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Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind (Gelesen: 7.890 mal)
hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenfuehrung zum deutschem Kind, gemeinsame Einreise der Familie – Angabe zu Lebenskoste
Antwort #15 - 08.06.2016 um 14:05:08
 
LITRO schrieb am 08.06.2016 um 10:49:43:
ja das werden wir auch machen sobald der kinderreisepass ankommt. bleibt ja auch nichts anderes uebrig. Laut lachend


Das einzige was sein muss, ist eine Adresse in D, wo du vorerst leben willst in Deutschland. Diese dient dazu die zuständige ABH zu ermitteln.

Ich kenne die deutsche Botschaft recht gut. Die kennen sich bestens aus.

Wenn du mit einer einheimischen Kraft geredet hast, dann vergiss das gesagte ganz schnell.

Falls  diese Aussage von einem deutschen Mitarbeiter kam, kann es sich nur um ein Missverständnis handeln, weil der Fall vielleicht falsch rübergekommen ist.

Vertrau hier auf die Experten.
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LITRO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #16 - 08.06.2016 um 14:45:05
 
hge2001 schrieb am 08.06.2016 um 14:05:08:
Das einzige was sein muss, ist eine Adresse in D, wo du vorerst leben willst in Deutschland. Diese dient dazu die zuständige ABH zu ermitteln.

Ich kenne die deutsche Botschaft recht gut. Die kennen sich bestens aus.

Wenn du mit einer einheimischen Kraft geredet hast, dann vergiss das gesagte ganz schnell.

Falls  diese Aussage von einem deutschen Mitarbeiter kam, kann es sich nur um ein Missverständnis handeln, weil der Fall vielleicht falsch rübergekommen ist.

Vertrau hier auf die Experten.


von der wohnmoeglichkeit her wird es kein problem sein. wie gesagt dass wir bei meiner schwester erst einmal unterkommen in ihrem reihenhaus mit 2 frei liegenden schlafzimmern.

und der jenige der mir.. ja jetzt sagen wir mal deutlich, diesen quatsch erzaehlt hat war ein deutscher von der deutschen botschaft und auch ein deutschlehrer der leute vorbereitet fuer die deutschland einreise.

Laut lachend Augenrollen Laut lachend
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Antwort #17 - 08.06.2016 um 15:51:18
 
LITRO schrieb am 08.06.2016 um 14:45:05:
ein deutscher von der deutschen botschaft 

... muss nichts mit Aufenthaltsrecht zu tun haben.

Die "Aussagen zu Visadingen" unserer deutschen Kollegen - Entsandte wie lokal Beschäftigte - aus anderen Referaten als der Visastelle ... ... ... veranlassen die Visastelle immer wieder zu der Bitte, doch die Ratschläge den Fachleuten zu überlassen, sie stünden da gern zur Verfügung.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Antwort #18 - 13.06.2016 um 01:04:42
 
bei dem visa antrag zum deutschen kind benoetigt meine partnerin das formlose einladungsschreiben von dem in deutschland lebenden. das muesste ja dann eine einladung von mir sein, aber da ich ja nicht in deutschland wohne und wir alle zusammen von philippines nach deutschland einreisen werden, wie laeuft das dann von statten mit dem einladungsschreiben?
also wie muesste dieses schreiben formeliert werden?

danke fuer eure hilfe im voraus.

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Antwort #19 - 13.06.2016 um 01:29:40
 
LITRO schrieb am 13.06.2016 um 01:04:42:
bei dem visa antrag zum deutschen kind benoetigt meine partnerin das formlose einladungsschreiben von dem in deutschland lebenden.

Nein braucht sie nicht. "Merkblätter" enthalten nicht selten auch irreführende oder falsche Informationen, weil nicht alle Fälle bei der Erstellung in Betracht gezogen werden.

LITRO schrieb am 13.06.2016 um 01:04:42:
das muesste ja dann eine einladung von mir sein

Nein, der Stammberechtigte, zu dem der Nachzug stattfindet, ist das deutsche Kind, das in dem Alter seine Mutter natürlich nicht einladen kann.

Du bist für den Anspruch auf Erteilung des Visums irrelevant, auch wenn du verstorben wärst oder die Einreise der Mutter gar verhindern wolltest, muss das Visum erteilt werden.
Da das Kind unehelich ist, hast du, zumindest in den Philippinen, kein Sorgerecht, also ist deine Zustimmung auch für den Umzug des Kindes nach Deutschland nicht nötig.
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Antwort #20 - 13.06.2016 um 01:43:37
 
stimmt! hehe
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Antwort #21 - 13.06.2016 um 01:51:31
 
Alacrity schrieb am 13.06.2016 um 01:29:40:
Nein braucht sie nicht. "Merkblätter" enthalten nicht selten auch irreführende oder falsche Informationen, weil nicht alle Fälle bei der Erstellung in Betracht gezogen werden.

Nein, der Stammberechtigte, zu dem der Nachzug stattfindet, ist das deutsche Kind, das in dem Alter seine Mutter natürlich nicht einladen kann.

