Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind (Gelesen: 7.901 mal)
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Antwort #30 - 18.06.2016 um 17:27:56
 
hge2001 schrieb am 18.06.2016 um 12:33:59:
Am sichersten wäre es, wenn du dir einen Philipp. Pass zulegen würdest.


Nich nur für Ihn sondern auch für das Kind, das ja wahrscheinlich Doppelstaatler ist. Und bei Ausreise von phllipinischen Kindern gibt es eine Prozedur, um Kindesentzug zu vermeiden. Da muss du dich noch informieren.

Ansonsten, um beim Antrag beim Konsulat und der ABH Missverständinisse zwischen den Beteiligten zu vermeiden würde ich zwei Begleitschreiben zum Antrag geben.
(1) Das es ein geimeinsamer Umzug von Eltern und Kind ist, damit ein FZF-Visum zum Kind, und der Umzug zur Schwester (Adresse) erfolgt. Damit ergibt sich auch die Zuständigkeit der ABH und es ist klar das der deutsche Anprechpartner für die ABH noch auf den Phillipinen weilt.
(2) Ein Schreiben der Schwester, das sie zwei Zimmer der eigenen Wohnung unbefristet zur Verfügung stellt.

Das wäre strenggenommen nicht nötig, dient aber der Klarheit, vermeidet Rückfragen, und beruhigt deine Nerven.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
LITRO
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Antwort #31 - 19.06.2016 um 06:26:40
 
grisu1000 schrieb am 18.06.2016 um 17:27:56:
Nich nur für Ihn sondern auch für das Kind, das ja wahrscheinlich Doppelstaatler ist. Und bei Ausreise von phllipinischen Kindern gibt es eine Prozedur, um Kindesentzug zu vermeiden. Da muss du dich noch informieren.

Ansonsten, um beim Antrag beim Konsulat und der ABH Missverständinisse zwischen den Beteiligten zu vermeiden würde ich zwei Begleitschreiben zum Antrag geben.
(1) Das es ein geimeinsamer Umzug von Eltern und Kind ist, damit ein FZF-Visum zum Kind, und der Umzug zur Schwester (Adresse) erfolgt. Damit ergibt sich auch die Zuständigkeit der ABH und es ist klar das der deutsche Anprechpartner für die ABH noch auf den Phillipinen weilt.
(2) Ein Schreiben der Schwester, das sie zwei Zimmer der eigenen Wohnung unbefristet zur Verfügung stellt.

Das wäre strenggenommen nicht nötig, dient aber der Klarheit, vermeidet Rückfragen, und beruhigt deine Nerven.


das ist auch so in unserer planung inbegriffen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
LITRO
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Antwort #32 - 19.06.2016 um 06:31:40
 
es gibt doch eine policy die bestimmt wer von einem 2 wege(rueckflugticket) ausgeschlossen ist.

http://www.immigration.gov.ph/faqs/travel-req
...
[verstehe dies im englischen leider nicht]

wie wuerde es behandelt werden bei uns also ich, partnerin und kind?

reicht ein 1 wege ticket aus oder muessen wir 2 wege tickets am manila oder deutschen flughafen vorzeigen damit uns ausreise oder einreise gewaehrt wird??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.391

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Antwort #33 - 19.06.2016 um 06:38:42
 
Auch ein Rückflugticket ist kein Beleg für zwingende Rückkehr ... aber bei nationalen Visa sind sie mit Sicherheit unnötig.

Ein nationales Visum ist ein Einreisevisum zu Daueraufenthalt. Da ist die Rückkehrbereitschaft im Regelfall unerheblich.
Und wo eine Rückkehr vorhergesehen ist (Austauschstudium z.B.) sind oft noch gar keine Tickets für die mögliche Rückreise zu haben. Aber das ist nicht Sache der Fluggesellschaft oder der Einreisekontrolle.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Antwort #34 - 19.06.2016 um 09:12:02
 
LITRO schrieb am 19.06.2016 um 06:31:40:
es gibt doch eine policy die bestimmt wer von einem 2 wege(rueckflugticket) ausgeschlossen ist.

http://www.immigration.gov.ph/faqs/travel-req
...
[verstehe dies im englischen leider nicht]

wie wuerde es behandelt werden bei uns also ich, partnerin und kind?

reicht ein 1 wege ticket aus oder muessen wir 2 wege tickets am manila oder deutschen flughafen vorzeigen damit uns ausreise oder einreise gewaehrt wird??


Was du da zitierst hat mit der Einreise in die Philippinen zu tun.
Die dortige Immigration fordert bei Einreise ein Return- oder Weiterflugticket. Das gilt natürlich in erster Linie für Touristen ,nicht für Philipp. Staatsangehörige bzw solche, die einen permanenten AT für die Philippinen haben. Auch balikbayan's sind davon ausgenommen.
Kommt also für dich nicht in Frage ... wenn du deine Philipp. Staatsangehörigkeit nachweisen kannst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema