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Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit? (Gelesen: 14.147 mal)
trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 13.12.2015 um 12:40:30
 
... darum geht es auch nicht, sondern um die Aussage von @ARAS, dass ein Fehlen gegenseitiger finanzieller Unterstützung ein Indiz für eine Scheinehe ist. Hierzu muss die Situation berücksichtigt werden. Und da ist egal, welche Nationalität die Frau hat.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #31 - 13.12.2015 um 12:50:01
 
Gibt bestimmt plausible Gründe für diese Beziehung. Aber solange der LU nicht sichergestellt ist, wird es eh nur eine theoretische Frage bleiben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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sara77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 13.12.2015 um 12:59:09
 
ja genau sie ist leider nicht deutsch da ist das nicht so einfach
sie muss den lebensunterhalt sichern können dauerhaft bei einer deutschen ist das nicht so wichtig ich merke das da schon viele unterschiede sind und das sich das durchaus in die länge ziehen kann bis er dann mal wirklich hier ist
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Saxonicus
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Antwort #33 - 13.12.2015 um 13:34:01
 
sara77 schrieb am 11.12.2015 um 15:22:22:
Ihr jetziger Ehemann lebt derzeit in Marokko... 

Warum muss die Ehe zweier Marokkaner unbedingt in Deutschland geführt werden, das entbehrt doch jeder Logik ?
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sara77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 13.12.2015 um 15:15:19
 
weil sie wie bereits erwähnt eine tochter aus erster ehe hat die bereits seit jahren gnz normal zur schule geht:-)
mal abgesehen davon denke ich nicht, das man sich dafür hier rechtfertigen muss man stellt ledeglich fragen und hofft auf hilfreiche antworten
Danke Smiley
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Antwort #35 - 13.12.2015 um 19:46:39
 
sara77 schrieb am 13.12.2015 um 15:15:19:
eine tochter aus erster ehe hat die bereits seit jahren gnz normal zur schule geht:

Ist das Kind deutscher Staatsangehöriger ?
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sara77
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Antwort #36 - 13.12.2015 um 22:02:05
 
ja ist es wieso?
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reinhard
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Antwort #37 - 13.12.2015 um 22:26:55
 
sara77 schrieb am 13.12.2015 um 22:02:05:
ja ist es wieso?


Das ändert nichts an den Antworten, da es nicht sein deutsches Kind ist.

Sie muss sich um ein ausreichendes Einkommen kümmern, darf aber alles (Kindergeld, Unterhalt, Nettolohn mit Steuerklasse nach seinem Zuzug) einrechnen.
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sara77
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Antwort #38 - 14.12.2015 um 10:47:56
 
ah ok nur mal kurz eine frage was empfehlt ihr wie lange soll sie jetzt arbeiten damit der mann den antrag stellen kann bei der Botschaft? 6monate? 1 Jahr? oder erst nach einem arbeitsvertrag von mehrereb Jahren?
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deerhunter
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Antwort #39 - 14.12.2015 um 11:02:39
 
sara77 schrieb am 14.12.2015 um 10:47:56:
ah ok nur mal kurz eine frage was empfehlt ihr wie lange soll sie jetzt arbeiten damit der mann den antrag stellen kann bei der Botschaft


Wieso? Will sie kurz arbeiten und dann aufhören? Sie muss eine langrfristige Prognose für den LU nachweisen...also i.d.R. einen festen Arbeitsvertrag außerhalb der Probezeit! Aber am besten mit der zuständigen ABH klären, was die wollen  Cool
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Antwort #40 - 14.12.2015 um 11:14:16
 
finde das total lustig auf was für ideen sie kommen wieso sollte sie aufhören zu arbeiten?
ihr Mann muss ja danach zur schule d.h. sie muss weiterhin den lebensunterhalt sichern
meine frage war bevor sie mit einer ablehnung rechnen muss, wollte ich wissen wie viel "arbeits"monate sie am besten beim termin nachweisen soll um nicht gleich nachhause geschickt zu werden
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Antwort #41 - 14.12.2015 um 12:05:48
 
sara77 schrieb am 14.12.2015 um 11:14:16:
meine frage war bevor sie mit einer ablehnung rechnen muss, wollte ich wissen wie viel "arbeits"monate sie am besten beim termin nachweisen soll um nicht gleich nachhause geschickt zu werden 

... und hier die Antwort dazu:
deerhunter schrieb am 14.12.2015 um 11:02:39:
Aber am besten mit der zuständigen ABH klären, was die wollen 

... denn das sind Informationen aus erster Hand.
Ein Forum kann dir die Frage nicht beantworten, deren Beurteilung in der Hand des SB der ABH ist. Zwinkernd
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Antwort #42 - 14.12.2015 um 13:08:19
 
reinhard schrieb am 13.12.2015 um 22:26:55:
Sie muss sich um ein ausreichendes Einkommen kümmern

BEIDE müssen/sollten sich um ausreichendes Einkommen kümmern,
maW ER sollte/könnte durch eigenes Arbeitseinkommen (nachgewiesen durch einen bedingten Arbeitsvertrag) die Erteilung des FzF-Visum befördern, schließlich beantragt/bekommt ER ja auch das FzF-Visum MIT Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
HeFi schrieb am 11.12.2015 um 15:53:03:
Weil Das ihr Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts (LU) nicht ausreichen dürfte, wäre es für das FzF-Visum nützlich, wenn er zur Sicherung des Lebensunterhalts (LU) durch eigene Arbeit beitragen könnte.
Hat er denn
1. eine qualifizierte Berufsausbildung?
2. eine mögliche Arbeitsstelle in Aussicht? 
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Antwort #43 - 14.12.2015 um 13:15:45
 
HeFi schrieb am 14.12.2015 um 13:08:19:
könnte durch eigenes Arbeitseinkommen (nachgewiesen durch einen bedingten Arbeitsvertrag) die Erteilung des FzF-Visum befördern

Ein Arbeitsvertrag stellt (noch) kein Einkommen dar und innerhalb der Probezeit ist eine Prognose der Lebenssicherung kaum gegeben.

Es wäre aber denkbar, dass eine solvente Person eine VE abgibt. Damit wäre das finanzielle Risiko staatlicherseits, Sozialleistungen zu zahlen, nicht mehr gegeben.
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sara77
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Antwort #44 - 15.12.2015 um 14:32:33
 
hallo nochmal
hab in anderen fragen hier gelesen, dass man beim einkommen auch bestimmte freibeträge einrechnen muss bei der sicherung des lebensunterhalts wie viel wäre das und woran wird es gemessen? personenanzahl im haushalt oder wie?
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