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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
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Beitrag begonnen von Verzweifelt86 am 07.01.2017 um 14:59:19

Titel: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Verzweifelt86 am 07.01.2017 um 14:59:19
Hallo,
ich habe momentan eine für mich sehr undurchsichtige und nervenaufreibende Situation zu bewältigen in der ich mich verliere. Daher wende ich mich nun an euch. Vielleich hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir die Gesetzeslage schildern bzw. mir Tipps geben wie ich vorgehen kann. Ich bedanke mich im Voraus für alle ernstgemeinten Antworten. Die Situation lautet wie folgt:

vor einiger Zeit habe ich eine Brasilianerin kennen und lieben gelernt. Ich wohne in Deutschland und Sie war zu dem Zeitpunkt auf Besuch bei ihrer Mutter in der Schweiz (sie spricht auch fließend Deutsch). Nun musste sie zurück nach Brasilien weil ihr 2-jähriger Sohn dort lebt. Kurz vor ihrer Abreise stellten wir fest, dass sie schwanger ist (2.Monat nun). Nun gab es natürlich sehr viele Tränen und für mich war es als hätte mich ein Zug überrollt, denn ich habe bisher noch keine eigenen Kinder. Jedoch freue ich mich wahnsinnig über die Schwangerschaft und kann mir eine Familie mit meiner Freundin auch langfristig sehr gut vorstellen. Sie sieht dies genauso. Jetzt kommt allerdings der problematische Teil.

In Brasilien hat sie schon, wie oben erwähnt, ein Kind aus einer früheren Beziehung. Der Vater ist auch Brasilianer. Die beiden waren nicht verheiratet und das Kind lebt bei ihr (während ihres Schweiz-Besuchs hat die Großmutter in Brasilien das Kind gehütet). Der Vater ist jedoch mit der Trennung partout nicht einverstanden und weigert sich prinzipiell dass sie mit dem Kind das Land verlässt, obwohl er sich nicht um das Kind kümmert und kümmern will. Ein Gerichtsprozess ist momentan anhängig, allerdings mit ungewissem Ausgang.

Unser Plan ist jetzt, dass sie mit ihrem Sohn so schnell wie möglich nach Deutschland kommt. Wir beide möchten nicht, dass sie das Baby in Brasilien zur Welt bringt aufgrund von schlechter medizinischer Versorgung, der aktuellen Gefahr durch Zika und ihrer momentanen Lebensbedingungen vor Ort. Eine zeitnahe Heirat in Deutschland ist auch geplant.

Wie stehen die Chancen, dass wir unseren Plan verwirklichen können?

Was passiert wenn sie ihren Sohn nicht mitnehmen darf, wie sage ich einer jungen Mutter, dass sie im Zweifelsfalle eine Entscheidung treffen muss. Alleine in Brasilien mit zwei kleinen Kindern, ohne Perspektive, und die Kinder wachsen ohne Vater auf. Sie wäre in einem unsichtbaren Gefängnis gefangen, gebaut durch die Verweigerung des Kindesvaters. Die Alternative wäre ihren Sohn bei dem Vater in Brasilien zu lassen, was sie sie nicht möchte, und ich sie auch verstehe, um dann ein neues Leben in Deutschland zu beginnen mit dem ständigen Gefühl ihren Sohn im Stich gelassen zu haben.

Im Falle, dass sie das Land temporär verlassen darf (angenommen 3 oder 6 Monate), wie ist die Gesetzeslage wenn sie aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft überhaupt nicht mehr aus Deutschland abfliegen darf? Wäre in diesem Falle, nach Ablauf der Frist, sogar im schlimmsten Falle der Tatbestand des Kindesentzugs/- Entführung erfüllt?

Auf was müssen wir bei der Einreise achten? Was geben wir als Grund ihrer Einreise an: Tourist mit Einladung oder Familienzusammenführung? Für ersteres benötigt sie meines Wissens vor Einreise kein Visum, für letzteres schon.

Wir sind beide noch relativ jung, 29 und 23, und momentan bin ich von uns beiden der einzige Arbeitnehmer d.h. das Geld ist auch relativ knapp. Wir machen uns verrückt vor Sorgen wie das alles funktionieren kann, besonders die Situation mit ihrem Kind aus der vorangegangen Beziehung bereitet uns sehr viel Kopfzerbrechen.

Danke.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von deerhunter am 07.01.2017 um 15:27:41

Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
Wie stehen die Chancen, dass wir unseren Plan verwirklichen können?


Kommt auf das Ergebnis des brasilianischen Gerichtes in dem Sorgerechtsstreit an. Sie kann sicherlich sofort, nach Vaterschaftsanerkennungm durch dich ein Visum zum deutschen Kind beantragen. Achte aber auf schnelle Heirat wegen der KV..sonst zahlst du die Geburt alleine!


Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
Was passiert wenn sie ihren Sohn nicht mitnehmen darf, wie sage ich einer jungen Mutter, dass sie im Zweifelsfalle eine Entscheidung treffen muss.


Das ist psychologische Lebensberatung und da wird dir hier keiner helfen können. Wenn es eine richtige Mutter ist wird sie sich zwischen dir und dem Sohn für das Kind entscheiden und dort bleiben. Alles andere würde ich von einer guten Mutter nicht erwarten. Du könntest ja denn nach Brasilien gehen, wenn du ohne sie nicht leben kannst!


Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
Alleine in Brasilien mit zwei kleinen Kindern, ohne Perspektive, und die Kinder wachsen ohne Vater auf. Sie wäre in einem unsichtbaren Gefängnis gefangen, gebaut durch die Verweigerung des Kindesvaters. Die Alternative wäre ihren Sohn bei dem Vater in Brasilien zu lassen, was sie sie nicht möchte, und ich sie auch verstehe, um dann ein neues Leben in Deutschland zu beginnen mit dem ständigen Gefühl ihren Sohn im Stich gelassen zu haben. 


Tja, das kommt dann eben auf das Gericht dort an und auf den Charakter deiner Freundin! Ist eben so! Was sollen wir dazu sagen? Erwatest du im ernst, dass Sie ihr Kind für dich im Stich lässt? Tut sie dieses kannst du damit rechnen, dass sie dich dann auch irgendwann für einen anderen im Stich lässt!


Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
m Falle, dass sie das Land temporär verlassen darf (angenommen 3 oder 6 Monate), wie ist die Gesetzeslage wenn sie aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft überhaupt nicht mehr aus Deutschland abfliegen darf? Wäre in diesem Falle, nach Ablauf der Frist, sogar im schlimmsten Falle der Tatbestand des Kindesentzugs/- Entführung erfüllt?


Wenn Sie ihr anderes Kind, entgegen gerichtlicher Entscheidungen nach Deutschland bringt, macht sie sich vermutlich wegen Kindesentzug strafbar....da wird das Gesetz dort nicht weit von unserem abweichen! Würde ich nicht zu raten!


Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
Auf was müssen wir bei der Einreise achten? Was geben wir als Grund ihrer Einreise an: Tourist mit Einladung oder Familienzusammenführung? Für ersteres benötigt sie meines Wissens vor Einreise kein Visum, für letzteres schon.


Familienzusammenführung zum deutschen Kind....Visum sollte dann, nach einer positiven gerichtlichen Entscheidung, auch für das andere Kind mitgemacht werden....könnte sonst etwas schwieriger werden!


Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
Wir sind beide noch relativ jung, 29 und 23, und momentan bin ich von uns beiden der einzige Arbeitnehmer d.h. das Geld ist auch relativ knapp. Wir machen uns verrückt vor Sorgen wie das alles funktionieren kann, besonders die Situation mit ihrem Kind aus der vorangegangen Beziehung bereitet uns sehr viel Kopfzerbrechen.


Wie wollt ijr dann leben? Mein Rat ist erstmal das Gerichtsurteil abzuwarten, bevor man ein Visum stellt. Keine gute Mutter wird ein Kind wegen einem Mann zurücklassen!

