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Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind (Gelesen: 7.805 mal)
LITRO
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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08.06.2016 um 03:32:22
 
guten tag forum mitglieder, ich bin in einer aehnlichen situation wie die dame hier es geschildert hat mit einem unterschied.
da ich nicht doppelt posten will werde ich mal einfach meinen sachverhalt hier schildern wenns ok ist.

ich als deutscher wohne seit fast 10 jahren in den philippinen und bin auch seit 9 jahren mit einer filipina zusammen, geheiratet haben wir aber noch nicht(das ist der unterschied). wir haben mittlerweile auch eine 3 1/2 jaehrige tochter zusammen und moechten jetzt nach deutschland ziehen wegen finanzieller probleme hier den philippinen, damit ich der arbeit in deutschland nachgehen kann.

natuerlich kommt dann das familienzusammenfuehrungs visum fuer uns in frage fuer die uebersiedlung nach deutschland.
nach dem merkblatt der deutschen botschaft bezueglich der unterlagen die benoetigt werden fuer den visa antrag haben wir komplett. vaterschaftsanerkennung, cenomar, geburtsurkunden usw.
der kinderreisepass fuer unser deutsches kind wurde schon beantragt und wird in den naechsten wochen bei uns ankommen per post.

jetzt wurde aber mir von einem mitarbeiter der deutschen botschaft gesagt dass ich, meine lebengefaehrtin und unser kind also wir drei zusammen vorerst nicht zusammen nach deutschland einreisen koennen weil ich einen gemeldeten wohnort vorweisen muss und einen gesicherten lebensunterhalt  vorlegen muss(sprich verpflichtungserklaerung) bevor unser kind und meine partnerin nach deutschland gehen koennen.

das wuerde jetzt heissen dass ich zuerst alleine nach deutschland muss, mir eine arbeit beschaffe und erstmal fuer 6 monate arbeiten muss bevor ich einen gesicherten lebenunterhalt vorlegen kann fuer den visa antrag meiner partnerin. dann erst kann sie das visum beantragen "familienzusammenfuehrung zum deutschen kind" und muss ja dann auch mindestens 3 monate und im hoechsten fall 6 monate auf ihr visum warten. das wuerde bedeuten dass ich von meiner familie getrennt sein muss ueber einen zeitraum von 7-13 monaten.

wer kann mir auskuenfte dies bezueglich geben? vielen dank.


Daddys' Änderung:
Eigene Geschichte = eigener Thread... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 08.06.2016 um 10:54:52 von Daddy »  
 
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Lila F.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.06.2016 um 04:00:20
 
LITRO schrieb am 08.06.2016 um 03:32:22:
jetzt wurde aber mir von einem mitarbeiter der deutschen botschaft gesagt dass ich, meine lebengefaehrtin und unser kind also wir drei zusammen vorerst nicht zusammen nach deutschland einreisen koennen weil ich einen gemeldeten wohnort vorweisen muss und einen gesicherten lebensunterhaltvorlegen muss(sprich verpflichtungserklaerung) bevor unser kind und meine partnerin nach deutschland gehen koennen.


Das ist völliger Quatsch. Euer Kind kann als deutscher Staatsbürger sowieso jederzeit in Deutschland leben und deine Partnerin hat als Mutter des deutschen Kindes ein Recht darauf, mit dem Kind nach Deutschland umzuziehen. Dafür musst du nicht in Deutschland leben und der Lebensunterhalt muss auch nicht gesichert sein. Lasst euch nicht verunsichern und stellt einfach den Antrag! Die AV wird den Antrag ganz sicher nicht mit der Begründung ablehnen. Du solltest auf keinen Fall eine Verpflichtungserklärung für deine Partnerin abgeben. Das ist definitiv nicht nötig und bringt euch erhebliche Nachteile.
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NotLupus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.06.2016 um 04:34:59
 
Hat das Kind bereits einen deutschen Pass? Wurde dieser vorgelegt?
Klingt nämlich komisch... also dass Mutter und Kind nicht einreisen dürfen...
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LITRO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 08.06.2016 um 05:04:07
 
NotLupus schrieb am 08.06.2016 um 04:34:59:
Hat das Kind bereits einen deutschen Pass? Wurde dieser vorgelegt?
Klingt nämlich komisch... also dass Mutter und Kind nicht einreisen dürfen...


der reisepass wurde beantragt mit allen dokumenten die da fuer noetig waren. also der pass muesste vielleicht in 2 wochen bei mir ankommen.
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LITRO
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Antwort #4 - 08.06.2016 um 05:08:43
 
meine partnerin hat den anrtag aufs visum noch nicht beantragt da sie ja erstmal den kinderreisepass dafuer benoetigt um zu zeigen dass sie mutter eines deutschen kindes ist. der arbeiter von der deutschen botschaft meinte aber schon bei der bearbeitung des kinderreisepasses vor ort dass ich zuerst nach deutschland muss wegen einer sicherheit des lebensunterhaltes wie ich schon oben geschildert hatte.
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NotLupus
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Antwort #5 - 08.06.2016 um 05:11:34
 
