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Illegaler Aufenthalt in Deutschland (Gelesen: 15.174 mal)
Aras
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Antwort #15 - 18.08.2015 um 09:37:21
 
Ihr steht es auch frei normales FZF verfahren zu durchlaufen. Dann ist sie halt für paar Monate in ihrem Heimatland, und?

Nur weil sie dir beichtet, dass sie keinen legalen Status hat würde ich auch nicht darauf schliessen, dass sie jetzt unbedingt mit dir ein Kind haben will oder dich heiraten möchte. Wenn dir Ausländerbehörde strikt ist, würde man sie weiterhin ein Visaverfahren durchlaufen müssen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 18.08.2015 um 09:38:28
 
Idealerweise würde ich Sie sofort ausreisen lassen, dann später mittels Heiratsvisum (wenn Sie denn jemand heiraten will) wieder nach Deutschland holen! Ein Kind zu zeugen, um hier bleiben zu können würde ich mir 12x überlegen! Auch gibt eine Schwangerschaft keine Garantie, sofort eine AE zu bekommen. Die ABH könnte auch auf ein übliches FZF im Heimatland bestehen!
Ohne Versicherung wäre der Vater dran, eventuell würde auch der ehemalige VE Geber für das Schengenvisum haften müssen!
Bei einer Risikogeburt ist man dann schnell Pleite!
Also wenn dir was an ihr liegt, mach Nägel mit Köpfen! Lass Sie nach Hause fliegen und dann mit gültigem Visa wieder einreisen. Alles andere bringt nur massive Probleme  Ärgerlich

Zitat:
Kennt sich denn jemand hier auch mit den finanziellen Aspekten aus?

Es wird sehr teuer!
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C_Devil
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Antwort #17 - 18.08.2015 um 13:13:22
 
Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 08:46:43:
Theoretisch kann sie Hartz 4 beantragen


Theoretisch kann man alles beantragen, aber auch Hartz 4 gibt es ohne legalen Aufenthalt nicht...
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Antwort #18 - 18.08.2015 um 13:25:55
 
Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 08:46:43:
Theoretisch kann sie Hartz 4 beantragen, jedoch ist erstmal der Vater mit dem zahlen dran.

Ich würde sagen, erst einmal ist der VE Geber dran, denn der hat sich verbürgt, für alle Kosten aufzukommen, bis der "Gast" wieder ordentlich ausgereist ist. Ob sich der VE Geber dann die Kosten, die dem Kindsvater anzulasten sind, wieder einfordern kann, steht auf einem anderen Stück Papier.

Zitat:
aber auch Hartz 4 gibt es ohne legalen Aufenthalt nicht...

Die Frau wird, wenn sie zum Amt geht, Sozialleistungen erhalten. Der deutsche Staat wird die Frau weder verhungern lassen, noch zum Schlafen unter die Brücke schicken. Regresspflichtig wird der VE Geber, denn für solche Fälle ist die VE gedacht.
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Obst88
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Antwort #19 - 18.08.2015 um 13:39:22
 
C_Devil schrieb am 18.08.2015 um 13:13:22:
Theoretisch kann man alles beantragen, aber auch Hartz 4 gibt es ohne legalen Aufenthalt nicht...


Ich meinte auch, dass sie das beantragen könnte nachdem das Kind da ist...

Wenn es denn überhaupt einen VE Geber gab...
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Aras
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Antwort #20 - 18.08.2015 um 13:41:58
 
Wenn sie trotz Kind nur eine Duldung bekommt, dann wird sie auf Antrag Asylbewerberleistungen erhalten.
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Antwort #21 - 18.08.2015 um 13:56:00
 
Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 13:39:22:
Wenn es denn überhaupt einen VE Geber gab... 

... und wie sollte sie nach Deutschland gekommen sein?
Der TS schreibt, dass sie einmal ein Visum gehabt hat.


Zitat:
dann wird sie auf Antrag Asylbewerberleistungen erhalten.

M.E. müßte auch hier wieder der VE haften, weil es kein Aufenthaltszweckwechsel ist.
Oder wie siehst du das?
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Antwort #22 - 18.08.2015 um 13:58:01
 
Na ja, aber momentan gibt es doch kein Kind. Sondern nur eine Frau, die seit 2 Jahren illegal hier ist. Und offenbar keinerlei Grund für ein Aufenthaltsrecht in D hat (Studium, deutsches Kind, blaue Karte EU, deutscher Ehemann...).