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Verzweifelt86 am 07.01.2017 um 15:57:47
Hallo, danke für die schnelle Anwort.

Ich würde niemals von ihr erwarten, dass sie ihr Kind für mich im Stich lässt. Es ist mir vollkommen klar, dass das Kind immer Priorität haben wird. Aber wenn unser Kind kommt ist dies doch schon eine ganz andere Situation? Die ganze Problematik entsteht doch erst durch die Verweigerung des Kindersvaters.

Ich habe mir auch schon überlegt nach Brasilien zu gehen, jedoch ist dies aufgrund meines Jobs fast unmöglich.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von deerhunter am 07.01.2017 um 16:32:32

Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 15:57:47:
Aber wenn unser Kind kommt ist dies doch schon eine ganz andere Situation? Die ganze Problematik entsteht doch erst durch die Verweigerung des Kindersvaters.


Was erwartest du von einem Vater? Ich würde auch für mein Kind kämpfen!
Viel mehr als abwarten, was das Gericht entscheidet bleibt euch nicht. Alles andere bringt nur Probleme mit dem Gesetz!


Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Aras am 07.01.2017 um 17:02:27
1. Brasilianer brauchen zum FZF kein Visum (§ 41 Abs. 2 AufenthV).
2. den Gerichtsprozess für das andere Kind natürlich verfolgen
3. Überlegen ob man die Frau nicht insbesondere wegen der Zika-Gefahr nicht in den erstbesten Flug nach Deutschland setzt. Und dann innerhalb der 90 Tage einen Antrag auf AE stellt.

Problematisch wären dann die Krankenversicherung. Man wäre Selbstzahler.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von deerhunter am 07.01.2017 um 17:08:50

Aras schrieb am 07.01.2017 um 17:02:27:
Brasilianer brauchen zum FZF kein Visum (§ 41 Abs. 2 AufenthV).


Da sie aber wohl gerade zurück nach Brasilien geflogen ist, sollte man die 90 / 180 Regel prüfen...

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 07.01.2017 um 18:11:36
Nach deutsch-brasilianischen Sichtvermerksabkommen benötigen brasilianische Staatsbürger keinen Einreisesichtvermerk für einen Aufenthalt länger 3 Monate.
Nachzulesen hier:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl208s1179.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl208s1179.pdf%27%5D__1483808388002

Nach §16 AufenthV haben ältere Sichvermerksabkommen Vorrang.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Saxonicus am 07.01.2017 um 20:27:49

Verzweifelt86 schrieb am 07.01.2017 um 14:59:19:
d.h. das Geld ist auch relativ knapp

Für das bereits vorhandene Kind dürfte eine Verpflichtungserklärung notwendig werden, weil es nicht Dein Kind ist und der Zuzug nach Deutschland zur (ausländischen) Mutter erfolgt.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Petersburger am 07.01.2017 um 21:21:44

Saxonicus schrieb am 07.01.2017 um 20:27:49:
Für das bereits vorhandene Kind dürfte eine Verpflichtungserklärung notwendig werden,

Saxonicus, lass das doch bitte.

Wenn der LU gesichert ist, darf eine VE nicht gefordert werden - steht in der AVwV zum AufenthG und wurde hier oft und oft thematisiert.

Ist der LU nicht nicht gesichtert, wird eine VE nicht entgegengenommen - oder zumindest ohne Bestätigung der Bonität, womit sie sinnlos ist.
In diesem Fall ist zugunsten des deutschen Kindes auch ein Zuzug des Halbgeschwisterkindes in die Sozialsysteme hinzunehmen.

M.a.W.
Dein Hinweis ging voll daneben.


Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Saxonicus am 07.01.2017 um 22:07:10

Petersburger schrieb am 07.01.2017 um 21:21:44:
In diesem Fall ist zugunsten des deutschen Kindes auch ein Zuzug des Halbgeschwisterkindes in die Sozialsysteme hinzunehmen.

Danke, wusste ich nicht, wieder etwas gelernt.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 08.01.2017 um 15:06:10
Benötigt ein brasilianischer Staatsbürger, der nicht arbeiten will, überhaupt einen Aufenthaltstitel.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Aras am 08.01.2017 um 15:24:01
§ 4 Abs. 1 AufenthG

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Petersburger am 08.01.2017 um 15:29:44

mgb schrieb am 08.01.2017 um 15:06:10:
Benötigt ein brasilianischer Staatsbürger, der nicht arbeiten will, überhaupt einen Aufenthaltstitel. 

Nein, Brasilianer dürfen wie Deutsche oder EU-Bürger ohne jede weitere Voraussetzung in Deutschland leben.

Ende der Ironie - was soll denn diese Frage in dieser Formulierung?
Mich hat sie schockiert.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 08.01.2017 um 15:57:35
Dann lies mal §16 AufenthV genauer durch und dann das einseitige Sichtvermerksabkommen.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Petersburger am 08.01.2017 um 16:02:19
Solange Du Deine Frage nicht korrekt stellst, wirst Du nichts anderes erreichen.

Ich weiß auch ohne Nachhilfe, welche Rechte Brasilianer haben, die zu Kurzaufenthalten einreisen oder auch zu Daueraufenthalten (dort mit Einschränkungen).

Allerdings kenne ich keine Sonderrechte für Brasilianer, die Deine Frage so zulassen. Denn selbstverständlich brauchen sie Aufenthaltstitel für den Daueraufenthalt.

Und da Du das auch weißt, erlaube ich mir auch korrekte Formulierungen von Dir zu erwarten - die von mir kritisierte war zur Irreführung von Laien durchaus geeignet.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 08.01.2017 um 16:20:10
Wie interpretiertst du folgende Stelle aus §16 AufenthV:

Die Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente sind für die Einreise und den
Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom
Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
, soweit völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere aus einem
Sichtvermerksabkommen, die vor dem 1. September 1993 gegenüber den in Anlage A aufgeführten Staaten
eingegangen wurden, dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung entgegenstehen.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Aras am 08.01.2017 um 16:35:47
Sichvermerke sind ein anderes Wort für Visa. Davon sind Brasilianer zur Einreise befreit. Für sonstige Aufenthaltstitel sind sie nicht befreit.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 08.01.2017 um 16:49:51
Im brasilianischen Sichvermerksabkommen gibt es keine Zeitbeschränkung und es steht explizit länger 3 Monate.
Btw. ein Visa typ-D könnte man auch für 12 Monate ausstellen.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Aras am 08.01.2017 um 16:55:34
1. Ist es nur eine Verbalnote und kein Abkommen
2. Steht dort geschrieben, dass es zur Einreise(!) keines Sochtvermerkes mehr bedarf.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Petersburger am 08.01.2017 um 17:02:46
Bitte verlinke mir doch mal den Text des Sichtvermerksabkommens BRA-DEU ...

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 08.01.2017 um 17:30:02
Siehe Beitrag Nr. 6.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Aras am 08.01.2017 um 17:42:07
Siehe Beitrag 18

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Petersburger am 08.01.2017 um 18:36:29
Dort ist kein Sichtvermerksabkommen verlinkt, sondern eine einseitige Zusage.

Deren Text sollte insbesondere der zur Kenntnis nehmen, der anderen Ratschläge erteilt.

Ich habe ihn gelesen - obwohl ich ihn schon kannte - und würde Dich nun bitten, hier als Zusammenfassung korrekte Informationen anzubieten.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 08.01.2017 um 18:58:29
Ich habe eine Frage gestellt und keine Ratschläge erteilt.
Btw. ist das Bundesinnenministerium blöd wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlichen?

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Aras am 08.01.2017 um 19:14:50
Nicht das BMI ist blöd sondern der der die Verbalnote nicht korrekt liest.


