tiggger schrieb am 17.07.2016 um 17:47:29:Das solltest Du mit Deinem Anwalt beraten, falls das ganze vor Gericht geht. M.M.n. ist eine solche Verteidigung a la 'wenn ich was illegales hätte machen wollen, hätte ich das doch nicht so gemacht.' eher schwierig. Solltest Du damit durchkommen, würden ja alle Schleuser z.B. bei dem McD Rast machen (oder sich irgendwie anders 'doof' anstellen), und hätten dann ja nix mehr zu befürchten. Zudem zeigt es ja auch, dass Du darüber nachdenkt wie man diese Straftat am besten begehen könnte, was auch nicht bei jedem Richter vermutlich gut ankommen würde. Aber wie gesagt: berate Dich sobald es akut wird mit Deinem Verteidiger.
Ich frage mich, weshalb es wohl doch keine gute Idee ist, vor Gericht zu behaupten, dass ich eine Straftat derartig raffiniert schaukeln würde, wenn ich tatsächlich die Absicht hätte solche zu begehen. Ich persönlich halte das nicht verkehrt, denn man muss damit demonstrieren und nach außen signalisieren, dass man selber nicht dumm sei. Und so wie das Ganze bereits passiert ist, spicht deutlich dafür (also wenn ich tatsächlich davon wusste), dass ich ein Vollidiot sei.
Ist es dagegen nicht lieber im Falle einer Anklage vor Gericht Behauptungen wie folgt vorzubringen:
- Für wie blöd halten Sie mich?
Wenn ich davon gewusst hätte...
-dann ließe ich mich bei mecces nicht auffallen
-dann würde ich den Mann mit dem Turban nicht nach vorne setzen, sondern nach hinten (im Schutze der getönten Fensterscheiben)
-dann hätte ich zumindest selber die Einkäufe bei mecces getätigt, und die Personen im Fahrzeug sitzen lassen.
-dann hätte ich bei der Ankunft der Polizei einen Fluchtversuch unternommen.
-dann würde ich die illegallen Migranten selber mit Nahrung versorgen.
-dann würde ich stattdesen alle Personen ohne gültigen Ausweise mitnehmen (damit sie sich gegenseitig nicht in die Quere kommen)
-dann hätte ich das Ganze für unerheblichen Geldvorteil gemacht
-dann hätte ich die Personen dazu überredet, bei der Polizei auszusagen, als hätte ich sie nicht aus dem Ausland, sondern z.B. am Kemptener hbf mitgenommen
etc..
Zitat:Solltest Du damit durchkommen, würden ja alle Schleuser z.B. bei dem McD Rast machen (oder sich irgendwie anders 'doof' anstellen), und hätten dann ja nix mehr zu befürchten.
Aber in der Regel nehmen Schleuser für eine finanzielle Gegenleistung
Flüchtlinge aus dem Ausland mit, die überhaupt keinen und noch nicht mal den sogenannten italienischen "permesso di soggiorno", sondern höchstens eine Art Aufenthaltsgestattung verfügen. Sollte sich jener Schleuser damit erlauben, erwischt zu werden und und dem Gericht das vorbereitende parate Argument vorbringen, er habe in bloßem Augenschen gedacht, es handele sich um gültige Reisepässe?