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Visum zur Eheschließung (Gelesen: 37.630 mal)
Petersburger
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Antwort #90 - 06.12.2015 um 22:47:46
 
itasweet23 schrieb am 06.12.2015 um 15:41:15:
@Petersburger Du könntest mir auch ein Antwort drauf geben... 

Klar kann ich.

Ich bin es lediglich leid, bestimmte Diskussionen wieder und wieder zu führen.

Und auch ohne ausdrücklichen Hinweis schreibe ich nur im Forum und antworte auch nicht auf "verdeckte" Fragen per PN.
Das schadet etwaig Mitlesenden im Forum, denen zum Nachvollziehen einer Argumentation dann die per PN oder extern ausgetauschten Informationen fehlen ...

Du hast im Userforum bereits gelesen, daß ich schrieb:
Zitat:
Visumfreie Einreise zum Daueraufenthalt ist für Nicht-Freizügige unzulässig und führt an der Grenze zur Zurückweisung. Vor der Eheschließung ist Freizügigkeit für den Kolumbianer aber ausgeschlossen. Daher schickst Du die TS auf einen nicht ungefährlichen Weg ...

Natürlich stimmt das nur dann, wenn an der Grenze jemand fragt und wahrheitsgemäß geantwortet wird "Ich will nicht wieder zurückreisen".

Wahrheitsgemäß ist das dann, wenn so geantwortet wird und tatsächlich keine Rückreise geplant ist.

Über den dämlichen Fall, daß jemand das behauptet, obwohl er rechtzeitig ausreisen will, müssen wir wohl nicht lange diskutieren. Idiotisch halt.

Wenn aber keine Rückreise geplant ist und wahrheitswidrig geantwortet wird, dann ist das eine Lüge, die ich keinesfalls gutheißen will und werde.


Daher war das Abbrechen des Visumsverfahrens möglicherweise keine gute Idee.

Egal - es ist jetzt so.

Wozu ich jetzt nur noch raten kann, ist der Erwerb eines Flugtickets für einen Rückflug innerhalb der zulässigen Kurzaufenthaltsdauer.
Kein Billigticket, sondern eines mit Stornomöglichkeit.
Die ist zwar auch nicht umsonst, aber billiger als eine Zurückweisung an der Grenze mit dem ganzen daran hängenden Rattenschwanz von Ärger und Kosten.
Das hat er dann bei der Einreise bei sich.

Die Einreise zur Eheschließung im Rahmen eines Kurzaufenthalts ist ganz klar erlaubt. Es können sogar Visa dafür ausgestellt werden - AVwV zum AufenthG Zi. 30.0.7 f.
Das Vorzeigen der VE mit "zur Eheschließung" ist dann - zusammen mit dem Flugticket - nach menschlichem Ermessen unschädlich.


Nach der Eheschließung könnt ihr selbstverständlich zur ABH gehen und versuchen, die Kollegen vom Vorliegen eines Freizügigkeitsfalls zu überzeugen.

Gelingt das, bekommt Dein Mann eine Bescheinigung, daß er die für die Ausstellung der Aufenthaltskarte erforderlichen Angaben gemacht hat und muß selbstverständlich nicht wieder ausreisen.

Gelingt es ganz und gar nicht, nutzt er sein Flugticket und beantragt nochmal ein Visum.
Oder Ihr begebt Euch auf den nicht ganz einfachen Weg über die für solche Dinge vorgesehenen Instanzen und habt gleichzeitig länger einen unklaren Aufenthaltsstatus für Deinen Mann.


Ohne ein Spezialist für Freizügigkeits-Tatbestände zu sein und ohne in einer ABH zu sitzen meine ich schon, daß cabrios Argumentation hinsichtlich Deiner nicht verlorenen Freizügigkeit schlüssig ist.

Aber selbst in Fällen von glasklarer Freizügigkeit - wenn Du z.B. nur die italienische StAng besäßest - ist das Detail der Einreise vor der Eheschließung im Bundesgebiet eben ein rein aufenthaltsrechtliches, was immer wieder zu Ärger führt.

cabrio schrieb am 04.12.2015 um 16:23:32:
Doch, er darf als Tourist herkommen mit der Absicht zu heiraten und anschließend darf er gleich hierbleiben, weil du freizügigkeitsberechtigt bist. Das könnte an der Grenze am Flughafen in Deutschland aber schwer vermittelbar sein, falls er von der Bundespolizei ausgefragt wird. Du musst ihn am Flughafen abholen, damit du die Dinge erklären kannst. Er soll nicht lügen über seine Absichten, aber er kann ja sagen, dass ihr die geplante Hochzeit nicht verschieben wolltet und sie ja auch nicht verschieben musstet, da er nun visumsfrei kommen kann. Das muss er sowieso nur sagen, wenn er gefragt wird. Strafbar macht sich hier keiner.

Dieses Zitat zeigt, daß cabrio selbst sich des Problems bewußt ist.

Offenbar im Unterschied zu ihm erlebe ich täglich, daß mir nur selektiv zugehört wird bzw. selektiv gelesen wird.
Ist ja auch menschlich, solche negativen Feinheiten voller Freude über das Andere, das Positive nicht in voller Schärfe wahrzunehmen.

Ich selbst halte es nicht nur für "schwer vermittelbar", sondern für kaum vorstellbar, daß das an der Grenze gut geht.
Die Kollegen der BPOL in der Box - oder auch dahinter, wenn er schon zur Klärung des Ganzen aus der Schlange heraus ist - sind ebensowenig allwissende und fehlerfreie Kenner des Aufenthaltsrechts samt Grenzfällen im Freizügigkeitsrecht mit allen EuGH-Urteilen wie die Kollegen in der AV in Bogota oder in Deiner ABH. Wenn AV und ABH hier (derzeit noch) keine Freizügigkeit sehen, wie wird das wohl an der Grenze enden?
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« Zuletzt geändert: 06.12.2015 um 23:00:10 von Petersburger »  

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Antwort #91 - 07.12.2015 um 00:53:49
 
Petersburger schrieb am 06.12.2015 um 22:47:46:
Wozu ich jetzt nur noch raten kann, ist der Erwerb eines Flugtickets für einen Rückflug innerhalb der zulässigen Kurzaufenthaltsdauer.
Kein Billigticket, sondern eines mit Stornomöglichkeit. 


Ja, das würde ich auch empfehlen. Und wenn er über Madrid kommt, dann möglichst mit frischem Pass (ohne Botschaftsstempel drin). Dass in der Verpflichtungserklärung "bis zur Hochzeit" steht, könnte in Madrid auch von Vorteil sein, weil die das vermutlich nicht lesen können. Er kann aber trotzdem den Rückflug für so früh wie möglich buchen, sagen wir, fün0 oder zehn Tage, bis gleich nach der Hochzeit (bei Visumsfreien ist das ja egal, da sein Aufenthalt, unabhängig vom Rückflug, für 90 Tage gilt und ihr bis zum letzten Tag heiraten könnt). Dann bräuchte er weniger Bargeld. Er könnte dann in Madrid völlig darauf verzichten, die VE vorzulegen und sagt eben, er will seine Freundin/Verlobte in Deutschland zu Weihnachten besuchen und muss danach wieder zurück. Das klingt plausibel. Und einiges hängt eben auch davon ab, wie selbstbewusst er in seiner Muttersprache auftreten kann. Viele, auch sehr junge Leute, haben nie Probleme, weil sie so selbstverständlich und selbstbewusst durch die Grenzkontrolle gehen, dass es keinem einfällt, genauer nachzufragen.

Ist alles etwas tricky. Ich hatte ja auch empfohlen, das Visumsverfahren weiterlaufen zu lassen, weil ich nicht weiß, was die Rücknahme bringen soll. Den Pass hätte er ja auch so zurückgekriegt, um reisen zu können.

Noch eine Möglichkeit: Du schickst ihm kurz vor dem Abflug per money order 1.000 Euro. Das sollte ja für fünf oder zehn Tage reichen, wenn er keine Kreditkarte hat.
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Antwort #92 - 07.12.2015 um 01:09:37
 
Petersburger schrieb am 06.12.2015 um 22:47:46:
Ich selbst halte es nicht nur für "schwer vermittelbar", sondern für kaum vorstellbar, daß das an der Grenze gut geht.


So problematisch sehe ich das nun ganz und gar nicht. Die Geschichte ist doch so - nur, falls er direkt nach Frankfurt fliegt: Kolumbianer will in Deutschland Deutsche heiraten. Sie setzten den Hochzeitstermin fest, beantragen allerdings das notwendige Eheschließungsvisum etwas spät. Die deutsche Botschaft arbeitet langsamer als gedacht. Man müsste die Hochzeit verschieben. Da er aber nun -glücklicherweise!- visumsfrei kommen kann, hat er sich dafür entschieden zur Heirat zu kommen und dann wieder zurückzufliegen, um das FZF-Visum zu beantragen. Deshalb hat er den Antrag auf das Eheschließungsvisum zurückgenommen, da man das ja nicht einfach - soweit er weiß!- in ein FZF-Visum umwandeln kann. Und ja, selbstverständlich ist er sich dessen bewusst, dass er nach der Heirat ohne Visum keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, sondern eben wieder zurückmuss und das Visumsverfahren durchlaufen. Also reist er nicht zum Daueraufenthalt, sondern nur zum Heiraten ein.

Man merke: Er muss hier weder lügen, noch die Freizügigkeit seiner Verlobten und was das nach der Heirat bedeutet, überhaupt erwähnen! Man erwähnt es auch besser nicht. Und alles ist die Wahrheit. Man muss ja nicht alles sagen, was man weiß. Und dass er weiß, dass er ohne Visumsverfahren keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, wenn er in Deutschland eine Deutsche heiratet, stimmt ja auch. Er muss ja nicht sagen, dass er sehr wohl weiß, dass er statt dessen ohne Visumsverfahren eine Aufenthaltskarte und damit ein Dauerauftenthaltsrecht bekommen wird. Das muss er deswegen nicht sagen, weil er ja bis vor ein paar Tagen selbst noch gar nichts davon wusste. Und die Bundespolizei weiß ja auch nicht, dass es hier um einen Freizügigkeitsfall geht, der im übrigen ja erst in der Zukunft einer wird. Wir haben also einfach den Fall eines Mannes, der das große Glück hat, seine Hochzeit nicht verschieben zu müssen - obwohl die deutsche Botschaft nicht rechtzeitig mit dem Visum fertig geworden ist -, weil er seit kurzem visumsfrei einreisen kann. End of story. Nix komplizierte Freizügigkeit. (Diese rechtlichen Feinheiten muss er selbstverständlich nicht erklären (können). Er muss nur die Story als Background-Story im Kopf haben.).
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« Zuletzt geändert: 07.12.2015 um 01:22:34 von cabrio »  
 
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Antwort #93 - 07.12.2015 um 04:06:19
 
Formal kann man ja auch direkt nach der Heirat bei den Briten ein EEA Family Permit holen und kurz bei den Briten vorbeischauen und dann wieder einreisen und bei der BPOL sagen, dass man bleibt.  Zunge
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #94 - 07.12.2015 um 09:00:10
 
"frischer Pass" und "EEA Family Permit" sind ebenso wie "schnell mal 1000 EUR schicken" nicht für jedermann und in jeder Situation geeignet.

cabrio schrieb am 07.12.2015 um 00:53:49:
Ist alles etwas tricky.

cabrio schrieb am 07.12.2015 um 01:09:37:
Story als Background-Story

sind auch keine Dinge, mit denen sich dieses Forum einen Namen gemacht hat.


Etwas mehr Seriosität und Praxisnähe wären nicht schlecht.

Auf Praxisnähe kann nur der verzichten, der gewillt und fähig ist, seine vom Üblichen abweichende Meinung überzeugend bei den ihm gegenüberstehenden Beamten vorzutragen und "das volle Programm durchzuziehen", um zu seinem Recht zu kommen.
Und der bereit ist, beim Scheitern seines Vortrags die entsprechenden Konsequenzen zu tragen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Antwort #95 - 07.12.2015 um 09:11:32
 
Alles in allem werden hier ein paar Tricks gepostet, wie es funktionieren könnte (wenn die BP nicht aufpasst und / oder der Einreisende ein begnadeter Schauspieler ist und eine "Backgroundstory hat)...ungewöhnlich für dieses Forum Cool
Das Risiko trägt voll der TE....wie schon gesagt halte ich alle hier geposteten Tricks maximal für eine 50 : 50 Chance und würde meinen ausländischen Parter, vermutlich der deutschen Sprache nicht mächtig, niemals solchem Risiko aussetzen.
Hier wird möglicherweise unnötig Geld verpulvert und Stress verursacht! Der TE sollte sich genau überlegen, ob es das Wert ist!

Ups...Petersburger war schneller
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Antwort #96 - 07.12.2015 um 09:35:59
 
Offen gesagt schäme ich mich jetzt schon, dass ich im vorletzten Beitrag schrieb, dass sie das Visaverfahren abbrechen solle. Aber auf der anderen Seite bin ich fast schon sicher, dass zwischen itasweet23 und cabrio ein reger Ausstausch an PNs gab, und sie dadurch das so oder so gemacht hätten.