Zitat:
Verbalnote
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland begrüßt das Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten der Republik der Vereinigten Staaten von Brasilien und beehrt sich,
unter Bezugnahme auf die dortige Verbalnote DPp/94/311-10(81) vom 10.10.1955 mitzuteilen,
dass ab sofort brasilianische Staatsangehörige, die Inhaber von Nationalpässen
sind, für Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland auch dann eines Sichtvermerks
nicht mehr bedürfen, wenn sie sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten.
Ein Einreisesichtvermerk ist für brasilianische Staatsangehörige nur noch erforderlich,
wenn sie beabsichtigen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
a) sich als Arbeitnehmer zu betätigen,
b) selbständig einen stehenden Gewerbebetrieb oder einen landwirtschaftlichen Betrieb
zu führen oder
c) ein Gewerbe im Umherziehen oder ein Marktgewerbe zu betreiben.
Die neue Regelung dürfte insbesondere Studenten, Stipendiaten und Personen, die im
Rahmen des kulturellen Austausches für mehr als drei Monate ins Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland einreisen, begünstigen.


Es geht um den Wegfall von Einreisevisa. Wenn der deutsche Staat aber Aufenthaltstitel einführt, dann sind das keine Einreisevisa.

Also mal die Lesekompetenz trainieren bevor man mit unhaltbarem Halbwissen um sich schmeißt.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von T.P.2013 am 08.01.2017 um 19:19:09
Hallo,

eigentlich ist die Thematik des §16 AufenthV hier im Board schon recht ausreichend und korrekt thematisiert worden. Warum werden Basics immer wieder von einigen Mitforisten als angeblich neuer oder zu hinterfragender Umstand, als neue Erkenntnis, in Frage gestellt?

Diese Verbalnote ist diejenige, welche in der Anlage A der AufenthV genannt ist und hat Vorrang.

Dieser Umstand hat Auswirkungen dahingehend, dass Brasilianer auch als Drittstaater nach DEU auch mit beabsichtigtem Daueraufenthalt einreisen dürfen, ohne vorher ein entspechendes D-Visum beantragen zu müssen. Anders als bspw. benachbarte Argentinier.

Diesem Umstand hat man dann mit der Schaffung des §41 AufenthV Rechnung getragen und dort dann auch den Absatz 3 nachträglich, und bisher gerichtlich völlig unwidersprochen, eingefügt.

Zur Einreise mit geplantem Aufenthalt > 3 Monate ist kein Visum erforderlich. Das Abkommen (Verbalnote) schreibt genau dies. In der Verbalnote ist nicht ausgesagt, dass der Aufenthalt ab 3 Monate nicht reguliert werden dürfte. Das darf er, auch unter Berücksichtigung des §16 AufenthV, und wird er ja auch.

Eine weitere, in der Rechtsprechung aber noch nicht validierte, Auswirkung des §16 AufenthV ist lediglich, dass man möglicherweise ohne Wartezeit immer wieder innerhalb der 3 Monate ausreisen kann (der berühmte "1 Tag nach Lichtenstein / UK , whatever"), um anschließend mit Bezugnahme auf das Abkommmen erneut zu einem beabsichtigten Daueraufenthalt einzureisen und so bis zu einem bestimmten Punkt einen visum- / AE-freien Kettenaufenthalt zu verwirklichen.
Und dass, auf DEU bezogen, dieses Abkommen Auswirkungen auf die 90/180-Tage-Regelung nach Schengen entfaltet.
Das war es aber auch schon.

Wie gesagt - hier im Board schon ausreichend diskutiert und erklärt...

Gruß

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 08.01.2017 um 19:28:56
In der Verbalnote mit Brasilien fehlt eine zeitliche Beschränkung im Gegensatz zu allen anderen Sichtvermerksabkommen.
Das kann man nicht wegdiskutieren.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Petersburger am 08.01.2017 um 19:33:02

mgb schrieb am 07.01.2017 um 18:11:36:
Nach deutsch-brasilianischen Sichtvermerksabkommen benötigen brasilianische Staatsbürger keinen Einreisesichtvermerk für einen Aufenthalt länger 3 Monate.

