Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken
Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit? (Gelesen: 14.150 mal)
sara77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 31

düsseldorf, Germany
düsseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
11.12.2015 um 15:22:22
 


Ich habe eine frage für meine cousine  wegen dem familiennachzug zum ausländer und der vorraussetzung
und zwar erst mal zu ihr: sie lebt seit 14 Jahren in Deutschland und kam durch ihren exmann nach deutschlnd durch die damalige Ehe.
Nach der Scheidung bekam sie die gemeinsame 11jährige Tochter.
Sie sucht nun eine Vollzeitstelle nur leider hat sie keine Ausbildung d.h. es kämen nur Helfer stellen in Frage zumal sie auch nicht fließend deutsch spricht.
Ihr jetziger Ehemann lebt derzeit in Marokko und hat den Antrag auf Familienzusammenführung auch noch nicht gestellt, da sie noch nicht arbeitet.
Nun zur eigentlichen Frage ist es wahr, dass man einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachweisen muss? und wie ist es wenn sie über zeitarbeit arbeitet da bekommt man ja die ersten 2 jahre jeweils einen arbeitsvertrag für 6 monate mir wurde nun erzählt, dass sie vor dem Antrag ca 1 jahr vorher vollzeit gearbeitet haben muss damit es als dauerhaft gilt und sie muss einen unbefristeten arbeitsvrtrag nachweisen was ist nun wahr davon? sie hat die letzten 4 jahre nur einen Minijob gehabt und lebt seit 2 Jahren d.h. seit der scheidung vom Amt und dem minijob.
danke im vorraus für eure antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #1 - 11.12.2015 um 15:25:00
 
Sie ist Ausländerin?

Dann muss sie nachweisen, dass er herkommen kann, ohne "öffentliche Hilfe" (also Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld-II) zu brauchen. Wie sie das nachweist, ob die Ausländerbehörde einen unbefristeten Arbeitsvertrag verlangt, kann man so nicht sagen. Es hängt davon ab, ob sie genug verdient, und zwar auch sicher in den nächsten Jahren.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
sara77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 31

düsseldorf, Germany
düsseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #2 - 11.12.2015 um 15:29:36
 
sie selber ist ausländerin und er bekommt ja wenn er hier wäre erst mal ein beschäftigungverbot.
ja über zeitarbeit würde sie 1050Euro verdienen an miete hat sie 435Euro ist an miete mit nebenkosten ohne strom
ich weiss nicht ob kindergeld und unterhalt für das Kind vom exmann als einkommen zählt, was ich aber nicht glaube da es ja für das kind ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #3 - 11.12.2015 um 15:53:03
 
sara77 schrieb am 11.12.2015 um 15:29:36:
er bekommt ja wenn er hier wäre erst mal ein beschäftigungverbot

Nein, er kann/wird ein FzF-Visum zum Ehegattengattennachzug bekommen, bei dem die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
Weil Das ihr Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts (LU) nicht ausreichen dürfte, wäre es für das FzF-Visum nützlich, wenn er zur Sicherung des Lebensunterhalts (LU) durch eigene Arbeit beitragen könnte.
Hat er denn
1. eine qualifizierte Berufsausbildung?
2. eine mögliche Arbeitsstelle in Aussicht?
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
sara77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 31

düsseldorf, Germany
düsseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #4 - 11.12.2015 um 15:59:32
 
hmm also als  sie selber nach deutschland kam hat sie auch ein beschäftigungsverbot bekommen, von 4 jahren bei der ausländerbehörde sagte man mir das, der nachziehende ehemann erst mal eine sperre bekommt es sei denn sie wäre deutsch dann darf er sofort arbeiten.
wie hoch muss denn generell das einkommen sein und wie muss ein arbeitsvertrag aussehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sara77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 31

düsseldorf, Germany
düsseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #5 - 11.12.2015 um 16:01:55
 
nein er selber müsste den b1 kurs machen und eine ausbildung hat er nicht.
aber wie soll er nach deutschland kommen wenn der netto gehalt 1050euro nicht ausreicht?
gibt es da nicht einen genauen betrag den man verdienen muss
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #6 - 11.12.2015 um 16:18:31
 
Sie muss zunächst klären, wie viel sie nach Änderung der Steuerklasse netto bekommt. Dieses Einkommen nach seinem (theoretischen) Zuzug wird geprüft.

