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Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit? (Gelesen: 14.137 mal)
sara77
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Antwort #45 - 12.01.2016 um 21:05:03
 
Hallli Halllooo
hab mal eine Frage stimmt das, dass man eine niederlaussungserlaubnis haben muss um eine Familienzusammenführung zu machen?
Wie ist es wenn man schon über 10 Jahre in deutschland ist aber immer nur eine visumverlängerung bekommt von 3 jahren? klappt auch dann eine Familienzusammenführung?
danke
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Antwort #46 - 12.01.2016 um 21:11:36
 
sara77 schrieb am 12.01.2016 um 21:05:03:
Wie ist es wenn man schon über 10 Jahre in deutschland ist aber immer nur eine visumverlängerung bekommt von 3 jahren? klappt auch dann eine Familienzusammenführung?

Die Kernfrage stellt sich, warum man bereits seit 10 Jahren in Deutschland ist und immer noch keine NE hat.
Scheitert die NE am LU, gibt es auch keine FZF des Ausländers zum in Deutschland lebenden Ausländer.
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sara77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 12.01.2016 um 21:19:35
 
hmmm ja auf dem aufenthaltstitel also der ausweis steht gültig von bsp. 2012-2015 also ist er nicht unbefristet
sie hat nie wirklch vollzeit gearbeitet denke das sie deswegen immer nur befristet bekommt.
sie sucht momentan arbeit aber was bedeutet das für die familienzusammenführung muss sie eventuell nach dem sie arbeit gefunden hat erst nie niederlassung also unbefrsitet beantragen damit die familienzusammenführung machen kann?
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Antwort #48 - 12.01.2016 um 21:23:25
 
sara77 schrieb am 12.01.2016 um 21:19:35:
sie hat nie wirklch vollzeit gearbeitet denke das sie deswegen immer nur befristet bekommt.

Ob Vollzeit oder Teilzeit ist irrelevant; entscheidend ist das Einkommen.
Hier aber die Voraussetzungen für die FZF:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__29.html
Die Allgemeinvoraussetzungen lasse ich hier einmal weg.

Um eine NE zu bekommen, wird eine Zukunftsprognose erstellt, d. h. das Einkommen muss nachhaltig sein, also ausserhalb der Probezeit und nicht unbedingt einen befristeten Arbeitsvertag.
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Antwort #49 - 12.01.2016 um 21:27:11
 
Wer soll denn überhaupt nachziehen? Welche Qualifikationen haben die Beteiligten? Welche Staatsangehörigkeit haben die Beteiligten?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #50 - 12.01.2016 um 21:46:56
 
sara77 schrieb am 12.01.2016 um 21:05:03:
stimmt das, dass man eine niederlaussungserlaubnis haben muss um eine Familienzusammenführung zu machen?


nein, stimmt nicht

sara77 schrieb am 12.01.2016 um 21:19:35:
muss sie eventuell nach dem sie arbeit gefunden hat erst nie niederlassung also unbefrsitet beantragen damit die familienzusammenführung machen kann? 


nein, muss sie nicht



aber wie schon oben geschrieben, muss der LU gesichert sein
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Antwort #51 - 12.01.2016 um 22:26:16
 
der ehemann will aus marokko nachziehen, beide marokkanische staatsbürger qualifikation? was ist damit gemeint?
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Antwort #52 - 12.01.2016 um 22:33:05
 
sara77 schrieb am 12.01.2016 um 22:26:16:
qualifikation

berufliche Qualifikation natürlich.
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Antwort #53 - 12.01.2016 um 22:36:01
 
ist das wichtig für die fzf?
hmm so weit ich weiss keine unentschlossen beide nicht
versuche ihr irgendwie zu helfen...
aber eine stelle zu finden ohne qualifikation ist einfach sehr sehr schwer.
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Antwort #54 - 12.01.2016 um 22:44:54
 
Tja da fällt mir nix dazu ein :/

Wie hat die Marokkanerin überhaupt geschafft nach Deutschland zu kommen?

Ansonsten kann die Ehe jederzeit in Marokko geführt werden.
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Antwort #55 - 12.01.2016 um 22:48:19
 
sie kam vor 14 jahren durch ihren exmann auch familienzusammenführung eben so viel weiss ich.
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Antwort #56 - 12.01.2016 um 22:48:42
 
Aras schrieb am 12.01.2016 um 22:44:54:
Wie hat die Marokkanerin überhaupt geschafft nach Deutschland zu kommen?

... das dürfte wohl der Fortgang zu diesem Thread sein:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1449843742/0#0
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Antwort #57 - 12.01.2016 um 22:50:24
 
Ohne vernünftige Ausbildung wird vermutlich nie "zukunftssicher" genug verdient, um ein FZF durchführen zu können. Außerdem kann die Ehe zweier Marokkaner ohne Probleme in Marokko geführt werden, oder?
Worauf begründet sich die AE der Marokkanerin?
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sara77
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Antwort #58 - 12.01.2016 um 22:55:33
 
hmm denke mal durch ihre tochter aus erster ehe... die ja deutsche staatsbürgerin ist
ich blicke selber nicht ganz durch wieso sie z.b. keine niederlassung hat
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Antwort #59 - 12.01.2016 um 23:00:28
 
Zitat:
ich blicke selber nicht ganz durch wieso sie z.b. keine niederlassung hat

... weil der LU nicht nachhaltig gesichert ist.

Die ganze Angelegenheit haben wir doch schon vor 4 Wochen in diesem Thread über drei Seiten aufgedröselt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1449843742/0#0

Es geht doch im Grunde immer noch um die FZF des marokkanischen Ehemanns?
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