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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
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Beitrag begonnen von sara77 am 11.12.2015 um 15:22:22

Titel: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 11.12.2015 um 15:22:22


Ich habe eine frage für meine cousine  wegen dem familiennachzug zum ausländer und der vorraussetzung
und zwar erst mal zu ihr: sie lebt seit 14 Jahren in Deutschland und kam durch ihren exmann nach deutschlnd durch die damalige Ehe.
Nach der Scheidung bekam sie die gemeinsame 11jährige Tochter.
Sie sucht nun eine Vollzeitstelle nur leider hat sie keine Ausbildung d.h. es kämen nur Helfer stellen in Frage zumal sie auch nicht fließend deutsch spricht.
Ihr jetziger Ehemann lebt derzeit in Marokko und hat den Antrag auf Familienzusammenführung auch noch nicht gestellt, da sie noch nicht arbeitet.
Nun zur eigentlichen Frage ist es wahr, dass man einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachweisen muss? und wie ist es wenn sie über zeitarbeit arbeitet da bekommt man ja die ersten 2 jahre jeweils einen arbeitsvertrag für 6 monate mir wurde nun erzählt, dass sie vor dem Antrag ca 1 jahr vorher vollzeit gearbeitet haben muss damit es als dauerhaft gilt und sie muss einen unbefristeten arbeitsvrtrag nachweisen was ist nun wahr davon? sie hat die letzten 4 jahre nur einen Minijob gehabt und lebt seit 2 Jahren d.h. seit der scheidung vom Amt und dem minijob.
danke im vorraus für eure antworten

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von reinhard am 11.12.2015 um 15:25:00
Sie ist Ausländerin?

Dann muss sie nachweisen, dass er herkommen kann, ohne "öffentliche Hilfe" (also Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld-II) zu brauchen. Wie sie das nachweist, ob die Ausländerbehörde einen unbefristeten Arbeitsvertrag verlangt, kann man so nicht sagen. Es hängt davon ab, ob sie genug verdient, und zwar auch sicher in den nächsten Jahren.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 11.12.2015 um 15:29:36
sie selber ist ausländerin und er bekommt ja wenn er hier wäre erst mal ein beschäftigungverbot.
ja über zeitarbeit würde sie 1050Euro verdienen an miete hat sie 435Euro ist an miete mit nebenkosten ohne strom
ich weiss nicht ob kindergeld und unterhalt für das Kind vom exmann als einkommen zählt, was ich aber nicht glaube da es ja für das kind ist.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von HeFi am 11.12.2015 um 15:53:03

sara77 schrieb am 11.12.2015 um 15:29:36:
er bekommt ja wenn er hier wäre erst mal ein beschäftigungverbot

Nein, er kann/wird ein FzF-Visum zum Ehegattengattennachzug bekommen, bei dem die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
Weil Das ihr Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts (LU) nicht ausreichen dürfte, wäre es für das FzF-Visum nützlich, wenn er zur Sicherung des Lebensunterhalts (LU) durch eigene Arbeit beitragen könnte.
Hat er denn
1. eine qualifizierte Berufsausbildung?
2. eine mögliche Arbeitsstelle in Aussicht?

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 11.12.2015 um 15:59:32
hmm also als  sie selber nach deutschland kam hat sie auch ein beschäftigungsverbot bekommen, von 4 jahren bei der ausländerbehörde sagte man mir das, der nachziehende ehemann erst mal eine sperre bekommt es sei denn sie wäre deutsch dann darf er sofort arbeiten.
wie hoch muss denn generell das einkommen sein und wie muss ein arbeitsvertrag aussehen?

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 11.12.2015 um 16:01:55
nein er selber müsste den b1 kurs machen und eine ausbildung hat er nicht.
aber wie soll er nach deutschland kommen wenn der netto gehalt 1050euro nicht ausreicht?
gibt es da nicht einen genauen betrag den man verdienen muss

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von reinhard am 11.12.2015 um 16:18:31
Sie muss zunächst klären, wie viel sie nach Änderung der Steuerklasse netto bekommt. Dieses Einkommen nach seinem (theoretischen) Zuzug wird geprüft.

