LITRO schrieb am 13.06.2016 um 01:04:42:bei dem visa antrag zum deutschen kind benoetigt meine partnerin das formlose einladungsschreiben von dem in deutschland lebenden.
Nein braucht sie nicht. "Merkblätter" enthalten nicht selten auch irreführende oder falsche Informationen, weil nicht alle Fälle bei der Erstellung in Betracht gezogen werden.
LITRO schrieb am 13.06.2016 um 01:04:42:das muesste ja dann eine einladung von mir sein
Nein, der Stammberechtigte, zu dem der Nachzug stattfindet, ist das deutsche Kind, das in dem Alter seine Mutter natürlich nicht einladen kann.
Du bist für den Anspruch auf Erteilung des Visums irrelevant, auch wenn du verstorben wärst oder die Einreise der Mutter gar verhindern wolltest, muss das Visum erteilt werden.
Da das Kind unehelich ist, hast du, zumindest in den Philippinen, kein Sorgerecht, also ist deine Zustimmung auch für den Umzug des Kindes nach Deutschland nicht nötig.