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Rückkehr mit AT nach über 6 Auslandsaufenthalt (Gelesen: 1.276 mal)
Themen Beschreibung: Rückkehr, AT, Krankenversicherung und Kindergarten
Rexmundi23
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückkehr mit AT nach über 6 Auslandsaufenthalt
04.10.2016 um 07:38:46
 
Hallo liebe Community!

Ich hoffe das mein Text gut lesbar ist da ich alles am Handy tippen muss.

Aufgrund dessen das ich mich zur Zeit in China aufhalt und nur über ein Handy ohne VPN Verbindung verfüge ist es sehr schwer für mich einige Fragen über unser geplantes Vorhaben zu beantworten. Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Erstmal zu den Fakten:
2011 in China geheiratet
Der AT meiner Frau läuft noch bis zum Januar 2017
Mein Sohn (3) besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft

Seit April 2105 Leben wir in China, wo ich die Möglichkeit erhalten haben im Herbst 2017 eine Niederlassung in Deutschland zu eröffnen. Zur Zeit erlerne ich also das notwendige Wissen um das Projekt in Deutschland weiterführen zu können.

Leider ist es in Hangzhou ersten teuer und zweitens äußerst schwierig einen Kindergartenplatz zu bekommen. Zudem möchte mein Frau nicht weiter im Smog Leben und das giftige Gemüse essen.
Wir haben die Möglichkeit in der Zeit vom November bis März nach Deutschland zurückkehren, wobei ich im März 2017 nach China zurück muss um weiter zu arbeiten.

Meine Fragen:
Darf meine Frau überhaupt noch einreisen?
Darf sie miteinem Sohn in Deutschland bleiben wenn ich zurück nach China gehe?

Falls das jemand beantworten kann:
Falls ich über die Wintermonate keinen Job finde muss ich uns alle privat versichern? Finanziell bin ich nicht darauf angewiesen, zu arbeiten nur weiß ich nicht wie das mit der Krankenversicherung, Kindergarten und AT Verlängerung aussieht wenn wir ein paar Monate nach Deutschland kommen und " nichts" machen.

Alternativ könnten wir nur Winterurlaub machen und im Herbst 2017 "komplett" zurückkehren. Dann müsste ich allerdings den AT von China aus neu beantragen.

Danke für jede Antwort! Smiley
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr mit AT nach über 6 Auslandsaufenthalt
Antwort #1 - 04.10.2016 um 09:51:04
 
Hat deine Frau als AT eine NE oder eine AE?

Die NE erlischt nicht bei Auslandsaufenthalten größer 6 Monaten wenn die eheliche Lebensgemeinschaft besteht, eine AE wäre aber bereits erloschen.

Im Falle einer erloschenen AE wäre ein neues Visum bei der deutschen Botschaft zu beantragen damit deine Frau wieder problemlos einreisen kann.

Wenn das geklärt ist darf deine Frau auch wieder einreisen und sich hier mit eurem Sohn aufhalten, auch wenn du in China bist.

Wegen Kindergarten:
Auf einen Platz besteht ab 3 Jahren Rechtsanspruch, Kosten hängen von der Gemeinde ab, teilweise kostenlos, teilweise einkommensabhängig, teilweise Fixbeträge.

Wegen Krankenversicherung:
In Deutschland besteht KV-Pflicht, wenn Ihr also nicht nur zum Besuch/Tourismus kommt müsst Ihr euch um eine KV kümmern.

Ob GKV oder PKV hängt auch davon ab wie Ihr vor Ausreise in Deutschland versichert wart.

Falls euch nur PKV bleibt könnten die Kosten mit mehreren hundert Euro monatlich durchaus erheblich ausfallen.

Frage zur KV dann am besten mit kontreten Angaben in einem Fachforum, z.b. www.krankenkassenforum.de
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Rexmundi23
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.10.2016 um 11:30:13
 
Vielen Dank für deine Antwort.

Eine NE hat sie nicht. Wir sind aktuell zu Besuch deswegen kann ich nicht nachschauen ob es eine AT oder AE ist. Ich denke AE.

Merkt denn der Grenzschutz (?) bei der Einreise das die AE abgelaufen ist?
Eine befreundeter Student ist zig mal zwischen Deutschland und China hin und her gereist obwohl er länger als 6 Monate weg war.

Zuvor waren wir in eine GKV. Ich habe so etwas von einer Grundversicherung gehört. Ich weiß aber nicht wieviel da dran ist.
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greenock
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i4a rocks!


Beiträge: 143

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr mit AT nach über 6 Auslandsaufenthalt
Antwort #3 - 04.10.2016 um 12:07:26
 
Rexmundi23 schrieb am 04.10.2016 um 11:30:13:
Merkt denn der Grenzschutz (?) bei der Einreise das die AE abgelaufen ist?
Eine befreundeter Student ist zig mal zwischen Deutschland und China hin und her gereist obwohl er länger als 6 Monate weg war.




Der Reisepass deiner Frau wurde ja bei der Einreise in die VR China gestempelt.
Daran kann die Bundespolizei erkennen, seit wann sich deine Frau in China aufhält.
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