Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:Wie stehen die Chancen, dass wir unseren Plan verwirklichen können?
Kommt auf das Ergebnis des brasilianischen Gerichtes in dem Sorgerechtsstreit an. Sie kann sicherlich sofort, nach Vaterschaftsanerkennungm durch dich ein Visum zum deutschen Kind beantragen. Achte aber auf schnelle Heirat wegen der
KV..sonst zahlst du die Geburt alleine!
Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:Was passiert wenn sie ihren Sohn nicht mitnehmen darf, wie sage ich einer jungen Mutter, dass sie im Zweifelsfalle eine Entscheidung treffen muss.
Das ist psychologische Lebensberatung und da wird dir hier keiner helfen können. Wenn es eine richtige Mutter ist wird sie sich zwischen dir und dem Sohn für das Kind entscheiden und dort bleiben. Alles andere würde ich von einer guten Mutter nicht erwarten. Du könntest ja denn nach Brasilien gehen, wenn du ohne sie nicht leben kannst!
Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:Alleine in Brasilien mit zwei kleinen Kindern, ohne Perspektive, und die Kinder wachsen ohne Vater auf. Sie wäre in einem unsichtbaren Gefängnis gefangen, gebaut durch die Verweigerung des Kindesvaters. Die Alternative wäre ihren Sohn bei dem Vater in Brasilien zu lassen, was sie sie nicht möchte, und ich sie auch verstehe, um dann ein neues Leben in Deutschland zu beginnen mit dem ständigen Gefühl ihren Sohn im Stich gelassen zu haben.
Tja, das kommt dann eben auf das Gericht dort an und auf den Charakter deiner Freundin! Ist eben so! Was sollen wir dazu sagen? Erwatest du im ernst, dass Sie ihr Kind für dich im Stich lässt? Tut sie dieses kannst du damit rechnen, dass sie dich dann auch irgendwann für einen anderen im Stich lässt!
Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:m Falle, dass sie das Land temporär verlassen darf (angenommen 3 oder 6 Monate), wie ist die Gesetzeslage wenn sie aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft überhaupt nicht mehr aus Deutschland abfliegen darf? Wäre in diesem Falle, nach Ablauf der Frist, sogar im schlimmsten Falle der Tatbestand des Kindesentzugs/- Entführung erfüllt?
Wenn Sie ihr anderes Kind, entgegen gerichtlicher Entscheidungen nach Deutschland bringt, macht sie sich vermutlich wegen Kindesentzug strafbar....da wird das Gesetz dort nicht weit von unserem abweichen! Würde ich nicht zu raten!
Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:Auf was müssen wir bei der Einreise achten? Was geben wir als Grund ihrer Einreise an: Tourist mit Einladung oder Familienzusammenführung? Für ersteres benötigt sie meines Wissens vor Einreise kein Visum, für letzteres schon.
Familienzusammenführung zum deutschen Kind....Visum sollte dann, nach einer positiven gerichtlichen Entscheidung, auch für das andere Kind mitgemacht werden....könnte sonst etwas schwieriger werden!
Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:Wir sind beide noch relativ jung, 29 und 23, und momentan bin ich von uns beiden der einzige Arbeitnehmer d.h. das Geld ist auch relativ knapp. Wir machen uns verrückt vor Sorgen wie das alles funktionieren kann, besonders die Situation mit ihrem Kind aus der vorangegangen Beziehung bereitet uns sehr viel Kopfzerbrechen.
Wie wollt ijr dann leben? Mein Rat ist erstmal das Gerichtsurteil abzuwarten, bevor man ein Visum stellt. Keine gute Mutter wird ein Kind wegen einem Mann zurücklassen!