i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1465349543

Beitrag begonnen von LITRO am 08.06.2016 um 03:32:22

Titel: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 08.06.2016 um 03:32:22
guten tag forum mitglieder, ich bin in einer aehnlichen situation wie die dame hier es geschildert hat mit einem unterschied.
da ich nicht doppelt posten will werde ich mal einfach meinen sachverhalt hier schildern wenns ok ist.

ich als deutscher wohne seit fast 10 jahren in den philippinen und bin auch seit 9 jahren mit einer filipina zusammen, geheiratet haben wir aber noch nicht(das ist der unterschied). wir haben mittlerweile auch eine 3 1/2 jaehrige tochter zusammen und moechten jetzt nach deutschland ziehen wegen finanzieller probleme hier den philippinen, damit ich der arbeit in deutschland nachgehen kann.

natuerlich kommt dann das familienzusammenfuehrungs visum fuer uns in frage fuer die uebersiedlung nach deutschland.
nach dem merkblatt der deutschen botschaft bezueglich der unterlagen die benoetigt werden fuer den visa antrag haben wir komplett. vaterschaftsanerkennung, cenomar, geburtsurkunden usw.
der kinderreisepass fuer unser deutsches kind wurde schon beantragt und wird in den naechsten wochen bei uns ankommen per post.

jetzt wurde aber mir von einem mitarbeiter der deutschen botschaft gesagt dass ich, meine lebengefaehrtin und unser kind also wir drei zusammen vorerst nicht zusammen nach deutschland einreisen koennen weil ich einen gemeldeten wohnort vorweisen muss und einen gesicherten lebensunterhalt  vorlegen muss(sprich verpflichtungserklaerung) bevor unser kind und meine partnerin nach deutschland gehen koennen.

das wuerde jetzt heissen dass ich zuerst alleine nach deutschland muss, mir eine arbeit beschaffe und erstmal fuer 6 monate arbeiten muss bevor ich einen gesicherten lebenunterhalt vorlegen kann fuer den visa antrag meiner partnerin. dann erst kann sie das visum beantragen "familienzusammenfuehrung zum deutschen kind" und muss ja dann auch mindestens 3 monate und im hoechsten fall 6 monate auf ihr visum warten. das wuerde bedeuten dass ich von meiner familie getrennt sein muss ueber einen zeitraum von 7-13 monaten.

wer kann mir auskuenfte dies bezueglich geben? vielen dank.


Daddys' [edit]Eigene Geschichte = eigener Thread... ;)[/edit]

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von Lila F. am 08.06.2016 um 04:00:20

LITRO schrieb am 08.06.2016 um 03:32:22:
jetzt wurde aber mir von einem mitarbeiter der deutschen botschaft gesagt dass ich, meine lebengefaehrtin und unser kind also wir drei zusammen vorerst nicht zusammen nach deutschland einreisen koennen weil ich einen gemeldeten wohnort vorweisen muss und einen gesicherten lebensunterhaltvorlegen muss(sprich verpflichtungserklaerung) bevor unser kind und meine partnerin nach deutschland gehen koennen.


Das ist völliger Quatsch. Euer Kind kann als deutscher Staatsbürger sowieso jederzeit in Deutschland leben und deine Partnerin hat als Mutter des deutschen Kindes ein Recht darauf, mit dem Kind nach Deutschland umzuziehen. Dafür musst du nicht in Deutschland leben und der Lebensunterhalt muss auch nicht gesichert sein. Lasst euch nicht verunsichern und stellt einfach den Antrag! Die AV wird den Antrag ganz sicher nicht mit der Begründung ablehnen. Du solltest auf keinen Fall eine Verpflichtungserklärung für deine Partnerin abgeben. Das ist definitiv nicht nötig und bringt euch erhebliche Nachteile.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von NotLupus am 08.06.2016 um 04:34:59
Hat das Kind bereits einen deutschen Pass? Wurde dieser vorgelegt?
Klingt nämlich komisch... also dass Mutter und Kind nicht einreisen dürfen...