Das war eine Information, die so von jedem Laien falsch verstanden wird.

Ja, ein nationales Visum als Einreisevisum zum Daueraufenthalt wird von Brasilianern für bestimmte Aufenthaltszwecke nicht benötigt.

Wenn aber selbst viele meiner lokal beschäftigten Kollegen den Unterschied nicht begreifen, was soll dann solch eine Aussage von einem "Senior Top Member" dieses Boards, der doch genau um die Zusammenhänge weiß?

Und es war keine Frage.

Da die Aussage aber korrekt war, habe ich sie nicht kommentiert.


mgb schrieb am 08.01.2017 um 15:06:10:
Benötigt ein brasilianischer Staatsbürger, der nicht arbeiten will, überhaupt einen Aufenthaltstitel.

Das war Deine nächste Aussage. Als Frage zumindest durch Interpunktion nicht erkennbar.

Bitte nimm es mir nicht übel, aber ich habe bisher von Deinen Rechtskenntnissen nicht die schlechteste Meinung gehabt.

In diesem Beitrag hast Du entweder Unwissen oder Oberflächlichkeit gezeigt und nicht nur mir damit Freizeit geraubt.
Und dem TS hat das nicht einen Schritt weitergeholfen.


mgb schrieb am 08.01.2017 um 19:28:56:
In der Verbalnote mit Brasilien fehlt eine zeitliche Beschränkung im Gegensatz zu allen anderen Sichtvermerksabkommen.
Das kann man nicht wegdiskutieren.

Albernheiten werden durch Wiederholung nicht besser.

Für die Einreise wird kein Sichtvermerk benötigt. Wie lange dauert eine Einreise so im Allgemeinen?
Würdest Du jetzt bitte aufhören?

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von T.P.2013 am 08.01.2017 um 19:43:02
@mgb,

was genau verstehst Du nicht am §41 Absatz 3 AufenthV?

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Melanny am 08.01.2017 um 19:43:59
Ich habe interessiert mitgelesen und als Laie sind für mich Gesetzestexte nicht immer leicht zu verstehen.
Das mit den länger als 3 Monaten für Brasilien:

Dies bedeutet wohl dann so viel wie: Einreise ohne Visum, auch wenn man sich länger als die sonst üblichen drei Monate aufhalten möchte. Der entsprechende AT (außer für a,b,c - Zitat Aras) kann dann in DL beantragt werden?

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von T.P.2013 am 08.01.2017 um 19:47:32
@Melanny,

korrekt.

Gratuliere zur Lesekompetenz. Du hast offenbar bestimmten "erfahreneren" Foristen viel voraus...

Gruß

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Petersburger am 08.01.2017 um 19:52:20

Melanny schrieb am 08.01.2017 um 19:43:59:
Dies bedeutet wohl dann so viel wie: Einreise ohne Visum, auch wenn man sich länger als die sonst üblichen drei Monate aufhalten möchte. Der entsprechende AE (außer für a,b,c - Zitat Aras) kann dann in DL beantragt werden?

Richtig.

Und da die einseitige Verbalnote über nichts anderes als über den Verzicht auf Sichtvermerke zur Einreise Aussagen trifft und insbesondere nicht die üblichen drei Monate/90 Tage "aus der Welt schafft", gilt für Brasilianer in dieser Hinsicht dasselbe wie für z.B. US-Bürger. Ein AT ist für den Daueraufenthalt erforderlich.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Aras am 08.01.2017 um 19:53:49

Melanny schrieb am 08.01.2017 um 19:43:59:
Der entsprechende AE (außer für a,b,c - Zitat Aras) kann dann in DL beantragt werden?


Genau. Es wäre so als wäre man mit einem D-Visum eingereist. Der Antrag löst also auch eine Fiktionswirkung aus. Erhält man aber die AE nicht, so muss man dann in Konsequenz auch ausreisen.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 08.01.2017 um 19:58:04

Petersburger schrieb am 08.01.2017 um 19:52:20:
Richtig.

Und da die einseitige Verbalnote über nichts anderes als über den Verzicht auf Sichtvermerke zur Einreise Aussagen trifft und insbesondere nicht die üblichen drei Monate/90 Tage "aus der Welt schafft", gilt für Brasilianer in dieser Hinsicht dasselbe wie für z.B. US-Bürger. Ein AT ist für den Daueraufenthalt erforderlich.

Und dem halte ich ein Visa typ-d über 12 Monate entgegen.
Von dem ist der brasilianische Staatsbürger befreit.
Das man Einreisevisum und das daraus resultierende Aufenthaltsrecht nicht trennen kann, dürfte wohl logisch sein.




Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Aras am 08.01.2017 um 20:01:54
Ja sicher.  ::)

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 08.01.2017 um 20:25:31
Tolle Argumentation und toller Beleg.
Vielleicht könntest du noch erläutern warum es in anderen Sichtvermerksabkommen eine zeitliche Beschränkung gibt.
Btw. das Sichtvermerksabkommen und damit völkerrechtliche Vereinbarungen über Verbalnoten geschlossen werden, kann man ganz einfach in den anderen nachgucken.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Aras am 08.01.2017 um 20:36:51
Das Problem ist, dass es sich garnicht lohnt auf deine Argumentation einzugehen da es viel zu abstrus ist.
Du weißt ja: Die 4 Arten der Auslegung:
Wortlaut, Systematik, Historisch und Teleologisch.

Das einzige was du machst ist den Wortlaut zu ignorieren ("für Einreise") und andere Sichtvermerksabkommen im systematischen Vergleich nutzt, obwohl es sich hier nur um eine Verbalnote handelt und als Geschenk an die Brasilianer gedacht werden muss.

Original

Zitat:
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland begrüßt das Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten der Republik der Vereinigten Staaten von Brasilien und beehrt sich,
unter Bezugnahme auf die dortige Verbalnote DPp/94/311-10(81) vom 10.10.1955 mitzuteilen,
dass ab sofort brasilianische Staatsangehörige, die Inhaber von Nationalpässen
sind, für Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland auch dann eines Sichtvermerks
nicht mehr bedürfen, wenn sie sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten.


mgb-Version

Zitat:
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland begrüßt das Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten der Republik der Vereinigten Staaten von Brasilien und beehrt sich,
unter Bezugnahme auf die dortige Verbalnote DPp/94/311-10(81) vom 10.10.1955 mitzuteilen,
dass ab sofort brasilianische Staatsangehörige, die Inhaber von Nationalpässen
sind, in der Bundesrepublik Deutschland auch dann eines Sichtvermerks
nicht mehr bedürfen, wenn sie sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 08.01.2017 um 20:41:10
Und du willst ignorieren zu was ein Einreisevisum gut ist.
Die Einreise ist erlaubt und nach einem Schritt ist der Aufenthalt illegal.
Ist es das was du zum Ausdruck bringen willst?

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Aras am 08.01.2017 um 20:44:26
Wer sagt das? Wo steht das?

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Petersburger am 08.01.2017 um 20:48:27

mgb schrieb am 08.01.2017 um 19:58:04:
Und dem halte ich ein Visa typ-d über 12 Monate entgegen.

Solche (deutschen) Visa gab es nicht zu Zeiten der Verbalnote, es gab sie noch nicht mal im Jahr 2010, als der SGK geändert wurde.

Leider hat unser Gesetzgeber sich hier der Praxis anderer Schengenstaaten angeschlossen, ohne deutlich zu machen - vielleicht auch ohne sich selbst dessen bewusst gewesen zu sein -, dass er damit ein vom Charakter her neues D-Visum geschaffen hat.
Zur Verwaltungsvereinfachung.

Bis dahin waren nationale Visa einzig und allein Einreisevisa zum Daueraufenthalt. Sie waren nötig, weil die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Daueraufenthalt (AE usf.) ausschließlich im Bundesgebiet möglich ist, die "Beantragung eines Daueraufenthalts" aber im Ausland zu erfolgen hat.