Wenn es nicht für drei reicht, gibt es zwei Möglichkeiten:

1) sie zieht zu ihm
2) sie sucht sich eine bessere Arbeit, er beantragt das Visum später.


Eine Sperre für den Nachziehenden gab es ganz früher mal, aber heute nicht. In der Regel bekommt er die Arbeitserlaubnis schon ins Visum. Aber sie muss mit ihrem Einkommen "garantieren", dass alle davon leben können.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
sara77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 31

düsseldorf, Germany
düsseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #7 - 11.12.2015 um 16:31:09
 
alle 3 d.h die ausländerbehörde schaut auch ob sie mit ihrem nettogehalt das kind mit ernähren kann?
es bekommt aber unterhalt an die 319 euro vom exmann und kindergeld? bin verwirrt

und zum arbeitsvertrag wie lange muss er gültig sein das die das auch akzeptieren
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.220

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #8 - 11.12.2015 um 16:40:02
 
Sie muss genug verdienen um Miete und LU für 3 Personen (sich selbst, Kind und "neuen" Mann) verdienen...sie muss eine "zukunftssichere" Einkunft, also i.d.R. unbefristeten Vertrag haben! Wie hoch das Enkommen sein muss, ist von ABH zu ABH verschieden!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sara77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 31

düsseldorf, Germany
düsseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #9 - 11.12.2015 um 17:35:03
 
okay danke heisst das, dass das kindergeld und der unterhalt für die tochter nicht berückstichtigt wird?
d.h sie müsste 3x 330euro verdienen und +miete (435euro) also knapp 1500euro netto und einen unbefristeten arbeitsvertrag
dachte mir schon das die aussage nicht stimmt das man nur 3 monatsabrechnungen nachweisen muss ohne festen vertrag
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #10 - 11.12.2015 um 17:55:59
 
Doch, jedes Einkommen wird mitgerechnet.

Für drei Personen muss sie rund 1500 Euro verdienen, und zwar dauerhaft (und nicht nur für drei Monate). Die genaue Zahl richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen, der Miete und so weiter.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
sara77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 31

düsseldorf, Germany
düsseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #11 - 11.12.2015 um 19:14:34
 
hmm wenn ich das jetzt richtig verstanden habe muss sie ca 1000euro dazu verdienen da sie ja ca 500 euro für die tochter insgesamt bekommt oder etwa nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.220

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #12 - 11.12.2015 um 19:22:58
 
Vermutlich etwas mehr wie 1.000 €, wenn die Miete schon 435€  ist...da sie aber bisher noch keine Festanstellung hat, keine Ausbildung und nicht gut deutsch spricht, könnte das schwer werden!  Einfach bei der örtlichen ABH nachfragen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sara77
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 31

düsseldorf, Germany
düsseldorf
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #13 - 11.12.2015 um 19:34:50
 
Super danke für die Info
bis sie mal eine stelle hat und aus der Probezeit raus ist und wenn es gut läuft ein unbefristeten Vertrag bekommt ist es locker über ein Jahr das sind so meine Erfahrung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat aus ausland als Ausländer und arbeit?
Antwort #14 - 11.12.2015 um 20:29:33
 
sara77 schrieb am 11.12.2015 um 16:01:55:
er selber müsste den b1 kurs machen und eine ausbildung hat er nicht

Für das FzF-Visum zum  Ehegattennachzug braucht ER NUR A1-Deutsch-Kenntnisse
http://www.rabat.diplo.de/contentblob/4163354/Daten/5388749/EhegattennachzugDeut...
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema