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Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien (Gelesen: 7.826 mal)
Verzweifelt86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
07.01.2017 um 14:59:19
 
Hallo,
ich habe momentan eine für mich sehr undurchsichtige und nervenaufreibende Situation zu bewältigen in der ich mich verliere. Daher wende ich mich nun an euch. Vielleich hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir die Gesetzeslage schildern bzw. mir Tipps geben wie ich vorgehen kann. Ich bedanke mich im Voraus für alle ernstgemeinten Antworten. Die Situation lautet wie folgt:

vor einiger Zeit habe ich eine Brasilianerin kennen und lieben gelernt. Ich wohne in Deutschland und Sie war zu dem Zeitpunkt auf Besuch bei ihrer Mutter in der Schweiz (sie spricht auch fließend Deutsch). Nun musste sie zurück nach Brasilien weil ihr 2-jähriger Sohn dort lebt. Kurz vor ihrer Abreise stellten wir fest, dass sie schwanger ist (2.Monat nun). Nun gab es natürlich sehr viele Tränen und für mich war es als hätte mich ein Zug überrollt, denn ich habe bisher noch keine eigenen Kinder. Jedoch freue ich mich wahnsinnig über die Schwangerschaft und kann mir eine Familie mit meiner Freundin auch langfristig sehr gut vorstellen. Sie sieht dies genauso. Jetzt kommt allerdings der problematische Teil.

In Brasilien hat sie schon, wie oben erwähnt, ein Kind aus einer früheren Beziehung. Der Vater ist auch Brasilianer. Die beiden waren nicht verheiratet und das Kind lebt bei ihr (während ihres Schweiz-Besuchs hat die Großmutter in Brasilien das Kind gehütet). Der Vater ist jedoch mit der Trennung partout nicht einverstanden und weigert sich prinzipiell dass sie mit dem Kind das Land verlässt, obwohl er sich nicht um das Kind kümmert und kümmern will. Ein Gerichtsprozess ist momentan anhängig, allerdings mit ungewissem Ausgang.

Unser Plan ist jetzt, dass sie mit ihrem Sohn so schnell wie möglich nach Deutschland kommt. Wir beide möchten nicht, dass sie das Baby in Brasilien zur Welt bringt aufgrund von schlechter medizinischer Versorgung, der aktuellen Gefahr durch Zika und ihrer momentanen Lebensbedingungen vor Ort. Eine zeitnahe Heirat in Deutschland ist auch geplant.

Wie stehen die Chancen, dass wir unseren Plan verwirklichen können?

Was passiert wenn sie ihren Sohn nicht mitnehmen darf, wie sage ich einer jungen Mutter, dass sie im Zweifelsfalle eine Entscheidung treffen muss. Alleine in Brasilien mit zwei kleinen Kindern, ohne Perspektive, und die Kinder wachsen ohne Vater auf. Sie wäre in einem unsichtbaren Gefängnis gefangen, gebaut durch die Verweigerung des Kindesvaters. Die Alternative wäre ihren Sohn bei dem Vater in Brasilien zu lassen, was sie sie nicht möchte, und ich sie auch verstehe, um dann ein neues Leben in Deutschland zu beginnen mit dem ständigen Gefühl ihren Sohn im Stich gelassen zu haben.

Im Falle, dass sie das Land temporär verlassen darf (angenommen 3 oder 6 Monate), wie ist die Gesetzeslage wenn sie aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft überhaupt nicht mehr aus Deutschland abfliegen darf? Wäre in diesem Falle, nach Ablauf der Frist, sogar im schlimmsten Falle der Tatbestand des Kindesentzugs/- Entführung erfüllt?

Auf was müssen wir bei der Einreise achten? Was geben wir als Grund ihrer Einreise an: Tourist mit Einladung oder Familienzusammenführung? Für ersteres benötigt sie meines Wissens vor Einreise kein Visum, für letzteres schon.

Wir sind beide noch relativ jung, 29 und 23, und momentan bin ich von uns beiden der einzige Arbeitnehmer d.h. das Geld ist auch relativ knapp. Wir machen uns verrückt vor Sorgen wie das alles funktionieren kann, besonders die Situation mit ihrem Kind aus der vorangegangen Beziehung bereitet uns sehr viel Kopfzerbrechen.

Danke.
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Antwort #1 - 07.01.2017 um 15:27:41
 
Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
Wie stehen die Chancen, dass wir unseren Plan verwirklichen können?