Wenn es nicht für drei reicht, gibt es zwei Möglichkeiten:

1) sie zieht zu ihm
2) sie sucht sich eine bessere Arbeit, er beantragt das Visum später.


Eine Sperre für den Nachziehenden gab es ganz früher mal, aber heute nicht. In der Regel bekommt er die Arbeitserlaubnis schon ins Visum. Aber sie muss mit ihrem Einkommen "garantieren", dass alle davon leben können.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 11.12.2015 um 16:31:09
alle 3 d.h die ausländerbehörde schaut auch ob sie mit ihrem nettogehalt das kind mit ernähren kann?
es bekommt aber unterhalt an die 319 euro vom exmann und kindergeld? bin verwirrt

und zum arbeitsvertrag wie lange muss er gültig sein das die das auch akzeptieren

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von deerhunter am 11.12.2015 um 16:40:02
Sie muss genug verdienen um Miete und LU für 3 Personen (sich selbst, Kind und "neuen" Mann) verdienen...sie muss eine "zukunftssichere" Einkunft, also i.d.R. unbefristeten Vertrag haben! Wie hoch das Enkommen sein muss, ist von ABH zu ABH verschieden!

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 11.12.2015 um 17:35:03
okay danke heisst das, dass das kindergeld und der unterhalt für die tochter nicht berückstichtigt wird?
d.h sie müsste 3x 330euro verdienen und +miete (435euro) also knapp 1500euro netto und einen unbefristeten arbeitsvertrag
dachte mir schon das die aussage nicht stimmt das man nur 3 monatsabrechnungen nachweisen muss ohne festen vertrag

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von reinhard am 11.12.2015 um 17:55:59
Doch, jedes Einkommen wird mitgerechnet.

Für drei Personen muss sie rund 1500 Euro verdienen, und zwar dauerhaft (und nicht nur für drei Monate). Die genaue Zahl richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen, der Miete und so weiter.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 11.12.2015 um 19:14:34
hmm wenn ich das jetzt richtig verstanden habe muss sie ca 1000euro dazu verdienen da sie ja ca 500 euro für die tochter insgesamt bekommt oder etwa nicht?

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von deerhunter am 11.12.2015 um 19:22:58
Vermutlich etwas mehr wie 1.000 €, wenn die Miete schon 435€  ist...da sie aber bisher noch keine Festanstellung hat, keine Ausbildung und nicht gut deutsch spricht, könnte das schwer werden!  Einfach bei der örtlichen ABH nachfragen!

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 11.12.2015 um 19:34:50
Super danke für die Info
bis sie mal eine stelle hat und aus der Probezeit raus ist und wenn es gut läuft ein unbefristeten Vertrag bekommt ist es locker über ein Jahr das sind so meine Erfahrung.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von HeFi am 11.12.2015 um 20:29:33

sara77 schrieb am 11.12.2015 um 16:01:55:
er selber müsste den b1 kurs machen und eine ausbildung hat er nicht

Für das FzF-Visum zum  Ehegattennachzug braucht ER NUR A1-Deutsch-Kenntnisse
http://www.rabat.diplo.de/contentblob/4163354/Daten/5388749/EhegattennachzugDeutschkenntnisse140325.pdf

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 11.12.2015 um 21:13:15
ja das weiss ich aber sobald er hier ist verlangt die ausländerbehörde das er an einem integrationskurs teilnimmt und das ist im abschluss der b1 kurs.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von deerhunter am 11.12.2015 um 21:24:40

sara77 schrieb am 11.12.2015 um 21:13:15:
ja das weiss ich aber sobald er hier ist verlangt die ausländerbehörde das er an einem integrationskurs teilnimmt und das ist im abschluss der b1 kurs.


Und das kostet auch wieder Geld...1,20 € Stunde bei 600 - 900 Stunden + Fahrkosten + Lehrmittel

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 12.12.2015 um 15:03:38
hab mal eine ganz andere frage jetzt zur befragung in der Behörde selber
ist es wirklich so das die genau nachhacken und stress machen können
weil sie z.b. 5 jahre älter ist als er und geschieden ist und ein 11jähriges kind aus erster ehe hat und er nie verheiratet war und auch keine kinder hat aus der vergangeheit?

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von deerhunter am 12.12.2015 um 15:51:33
Weshalb sollen Sie Stress deshalb machen? Sie soll sich erstmal um genug Verdienst kümmern!

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 12.12.2015 um 19:05:28
hmm das hört man immer wieder das bei solchen punkten das amt etwas skeptisch ist

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von deerhunter am 12.12.2015 um 19:15:20

sara77 schrieb am 12.12.2015 um 19:05:28:
hmm das hört man immer wieder das bei solchen punkten das amt etwas skeptisch ist 


Hätte denn das AMt einen Grund dafür?? 8-)

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 12.12.2015 um 19:39:44
nein hätte es nicht :-) fragen darf man ja wohl noch dürfen

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von HeFi am 12.12.2015 um 21:44:34
Aus Ziff. 27.1a.1.1.7 der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf
konnte ich ua folgende Kriterien (Indizien) zum Scheinehe-Verdacht (§27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG) ableiten,
(teilwiese wörtliches Zitat):

Zitat:
27.1a.1.1.7 Umstände, die u. a. vermuten lassen, dass trotz formal geschlossener Ehe keine Herstellung einer familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland beabsichtigt ist:

1.      Ehepartner sind sich vor ihrer Ehe nie oder nur auffallend kurz begegnet,
2.      Ehepartner machen widersprüchliche Angaben zu ihren jeweiligen Personalien (Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf), den (objektivierbaren) Umständen ihres Kennenlernens oder sonstigen sie betreffenden wichtigen persönlichen Informationen. (Hinweis: Unter „wichtigen persönlichen Informationen“ sind nur Angaben außerhalb der Intimsphäre zu verstehen, die für beide Ehepartner und die geplante Herstellung einer Lebensgemeinschaft von wesentlicher Bedeutung sind. Gemeint sind nicht Gewohnheiten der Lebensführung eines Ehepartners, die für die Herstellung einer Lebensgemeinschaft ohne ausschlaggebende Relevanz sind oder deren Kenntnis erst bei Bestehen einer langjährigen ehelichen Lebensgemeinschaft vernünftigerweise erwartet werden kann),
3.      Ehepartner sprechen keine für beide verständliche Sprache und es gibt auch keine erkennbaren Bemühungen zur Herstellung einer gemeinsamen Kommunikationsbasis,
4.      für das Eingehen der Ehe wird ein Geldbetrag an den Ehegatten übergeben (abgesehen von im Rahmen einer Mitgift übergebenen Beträgen bei Angehörigen von Drittländern, in denen das Ein-bringen einer Mitgift in die Ehe oder das Übergeben eines Geldbetrages an die Eltern gängige Praxis ist),
5.      Fehlen einer Planung über eine angemessene Verteilung der Beiträge der Ehepartner zu den Verpflichtungen aus der Ehe,
6.      Fehlen einer sonstigen gemeinsamen Lebensplanung oder erhebliche Abweichungen in diesem Punkt (möglicher Rückschluss auf mangelnde Kommunikation und persönlichen Austausch zwischen den Eheleuten),
7.      es gibt konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein oder beide Ehegatte/n schon früher Scheinehen eingegangen ist/sind oder sich unbefugt bzw. im Rahmen eines Asylantrags in einem EU-Mitgliedstaat aufgehalten hat/haben (erkennbare Absicht, einen Aufenthalt zu begründen, auch unabhängig vom Ehepartner).

8.      Auffallender Altersunterschied zwischen den Ehepartnern, zB Frau erheblich älter als der Mann (das reicht aber nicht als alleiniger Grund für eine Ablehnung)

Keines dieser Indizien kann für sich allein eine Ablehnung des Visums begründen.

Meistens ist es eine Kombination von mehreren Gründen. Dazu können gehören:
- Verständigungsschwierigkeiten
- wenig persönliche Begegnung
- untypischer Altersunterschied
- untypischer Bildungsunterschied
- Heirat im Ausland
- Geldzahlung für die Heirat
- Fehlen von Unterhaltszahlungen
- untypische Hochzeitsfeier
- keine Kenntnis der gegenseitigen Familien
- unterschiedliche Lebensplanungen

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von HeFi am 12.12.2015 um 22:43:55
siehe auch
Entschließung des Rates vom 4. Dezember 1997 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinehen
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31997Y1216%2801%29

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 13.12.2015 um 11:02:56
heyyyy
na dann ist ja gut aber was beduetet fehlen von unterhaltszahlungen?

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von Aras am 13.12.2015 um 11:14:04
Wenn die Ehegatten sich niemals gegenseitig Geld schicken, dann ist ja keine echte Ehe vorhanden. Das Heisst ja quasi keine gemeinsamen Projekte, keine gemeinsamen Ziele, keine gegenseitige Unterstützung in Krisenzeiten. Und der Mann hat ja traditionell in islamischen Kulturen die Leistungspflicht. Wenn der Marokkaner keine Unterstützung seiner Frau schickt.. Was bedeutet dass dann? Welche Frau mit Kind heiratet einen mittelosen Arbeitslosen in islamischen Ländern? Wie hat er überhaupt die vereinbarte Mahr der Frau bezahlt?

Also da sollte es logisch sein.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 13.12.2015 um 11:17:54
ahhh du meinst während sie sich in deutschland aufhält und er in marokko werden per kontoauszuüge wahrscheinlich geprüft wie oft in der zeit er ihr geld geschickt hat zum leben und umgekehrt?

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von grisu1000 am 13.12.2015 um 11:25:22

sara77 schrieb am 13.12.2015 um 11:17:54:
ahhh du meinst während sie sich in deutschland aufhält und er in marokko werden per kontoauszuüge wahrscheinlich geprüft wie oft in der zeit er ihr geld geschickt hat zum leben und umgekehrt? 


Man kann das nicht an Einzelkriterien festmachen, wie bereits gesagt wurde. 

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von trixie am 13.12.2015 um 11:55:13

Aras schrieb am 13.12.2015 um 11:14:04:
Wenn die Ehegatten sich niemals gegenseitig Geld schicken, dann ist ja keine echte Ehe vorhanden.

Wie sollte eine in Deutschland lebende Frau, die z. B. von ALG II lebt, Geld ins Land des Mannes schicken?
Ebenso dürften die Einkünfte des Mannes im Nicht-EU Land nicht immer für den Unterhalt der in Deutschland lebenden Familie reichen.
Ob Geld geschickt wird oder geschickt werden kann, dürfte wohl im Einzelfall zu prüfen sein, aber nicht eine Pauschalaussage darstellen.

Hier im Forum findest du viele deutsche (mittelose) Frauen, die einen Mann aus Afrika geheiratet haben und bei denen die FZF geklappt hat.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von deerhunter am 13.12.2015 um 12:22:50

trixie schrieb am 13.12.2015 um 11:55:13:
du viele deutsche


Sie ist aber nicht Deutsch!!!