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 08.06.2016 um 05:04:07

NotLupus schrieb am 08.06.2016 um 04:34:59:
Hat das Kind bereits einen deutschen Pass? Wurde dieser vorgelegt?
Klingt nämlich komisch... also dass Mutter und Kind nicht einreisen dürfen...


der reisepass wurde beantragt mit allen dokumenten die da fuer noetig waren. also der pass muesste vielleicht in 2 wochen bei mir ankommen.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 08.06.2016 um 05:08:43
meine partnerin hat den anrtag aufs visum noch nicht beantragt da sie ja erstmal den kinderreisepass dafuer benoetigt um zu zeigen dass sie mutter eines deutschen kindes ist. der arbeiter von der deutschen botschaft meinte aber schon bei der bearbeitung des kinderreisepasses vor ort dass ich zuerst nach deutschland muss wegen einer sicherheit des lebensunterhaltes wie ich schon oben geschildert hatte.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von NotLupus am 08.06.2016 um 05:11:34
Die Aussage ist Quatsch. Also kannst dich da ruhig zurücklehnen.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 08.06.2016 um 05:16:57
meine bedenken sind dass wenn meine partnerin beim termin zur unterlagen ueberhaendigung zum visum bei der botschaft die dokumente einreicht, dass die botschaft dann den antrag erst garnicht versendet zu der auslaenderbehoerde nach deutschland weil wie die ja schon gesagt haben das die unterlagen unvollstaendig waeren fuer den antrag wegen einer fehlenden unterhalts vorlegung und wohnraums.

ich moechte gerne wissen was das gesetz sagt bezueglich des familienschutzes und familienzusammenfuehrungs vorderungen.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von Petersburger am 08.06.2016 um 05:17:22
Es ist definitiv falsch.

Das Gesetz kann nicht jeden Fall bis ins Kleinste vorhersehen und regeln, aber es verbietet keinesfalls die gemeinsame Übersiedlung.

Auch dann, wenn die LU-Sicherung Entscheidungskriterium ist - hier also nicht - ist eine gemeinsame Übersiedlung zulässig.


Wir können hier nichts gegen Furcht und Bedenken tun. Ich meine aber, dass sie unbegründet sind. Diejenigen, die als Entscheider tagtäglich mit nationalen Visumanträgen zu tun haben, wissen, wie solche Anträge zu behandeln sind. Das sind in aller Regel nicht dieselben, die die Anträge annehmen oder die Pässe ausstellen.
Daher: Immer mit der Ruhe.

Stellt den Antrag und wartet ab.

Sollte es wider Erwarten zu Problemen kommen, raten wir gern.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 08.06.2016 um 05:43:20
http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/05/2_20Visabestimmungen/Visaverfahren__und__formulare.html

Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung

http://s32.postimg.org/l2ymqgibl/Screenshot_2.jpg

http://s32.postimg.org/rghshdvi9/Screenshot_1.jpg

alle aufgefuehrten unterlagen haben wir vollstaendig, und der arbeiter der deutschen botschaft meinte zu diesem merkblatt dass mehr von der auslaenderbehoerde verlangt wird als nur die hier aufgefuehrten unterlagen. :-? :-? :-?

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von namaskaram am 08.06.2016 um 06:25:46
Wo werdet ihr denn (erstmal) wohnen?

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 08.06.2016 um 06:50:00

namaskaram schrieb am 08.06.2016 um 06:25:46:
Wo werdet ihr denn (erstmal) wohnen?


vorruebergehend im reihenhaus meiner schwester mit 3 schlafzimmern, angemeldet ist nur meine schwester und mein schwager in diesem haus. 2 zimmer sind frei.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von NotLupus am 08.06.2016 um 09:29:59
Dann höchstens ein Schreiben deiner Schwester, dass du und deine Familie für unbestimmte Zeit bei ihnen leben könnt, holen.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 08.06.2016 um 10:22:18

NotLupus schrieb am 08.06.2016 um 09:29:59:
Dann höchstens ein Schreiben deiner Schwester, dass du und deine Familie für unbestimmte Zeit bei ihnen leben könnt, holen.


darum geht es doch garnicht. die deutsche botschaft verlangt von mir dass ich mich erstmal von meiner familie trenne und spaeter sie nach hole. das wird in den noetigen unterlagen des visums antrages nicht verlangt. diesen sozusagenen gesicherten lebensunterhalt erst anschaffen und dann gibt es erst ein visum fuer den familiensusammenfuehrungs nachzug.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von Petersburger am 08.06.2016 um 10:36:20

LITRO schrieb am 08.06.2016 um 05:43:20:
der arbeiter der deutschen botschaft meinte 

Das ändert aber nichts an dem, was ich schon früher schrieb.

Gebt die Unterlagen ab. Punkt.

Wenn dann irgendwelche Nachforderungen kommen - und keinen Moment früher -, hat es Sinn, über deren Notwendigkeit zu sinnieren oder zu begründen, warum sie nicht gefordert werden dürften.

Davor ist alles Ratespiel oder  :wahrsag:


LITRO schrieb am 08.06.2016 um 10:22:18:
die deutsche botschaft verlangt von mir 

Das stimmt einfach nicht. "Die Botschaft" verlangt das ganz und gar nicht.

Du hast bisher Meinungen und mündliche Aussagen gehört. Und das noch nicht mal von denen, die für die Entscheidung über den Antrag zuständig sind.

Das kannst Du alles genauso vergessen wie Telefonanrufe, "Helfer" auf der Straße und Ähnliches.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung zum deutschem Kind, gemeinsame Einreise der Familie – Angabe zu Lebenskoste
Beitrag von LITRO am 08.06.2016 um 10:49:43

Petersburger schrieb am 08.06.2016 um 10:36:20:
Gebt die Unterlagen ab. Punkt.


ja das werden wir auch machen sobald der kinderreisepass ankommt. bleibt ja auch nichts anderes uebrig. ;D

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung zum deutschem Kind, gemeinsame Einreise der Familie – Angabe zu Lebenskoste
Beitrag von hge2001 am 08.06.2016 um 14:05:08

LITRO schrieb am 08.06.2016 um 10:49:43:
ja das werden wir auch machen sobald der kinderreisepass ankommt. bleibt ja auch nichts anderes uebrig. ;D


Das einzige was sein muss, ist eine Adresse in D, wo du vorerst leben willst in Deutschland. Diese dient dazu die zuständige ABH zu ermitteln.

Ich kenne die deutsche Botschaft recht gut. Die kennen sich bestens aus.

Wenn du mit einer einheimischen Kraft geredet hast, dann vergiss das gesagte ganz schnell.

Falls  diese Aussage von einem deutschen Mitarbeiter kam, kann es sich nur um ein Missverständnis handeln, weil der Fall vielleicht falsch rübergekommen ist.

Vertrau hier auf die Experten.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung zum deutschem Kind, gemeinsame Einreise der Familie – Angabe zu Lebenskoste
Beitrag von LITRO am 08.06.2016 um 14:45:05

hge2001 schrieb am 08.06.2016 um 14:05:08:
Das einzige was sein muss, ist eine Adresse in D, wo du vorerst leben willst in Deutschland. Diese dient dazu die zuständige ABH zu ermitteln.

Ich kenne die deutsche Botschaft recht gut. Die kennen sich bestens aus.

Wenn du mit einer einheimischen Kraft geredet hast, dann vergiss das gesagte ganz schnell.

Falls  diese Aussage von einem deutschen Mitarbeiter kam, kann es sich nur um ein Missverständnis handeln, weil der Fall vielleicht falsch rübergekommen ist.

Vertrau hier auf die Experten.


von der wohnmoeglichkeit her wird es kein problem sein. wie gesagt dass wir bei meiner schwester erst einmal unterkommen in ihrem reihenhaus mit 2 frei liegenden schlafzimmern.

und der jenige der mir.. ja jetzt sagen wir mal deutlich, diesen quatsch erzaehlt hat war ein deutscher von der deutschen botschaft und auch ein deutschlehrer der leute vorbereitet fuer die deutschland einreise.

;D ::) ;D

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von Petersburger am 08.06.2016 um 15:51:18

LITRO schrieb am 08.06.2016 um 14:45:05:
ein deutscher von der deutschen botschaft 

... muss nichts mit Aufenthaltsrecht zu tun haben.