Ansonsten ist mir das auch zu kompliziert.

Als meine Schwiegermutter anreisen wollte, habe ich darauf bestanden, dass sie einen Ausdruck der Krankenversicherungspolice mit hat, damit keine Zurückweisung passieren kann. Wurde zwar nie kontrolliert, aber ich wusste zumindest, dass ich die Sache konform erledigt hatte.
Bin also in solchen Sachen eher der Konformist....
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Antwort #97 - 07.12.2015 um 12:49:19
 
Da ich noch neu bin, würde mich mal interessieren, warum hier keine "Tricks" angewendet werden sollen? Ich verstehe darunter außerordentliche, aber sich im Rahmen der Gesetze bewegende Wege.

Und die Konsequenzen muß sowieso jeder selbst tragen.
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Antwort #98 - 07.12.2015 um 13:04:25
 
Zitat:
Da ich noch neu bin, würde mich mal interessieren, warum hier keine "Tricks" angewendet werden sollen?


Weil das hier bisher ein seriöses Forum war  Cool Und weil man sich ganz schnell in Tricks verheddert und dann ist das Geschrei groß!
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Antwort #99 - 07.12.2015 um 16:41:25
 
Jetzt mal langsam hier. Ich habe nie nach tricks gefragt! Sondern nach meinen/unseren Rechte! Und hätte mir Cabrio das mit der Freizügigkeit nicht geschrieben, hätte ich das nicht gewusst! Deshalb nochmal Danke an Cabrio. Bei meiner letzten frage ging es darum, ob ein Tourist heiraten darf, und nicht ober anschließend hier bleiben darf!  Diese frage wurde mir heute vom Abteilungsleiter bestätigt. Das geht. Er müsste dann zurück und ein Visum zur FZF beantragen. Ich kenne Fälle wo ein Tourist hier geheiratet hat und die Sachbearbeiterin zu der Verlobten meinte, dass er nach der Heirat hier bleiben darf und Aufenthalt kriegt! So wars auch. Wir machen uns kein Kopf mehr und er wird die Wahrheit sagen, dass er mich besuchen kommt. Ob wir, bevor er zurück fliegt doch zum Ausländeramt gehen und da mal erstmal nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass er doch nicht zurückfliegen muss steht uns überlassen. Entweder es geht oder er fliegt eben zurück und beantragt ein Visum zur FZF wo ist das Problem? Dass er als Tourist neben seinem Pass, Krankenversicherung, Geld/Verpflichtungserklärung nochmal ne Einladung von mir UND das Rückflugticket vorzeigt ist uns klar.

Ich danke euch allen, für das kommentieren meines Beitrag.

Einen schönen Abend.

Dass er sein Antrag zurück gezogen hatte ist für uns ok und ich denke nicht zum Nachteil, da trotz Zustimmung der ABH die Botschaft sich noch quer stellten. Wir hatten keine Lust mehr auf dieses Theater!! Die Chance dass er Visumsfrei einreisen darf wollen wir nicht verpassen vor allem, weil wir uns endlich in den armen schließen wollen. Der Nachteil des ganzen ist, dass er höchstwahrscheinlich zurück fliegen muss. Aber das nehmen wir in kauf und es ist ok wenn er zurück muss und den Antrag auf FZF stellen muss.
Nochmal, wir wollen den Aufenthalt nicht erzwingen!
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« Zuletzt geändert: 08.12.2015 um 08:50:54 von Tippi » 
Grund: Folgeposting eingefügt 
 
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Antwort #100 - 07.12.2015 um 16:53:55
 
Petersburger schrieb am 07.12.2015 um 09:00:10:
Auf Praxisnähe kann nur der verzichten, der gewillt und fähig ist, seine vom Üblichen abweichende Meinung überzeugend bei den ihm gegenüberstehenden Beamten vorzutragen und "das volle Programm durchzuziehen", um zu seinem Recht zu kommen.


