Wie nun einen klugen oder diletantischen Schleuser definierst, ist deine Sache.
Was meinst du, wieviele Menschen ohne gültigen
AT (noch vor der Flüchtlingswelle) an Bahnhöfen von der Polizei aufgegriffen wurden, obwohl jedem bekannt sein dürfte, dass Bahnhöfe stark kontrolliert werden.
Wenn du aber die hier eingestellten Artikel liest, sollte dir sehr schnell klar sein, dass es eine Straftat ist, die auch entsprechend geahndet wird.
Auch den hier zitierten Taxifahrern drohte regelmäßig Post von der Staatsanwaltschaft, obwohl es zu deren Geschäftsbereich gehört, Menschen von A nach B zu fahren und dafür Geld zu verlangen.
Jetzt ist wie es ist. Du kannst das Geschehene nicht mehr ändern. Die hast Aussagen zu Protokoll gegeben, die da erst einmal
stehen.
Mehr als Abwarten bleibt dir doch nicht.
Aras schrieb am 17.07.2016 um 18:51:17:Du solltest also darauf hinarbeiten, dass die Beförderung eben jener Ausländer dir zumindest rechtmäßig erschien. Also dass die Aufenthaltstitel zwar abgelaufen waren aber die vermeintlichen Illegalen mit dem Verlängerungsantrag wohl rechtmäßig sich im Schengengebiet aufhalten und darum die Einreise eben nicht illegal war
Hierzu fehlt dem
TS wohl der Kenntnisstand, um eine Aussage darüber zu treffen. Ohne Akteneinsicht kann und sollte er jetzt gar nichts mehr machen, damit er nicht noch weiter in die unangenehmen Tretmühlen kommt.
Jede weitere Aussage birgt die Gefahr von Verstrickungen und macht das Problem noch größer.
ARAS, manchmal wundere ich mich über deine Prognosen zum Sachverhalt des
TS.
Was sagt den die Bescheinigung der Verlängerung aus? Rein gar nichts.
Entfaltet eine Verlängerung des
AT eine Fiktionswirkung? Wissen wir nicht!
Wieviele ausländische Bürger gibt es in Deutschland, die einen Verlängerungsantrag stellen (dafür erhalten sie ja auch eine Bescheinigung), obwohl bereits eine Ausreiseaufforderung. Oder Verlängerungsantrag ist bereits negativ entschieden.
Wie kannst du die Hoffnung aufkeimen lassen, dass die Reise nach Deutschland legal war ohne den genauen Sachverhalt zu kennen?