Hallo,
ich bin neu hier und möchte auf rege Antworten hoffen dürfen.
Zur Sache:
A Deutscher ist mit B Ukrainerin (Z.Zt. mit D Visa in D.) in Deutschland seit letzter Woche verheiratet. Der
A1 Sprachtest wurde beim Telc Institut in D. ebenfalls erfolgreich gemacht. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Ehegattin nun unbedingt ausreisen muss, da grundsätzlich die Voraussetzungen im Rahmen des Antrags auf Nationales Visum erfüllt sind.
Kann die AB an dem Wohnort von B in D. das Visum verlängern, da das polnische D Visum mitte Juli ausläuft ?
Kann i.V.m. Antrag auf das Nationale Visum die AB hier bereits eine Vorentscheidung treffen, sodass man Zeit spart und den Schriftsatz der AB mit den Antragsunterlagen bei der Botschaft direkt abgeben kann ? Ich habe im Internet gelesen, dass die wohl möglich sei und gewissermaßen weist auch die Internetseite der Botschaft in Kiew darauf hin, dass bezüglich der Bearbeitungsdauer, schon nach einigen Tagen entschieden werden könnte, wenn keine Unterlagen nach D. geschickt werden müssten.
Im Wege einer Klage durch einen Ra. für Verwaltungsrecht könnte eine Ausweisung m.W.n. aufgeschoben abgewendet werden, aber das Nationale Visum muss dennoch regelmäßig bei der Botschaft beantragt werden und dort der Reisepass abgegeben werden (???), sodass eine Rückreise nach D. nicht möglich wäre, oder irre ich mich da ?
Ich möchte deutlichen machen, dass A und B sich über 5 Jahre kennen und hier auch kein Visumerschlichung oder Ehebetrug vorliegt, da B in Polen in der Tat bis vor Kurzem - mit Unterberechungen der Arbeitszeit - bei A in D. zu Besuch gewesen ist und im Polen gearbeitet hat.Die Unterlagen zur Heirat wurden während der Visumsgültigkeit spontan beigebracht und man hat sodann hier in D. dann geheiratet.
Vielen Danke, für Eure Antworten.