Es geht hier nicht um eine "vom Üblichen abweichende Meinung", sondern um die Frage, ob jemand, der visumsfrei einreisen darf, seine Hochzeit verschieben sollte, weil die deutsche Botschaft nicht rechtzeitig mit dem -ordentlich beantragten - Heiratsvisum rüberkommt - oder ob er stattdessen visumsfrei einreisen und heiraten soll. Das war ja die Ausgangsfrage der TS. Und das darf er selbstverständlich machen. Die Freizügigkeit spielt dabei erstmal gar keine Rolle und kommt erst später ins Spiel. Die beiden Fragen sollte man sorgfältig trennen. Sonst führt das nur zur Verwirrung. Von Tricks war hier nie die Rede. Wäre die TS nicht freizügigkeitsberechtigt, hätte sich ja die Frage genauso gestellt, ob er die Hochzeit verschiebt oder die neue Möglichkeit der visumsfreien Einreise nutzt.

Frage an Petersburger: Ist es in solchen Fällen eigentlich grundsätzlich möglich, ein noch laufendes Eheschließungsvisum nach der Heirat (visumsfreie Einreise) einfach in ein FZF-Visum sozusagen umzuwandeln? Mir ist klar, dass solche Fälle nicht häufig auftreten dürften.
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Antwort #101 - 07.12.2015 um 18:07:36
 
Petersburger schrieb am 07.12.2015 um 09:00:10:
Auf Praxisnähe kann nur der verzichten


"Praxisnähe" ist in diesem Fall nur eine nette Umschreibung dafür, dass visumsfreie Einreise eben oft gerade das nicht bedeutet, sondern das Gegenteil: die Verweigerung der visumsfreien Einreise, bzw. die willkürliche Zurückweisung an der Grenze. Dass das Recht de facto von der Bundespolizei vereitelt werden kann, wenn man sagt, dass man heiraten möchte - weil befürchtet wird, man wolle so das Visumsverfahren umgehen. Was also soll man den Leuten im Sinne der "Praxisnähe" denn bitteschön erzählen? Dass sie am besten von vorneherein auf ihre unzweifelhaft bestehenden Rechte (sowohl visumsfrei einzureisen als auch zu heiraten) verzichten, weil das für die Bundespolizei ein Anlass sein könnte, die Einreise - rechtswidrig - zu verweigern? Mehr, als das Risiko zu schildern und gleichzeitig zu empfehlen, an der Grenze möglichst das Maul zu halten, kann man nicht tun. Dass dann als Vorschlag zur Trickserei zu bezeichnen, schiebt den schwarzen Peter dem Falschen zu. Der richtige Adressat des Prostestes gegen diesen skandalösen Zustand wäre die Bundespolizei, bzw. der Bundesinnenminister.
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Antwort #102 - 07.12.2015 um 18:33:43
 
Ach bitte. Dieses Forum soll helfen, dass das Gesetz korrekt umgesetzt wird. Das Gesetz sieht nur vor, dass für einen einfachen Kolumbianer ohne Visa nur ein Kurzaufenthalt möglich ist. Wenn der Kolumbianer aber mit drei Koffern, ohne Visum und ohne Rückflugticket beim BPol-Beamten angibt, dass er nur für eine Woche einreist, dann ist das offensichtlich eine Lüge.

Der richtige Adressat des Protestes sind die Mitglieder des Bundestages und nicht die Mitglieder der Exekutive, die nur das umsetzen, was der Gesetzgeber verordnet hat.

Dies als Trickserei zu bezeichnen ist mE korrekt.
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Antwort #103 - 07.12.2015 um 19:50:03
 
itasweet23 schrieb am 07.12.2015 um 16:41:25:
Jetzt mal langsam hier. Ich habe nie nach tricks gefragt!

Sagt ja auch keiner.

Aber Du hast nicht nur Ratschläge bekommen, die ich in der hier nachlesbaren Form unterschreiben würde.

@cabrio
Auf Deinen Teil gehe ich an anderer Stelle ein. Der betrifft die TS weniger.
Lies bitte dort weiter.
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Antwort #104 - 09.12.2015 um 02:49:09
 
cabrio schrieb am 07.12.2015 um 18:07:36:
dass visumsfreie Einreise eben oft gerade das nicht bedeutet, sondern das Gegenteil: die Verweigerung der visumsfreien Einreise, bzw. die willkürliche Zurückweisung an der Grenze. (*)


Ist zwar arg OT, trotzdem: Das ist schlicht Unfug.
Wie wenig Raum seit 1995 fortschreitend in diesem Topic für Willkür besteht, weiß nur der, der damit außerhalb der eigenen subjektiven Wahrnehmung regelmäßig zu tun hat. Aber wie schon obenstehend geschrieben wurde: "Verzicht auf Praxisnähe"...

(*) Hervorhebung im Zitat durch mich.
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