Die Aussage ist Quatsch. Also kannst dich da ruhig zurücklehnen.
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Antwort #6 - 08.06.2016 um 05:16:57
 
meine bedenken sind dass wenn meine partnerin beim termin zur unterlagen ueberhaendigung zum visum bei der botschaft die dokumente einreicht, dass die botschaft dann den antrag erst garnicht versendet zu der auslaenderbehoerde nach deutschland weil wie die ja schon gesagt haben das die unterlagen unvollstaendig waeren fuer den antrag wegen einer fehlenden unterhalts vorlegung und wohnraums.

ich moechte gerne wissen was das gesetz sagt bezueglich des familienschutzes und familienzusammenfuehrungs vorderungen.
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Petersburger
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Antwort #7 - 08.06.2016 um 05:17:22
 
Es ist definitiv falsch.

Das Gesetz kann nicht jeden Fall bis ins Kleinste vorhersehen und regeln, aber es verbietet keinesfalls die gemeinsame Übersiedlung.

Auch dann, wenn die LU-Sicherung Entscheidungskriterium ist - hier also nicht - ist eine gemeinsame Übersiedlung zulässig.


Wir können hier nichts gegen Furcht und Bedenken tun. Ich meine aber, dass sie unbegründet sind. Diejenigen, die als Entscheider tagtäglich mit nationalen Visumanträgen zu tun haben, wissen, wie solche Anträge zu behandeln sind. Das sind in aller Regel nicht dieselben, die die Anträge annehmen oder die Pässe ausstellen.
Daher: Immer mit der Ruhe.

Stellt den Antrag und wartet ab.

Sollte es wider Erwarten zu Problemen kommen, raten wir gern.
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LITRO
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Antwort #8 - 08.06.2016 um 05:43:20
 
http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/05/2_20Visabestimmungen/Visaverf...

Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung

...

...

alle aufgefuehrten unterlagen haben wir vollstaendig, und der arbeiter der deutschen botschaft meinte zu diesem merkblatt dass mehr von der auslaenderbehoerde verlangt wird als nur die hier aufgefuehrten unterlagen. hä? hä? hä?
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namaskaram
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Antwort #9 - 08.06.2016 um 06:25:46
 
Wo werdet ihr denn (erstmal) wohnen?
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Antwort #10 - 08.06.2016 um 06:50:00
 
namaskaram schrieb am 08.06.2016 um 06:25:46:
Wo werdet ihr denn (erstmal) wohnen?


vorruebergehend im reihenhaus meiner schwester mit 3 schlafzimmern, angemeldet ist nur meine schwester und mein schwager in diesem haus. 2 zimmer sind frei.
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NotLupus
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Antwort #11 - 08.06.2016 um 09:29:59
 
Dann höchstens ein Schreiben deiner Schwester, dass du und deine Familie für unbestimmte Zeit bei ihnen leben könnt, holen.
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Antwort #12 - 08.06.2016 um 10:22:18
 
NotLupus schrieb am 08.06.2016 um 09:29:59:
Dann höchstens ein Schreiben deiner Schwester, dass du und deine Familie für unbestimmte Zeit bei ihnen leben könnt, holen.


darum geht es doch garnicht. die deutsche botschaft verlangt von mir dass ich mich erstmal von meiner familie trenne und spaeter sie nach hole. das wird in den noetigen unterlagen des visums antrages nicht verlangt. diesen sozusagenen gesicherten lebensunterhalt erst anschaffen und dann gibt es erst ein visum fuer den familiensusammenfuehrungs nachzug.
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Antwort #13 - 08.06.2016 um 10:36:20
 
LITRO schrieb am 08.06.2016 um 05:43:20:
der arbeiter der deutschen botschaft meinte 

Das ändert aber nichts an dem, was ich schon früher schrieb.

Gebt die Unterlagen ab. Punkt.

Wenn dann irgendwelche Nachforderungen kommen - und keinen Moment früher -, hat es Sinn, über deren Notwendigkeit zu sinnieren oder zu begründen, warum sie nicht gefordert werden dürften.

Davor ist alles Ratespiel oder  Wahrsagerin

LITRO schrieb am 08.06.2016 um 10:22:18:
die deutsche botschaft verlangt von mir 

Das stimmt einfach nicht. "Die Botschaft" verlangt das ganz und gar nicht.

Du hast bisher Meinungen und mündliche Aussagen gehört. Und das noch nicht mal von denen, die für die Entscheidung über den Antrag zuständig sind.

Das kannst Du alles genauso vergessen wie Telefonanrufe, "Helfer" auf der Straße und Ähnliches.
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Antwort #14 - 08.06.2016 um 10:49:43
 
Petersburger schrieb am 08.06.2016 um 10:36:20:
Gebt die Unterlagen ab. Punkt.


ja das werden wir auch machen sobald der kinderreisepass ankommt. bleibt ja auch nichts anderes uebrig. Laut lachend
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