Du bist für den Anspruch auf Erteilung des Visums irrelevant, auch wenn du verstorben wärst oder die Einreise der Mutter gar verhindern wolltest, muss das Visum erteilt werden.
Da das Kind unehelich ist, hast du, zumindest in den Philippinen, kein Sorgerecht, also ist deine Zustimmung auch für den Umzug des Kindes nach Deutschland nicht nötig.


also reichen diese unterlagen aus fuer den antrag, richtig? (rot markiert)
...
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Antwort #22 - 13.06.2016 um 02:24:47
 
Der Antrag ist gebührenfrei, aber anscheinend will die Botschaft auch eine "PSA Index-Bescheinigung" der Mutter, was immer das sein mag. Im Zweifelsfall würde es wahrscheinlich auch ohne gehen.
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Antwort #23 - 13.06.2016 um 02:39:24
 
Alacrity schrieb am 13.06.2016 um 02:24:47:
Der Antrag ist gebührenfrei, aber anscheinend will die Botschaft auch eine "PSA Index-Bescheinigung" der Mutter, was immer das sein mag. Im Zweifelsfall würde es wahrscheinlich auch ohne gehen.


der psa index ist nur die bescheinigung dass sie nicht verheiratet ist. das haben wir ja.
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Antwort #24 - 13.06.2016 um 08:25:03
 
Alacrity schrieb am 13.06.2016 um 02:24:47:
Der Antrag ist gebührenfrei, aber anscheinend will die Botschaft auch eine "PSA Index-Bescheinigung" der Mutter, was immer das sein mag. Im Zweifelsfall würde es wahrscheinlich auch ohne gehen.


... das würde nicht "ohne" gehen.

Das Cenomar vom PSA gibt Auskunft über eventuelle Vorehen der Antragstellerin. In diesem Fall also ganz wichtig, weil der rechtliche Vater ja jemand anderes sein kann. Und dann gibt's kein Visum.
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Alacrity
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Antwort #25 - 13.06.2016 um 08:40:58
 
Dass der TS der Vater ist, wird schon feststehen, sonst gäbe es keinen Kindetreisepass. Was in den letzten 6 Monaten passiert ist und ob sie inzwischen geheiratet hat oder nicht ist für den Anspruch egal.
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Antwort #26 - 18.06.2016 um 11:31:13
 
liebe freunde des forums, hab da nochmal eine frage mir bezueglich.

und zwar geht es um meine eigene ausreise von philippines.
bin 2006 in die philippines eingeflogen und hab somit den einreisestempel gekriegt. im jahr 2011 ist der abgelaufen und hab natuerlich einen neuen sofort gehabt. habe diesen neuen pass noch nicht benutzt, also keine stempel drinne.

die frage jetzt wie komme ich aus den philippines? habe dual-citizen aber hab kein philippinischen reisepass.

reicht der deutsche reisepass ohne einreisestempel aus und muss nur vorzeigen dass ich legal mich hier aufgehalten habe durch die identification certificate dual-citizen??

vielen dank wenn ihr mir auskuenfte geben koennt.
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Saxonicus
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Antwort #27 - 18.06.2016 um 12:19:24
 
LITRO schrieb am 18.06.2016 um 11:31:13:
die frage jetzt wie komme ich aus den philippines? habe dual-citizen aber hab kein philippinischen reisepass.

Wenn Du die philippinische und die deutsche Staatsangehörigkeit innehast, dann benötigst Du bei der philippinischen Grenzkontrolle den philippinischen Reisepass und bei der deutschen Ein- oder Ausreise den deutschen Pass. So entspricht das den internationalen Regeln.
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Antwort #28 - 18.06.2016 um 12:32:00
 
Saxonicus schrieb am 18.06.2016 um 12:19:24:
Wenn Du die philippinische und die deutsche Staatsangehörigkeit innehast, dann benötigst Du bei der philippinischen Grenzkontrolle den philippinischen Reisepass und bei der deutschen Ein- oder Ausreise den deutschen Pass. So entspricht das den internationalen Regeln.


wenn ich in deutschland ankomme ohne einen stempel im pass, wird es kein problem sein, richtig? oder sagen wir mal durch die laender fliege und an die flughaefen ankomme.
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Antwort #29 - 18.06.2016 um 12:33:59
 
LITRO schrieb am 18.06.2016 um 11:31:13:
die frage jetzt wie komme ich aus den philippines? habe dual-citizen aber hab kein philippinischen reisepass.reicht der deutsche reisepass ohne einreisestempel aus und muss nur vorzeigen dass ich legal mich hier aufgehalten habe durch die identification certificate dual-citizen??



Siehe hier:
http://www.philcongen-toronto.com/travel/4/guidelines-for-dual-citizens-travelli...

Am sichersten wäre es, wenn du dir einen Philipp. Pass zulegen würdest.
Wenn nicht: Ich würde zur Sicherheit noch mal beim BI nachfragen, ob diese Identification Card reicht.
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