger. Die vom GG garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit (nicht: "Religionsfreiheit") gewährleistet, dass der Staat(!) niemanden verfolgt aufgrund seines Glaubens / religiösen Bekenntnisses.
Der Art. 4 verbietet nicht, dass jemand eine persönliche Meinung zu einer Religion haben darf oder eine Religion in irgendeiner Form bewertet.

Bevor man sich künstlich erregt, sollte man sich über Begrifflichkeiten und Basics im Klaren sein...

Edit und PS:


Obst88 schrieb am 13.09.2017 um 10:20:21:
Politische Meinungen waren in diesem Forum immer unerwünscht. Dann sollte dieses, gegen das Grundgesetz gerichtete Statement, hier ebenfalls unerwünscht sein. In einem Forum in dem es überwiegend um Ausländerrecht geht, halte ich sie für völlig deplatziert.


Ich persönlich halte es für erheblich gefährlicher, wenn jemand mittels Shitstorms nach Art der üblichen Berufsempörten am Äußern einer eigenen Meinung gehindert werden soll. Völlig unabhängig davon, ob man der geäußerten Meinung nun zustimmt oder nicht.
Das halte ich für gefährlicher, als es eine in aus 6 Wörtern bestehende Wertung jemals sein könnte.
Oder, um es mit Rosa Luxemburg zu sagen: "Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden"

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Daddy am 13.09.2017 um 13:22:30
Thema verfehlt, setzen, 6!

:closed:

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