hge2001 schrieb am 18.06.2016 um 12:33:59:Am sichersten wäre es, wenn du dir einen Philipp. Pass zulegen würdest.
Nich nur für Ihn sondern auch für das Kind, das ja wahrscheinlich Doppelstaatler ist. Und bei Ausreise von phllipinischen Kindern gibt es eine Prozedur, um Kindesentzug zu vermeiden. Da muss du dich noch informieren.
Ansonsten, um beim Antrag beim Konsulat und der
ABH Missverständinisse zwischen den Beteiligten zu vermeiden würde ich zwei Begleitschreiben zum Antrag geben.
(1) Das es ein geimeinsamer Umzug von Eltern und Kind ist, damit ein FZF-Visum zum Kind, und der Umzug zur Schwester (Adresse) erfolgt. Damit ergibt sich auch die Zuständigkeit der
ABH und es ist klar das der deutsche Anprechpartner für die
ABH noch auf den Phillipinen weilt.
(2) Ein Schreiben der Schwester, das sie zwei Zimmer der eigenen Wohnung unbefristet zur Verfügung stellt.
Das wäre strenggenommen nicht nötig, dient aber der Klarheit, vermeidet Rückfragen, und beruhigt deine Nerven.