Kommt auf das Ergebnis des brasilianischen Gerichtes in dem Sorgerechtsstreit an. Sie kann sicherlich sofort, nach Vaterschaftsanerkennungm durch dich ein Visum zum deutschen Kind beantragen. Achte aber auf schnelle Heirat wegen der KV..sonst zahlst du die Geburt alleine!

Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
Was passiert wenn sie ihren Sohn nicht mitnehmen darf, wie sage ich einer jungen Mutter, dass sie im Zweifelsfalle eine Entscheidung treffen muss.


Das ist psychologische Lebensberatung und da wird dir hier keiner helfen können. Wenn es eine richtige Mutter ist wird sie sich zwischen dir und dem Sohn für das Kind entscheiden und dort bleiben. Alles andere würde ich von einer guten Mutter nicht erwarten. Du könntest ja denn nach Brasilien gehen, wenn du ohne sie nicht leben kannst!

Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
Alleine in Brasilien mit zwei kleinen Kindern, ohne Perspektive, und die Kinder wachsen ohne Vater auf. Sie wäre in einem unsichtbaren Gefängnis gefangen, gebaut durch die Verweigerung des Kindesvaters. Die Alternative wäre ihren Sohn bei dem Vater in Brasilien zu lassen, was sie sie nicht möchte, und ich sie auch verstehe, um dann ein neues Leben in Deutschland zu beginnen mit dem ständigen Gefühl ihren Sohn im Stich gelassen zu haben. 


Tja, das kommt dann eben auf das Gericht dort an und auf den Charakter deiner Freundin! Ist eben so! Was sollen wir dazu sagen? Erwatest du im ernst, dass Sie ihr Kind für dich im Stich lässt? Tut sie dieses kannst du damit rechnen, dass sie dich dann auch irgendwann für einen anderen im Stich lässt!

Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
m Falle, dass sie das Land temporär verlassen darf (angenommen 3 oder 6 Monate), wie ist die Gesetzeslage wenn sie aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft überhaupt nicht mehr aus Deutschland abfliegen darf? Wäre in diesem Falle, nach Ablauf der Frist, sogar im schlimmsten Falle der Tatbestand des Kindesentzugs/- Entführung erfüllt?


Wenn Sie ihr anderes Kind, entgegen gerichtlicher Entscheidungen nach Deutschland bringt, macht sie sich vermutlich wegen Kindesentzug strafbar....da wird das Gesetz dort nicht weit von unserem abweichen! Würde ich nicht zu raten!

Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
Auf was müssen wir bei der Einreise achten? Was geben wir als Grund ihrer Einreise an: Tourist mit Einladung oder Familienzusammenführung? Für ersteres benötigt sie meines Wissens vor Einreise kein Visum, für letzteres schon.


Familienzusammenführung zum deutschen Kind....Visum sollte dann, nach einer positiven gerichtlichen Entscheidung, auch für das andere Kind mitgemacht werden....könnte sonst etwas schwieriger werden!

Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
Wir sind beide noch relativ jung, 29 und 23, und momentan bin ich von uns beiden der einzige Arbeitnehmer d.h. das Geld ist auch relativ knapp. Wir machen uns verrückt vor Sorgen wie das alles funktionieren kann, besonders die Situation mit ihrem Kind aus der vorangegangen Beziehung bereitet uns sehr viel Kopfzerbrechen.


Wie wollt ijr dann leben? Mein Rat ist erstmal das Gerichtsurteil abzuwarten, bevor man ein Visum stellt. Keine gute Mutter wird ein Kind wegen einem Mann zurücklassen!
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Verzweifelt86
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Antwort #2 - 07.01.2017 um 15:57:47
 
Hallo, danke für die schnelle Anwort.

Ich würde niemals von ihr erwarten, dass sie ihr Kind für mich im Stich lässt. Es ist mir vollkommen klar, dass das Kind immer Priorität haben wird. Aber wenn unser Kind kommt ist dies doch schon eine ganz andere Situation? Die ganze Problematik entsteht doch erst durch die Verweigerung des Kindersvaters.

Ich habe mir auch schon überlegt nach Brasilien zu gehen, jedoch ist dies aufgrund meines Jobs fast unmöglich.
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Antwort #3 - 07.01.2017 um 16:32:32
 
Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 15:57:47:
Aber wenn unser Kind kommt ist dies doch schon eine ganz andere Situation? Die ganze Problematik entsteht doch erst durch die Verweigerung des Kindersvaters.


Was erwartest du von einem Vater? Ich würde auch für mein Kind kämpfen!
Viel mehr als abwarten, was das Gericht entscheidet bleibt euch nicht. Alles andere bringt nur Probleme mit dem Gesetz!

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Antwort #4 - 07.01.2017 um 17:02:27
 
1. Brasilianer brauchen zum FZF kein Visum (§ 41 Abs. 2 AufenthV).
2. den Gerichtsprozess für das andere Kind natürlich verfolgen
3. Überlegen ob man die Frau nicht insbesondere wegen der Zika-Gefahr nicht in den erstbesten Flug nach Deutschland setzt. Und dann innerhalb der 90 Tage einen Antrag auf AE stellt.

Problematisch wären dann die Krankenversicherung. Man wäre Selbstzahler.
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Antwort #5 - 07.01.2017 um 17:08:50
 
Aras schrieb am 07.01.2017 um 17:02:27:
Brasilianer brauchen zum FZF kein Visum (§ 41 Abs. 2 AufenthV).


Da sie aber wohl gerade zurück nach Brasilien geflogen ist, sollte man die 90 / 180 Regel prüfen...
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Antwort #6 - 07.01.2017 um 18:11:36
 
Nach deutsch-brasilianischen Sichtvermerksabkommen benötigen brasilianische Staatsbürger keinen Einreisesichtvermerk für einen Aufenthalt länger 3 Monate.
Nachzulesen hier:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl208s1179.pd...

Nach §16 AufenthV haben ältere Sichvermerksabkommen Vorrang.
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Antwort #7 - 07.01.2017 um 20:27:49
 
Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
d.h. das Geld ist auch relativ knapp

Für das bereits vorhandene Kind dürfte eine Verpflichtungserklärung notwendig werden, weil es nicht Dein Kind ist und der Zuzug nach Deutschland zur (ausländischen) Mutter erfolgt.
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Antwort #8 - 07.01.2017 um 21:21:44
 
Saxonicus schrieb am 07.01.2017 um 20:27:49:
Für das bereits vorhandene Kind dürfte eine Verpflichtungserklärung notwendig werden,

Saxonicus, lass das doch bitte.

Wenn der LU gesichert ist, darf eine VE nicht gefordert werden - steht in der AVwV zum AufenthG und wurde hier oft und oft thematisiert.

Ist der LU nicht nicht gesichtert, wird eine VE nicht entgegengenommen - oder zumindest ohne Bestätigung der Bonität, womit sie sinnlos ist.
In diesem Fall ist zugunsten des deutschen Kindes auch ein Zuzug des Halbgeschwisterkindes in die Sozialsysteme hinzunehmen.

M.a.W.
Dein Hinweis ging voll daneben.

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Antwort #9 - 07.01.2017 um 22:07:10
 
Petersburger schrieb am 07.01.2017 um 21:21:44:
In diesem Fall ist zugunsten des deutschen Kindes auch ein Zuzug des Halbgeschwisterkindes in die Sozialsysteme hinzunehmen.

Danke, wusste ich nicht, wieder etwas gelernt.
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Antwort #10 - 08.01.2017 um 15:06:10
 
Benötigt ein brasilianischer Staatsbürger, der nicht arbeiten will, überhaupt einen Aufenthaltstitel.
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Antwort #11 - 08.01.2017 um 15:24:01
 
§ 4 Abs. 1 AufenthG
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Antwort #12 - 08.01.2017 um 15:29:44
 
mgb schrieb am 08.01.2017 um 15:06:10:
Benötigt ein brasilianischer Staatsbürger, der nicht arbeiten will, überhaupt einen Aufenthaltstitel. 

Nein, Brasilianer dürfen wie Deutsche oder EU-Bürger ohne jede weitere Voraussetzung in Deutschland leben.

Ende der Ironie - was soll denn diese Frage in dieser Formulierung?
Mich hat sie schockiert.
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Antwort #13 - 08.01.2017 um 15:57:35
 
Dann lies mal §16 AufenthV genauer durch und dann das einseitige Sichtvermerksabkommen.
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Antwort #14 - 08.01.2017 um 16:02:19
 
Solange Du Deine Frage nicht korrekt stellst, wirst Du nichts anderes erreichen.

Ich weiß auch ohne Nachhilfe, welche Rechte Brasilianer haben, die zu Kurzaufenthalten einreisen oder auch zu Daueraufenthalten (dort mit Einschränkungen).

Allerdings kenne ich keine Sonderrechte für Brasilianer, die Deine Frage so zulassen. Denn selbstverständlich brauchen sie Aufenthaltstitel für den Daueraufenthalt.

Und da Du das auch weißt, erlaube ich mir auch korrekte Formulierungen von Dir zu erwarten - die von mir kritisierte war zur Irreführung von Laien durchaus geeignet.
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