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von trixie am 13.12.2015 um 12:40:30
... darum geht es auch nicht, sondern um die Aussage von @ARAS, dass ein Fehlen gegenseitiger finanzieller Unterstützung ein Indiz für eine Scheinehe ist. Hierzu muss die Situation berücksichtigt werden. Und da ist egal, welche Nationalität die Frau hat.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von Aras am 13.12.2015 um 12:50:01
Gibt bestimmt plausible Gründe für diese Beziehung. Aber solange der LU nicht sichergestellt ist, wird es eh nur eine theoretische Frage bleiben.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 13.12.2015 um 12:59:09
ja genau sie ist leider nicht deutsch da ist das nicht so einfach
sie muss den lebensunterhalt sichern können dauerhaft bei einer deutschen ist das nicht so wichtig ich merke das da schon viele unterschiede sind und das sich das durchaus in die länge ziehen kann bis er dann mal wirklich hier ist

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von Saxonicus am 13.12.2015 um 13:34:01

sara77 schrieb am 11.12.2015 um 15:22:22:
Ihr jetziger Ehemann lebt derzeit in Marokko... 

Warum muss die Ehe zweier Marokkaner unbedingt in Deutschland geführt werden, das entbehrt doch jeder Logik ?

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 13.12.2015 um 15:15:19
weil sie wie bereits erwähnt eine tochter aus erster ehe hat die bereits seit jahren gnz normal zur schule geht:-)
mal abgesehen davon denke ich nicht, das man sich dafür hier rechtfertigen muss man stellt ledeglich fragen und hofft auf hilfreiche antworten
Danke :-)

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von Saxonicus am 13.12.2015 um 19:46:39

sara77 schrieb am 13.12.2015 um 15:15:19:
eine tochter aus erster ehe hat die bereits seit jahren gnz normal zur schule geht:

Ist das Kind deutscher Staatsangehöriger ?

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 13.12.2015 um 22:02:05
ja ist es wieso?

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von reinhard am 13.12.2015 um 22:26:55

sara77 schrieb am 13.12.2015 um 22:02:05:
ja ist es wieso?


Das ändert nichts an den Antworten, da es nicht sein deutsches Kind ist.

Sie muss sich um ein ausreichendes Einkommen kümmern, darf aber alles (Kindergeld, Unterhalt, Nettolohn mit Steuerklasse nach seinem Zuzug) einrechnen.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 14.12.2015 um 10:47:56
ah ok nur mal kurz eine frage was empfehlt ihr wie lange soll sie jetzt arbeiten damit der mann den antrag stellen kann bei der Botschaft? 6monate? 1 Jahr? oder erst nach einem arbeitsvertrag von mehrereb Jahren?

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von deerhunter am 14.12.2015 um 11:02:39

sara77 schrieb am 14.12.2015 um 10:47:56:
ah ok nur mal kurz eine frage was empfehlt ihr wie lange soll sie jetzt arbeiten damit der mann den antrag stellen kann bei der Botschaft


Wieso? Will sie kurz arbeiten und dann aufhören? Sie muss eine langrfristige Prognose für den LU nachweisen...also i.d.R. einen festen Arbeitsvertrag außerhalb der Probezeit! Aber am besten mit der zuständigen ABH klären, was die wollen  8-)

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 14.12.2015 um 11:14:16
finde das total lustig auf was für ideen sie kommen wieso sollte sie aufhören zu arbeiten?
ihr Mann muss ja danach zur schule d.h. sie muss weiterhin den lebensunterhalt sichern
meine frage war bevor sie mit einer ablehnung rechnen muss, wollte ich wissen wie viel "arbeits"monate sie am besten beim termin nachweisen soll um nicht gleich nachhause geschickt zu werden

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von trixie am 14.12.2015 um 12:05:48

sara77 schrieb am 14.12.2015 um 11:14:16:
meine frage war bevor sie mit einer ablehnung rechnen muss, wollte ich wissen wie viel "arbeits"monate sie am besten beim termin nachweisen soll um nicht gleich nachhause geschickt zu werden 

... und hier die Antwort dazu:

deerhunter schrieb am 14.12.2015 um 11:02:39:
Aber am besten mit der zuständigen ABH klären, was die wollen 