Die "Aussagen zu Visadingen" unserer deutschen Kollegen - Entsandte wie lokal Beschäftigte - aus anderen Referaten als der Visastelle ... ... ... veranlassen die Visastelle immer wieder zu der Bitte, doch die Ratschläge den Fachleuten zu überlassen, sie stünden da gern zur Verfügung.


Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 13.06.2016 um 01:04:42
bei dem visa antrag zum deutschen kind benoetigt meine partnerin das formlose einladungsschreiben von dem in deutschland lebenden. das muesste ja dann eine einladung von mir sein, aber da ich ja nicht in deutschland wohne und wir alle zusammen von philippines nach deutschland einreisen werden, wie laeuft das dann von statten mit dem einladungsschreiben?
also wie muesste dieses schreiben formeliert werden?

danke fuer eure hilfe im voraus.


Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von Alacrity am 13.06.2016 um 01:29:40

LITRO schrieb am 13.06.2016 um 01:04:42:
bei dem visa antrag zum deutschen kind benoetigt meine partnerin das formlose einladungsschreiben von dem in deutschland lebenden.

Nein braucht sie nicht. "Merkblätter" enthalten nicht selten auch irreführende oder falsche Informationen, weil nicht alle Fälle bei der Erstellung in Betracht gezogen werden.


LITRO schrieb am 13.06.2016 um 01:04:42:
das muesste ja dann eine einladung von mir sein

Nein, der Stammberechtigte, zu dem der Nachzug stattfindet, ist das deutsche Kind, das in dem Alter seine Mutter natürlich nicht einladen kann.

Du bist für den Anspruch auf Erteilung des Visums irrelevant, auch wenn du verstorben wärst oder die Einreise der Mutter gar verhindern wolltest, muss das Visum erteilt werden.
Da das Kind unehelich ist, hast du, zumindest in den Philippinen, kein Sorgerecht, also ist deine Zustimmung auch für den Umzug des Kindes nach Deutschland nicht nötig.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 13.06.2016 um 01:43:37
stimmt! hehe

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 13.06.2016 um 01:51:31

Alacrity schrieb am 13.06.2016 um 01:29:40:
Nein braucht sie nicht. "Merkblätter" enthalten nicht selten auch irreführende oder falsche Informationen, weil nicht alle Fälle bei der Erstellung in Betracht gezogen werden.

Nein, der Stammberechtigte, zu dem der Nachzug stattfindet, ist das deutsche Kind, das in dem Alter seine Mutter natürlich nicht einladen kann.

Du bist für den Anspruch auf Erteilung des Visums irrelevant, auch wenn du verstorben wärst oder die Einreise der Mutter gar verhindern wolltest, muss das Visum erteilt werden.
Da das Kind unehelich ist, hast du, zumindest in den Philippinen, kein Sorgerecht, also ist deine Zustimmung auch für den Umzug des Kindes nach Deutschland nicht nötig.


also reichen diese unterlagen aus fuer den antrag, richtig? (rot markiert)

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von Alacrity am 13.06.2016 um 02:24:47
Der Antrag ist gebührenfrei, aber anscheinend will die Botschaft auch eine "PSA Index-Bescheinigung" der Mutter, was immer das sein mag. Im Zweifelsfall würde es wahrscheinlich auch ohne gehen.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 13.06.2016 um 02:39:24

Alacrity schrieb am 13.06.2016 um 02:24:47:
Der Antrag ist gebührenfrei, aber anscheinend will die Botschaft auch eine "PSA Index-Bescheinigung" der Mutter, was immer das sein mag. Im Zweifelsfall würde es wahrscheinlich auch ohne gehen.


der psa index ist nur die bescheinigung dass sie nicht verheiratet ist. das haben wir ja.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von hge2001 am 13.06.2016 um 08:25:03

Alacrity schrieb am 13.06.2016 um 02:24:47:
Der Antrag ist gebührenfrei, aber anscheinend will die Botschaft auch eine "PSA Index-Bescheinigung" der Mutter, was immer das sein mag. Im Zweifelsfall würde es wahrscheinlich auch ohne gehen.


