itasweet23 schrieb am 06.12.2015 um 15:41:15:@Petersburger Du könntest mir auch ein Antwort drauf geben...
Klar kann ich.
Ich bin es lediglich leid, bestimmte Diskussionen wieder und wieder zu führen.
Und auch ohne ausdrücklichen Hinweis schreibe ich nur im Forum und antworte auch nicht auf "verdeckte" Fragen per PN.
Das schadet etwaig Mitlesenden im Forum, denen zum Nachvollziehen einer Argumentation dann die per PN oder extern ausgetauschten Informationen fehlen ...
Du hast im Userforum bereits gelesen, daß ich schrieb:
Zitat:Visumfreie Einreise zum Daueraufenthalt ist für Nicht-Freizügige unzulässig und führt an der Grenze zur Zurückweisung. Vor der Eheschließung ist Freizügigkeit für den Kolumbianer aber ausgeschlossen. Daher schickst Du die
TS auf einen nicht ungefährlichen Weg ...
Natürlich stimmt das nur dann, wenn an der Grenze jemand fragt und wahrheitsgemäß geantwortet wird "Ich will nicht wieder zurückreisen".
Wahrheitsgemäß ist das dann, wenn so geantwortet wird und tatsächlich keine Rückreise geplant ist.
Über den dämlichen Fall, daß jemand das behauptet, obwohl er rechtzeitig ausreisen will, müssen wir wohl nicht lange diskutieren. Idiotisch halt.
Wenn aber keine Rückreise geplant ist und wahrheitswidrig geantwortet wird, dann ist das eine Lüge, die ich keinesfalls gutheißen will und werde.
Daher war das Abbrechen des Visumsverfahrens möglicherweise keine gute Idee.
Egal - es ist jetzt so.
Wozu ich jetzt nur noch raten kann, ist der Erwerb eines Flugtickets für einen Rückflug innerhalb der zulässigen Kurzaufenthaltsdauer.
Kein Billigticket, sondern eines mit Stornomöglichkeit.
Die ist zwar auch nicht umsonst, aber billiger als eine Zurückweisung an der Grenze mit dem ganzen daran hängenden Rattenschwanz von Ärger und Kosten.
Das hat er dann bei der Einreise bei sich.
Die Einreise zur Eheschließung im Rahmen eines Kurzaufenthalts ist ganz klar erlaubt. Es können sogar Visa dafür ausgestellt werden -
AVwV zum
AufenthG Zi. 30.0.7 f.
Das Vorzeigen der
VE mit "zur Eheschließung" ist dann - zusammen mit dem Flugticket - nach menschlichem Ermessen unschädlich.
Nach der Eheschließung könnt ihr selbstverständlich zur
ABH gehen und versuchen, die Kollegen vom Vorliegen eines Freizügigkeitsfalls zu überzeugen.
Gelingt das, bekommt Dein Mann eine Bescheinigung, daß er die für die Ausstellung der Aufenthaltskarte erforderlichen Angaben gemacht hat und muß selbstverständlich nicht wieder ausreisen.
Gelingt es ganz und gar nicht, nutzt er sein Flugticket und beantragt nochmal ein Visum.
Oder Ihr begebt Euch auf den nicht ganz einfachen Weg über die für solche Dinge vorgesehenen Instanzen und habt gleichzeitig länger einen unklaren Aufenthaltsstatus für Deinen Mann.
Ohne ein Spezialist für Freizügigkeits-Tatbestände zu sein und ohne in einer
ABH zu sitzen meine ich schon, daß cabrios Argumentation hinsichtlich Deiner nicht verlorenen Freizügigkeit schlüssig ist.
Aber selbst in Fällen von glasklarer Freizügigkeit - wenn Du z.B. nur die italienische StAng besäßest - ist das Detail der Einreise vor der Eheschließung im Bundesgebiet eben ein rein aufenthaltsrechtliches, was immer wieder zu Ärger führt.
cabrio schrieb am 04.12.2015 um 16:23:32:Doch, er darf als Tourist herkommen mit der Absicht zu heiraten und anschließend darf er gleich hierbleiben, weil du freizügigkeitsberechtigt bist. Das könnte an der Grenze am Flughafen in Deutschland aber schwer vermittelbar sein, falls er von der Bundespolizei ausgefragt wird. Du musst ihn am Flughafen abholen, damit du die Dinge erklären kannst. Er soll nicht lügen über seine Absichten, aber er kann ja sagen, dass ihr die geplante Hochzeit nicht verschieben wolltet und sie ja auch nicht verschieben musstet, da er nun visumsfrei kommen kann. Das muss er sowieso nur sagen, wenn er gefragt wird. Strafbar macht sich hier keiner.
Dieses Zitat zeigt, daß cabrio selbst sich des Problems bewußt ist.
Offenbar im Unterschied zu ihm erlebe ich täglich, daß mir nur selektiv zugehört wird bzw. selektiv gelesen wird.
Ist ja auch menschlich, solche negativen Feinheiten voller Freude über das Andere, das Positive nicht in voller Schärfe wahrzunehmen.
Ich selbst halte es nicht nur für "schwer vermittelbar", sondern für kaum vorstellbar, daß das an der Grenze gut geht.
Die Kollegen der
BPOL in der Box - oder auch dahinter, wenn er schon zur Klärung des Ganzen aus der Schlange heraus ist - sind ebensowenig allwissende und fehlerfreie Kenner des Aufenthaltsrechts samt Grenzfällen im Freizügigkeitsrecht mit allen EuGH-Urteilen wie die Kollegen in der
AV in Bogota oder in Deiner
ABH. Wenn
AV und
ABH hier (derzeit noch) keine Freizügigkeit sehen, wie wird das wohl an der Grenze enden?