... denn das sind Informationen aus erster Hand.
Ein Forum kann dir die Frage nicht beantworten, deren Beurteilung in der Hand des SB der ABH ist. ;)

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von HeFi am 14.12.2015 um 13:08:19

reinhard schrieb am 13.12.2015 um 22:26:55:
Sie muss sich um ein ausreichendes Einkommen kümmern

BEIDE müssen/sollten sich um ausreichendes Einkommen kümmern,
maW ER sollte/könnte durch eigenes Arbeitseinkommen (nachgewiesen durch einen bedingten Arbeitsvertrag) die Erteilung des FzF-Visum befördern, schließlich beantragt/bekommt ER ja auch das FzF-Visum MIT Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit

HeFi schrieb am 11.12.2015 um 15:53:03:
Weil Das ihr Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts (LU) nicht ausreichen dürfte, wäre es für das FzF-Visum nützlich, wenn er zur Sicherung des Lebensunterhalts (LU) durch eigene Arbeit beitragen könnte.
Hat er denn
1. eine qualifizierte Berufsausbildung?
2. eine mögliche Arbeitsstelle in Aussicht? 

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von trixie am 14.12.2015 um 13:15:45

HeFi schrieb am 14.12.2015 um 13:08:19:
könnte durch eigenes Arbeitseinkommen (nachgewiesen durch einen bedingten Arbeitsvertrag) die Erteilung des FzF-Visum befördern

Ein Arbeitsvertrag stellt (noch) kein Einkommen dar und innerhalb der Probezeit ist eine Prognose der Lebenssicherung kaum gegeben.

Es wäre aber denkbar, dass eine solvente Person eine VE abgibt. Damit wäre das finanzielle Risiko staatlicherseits, Sozialleistungen zu zahlen, nicht mehr gegeben.

Titel: Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Beitrag von sara77 am 15.12.2015 um 14:32:33
hallo nochmal
hab in anderen fragen hier gelesen, dass man beim einkommen auch bestimmte freibeträge einrechnen muss bei der sicherung des lebensunterhalts wie viel wäre das und woran wird es gemessen? personenanzahl im haushalt oder wie?

Titel: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von sara77 am 12.01.2016 um 21:05:03
Hallli Halllooo
hab mal eine Frage stimmt das, dass man eine niederlaussungserlaubnis haben muss um eine Familienzusammenführung zu machen?
Wie ist es wenn man schon über 10 Jahre in deutschland ist aber immer nur eine visumverlängerung bekommt von 3 jahren? klappt auch dann eine Familienzusammenführung?
danke

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von trixie am 12.01.2016 um 21:11:36

sara77 schrieb am 12.01.2016 um 21:05:03:
Wie ist es wenn man schon über 10 Jahre in deutschland ist aber immer nur eine visumverlängerung bekommt von 3 jahren? klappt auch dann eine Familienzusammenführung?

Die Kernfrage stellt sich, warum man bereits seit 10 Jahren in Deutschland ist und immer noch keine NE hat.
Scheitert die NE am LU, gibt es auch keine FZF des Ausländers zum in Deutschland lebenden Ausländer.

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von sara77 am 12.01.2016 um 21:19:35
hmmm ja auf dem aufenthaltstitel also der ausweis steht gültig von bsp. 2012-2015 also ist er nicht unbefristet
sie hat nie wirklch vollzeit gearbeitet denke das sie deswegen immer nur befristet bekommt.
sie sucht momentan arbeit aber was bedeutet das für die familienzusammenführung muss sie eventuell nach dem sie arbeit gefunden hat erst nie niederlassung also unbefrsitet beantragen damit die familienzusammenführung machen kann?

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von trixie am 12.01.2016 um 21:23:25

sara77 schrieb am 12.01.2016 um 21:19:35:
sie hat nie wirklch vollzeit gearbeitet denke das sie deswegen immer nur befristet bekommt.