... das würde nicht "ohne" gehen.

Das Cenomar vom PSA gibt Auskunft über eventuelle Vorehen der Antragstellerin. In diesem Fall also ganz wichtig, weil der rechtliche Vater ja jemand anderes sein kann. Und dann gibt's kein Visum.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von Alacrity am 13.06.2016 um 08:40:58
Dass der TS der Vater ist, wird schon feststehen, sonst gäbe es keinen Kindetreisepass. Was in den letzten 6 Monaten passiert ist und ob sie inzwischen geheiratet hat oder nicht ist für den Anspruch egal.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 18.06.2016 um 11:31:13
liebe freunde des forums, hab da nochmal eine frage mir bezueglich.

und zwar geht es um meine eigene ausreise von philippines.
bin 2006 in die philippines eingeflogen und hab somit den einreisestempel gekriegt. im jahr 2011 ist der abgelaufen und hab natuerlich einen neuen sofort gehabt. habe diesen neuen pass noch nicht benutzt, also keine stempel drinne.

die frage jetzt wie komme ich aus den philippines? habe dual-citizen aber hab kein philippinischen reisepass.

reicht der deutsche reisepass ohne einreisestempel aus und muss nur vorzeigen dass ich legal mich hier aufgehalten habe durch die identification certificate dual-citizen??

vielen dank wenn ihr mir auskuenfte geben koennt.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von Saxonicus am 18.06.2016 um 12:19:24

LITRO schrieb am 18.06.2016 um 11:31:13:
die frage jetzt wie komme ich aus den philippines? habe dual-citizen aber hab kein philippinischen reisepass.

Wenn Du die philippinische und die deutsche Staatsangehörigkeit innehast, dann benötigst Du bei der philippinischen Grenzkontrolle den philippinischen Reisepass und bei der deutschen Ein- oder Ausreise den deutschen Pass. So entspricht das den internationalen Regeln.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 18.06.2016 um 12:32:00

Saxonicus schrieb am 18.06.2016 um 12:19:24:
Wenn Du die philippinische und die deutsche Staatsangehörigkeit innehast, dann benötigst Du bei der philippinischen Grenzkontrolle den philippinischen Reisepass und bei der deutschen Ein- oder Ausreise den deutschen Pass. So entspricht das den internationalen Regeln.


wenn ich in deutschland ankomme ohne einen stempel im pass, wird es kein problem sein, richtig? oder sagen wir mal durch die laender fliege und an die flughaefen ankomme.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von hge2001 am 18.06.2016 um 12:33:59

LITRO schrieb am 18.06.2016 um 11:31:13:
die frage jetzt wie komme ich aus den philippines? habe dual-citizen aber hab kein philippinischen reisepass.reicht der deutsche reisepass ohne einreisestempel aus und muss nur vorzeigen dass ich legal mich hier aufgehalten habe durch die identification certificate dual-citizen??



Siehe hier:
http://www.philcongen-toronto.com/travel/4/guidelines-for-dual-citizens-travelling-to-the-philippines

Am sichersten wäre es, wenn du dir einen Philipp. Pass zulegen würdest.
Wenn nicht: Ich würde zur Sicherheit noch mal beim BI nachfragen, ob diese Identification Card reicht.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von grisu1000 am 18.06.2016 um 17:27:56

hge2001 schrieb am 18.06.2016 um 12:33:59:
Am sichersten wäre es, wenn du dir einen Philipp. Pass zulegen würdest.


Nich nur für Ihn sondern auch für das Kind, das ja wahrscheinlich Doppelstaatler ist. Und bei Ausreise von phllipinischen Kindern gibt es eine Prozedur, um Kindesentzug zu vermeiden. Da muss du dich noch informieren.

