Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 08:46:43: Theoretisch kann sie Hartz 4 beantragen, jedoch ist erstmal der Vater mit dem zahlen dran.
Ich würde sagen, erst einmal ist der
VE Geber dran, denn der hat sich verbürgt, für alle Kosten aufzukommen, bis der "Gast" wieder ordentlich ausgereist ist. Ob sich der
VE Geber dann die Kosten, die dem Kindsvater anzulasten sind, wieder einfordern kann, steht auf einem anderen Stück Papier.
Zitat:aber auch Hartz 4 gibt es ohne legalen Aufenthalt nicht...
Die Frau wird, wenn sie zum Amt geht, Sozialleistungen erhalten. Der deutsche Staat wird die Frau weder verhungern lassen, noch zum Schlafen unter die Brücke schicken. Regresspflichtig wird der
VE Geber, denn für solche Fälle ist die
VE gedacht.