Solche Visa mit einer Gültigkeit von bis zu zwölf Monaten befreien nicht von der Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels für den Daueraufenthalt (mehr als die schengenrechtlichen 90 Tage).
Sie werden auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller versichert, dass sein Aufenthalt nicht länger als ein Jahr betragen werde und er um Ausstellung eines Visums, eines Aufenthaltstitels nach § 6(3) AufenthG für den gesamten Aufenthaltszeitraum bittet.
(Womit es schon mal überhaupt keinen Bezug zum Fall des TS gibt, der bestimmt dankbar ist für so viel Theorie nebenher...)

Der Inhaber hat also nicht drei Monate Zeit, um einzureisen und eine AE zu beantragen, sondern er hat bis zu zwölf Monate Zeit, um einzureisen, sich ununterbrochen bis maximal zum Visumablauf aufzuhalten und rechtzeitig wieder auszureisen. Ein AE-Antrag ist nicht vorgesehen.

Und sie ändern nichts daran, dass jeder beliebige "41er" für die Einreise zum Daueraufenthalt keines Visums bedarf, innerhalb von 90 Tagen aber seinen Daueraufenthaltstitel zu beantragen hat.
Wo stünde da in der Verbalnote anderes?


mgb schrieb am 08.01.2017 um 20:25:31:
Vielleicht könntest du noch erläutern warum es in anderen Sichtvermerksabkommen eine zeitliche Beschränkung gibt

Du ignorierst beharrlich meine Frage, wie lange eine Einreise dauert.

Worüber in der Verbalnote nichts steht, darüber ist nicht bestimmt. Also auch nicht geändert. 

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von T.P.2013 am 08.01.2017 um 21:02:03

Aras schrieb am 08.01.2017 um 19:53:49:
Genau. Es wäre so als wäre man mit einem D-Visum eingereist.


Richtig ist, wenn denn schon: "Genau. Es wäre so als wäre man mit einem D-Visum eingereist, das für 3 Monate gültig ist."

Aus deiner unpräzisen Formulierung entstand nämlich der Ansatz zur nachfolgenden Troll-Argumentation des Foristen mgb.
Unter beharrlicher Nichtbeachtung des §41 (2) und (3) AufenthV (der als Ausfluss eben genau dieses §16 AufenthV geschaffen wurde) durch eben diesen Foristen. Don't feed...

Gruß

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 09.01.2017 um 04:47:28
Dem kann man die Argumentation von Petersburger entgegen halten. 1956 gab es noch keinen §41 AufenthV.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 09.01.2017 um 04:48:47

Petersburger schrieb am 08.01.2017 um 20:48:27:
Bis dahin waren nationale Visa einzig und allein Einreisevisa zum Daueraufenthalt. Sie waren nötig, weil die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Daueraufenthalt (AE usf.) ausschließlich im Bundesgebiet möglich ist, die "Beantragung eines Daueraufenthalts" aber im Ausland zu erfolgen hat.


Damit hast du die Frage nach der Länge des Einreise doch schon selber beantwortet.
Schengenrecht hält sich raus bei älteren Sichtvermerksabkommen.
Siehe Artikel 20(2) SDÜ.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Petersburger am 09.01.2017 um 04:58:34
Du benimmst Dich trollig.

Ich warte immer noch auf Deine Antwort, wie lange eine Einreise dauert.

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von mgb am 09.01.2017 um 05:30:02
Du schreibst
"Bis dahin waren nationale Visa einzig und allein Einreisevisa zum Daueraufenthalt."
Was bedeutet dann eine Befreiung von diesem Visa?

Titel: Re: Sehr problematische situation Deutschland/Brasilien
Beitrag von Petersburger am 09.01.2017 um 07:30:05
Warum benimmst Du Dich wie ein Troll. Bist Du einer?

Das erinnert mich an eine Diskussion vor ein paar Monaten.

An die hier  [guck=guck.gif] http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1475511172/128#128

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