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Illegaler Aufenthalt in Deutschland (Gelesen: 15.138 mal)
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i4a rocks!


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18.08.2015 um 07:44:07
 
Hallo an alle,

hoffe jemand von euch kann mir ein paar Auskünfte und/oder Tipps bezüglich dem folgendem Sachverhalt geben:

Ich kenne nun schon seit längerer Zeit eine sehr nette Filipina. Vor kurzem fragte ich Sie dann, ob wir zusammen in den Urlaub fahren wollen.

Sie hatte sich wirklich sehr gefreut, doch einen Tag später musste Sie mir dann beichten das es nicht geht weil Sie sich schon seit 2 Jahren illegal ohne gültiges Visum hier in Deutschland aufhält.

Meine Frage wäre nun, ob es irgendeine Möglichkeit gibt ihren illegalen Aufenthalt in einen legalen umzuwandeln ohne das Sie erst aus Deutschland ausreisen müsste und mit welchen Konsequenzen Sie dann zu rechnen hätte.

Ich danke schon mal allen im Voraus für konstruktive Beiträge.
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Obst88
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Antwort #1 - 18.08.2015 um 07:51:46
 
Ihr fällt erst einen Tag später ein, dass sie seit zwei Jahren illegal hier ist? Questioning
Wenn sie ein Kind mit einem deutschen hätte könnte sie wohl Niemand wegschicken  grin
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Antwort #2 - 18.08.2015 um 07:55:05
 
Natürlich wusste Sie es schon vorher.

Es war halt nicht einfach es mir zu sagen, da wir uns schon länger kennen und Sie mich sehr mag.

Ja das mit einem Kind ist mir schon bekannt gewesen, aber ist dies denn auch wirklich die einzige Möglichkeit?
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Obst88
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Antwort #3 - 18.08.2015 um 08:01:14
 
Heiraten in Deutschland oder Europa fällt wohl flach, da bräuchte sie zumindest ein gültiges Visum oder einen AT.
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Antwort #4 - 18.08.2015 um 08:08:44
 
Ja heiraten fällt natürlich flach.

Aber gibt es eventuell noch eine andere Möglichkeit, den illegalen Aufenthalt in einen legalen zu ändern ohne ein Kind mit einem Deutschen zu haben oder Deutschland zuerst verlassen zu müssen?

Und mit welchen Folgen hätte Sie dann eventuell zu rechnen, wenn wir mal das Beispiel mit dem Kind nehmen würden?
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tapir
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Antwort #5 - 18.08.2015 um 08:10:28
 
Hatte sie denn irgendwann mal einen gültigen Aufenthalt? Wie ist sie eingereist? Wovon lebt sie?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Obst88
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Antwort #6 - 18.08.2015 um 08:11:25
 
Asyl beantragen, wenn denn ein Grund dafür vorliegt. Ansonsten siehts eher schlecht aus.
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Aras
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Antwort #7 - 18.08.2015 um 08:11:45
 
Hallo

2 Jahre naja... Das wird nicht einfach und nicht grundlos möglich sein. Was soll denn überhaupt die Rechtsgrundlage für den zukünftigen Aufenthalt sein?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Obst88
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Antwort #8 - 18.08.2015 um 08:21:30
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 08:11:45:
Was soll denn überhaupt die Rechtsgrundlage für den zukünftigen Aufenthalt sein?


Genau danach fragt er hier ja. Egal wie, hauptsache sie kann hierbleiben.
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Aras
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Antwort #9 - 18.08.2015 um 08:26:35
 
Wow echt? Vielleicht hat aber die Frau auch eigene Vorstellungen von ihrem zukünftigen Aufenthalt.  Mehr als so "sinnvolle" Ideen wie Heiraten , Kegel in die Welt setzen oder unbegründeten Asylantrag stellen
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 18.08.2015 um 08:31:19
 
tapir schrieb am 18.08.2015 um 08:10:28:
Hatte sie denn irgendwann mal einen gültigen Aufenthalt? Wie ist sie eingereist? Wovon lebt sie?


Ja Sie hatte als Sie eingereist ist ein gültiges Schengenvisum, welches noch 1 Monat gültig war.
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Antwort #11 - 18.08.2015 um 08:32:50
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 08:26:35:
Wow echt? Vielleicht hat aber die Frau auch eigene Vorstellungen von ihrem zukünftigen Aufenthalt.  Mehr als so "sinnvolle" Ideen wie Heiraten , Kegel in die Welt setzen oder unbegründeten Asylantrag stellen


Eigene Vorstellungen hat Sie natürlich.

Sie möchte gerne hier bei uns in Deutschland bleiben, daher die Frage auf welche Art es möglich wäre den illegalen in einen legalen Aufenthalt zu ändern.
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Antwort #12 - 18.08.2015 um 08:33:07
 
Aras schrieb am 18.08.2015 um 08:26:35:
Wow echt? Vielleicht hat aber die Frau auch eigene Vorstellungen von ihrem zukünftigen Aufenthalt.


Ich fürchte, dass sie bei allen Konstellationen, außer einem Kind und Asyl, wohl erstmal zurück müsste und genau das soll ja vermieden werden.
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Antwort #13 - 18.08.2015 um 08:35:43
 
Obst88 schrieb am 18.08.2015 um 08:33:07:
Ich fürchte, dass sie bei allen Konstellationen, außer einem Kind und Asyl, wohl erstmal zurück müsste und genau das soll ja vermieden werden.


Ich verstehe, danke dir sehr für deine Beiträge zu dem Thema hier.

Kennt sich denn jemand hier auch mit den finanziellen Aspekten aus?

Also was wäre, wenn Sie sich wirklich für ein Kind entscheiden sollte?

Im Moment ist Sie ja natürlich auch nicht krankenversichert und kann mangels legalem Aufenthalt auch keine Versicherung abschließen.

Gibt es hier Möglichkeiten der Hilfe?
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Antwort #14 - 18.08.2015 um 08:46:43
 
Familienversichern kann sie sich nur wenn sie auch verheiratet ist. Theoretisch kann sie Hartz 4 beantragen, jedoch ist erstmal der Vater mit dem zahlen dran.
Aber ein Kind sollte man nicht in die Welt setzen nur um einen legalen Aufenthaltsstatus zu bekommen.
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