mgb schrieb am 08.01.2017 um 19:58:04:Und dem halte ich ein Visa typ-d über 12 Monate entgegen.
Solche (deutschen) Visa gab es nicht zu Zeiten der Verbalnote, es gab sie noch nicht mal im Jahr 2010, als der SGK geändert wurde.
Leider hat unser Gesetzgeber sich hier der Praxis anderer Schengenstaaten angeschlossen, ohne deutlich zu machen - vielleicht auch ohne sich selbst dessen bewusst gewesen zu sein -, dass er damit ein vom Charakter her neues D-Visum geschaffen hat.
Zur Verwaltungsvereinfachung.
Bis dahin waren nationale Visa einzig und allein Einreisevisa zum Daueraufenthalt. Sie waren nötig, weil die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Daueraufenthalt (AE usf.) ausschließlich im Bundesgebiet möglich ist, die "Beantragung eines Daueraufenthalts" aber im Ausland zu erfolgen hat.
Solche Visa mit einer Gültigkeit von bis zu zwölf Monaten
befreien nicht von der Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels für den Daueraufenthalt (mehr als die schengenrechtlichen 90 Tage).
Sie werden auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller versichert, dass sein Aufenthalt nicht länger als ein Jahr betragen werde und er um
Ausstellung eines Visums, eines Aufenthaltstitels nach § 6(3)
AufenthG für den gesamten Aufenthaltszeitraum bittet.
(Womit es schon mal überhaupt keinen Bezug zum Fall des
TS gibt, der bestimmt dankbar ist für so viel Theorie nebenher...)
Der Inhaber hat also nicht drei Monate Zeit, um einzureisen und eine
AE zu beantragen, sondern er hat bis zu zwölf Monate Zeit, um einzureisen, sich ununterbrochen bis maximal zum Visumablauf aufzuhalten und rechtzeitig wieder auszureisen. Ein AE-Antrag ist nicht vorgesehen.
Und sie ändern nichts daran, dass jeder beliebige "41er" für die Einreise zum Daueraufenthalt keines Visums bedarf, innerhalb von 90 Tagen aber seinen Daueraufenthaltstitel zu beantragen hat.
Wo stünde da in der Verbalnote anderes?
mgb schrieb am 08.01.2017 um 20:25:31:Vielleicht könntest du noch erläutern warum es in anderen Sichtvermerksabkommen eine zeitliche Beschränkung gibt
Du ignorierst beharrlich meine Frage, wie lange eine Einreise dauert.
Worüber in der Verbalnote nichts steht, darüber ist nicht bestimmt. Also auch nicht geändert.