Ansonsten, um beim Antrag beim Konsulat und der ABH Missverständinisse zwischen den Beteiligten zu vermeiden würde ich zwei Begleitschreiben zum Antrag geben.
(1) Das es ein geimeinsamer Umzug von Eltern und Kind ist, damit ein FZF-Visum zum Kind, und der Umzug zur Schwester (Adresse) erfolgt. Damit ergibt sich auch die Zuständigkeit der ABH und es ist klar das der deutsche Anprechpartner für die ABH noch auf den Phillipinen weilt.
(2) Ein Schreiben der Schwester, das sie zwei Zimmer der eigenen Wohnung unbefristet zur Verfügung stellt.

Das wäre strenggenommen nicht nötig, dient aber der Klarheit, vermeidet Rückfragen, und beruhigt deine Nerven.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 19.06.2016 um 06:26:40

grisu1000 schrieb am 18.06.2016 um 17:27:56:
Nich nur für Ihn sondern auch für das Kind, das ja wahrscheinlich Doppelstaatler ist. Und bei Ausreise von phllipinischen Kindern gibt es eine Prozedur, um Kindesentzug zu vermeiden. Da muss du dich noch informieren.

Ansonsten, um beim Antrag beim Konsulat und der ABH Missverständinisse zwischen den Beteiligten zu vermeiden würde ich zwei Begleitschreiben zum Antrag geben.
(1) Das es ein geimeinsamer Umzug von Eltern und Kind ist, damit ein FZF-Visum zum Kind, und der Umzug zur Schwester (Adresse) erfolgt. Damit ergibt sich auch die Zuständigkeit der ABH und es ist klar das der deutsche Anprechpartner für die ABH noch auf den Phillipinen weilt.
(2) Ein Schreiben der Schwester, das sie zwei Zimmer der eigenen Wohnung unbefristet zur Verfügung stellt.

Das wäre strenggenommen nicht nötig, dient aber der Klarheit, vermeidet Rückfragen, und beruhigt deine Nerven.


das ist auch so in unserer planung inbegriffen

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von LITRO am 19.06.2016 um 06:31:40
es gibt doch eine policy die bestimmt wer von einem 2 wege(rueckflugticket) ausgeschlossen ist.

http://www.immigration.gov.ph/faqs/travel-req

[verstehe dies im englischen leider nicht]

wie wuerde es behandelt werden bei uns also ich, partnerin und kind?

reicht ein 1 wege ticket aus oder muessen wir 2 wege tickets am manila oder deutschen flughafen vorzeigen damit uns ausreise oder einreise gewaehrt wird??

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von Petersburger am 19.06.2016 um 06:38:42
Auch ein Rückflugticket ist kein Beleg für zwingende Rückkehr ... aber bei nationalen Visa sind sie mit Sicherheit unnötig.

Ein nationales Visum ist ein Einreisevisum zu Daueraufenthalt. Da ist die Rückkehrbereitschaft im Regelfall unerheblich.
Und wo eine Rückkehr vorhergesehen ist (Austauschstudium z.B.) sind oft noch gar keine Tickets für die mögliche Rückreise zu haben. Aber das ist nicht Sache der Fluggesellschaft oder der Einreisekontrolle.

Titel: Re: Nach DEU rückübersindeln, DEU-PHL Lebensgemeinschaft, gemeinsames Kind
Beitrag von hge2001 am 19.06.2016 um 09:12:02

LITRO schrieb am 19.06.2016 um 06:31:40:
es gibt doch eine policy die bestimmt wer von einem 2 wege(rueckflugticket) ausgeschlossen ist.

http://www.immigration.gov.ph/faqs/travel-req

[verstehe dies im englischen leider nicht]

wie wuerde es behandelt werden bei uns also ich, partnerin und kind?

reicht ein 1 wege ticket aus oder muessen wir 2 wege tickets am manila oder deutschen flughafen vorzeigen damit uns ausreise oder einreise gewaehrt wird??


Was du da zitierst hat mit der Einreise in die Philippinen zu tun.
Die dortige Immigration fordert bei Einreise ein Return- oder Weiterflugticket. Das gilt natürlich in erster Linie für Touristen ,nicht für Philipp. Staatsangehörige bzw solche, die einen permanenten AT für die Philippinen haben. Auch balikbayan's sind davon ausgenommen.
Kommt also für dich nicht in Frage ... wenn du deine Philipp. Staatsangehörigkeit nachweisen kannst.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.