Wovon lebt sie? Wo wohnt sie? Krankenversicherung hat sie ziemlich sicher auch nicht?
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Antwort #23 - 18.08.2015 um 13:59:38
 
Ich stimme dir zu. Nur sollte man nicht an die falsche Stelle verweisen. Ist nur wichtig ob man sich an den Leistungsträger nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerbergesetz wendet.
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Antwort #24 - 18.08.2015 um 14:06:14
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 13:59:38:
. Ist nur wichtig ob man sich an den Leistungsträger nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerbergesetz wendet. 

Im Grunde kann man den Antrag nicht bei der falschen Stelle stellen, denn gemäß § 16 SGB I wäre der "falsche" Leistungsträger zur Weitergabe des Antrages verpflichtet.
Die Dame könne auch bei der Polizei einen formlosen Antrag auf Sozialleistungen stellen. Auch dieser Antrag müßte weitergeleitet werden. Dass das vielleicht ein paar Tage Zeit dauert, bis er an die richtige Stelle gelangt ist, ist eine andere Sache.

Zitat:
Ich stimme dir zu

... dann könnte sich die ABH entspannt zurücklehnen, wenn es einen Regreßpflichtigen gibt, der dann im Grunde für die weiteren Kosten aufkommen muß.
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Antwort #25 - 18.08.2015 um 14:20:21
 
Mir ist das bewusst. Man kann auch nen ALG II Antrag bei der Botschaft Timbuktu einreichen. Nur wäre es doof aufgrund eines langsamen Versandes keine Leistungen zu erhalten... Also insbesondere auf Hinsicht in § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I.
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Antwort #26 - 18.08.2015 um 14:22:57
 
trixie schrieb am 18.08.2015 um 13:56:00:
... und wie sollte sie nach Deutschland gekommen sein?


Soweit ich weiß ist es durchaus möglich auch ohne VE ein Touristenvisum zu bekommen. Sie muss ja auch kein deutsches Visum gehabt haben.
Und nein, eine Krankenversicherung hat sie nicht, wie der TE bereits vorher schrieb.
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Antwort #27 - 18.08.2015 um 14:24:19
 
Zuerst muss festgestellt werden welches Visum die Dame hat / hatte.
Wenn es ein tourist. Visum war gibts keine VE.
Also auch niemand der in Regress genommen werden kann.
Anspruch auf Sozialleistungen besteht m.M.n. auch nicht.
Zwei Jahre ohne Aufenthaltstitel ist schon eine gewaltige Hausnummer - ohne Ausreise (GÜB) und anschl. Visumbeantragung sehe ich kaum Chancen Ihren Aufenthalt hier wasserdicht zu kriegen -von Kind und Asylmissbrauch abgesehen.
Und wenn die Dame Asyl beantragt wird Sie irgendwo hingeschickt zum Aufenthalt - das kann dann auch gut 700 km vom Wohnort des TS entfernt sein.
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Antwort #28 - 18.08.2015 um 14:33:54
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 14:20:21:
Man kann auch nen ALG II Antrag bei der Botschaft Timbuktu einreichen.

Das geht leider nicht, da es in Timbuktu keine Deutsche Botschaft gibt, unabhängig der Frage, wer den Antrag bei einer im fernen Ausland liegenden Botschaft, abgeben soll. Zwinkernd

Budweiser schrieb am 18.08.2015 um 14:24:19:
Anspruch auf Sozialleistungen besteht m.M.n. auch nicht.

... doch, da man in Deutschland keinen verhungern lassen kann.

Budweiser schrieb am 18.08.2015 um 14:24:19:
Zwei Jahre ohne Aufenthaltstitel ist schon eine gewaltige Hausnummer 

... wobei es Menschen geben soll, die schon ein halbes Leben lang ohne AT in Deutschland leben.
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Antwort #29 - 18.08.2015 um 19:39:03
 
trixie schrieb am 18.08.2015 um 13:56:00:
... und wie sollte sie nach Deutschland gekommen sein?
Der TS schreibt, dass sie einmal ein Visum gehabt hat.



M.E. müßte auch hier wieder der VE haften, weil es kein Aufenthaltszweckwechsel ist.
Oder wie siehst du das?



Die Einreise nach Deutschland erfolgte von Dänemark aus mit einem noch 1 Monat gültigem Au Pair Visum.
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