Ob Vollzeit oder Teilzeit ist irrelevant; entscheidend ist das Einkommen.
Hier aber die Voraussetzungen für die FZF:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__29.html
Die Allgemeinvoraussetzungen lasse ich hier einmal weg.

Um eine NE zu bekommen, wird eine Zukunftsprognose erstellt, d. h. das Einkommen muss nachhaltig sein, also ausserhalb der Probezeit und nicht unbedingt einen befristeten Arbeitsvertag.

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von Aras am 12.01.2016 um 21:27:11
Wer soll denn überhaupt nachziehen? Welche Qualifikationen haben die Beteiligten? Welche Staatsangehörigkeit haben die Beteiligten?

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von erne am 12.01.2016 um 21:46:56

sara77 schrieb am 12.01.2016 um 21:05:03:
stimmt das, dass man eine niederlaussungserlaubnis haben muss um eine Familienzusammenführung zu machen?


nein, stimmt nicht


sara77 schrieb am 12.01.2016 um 21:19:35:
muss sie eventuell nach dem sie arbeit gefunden hat erst nie niederlassung also unbefrsitet beantragen damit die familienzusammenführung machen kann? 


nein, muss sie nicht



aber wie schon oben geschrieben, muss der LU gesichert sein

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von sara77 am 12.01.2016 um 22:26:16
der ehemann will aus marokko nachziehen, beide marokkanische staatsbürger qualifikation? was ist damit gemeint?

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von Aras am 12.01.2016 um 22:33:05

sara77 schrieb am 12.01.2016 um 22:26:16:
qualifikation

berufliche Qualifikation natürlich.

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von sara77 am 12.01.2016 um 22:36:01
ist das wichtig für die fzf?
hmm so weit ich weiss keine :-/ beide nicht
versuche ihr irgendwie zu helfen...
aber eine stelle zu finden ohne qualifikation ist einfach sehr sehr schwer.

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von Aras am 12.01.2016 um 22:44:54
Tja da fällt mir nix dazu ein :/

Wie hat die Marokkanerin überhaupt geschafft nach Deutschland zu kommen?

Ansonsten kann die Ehe jederzeit in Marokko geführt werden.

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von sara77 am 12.01.2016 um 22:48:19
sie kam vor 14 jahren durch ihren exmann auch familienzusammenführung eben so viel weiss ich.

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von trixie am 12.01.2016 um 22:48:42

Aras schrieb am 12.01.2016 um 22:44:54:
Wie hat die Marokkanerin überhaupt geschafft nach Deutschland zu kommen?

... das dürfte wohl der Fortgang zu diesem Thread sein:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1449843742/0#0

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von deerhunter am 12.01.2016 um 22:50:24
Ohne vernünftige Ausbildung wird vermutlich nie "zukunftssicher" genug verdient, um ein FZF durchführen zu können. Außerdem kann die Ehe zweier Marokkaner ohne Probleme in Marokko geführt werden, oder?
Worauf begründet sich die AE der Marokkanerin?

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von sara77 am 12.01.2016 um 22:55:33
hmm denke mal durch ihre tochter aus erster ehe... die ja deutsche staatsbürgerin ist
ich blicke selber nicht ganz durch wieso sie z.b. keine niederlassung hat

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von trixie am 12.01.2016 um 23:00:28

Zitat:
ich blicke selber nicht ganz durch wieso sie z.b. keine niederlassung hat

... weil der LU nicht nachhaltig gesichert ist.

Die ganze Angelegenheit haben wir doch schon vor 4 Wochen in diesem Thread über drei Seiten aufgedröselt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1449843742/0#0

Es geht doch im Grunde immer noch um die FZF des marokkanischen Ehemanns?

Titel: Re: muss man eine Niederlassungserlaubnis haben für FZF?
Beitrag von sara77 am 12.01.2016 um 23:03:34
ja wollte das nur mit der niederlassung wissen und hab dann alle fragen beantwortet die mir hier von den mitgliedern gestellt wurden so  ging das thema zum alten thema über.
sorry und danke

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